Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Keine steuerfreien Zuschläge gemäß § 3b EStG

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der BFH-Rechtsprechung[1], nach der es mit dem Berufsbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, wenn er für eine Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) eine zusätzliche Vergütung erhält. Demzufolge kann ein gleichwohl gezahlter Z...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.5 Unentgeltliche Übertragung der Anteile

Rz. 154 Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Rz. 124). Unentgeltlicher Erwerb ist Erwerb durch Erbfall, Vermächtnis, Schenkung, vGA, Kapitalherabsetzung (Sachauskehrung) oder Liquidation.[1]. Kennzeichen des unentgeltlichen Erwerbs ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird. Entgeltlich ist der Erwerb dagegen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.2 Gesellschaftereinlagen (Nr. 1)

Rz. 208 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG gehören insbesondere offene und verdeckte Einlagen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG. Es handelt sich um eine klarstellende Regelung, da offene und verdeckte Einlagen seit jeher – auch auf Basis der BFH-Rspr.[1] – zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.[2] Von einer Einlage ist auszugehen, ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr

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Gesellschafter / 6.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können steuerrechtlich Arbeitnehmer sein, wenn mit der GmbH ein rechtswirksamer Anstellungsvertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer um einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, muss unbedingt das Rückwirkungsverbot beachtet werden, wonach im Vorfeld der Tätigkeit die vertraglichen Vereinbaru...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.2 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen II (§ 27 Abs. 6 Satz 3 KStG )

Auf Grundlage des allgemeinen Verständnisses, dass bei Kettensachverhalten verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen stufenweise zu erfassen sind, stellt eine Ergänzung klar, dass im Fall der mittelbaren Organschaft die Erhöhung und die Minderung des steuerlichen Einlagekontos der Organgesellschaft aufgrund einer organschaftlich verursachten Minder- oder Mehrabfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 531 Aus der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG. Denn gewerbesteuerlich muss beachtet werden, dass nach § 9 Nr. 2a GewStG die verdeckten Gewinnausschüttungen von der GmbH an die Kommanditisten wieder zu kürzen sind, sodass per Saldo nur der Handelsbilanzgewinn der GmbH & Co. KG der Gewerbeste...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 515 Erhält die Komplementär-GmbH einen unangemessen niedrigen Gewinnanteil, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor; für Einzelheiten siehe Rn. 514. Im Bescheid über die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG wird der Komplementär-GmbH die Differenz zwischen dem fiktiven angemessenen und dem tatsächlich vereinbarten Gewinnanteil bindend für das Körpersc...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 502 Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie ...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Angemessenheitsprüfung

In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berüc...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.3 Änderung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilung

Rz. 486 Aus den grundlegenden Urteilen des BFH v. 15.11.1967[1] und v. 25.4.1968[2] ergeben sich keine unmittelbaren Hinweise für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG festgelegten Gewinnverteilung auch steuerlich gefolgt werden kann. Derartige Vertragsänderungen werden vor allem dann in Betrac...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

Die Angemessenheit der Gesamtausstattung richtet sich laut Finanzverwaltung[1] nach folgenden Kriterien: Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, künftige Ertragsaussichten der GmbH, Verhältnis von Geschäftsführergehalt zu Gesamtgewinn und verbleibender Eigenkapitalverzinsung, Vergütungen, die in derselben oder in vergleichbaren GmbH an Geschäftsführer für entsprechende Leis...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Zusammenfassung Es war länger still geworden um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, nachdem die aktuelle Regierung das Projekt Ende 2021 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Nun hat sich die akademische Arbeitsgruppe, auf die das Konzept zurückgeht, mit einem überarbeiteten Entwurf zurückgemeldet. Bereits 2020 hat eine Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter als vGA

Eine vGA liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen von ihr als eigene Anteile gehaltenen Geschäftsanteil unentgeltlich zuwendet, wohingegen ein fremder Dritter hierfür einen – im Streitfall am Markt unstreitig erzielbaren – Kaufpreis hätte zahlen müssen. Keine Rolle spielt der Umstand, dass der Zuwendung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.5 Überhöhte Zinsen sind verdeckte Gewinnausschüttungen

Bei einem Gesellschafterdarlehen sollte der vereinbarte Zinssatz einem Vergleich mit dem fremdüblichen Zinssatz standhalten. Ansonsten führt die überhöhte Verzinsung regelmäßig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 29.6.2017 festgestellt.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die X-GmbH sämtliche Anteile an der Y-GmbH. Zur Finanzieru...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&W oHG. Hans Groß hat der G&W oHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig. Buchungsvorschlag:mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Änderung eines bestandskräftigen ESt-Bescheids wegen arglistiger Täuschung

Streitig ist, ob ein ESt-Bescheid, mit dem der Zufluss einer vGA beim GmbH-Alleingesellschafter erfasst wird, nach Bestandskraft noch geändert werden kann. Ermessensausübung: Die Änderung eines durch arglistige Täuschung erwirkten bestandskräftigen Bescheids kann ohne Ermessensfehler abgelehnt werden, wenn der Steuerpflichtige den Bescheid hat unanfechtbar werden lassen, obwo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Voraussetzungen für ein grenzüberschreitende Funktionsverlagerung

Streitig ist, ob in Folge einer im Konzern erfolgten Umstrukturierung und Übertragung von Aktivitäten und Risiken auf eine schweizerische Gesellschaft eine Erhöhung der Einkünfte vorzunehmen ist. Dabei ist insbesondere streitig, ob eine vGA sowie eine Funktionsverlagerung anzunehmen sind und ob hierfür ein Transferpaket anzusetzen ist. Das FG entschied: Eine Funktionsverlager...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA durch Darlehensauszahlung

Auf der Grundlage eines wegen gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht nur steuerlich, sondern – mangels Vertretungsbefugnis auf Seiten des Darlehensnehmers – auch zivilrechtlich nicht wirksamen Darlehensvertrages zwischen einer GmbH und einem von deren Alleingesellschafter als Präsident und Sponsor geförderten Sportverein kann der Zugang einer Darlehensforderung nicht er...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Zusammenhang mit Gewinnkorrekturen nach dem Übereinkommen (EWG) 90/436

Streitig ist, ob Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen (hier: Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.7.1990, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 1.2 Geteilter Gewinn

Typisch für eine Gesellschaft ist nicht nur das geteilte Risiko, sondern dementsprechend auch ein zu teilender Gewinn. Doch gerade dies kann bei einer Familiengesellschaft ganz gezielt steuerlich vorteilhaft genutzt werden. Meist weisen Familienangehörige, z. B. Kinder oder Großeltern, einen deutlich geringeren persönlichen Steuersatz auf. Damit wird eine Teilung des Gewinns...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / a) Zufluss von Gewinnanteilen (§ 44 Abs. 2 EStG)

Bei Gewinnanteilen und anderen Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen die Kapitalerträge dem Gläubiger an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Wurde der Zeitpunkt der Auszahlung im Beschluss nicht bestimmt, gilt gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als Zuflusszeitpu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Bedingungen

Rz. 7 Rechtsgeschäfte, die einen Steuertatbestand verwirklichen, können von einer Bedingung, d. h. einem zukünftigen ungewissen Ereignis, abhängig gemacht werden. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[1] Bei einer auflösenden Bedingung endigt die Wirkung des Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cib) Unangemessen niedrige Vergütungen der KG an die GmbH für Geschäftsführung, Vertretung und Haftung als vGA

Rn. 50 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Im Fall einer unangemessen niedrigen Vergütung der KG an die Komplementär-GmbH für Geschäftsführung, Vertretung und Haftung liegt eine vGA vor, die sich (lediglich) in Höhe des Anteils bemisst, zu dem der oder die GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co KG auch als Kommanditisten beteiligt sind; in Höhe des auf die Beteiligung der Komplementär-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Aktivierung der angemessenen Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH im Besitz-Einzelunternehmen o im Sonder-BV, ebenso nicht einer – selbst wenn als vGA einzustufenden – Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung

Rn. 386 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Der BFH v 23.03.2011, BStBl II 2012, 188 hat zum Fall einer angemessenen Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH, dessen Anteile an der GmbH zum notwendigen BV des Besitzeinzelunternehmens des Begünstigten gehören, u einer im gleichen Fall unstrittig als vGA (50 % des Gesamtwertes der Zusageverpflichtung) an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Der Gewinnanteil der Komplementär-GmbH/vGA-Behandlung

cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung Rn. 49 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH am Vermögen der GmbH & Co KG und deshalb an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (Letzteres ist im Regelfall zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s Wacker i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter und der Pensionsrückstellungen bei der Betriebs-KapGes/vGA-Aspekte

Rn. 395 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zum anderen führt das Stichwort "Gewinnermittlung" zur Frage der Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter bei der Betriebs-KapGes. Im Gegensatz zur GmbH & Co KG, wo das Geschäftsführergehalt dem gewerblichen Gewinn der Mitunternehmerschaft zuzurechnen ist (s Rn 48), ist das bei der Betriebsaufspaltung nicht der Fall, weil wegen fehlenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH am Vermögen der GmbH & Co KG und deshalb an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (Letzteres ist im Regelfall zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s Wacker in Schmidt, § 15 EStG, 43. Aufl 2024, Rn 723) erhält. Wird der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr