Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einlagekonto bei Regiebetrieb

Leitsatz Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortfü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Private Firmenwagennutzung der alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführerin löst verdeckte Gewinnausschüttung aus

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg erläutert mit Urteil v. 3.9.2013, unter welchen Voraussetzungen von einer privaten Firmenwagennutzung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auszugehen ist. Das Gericht hält die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des Lohnsteuersenats des BFH in dieser Frage für nicht anwendbar. Sachverhalt Die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Absatz 2

Rz. 70 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 1 Abs. 4 aF und zu § 162 AO. § 17 Abs. 2 ist lex specialis gegenüber § 162 AO. Die Vorschrift konkretisiert den in § 162 AO vorgegebenen Schätzungsrahmen.[2] Sie bezieht sich nur auf Zwischeneinkünfte i.S. des § 8, die gem. § 8 Abs. 3 niedrig besteuert werden, deshalb jedoch keine ausländischen Einkünfte sein müssen.[3] Das Verhältnis von...mehr

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Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand

Leitsatz Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO Sachverhalt Der Kläger war im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 4d

Rz. 15 Abs. 4d regelt die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, das das Anrechnungsverfahren ersetzt. Der Zeitpunkt, zu dem das Halbeinkünfteverfahren in Kraft tritt, ist danach abhängig von den Verhältnissen der ausschüttenden Körperschaft; nur soweit auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft das Anrechnungsverfahren nicht mehr gilt, ist auf der Ebene des Anteilseigne...mehr

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KSt-Befreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke trotz EU-Beihilfeverstoßes

Leitsatz 1. Die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten des Krankenhauses zur unmittelbaren Verabreichung im Krankenhaus ist dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung zur Durchführung ambulanter Behandlungen nicht dem Krankenhaus im Wege einer sog. Institutsermächtigung, sondern dem Chef...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / 1. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass sog. vGA sozusagen automatisch teilweise Schenkungen an den/die betreffenden Gesellschafter sind. Eine vGA ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass oder zumindest ihre Mitveranl...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / III. Zuwendung an den Gesellschaftern nahestehende Personen

Da der Wille der Kapitalgesellschaft durch seine Vertreter bzw. seine vertretungsberechtigten Organe gebildet wird, kommen außerhalb geschäftlicher Intentionen häufig Zuwendungen an die den Gesellschaftern nahestehenden Personen vor. Probleme bereitet die schenkungsteuerliche Behandlung deshalb, weil eine Vermischung der Interessenlage der Vertreter und der rechtlichen Selbs...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / 2. Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften

Bei Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften liegt eine substanzielle Vermögensverschiebung von einer auf eine andere Kapitalgesellschaft vor. Problematisch sind hier die Fällen, in denen Zuwendungen in der Absicht getätigt werden, Gesellschafter der anderen Kapitalgesellschaft zu bereichern. Für die Annahme einer Schenkung gelten die Grundsätze des R E 7.1 Abs. 3 ErbStR 2...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / 1

In dem Beitrag werden einige Sachverhalte aufgezeigt, bei denen Schenkungen von Kapitalgesellschaften vorliegen können. Dabei wird auch auf das Urteil des BFH[1] eingegangen, der entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung verdeckte Gewinnausschüttungen nicht als steuerbare Schenkungen der Kapitalgesellschaft ansieht. Berater, Gesellschafter, bzw. gesetzliche Vertreter müss...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / b) Cash-GmbH

Anders als bei der Personengesellschaft stellt sich nach praktisch einhelliger Auffassung des Schrifttums[36] die steuerschädliche "Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen" bei einer Kapitalgesellschaft als notwendig zweiaktiger Vorgang dar: Zum einen muss es sich tatsächlich um eine Veräußerung "wesentlicher Betriebsgrundlagen" handeln (1. Akt), wobei die soeben dazu au...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / a) Darlehensvergabe durch die GmbH

Zum einen lässt sich erwägen, das Vermögen der Gesellschaft darlehensweise dem Gesellschafter oder einer anderen Person aus dem Familienverbund zu überlassen, sodass dieser/diese es in seinem/ihrem Privatvermögen anlegen kann. Dieser Vorgang entspräche selbst bei Annahme "wesentlicher Betriebsgrundlagen" nach verbreiteter Ansicht der sogenannten Reinvestitionsklausel (§ 13 a...mehr

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ZErb 7/2013, Verzicht eines... / Aus den Gründen

Die Revision ist aus verfahrensrechtlichen Gründen begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens die Verfahrensgegenstände, über deren Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert haben (§ 127 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). An die Stelle der Schenkungsteuerbescheide vom 18. Juni 2009, über die das FG entschiede...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / bb) Geschäftliche Vorteilsgewährung

Die geschäftliche Vorteilsgewährung ist vielfältig – von einer Essenseinladung bis hin zu Geldzuwendungen in Millionenhöhe. Zuwendungen (außerhalb des strafrechtlichen Bereichs) stehen praktisch nicht in einem verbindlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistungsverpflichtung; sie sind mit einer Hoffnung verbunden vergleichbar einer vorweggenommenen Belohnung. Sog. Schmiergeld...mehr

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Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen das Nachzahlungsverbot

Leitsatz 1. Ein Dienstverhältnis i.S.v. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG hat mit dem tatsächlichen Dienstantritt beim Dienstberechtigten begonnen. Wird vor Erteilung der Pensionszusage der mit dem zusagenden Unternehmen geschlossene Anstellungsvertrag beendet und ein neuer Dienstvertrag geschlossen, so sind die Dienstzeiten aus dem ersten Rechtsverhältnis als sog....mehr

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1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz

Leitsatz 1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen. 2. Die Inhaftungnahme des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 3 Satz 2 EStG ist regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn der Arbeitgeber entspr...mehr

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Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie als steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz 1. Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein. 2. Das Besteuerungsrecht an einer solchen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung bei dem Aktionär

Rn. 124 Stand: EL 16 – ET: 05/2013 Der Verkauf durch den Aktionär stellt ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung unterliegt. Rn. 125 Stand: EL 16 – ET: 05/2013 Liegt wegen eines überhöhten Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 113), ist dem Aktionär ein entspr. Kap.-Ertrag i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften (a. F.)

Rz. 1 § 34 KStG regelt die Anwendung des Gesetzes bzw. einzelner seiner Vorschriften für bestimmte Vz. Die Vorschrift wird nicht dadurch wirkungslos, dass sie in einem für einen späteren Vz geltenden KStG nicht mehr enthalten ist. Spätere Neufassungen des § 34 KStG verdrängen daher ältere Anwendungsvorschriften nur äußerlich, nicht aber nach dem sachlichen Regelungsgehalt, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Begünstigter Tätigkeitsbereich (§ 5 Abs 1 Nr 18 S 1 HS 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 5 Abs 1 Nr 18 S 1 HS 1 KStG setzt für die Befreiung voraus, dass sich die Tätigkeit einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft beschränkt. Als Maßnahmen der Wirtschaftsförderung nennt § 5 Ab...mehr

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Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist unionsrechtmäßig

Leitsatz 1. Eine Person steht einem Steuerpflichtigen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 AStG nahe, wenn eine dritte Person am Grund- oder Stammkapital sowohl der Person als auch des Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt ist. Beschränkungen im Innenverhältnis aufgrund einer Treuhand sind ebenso unbeachtlich wie Stimmrechtsbeschränkungen. Gleiches gilt...mehr

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1 %-Regelung: Zur Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. 2. Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutz...mehr

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vGA aufgrund nicht nachvollziehbarer Regelungen über eine Gewinntantieme

Leitsatz Enthält die Tantiemezusage einer GmbH an ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer unbestimmte Regelungen zur Kürzbarkeit unter einer auflösenden Bedingung, wird durch das Fehlen klarer, eindeutiger und im Voraus getroffener Regelungen eine vGA begründet. Da eine vGA bereits dem Grunde nach vorliegt, sind die Angemessenheit der Gesamtausstattung des Geschäftsf...mehr

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Betriebsausgabenabzug aus Beiträgen für die Betriebsunterberechnungsversicherung einer GmbH

Leitsatz Beitragszahlungen einer GmbH für eine Betriebsunterberechnungsversicherung stellen auch dann abzugsfähige Betriebsausgabe dar, wenn damit ein krankheitsbedingter Ausfall von Gesellschafter-Geschäftsführern abgesichert werden soll. Mangels gesellschaftlicher Veranlassung und vermögensmäßigem Vorteil für die Gesellschafter sind die Beiträge nicht als vGA zu qualifizie...mehr

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Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum Verkehrswert ohne schenkungsteuerrechtliche Bedeutung; Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Tritt nach dem Verkauf einer Forderung mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. 2. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen led...mehr

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Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. d. SEStEG bei unterjährigen Zugängen

Leitsatz Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt. Normenkette § 27 Abs. 1 und 2, Abs. 5 Satz 4 KStG 2002 i.d.F. d. SEStEG Sachverhalt Alleingesellschafter der Klägerin, einer GmbH, ist eine AG, die ...mehr

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Erdienenszeitraum bei Zusage einer Hinterbliebenenversorgung

Leitsatz Der für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) verlangte Erdienenszeitraum von regelmäßig 10 Jahren gilt auch bei einer späteren Erhöhung der zugesagten Pension und deshalb auch bei einer späteren Zusage einer Witwenversorgung. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrem damals 46 Jahre alten GGF eine Pension einschließlich einer Witwenversorgung zugesagt, die...mehr

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Keine vGA durch Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche gegen Abfindungszahlung

Leitsatz Verzichtet ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gegen eine angemessene Abfindung auf einen verfallbaren Pensionsanspruch, stellt die Zahlung Arbeitslohn dar. Es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung begründet, da die GmbH die Geschäftsführerleistung nach dem Verzicht gegen ein geringeres Entgelt erhält und somit auch ein ordentlicher und ge...mehr

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vGA durch niedriges Mindestalter bei Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Die Vereinbarung des 60. Lebensjahres als Mindestpensionsalter kann bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Pensionszusage rechtfertigen, wenn nicht besondere betriebliche oder in der Person des Ruhegeldempfängers liegende Gründe bestehen. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH, die ihrem beherrs...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) auch bei einem Verein

Leitsatz Werden von einem Verein Wirtschaftsgüter zu fremdunüblichen Bedingungen an das Unternehmen des Vereinsvorstands überlassen, liegt eine vGA vor. Sachverhalt Ein Verein hat an den Betrieb seiner Vorstandsvorsitzenden Grundstücke, Räume sowie Maschinen zur Nutzung überlassen. Die Abrechnung des dafür zu zahlenden Entgelts ist erst nach mehreren Jahren erfolgt und enthie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssel, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern

Leitsatz Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm’s length" (nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Prozesszinsen: Körperschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid eines Gesellschafters hinsichtlich der Erfassung einer vGA

Leitsatz 1. Wird ein Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gem. § 32a KStG unter Hinweis auf eine geänderte Erfassung der vGA in einem Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft geändert, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen aus § 236 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO. 2. Der aufgrund der Erfassung einer vGA ergangene Körperschaftsteuerbesch...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG

Leitsatz Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 32a KStG hinsichtlich der Änderung von Einkommensteuerfestsetzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig, aber noch nicht festsetzungsverjährt waren. Normenkette § 32a, § 34 Abs. 13c KStG Sachverhalt Die Steuerpflichtigen sind Gesellschafter von Kapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister beschlossene offene Gewinnausschüttungen; Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen in der Interimszeit

8.3.4.1 Allgemeines Tz. 96 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Tz 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Tz 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Überhöhte Tantieme- und Pensionsrückstellungen bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der UmwSt-Erl sieht keine Sonderregelung für die stliche Behandlung von (als vGA zu wertenden) überhöhten Tantieme- bzw Pensionsrückstellungen iRd Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges vor. Ein Hinweis findet sich lediglich im Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.28, die zur Auseinandersetzung der Fin-Verw mit dem Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Tz 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Tz 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 98 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungsbilanz eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 89), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 103 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 96) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges stlich in Entnahmen umzudeuten sind, ist in der stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.13 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 38c Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene (vor In-Kraft-Treten des StSenkG: andere) Ausschüttungen

Tz. 86 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Vorabausschüttungen für das letzte Wj der übertragenden Kö sowie die im letzten Wj der übertragenden Kö abgeflossenen vGA sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte (s Abschn 77 Abs 6 und 7 KStR 1995) oGA für frühere Jahre und beschlossene, aber noch nicht ausgezahlte Vorabausschüttungen für das lfde (letzte) oder für frühere Wj sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 104 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Die KSt-Ausschüttungsbelastung ist vor In-Kraft-Treten des StSenkG nicht herzustellen. Nach In-Kraft-Treten des StSenkG sind die §§ 37 und 38 KStG nF während der 18-jährigen Übergangszeit und § 27 KStG nF nicht anzuwenden. Ebenfalls hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 109 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges besteht die in vorstehender Tz 81 ff erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistungsgeschäfte, Geschäftsführerv...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung: Zuführungskosten als Werbungskosten

Leitsatz Wendet ein Gesellschafter für die Zuführung von verdeckten Gewinnausschüttungen sog. Zuführungskosten auf, handelt es sich um Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte veranlasst sind. Sie sind Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Sachverhalt Der Kläger schloss einen Treuhandvertrag, wonach er als Treugeber Anteile an einer zu gründ...mehr

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Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich

Leitsatz Eine GmbH kann die Zahlung auf eine betrieblich begründete Gesellschafterforderung auch dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Forderung zwischenzeitlich wertlos geworden war, der frühere Gesellschafter und Forderungsinhaber gegen Besserungsschein auf die Forderung verzichtet und die Besserungsanwartschaft später im Zusammenhang mit der Veräußerung des sog. Gmb...mehr

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Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art

Leitsatz Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG; § 22, § 24, § 74a SGB VIII Sachverhalt Die Klägerin ist eine (k...mehr

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Unregelmäßige Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Ohne zeitliche Befristung und ohne konkrete Überprüfungsmaßstäbe längerfristig gestundete Gehaltsansprüche sind gesellschaftsrechtlich veranlasst und damit steuerlich nicht anzuerkennen. Sachverhalt Eine GmbH war in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Gesellschafterversammlung hat deshalb den Gesellschafter-Geschäftsführern das Gehalt zunächst reduziert und später ...mehr

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Keine Körperschaftsteuererstattung an Konzernmutter im EU-Ausland

Leitsatz Die Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren Körperschaftsteuer ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Einnahmen beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig sind; dies gilt trotz vorrangigem Gemeinschaftsrecht. Sachverhalt Die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft M hat von ihrer deutschen Tochter-GmbH T in 1999 und 2000 verdeckte Gewinnausschüttungen er...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 12. Zuwendungen von einer GmbH als mittelbare Schenkungen des Gesellschafters?

Vater V ist Alleingesellschafter einer GmbH und stellt seine zweite Ehefrau M zu weit überhöhten Konditionen an. Das Finanzamt wertet dies als verdeckte Gewinnausschüttungen, die sich im Laufe der Jahre auf 200.000 EUR summieren. V hat aus erster Ehe den Sohn A. V setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und stirbt. Kann der Sohn als Pflichtteilsberechtigter an den verdeckten...mehr