Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.11 Nachtarbeitszuschläge

Rz. 62 Nachtarbeitszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Entgelt, als die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des konkreten Arbeitnehmers Nachtarbeit umfasst.[1] Dies ist primär anhand des Schichtplans zu beurteilen.[2]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.15 Reisekosten und Spesen

Rz. 69 Reisekosten und Spesen, aber auch Fahrtkostenerstattungen, Tage- und Übernachtungsgelder sind in der Regel Aufwendungen nach § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG. [1] Lediglich dann, wenn sie pauschaliert ohne Rücksicht auf konkrete Ausgaben gezahlt werden, sind sie fortzuzahlendes Entgelt.[2]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Leistungsbündel (Abs. 4)

Rz. 7 In der Praxis sind häufig Transaktionen vertreten, die sowohl aus Waren- als auch aus Dienstleistungskomponenten bestehen. Bei derartigen Leistungsbündeln ist nicht immer eindeutig bestimmbar, welche relevante Tätigkeit erbracht wird. Daher sollte ein Plattformbetreiber zunächst prüfen, ob die Transaktion einen Warenverkauf oder die Erbringung einer Dienstleistung dars...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 23 Durchsetzung von Mitwirkungspflichten

Allgemeines Rz. 1 § 23 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. A, Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Der meldende Plattformbetreiber ist bei der Erhebung und Überprüfung meldepflichtiger Angaben teilweise auf die Mitwirkung des jeweiligen Anbieters angewiesen. § 23 PStTG sieht Maßnahmen vor, um eine Mitwirkung der Anbieter sicherzustellen. ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.25 Wegeentschädigungen/Wegegelder

Rz. 84 Wegeentschädigungen sind regelmäßig Aufwendungsersatz für Fahrtkosten des Arbeitnehmers, die diesem für Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort und zurück entstehen. Als solche fallen sie unter § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG und gehören grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt.[1] Lediglich dann, wenn sie laufend pauschal und unabhängig von tatsächlich entstehenden Kosten des Arbeitn...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.6 Feiertagszuschläge

Rz. 56 Feiertagszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt, als die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers den Feiertag umfasst.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.2 Anwesenheitsprämien

Rz. 51 Anwesenheitsprämien sollen die pünktliche und ständige Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellen und werden auf einzel- oder tarifvertraglicher Basis laufend gezahlt. Ihrem Zweck entsprechend werden sie gekürzt oder entfallen ganz, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Jedoch kann eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitn...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.20 Sozialzulagen

Rz. 77 Sozialzulagen wie z. B. Familien-, Kinder- und Ortszuschläge gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.3 Auslösungen

Rz. 53 Auslösungen sind Leistungen mit Aufwendungsersatzcharakter und werden daher unter 3.2 dahingehend untersucht, ob sie als fortzuzahlendes Arbeitsentgelt zu behandeln sind. Gleiches gilt für Trennungsentschädigungen und Verpflegungskostenzuschüsse.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.17 Sonntagszuschläge

Rz. 72 Umfasst die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auch die Arbeit am Sonntag, so sind insoweit auch die Sonntagszuschläge Bestandteil des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.3 Job-Sharing (Arbeitsplatzteilung)

Rz. 32 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.[1] Dabei bestimmt § 13 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, dass im Fall der Verhinderung einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung grundsätzlich nur dann eine Verpflichtung der anderen Arbeitnehmer zur Vertretung besteht, wenn diese der Vertretung im E...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.5 Schichtarbeit

Rz. 36 Arbeitet ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit, so ist für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts die sich aus dem Schichtplan ergebende regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Es ist mithin entsprechend der Einteilung des Arbeitnehmers in diesem Schichtplan zu ermitteln, wie viele Stunden der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen.[1] Dabei kann es je nach der konkret...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.10 Mietbeihilfen

Rz. 61 Mietbeihilfen sind bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.16 Schmutzzulagen

Rz. 70 Schmutzzulagen sind lediglich dann als fortzuzahlendes Arbeitsentgelt anzusehen, wenn mit ihnen die mit außergewöhnlicher Beschmutzung von Körper und eigener Arbeitskleidung verbundene Arbeitsleistung zusätzlich belohnt werden soll. In einem solchen Fall stellen sie quasi eine Erschwerniszulage dar.[1] Stellt der Arbeitgeber besondere Arbeitskleidung, so spricht dies ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.1 Antrittsgebühr

Rz. 50 Antrittsgebühren sind Leistungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer allein deshalb erhält, weil er zu seinem Dienst erscheint. Sie sind insbesondere in der Druckindustrie üblich; so heißt es etwa in § 7 Ziff. 4a) des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.7.2005: "Bei regelmäßig erscheinende...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit

Rz. 9 Erste Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung ist die Arbeitszeit, für die er an sich Arbeitsentgelt erhalten hätte, wäre er nicht arbeitsunfähig erkrankt. 2.1.1 Allgemeines Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grund...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.21 Trennungsentschädigungen

Rz. 78 Die Frage einer Fortzahlung von Trennungsentschädigungen im Krankheitsfall richtet sich nach § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG.[1]mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Tatsachen, aus denen sich die Wirksamkeit der einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklausel ergibt, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Er muss die tatsächlichen Voraussetzungen vortragen, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung den geforderten beruflichen Vorteil erlangt hat. Dabei richtet sich die Wirksamkeit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. B der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Meldende Plattformbetreiber müssen nach Maßgabe des § 14 PStTG umfangreiche Datensätze von den registrierten Anbietern erheben. In der Praxis dürfte ein Großteil der Daten oftmals bereits aufgrund der Verpflichtungen nach § 22f Abs. 1 oder Abs. 3 UStG abgefragt we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Aktiver Anbieter (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 ist ein aktiver Anbieter ein Anbieter, der während des Meldezeitraums eine relevante Tätigkeit erbringt oder dem während des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird. Andernfalls ist der Anbieter nicht als aktiver Anbieter zu werten. § 16 PStTG gewährt meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 5 Sozialplanabfindungen

Rückzahlungsklauseln können auch für Sozialplanabfindungen oder in entsprechenden tarifvertraglichen Rationalisierungsschutzabkommen vereinbart werden. Die Zahlung von Abfindungen in Sozialplänen erfolgt nicht wegen des Verlusts des mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen sozialen Besitzstands, sondern überwiegend zum Ausgleich der durch die Entlassung typischerweise entstehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Erfüllung durch andere Plattformbetreiber (Abs. 2)

Rz. 5 § 21 Abs. 2 PStTG ergänzt § 13 Abs. 3 PStTG und zielt daneben darauf ab, eine doppelte oder mehrfache Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch mehrere Unternehmen zu verhindern, die allesamt Plattformbetreiber in Bezug auf ein und dieselbe Plattform sind.[1] Die Definition des Begriffs Plattformbetreiber nach § 3 Abs. 2 PStTG trägt hier dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Meldezeitraum (Abs. 3)

Rz. 5 § 15 Abs. 3 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 7 der Amtshilferichtlinie. Rz. 6 § 15 Abs. 3 PStTG verpflichtet die meldenden Plattformbetreiber zur quartalsweisen Meldung der dem Anbieter ausgezahlten oder gutgeschriebenen Vergütung sowie der durch den Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen und Steuern....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. G der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 § 16 PStTG bietet meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug auf im Meldezeitraum aktive Anbieter durchzuführen. Hierbei müssen die meldenden Plattformbetreiber mittels angemessener Verfahren und Durchsetzungsmaßnahmen siche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Informationen zum Anbieter als Rechtsträger (Abs. 3)

Rz. 10 § 14 Abs. 3 PStTG bestimmt die zu meldenden Informationen zu einem Anbieter in Gestalt eines Rechtsträgers. Die Nrn. 1 bis 6 ermöglichen parallel zum zweiten Absatz die Identifizierung des Rechtsträgers. Rz. 11 § 14 Abs. 3 Nr. 7 PStTG verweist auf die nach § 14 Abs. 2 Nrn. 6 bis 11 PStTG zu meldenden Angaben über die Art und Häufigkeit der von einem Anbieter erbrachten...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 107 Von der Bestimmung des § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG umfasst sind zum einen der Leistungslohn im engeren Sinn (Akkord- und Prämienlohn), aber auch solche Beträge, die allein oder neben einem festen Zeitlohn als Erfolgsvergütung vereinbart sind, wie etwa Provisionen, Tantiemen, Prämien u. a.[1] Rz. 108 Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den Ausfallzeitraum kann ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.9 Mehrarbeitsverdienst

Rz. 60 Sowohl die für Mehrarbeit gezahlte Grundvergütung als auch die Überstundenzuschläge sind nach § 4 Abs. 1a EFZG nicht als Entgeltfortzahlung zu leisten.[1] Vgl. hierzu insgesamt die Kommentierung unter 3.1.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind desh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.4 Saisonale Schwankungen

Rz. 35 Auch bei Saisonarbeit richtet sich die Höhe des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nach dem Entgeltausfallprinzip. Saisonarbeit ist dann gegeben, wenn Betriebe regelmäßig während einer im Voraus bestimmten Zeit Arbeitsmehranfall haben und deshalb arbeitsvertraglich eine unterschiedliche Arbeitszeit für die "Saison" und für die übrige Jahreszeit besteht....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Einzelfälle

Rz. 20 Folgende Einzelfälle sind in der Praxis zu beachten: Hinweis Tarifvertraglich können für die Berechnung der Entgeltfortzahlung Abweichungen geregelt sein (vgl. § 4 Abs. 4 EFZG). 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell) Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegeb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Indirekte Leistungserbringung über Plattformbetreiber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Typischerweise wird das Rechtsgeschäft unmittelbar zwischen Anbietern und anderen Nutzern zustande kommen, für die die relevante Tätigkeit erbracht wird bzw. welche die Vergütung zahlen sollen. In diesen Fällen liegt eine direkte Leistungsbeziehung vor, die die Plattform gewährleistet. Häufig erwirbt aber auch der Plattformbetreiber Leistungen, die Anbieter auf der Pl...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 6 Sonderzahlungen, insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Eine Rückzahlungsklausel über Urlaubsgeld ist nur dann zulässig, wenn es sich nicht um die nach dem BUrlG zu zahlende Fortzahlung der Vergütung des Arbeitnehmers für die Zeit seines Urlaubs handelt. Es muss sich daher um ein zusätzliches Urlaubsgeld handeln. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf das Urlaubsgeld hat oder es sich um eine frei...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 4 Fälligkeit und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs

Die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs kann von den Arbeitsvertragsparteien frei vereinbart werden. Beruht sie auf einer tariflichen Vereinbarung, so trifft der Tarifvertrag regelmäßig eine Aussage über den Fälligkeitszeitpunkt. Der Anspruch aus Rückzahlungsklauseln wird ohne besondere Vereinbarung spätestens bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis fälli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.2 Bindungsdauer und zeitliche Staffelung

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln hängt weiterhin von der Fortbildungs- und Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen hängt maßgeblich von der Dauer und den Kosten der Qualifikationsmaßnahme ab. Daneben ist die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation. Die für den ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Geregelte Sonderfälle (Abs. 1a)

Rz. 85 In § 4 Abs. 1a EFZG ist die vom Entgeltfortzahlungsgrundsatz des § 4 Abs. 1 EFZG abweichende Behandlung von für Überstunden gezahltem Entgelt, von Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers und von Leistungsentgelt geregelt. 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1) Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Aktienoptionspläne

Rz. 97 Leistungen aus einem Aktienoptionsplan, den ein Dritter (insbesondere die Konzernmutter) dem Arbeitnehmer zugesagt hat, gehören grds. nicht zum Arbeitsentgelt und verändern nicht den Geldfaktor.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 96 Die folgenden Einzelfälle sind zu beachten: Hinweis Für die Qualifizierung einer Leistung als – fortzuzahlendes – Arbeitsentgelt oder als Aufwendungsersatz i. S. d. § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG kommt es nicht auf die Bezeichnung durch die Parteien, sondern auf den objektiven Zweck und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistung an.[1] 3.2.2.1 Aktienoptionspläne Rz. 97 Leistung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend. Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der ...mehr