Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.3 Rechte und begrenzte Verfügungsbefugnis aufgrund der Ehe

Rz. 5 Die Ehegatten haben aufgrund ihres Miteigentums eine Berechtigung zur Mitbenutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Gegenstände. Es ist davon auszugehen, dass die Eheleute ausdrücklich oder stillschweigend die gemeinsame Nutzung als Nutzungsart beschlossen haben (§§ 744 f. BGB). Dies gilt für alle beweglichen und unbeweglichen, im gemeinschaftlichen Eigentum stehe...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 4. Vergütung für geleistete Dienste

Rz. 195 Soweit der Bevollmächtigte keine Schenkung als Rechtsgrund für Verfügung an sich selbst reklamieren kann, wird oft vorgetragen, dass die Geldzahlung ihren Rechtsgrund in der Vergütung für geleistete Dienste für den Bevollmächtigten hätte. In den seltensten Fällen wird ein Bevollmächtigter in diesem Zusammenhang einen Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag vorl...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / II. Mandatsannahme/Vergütung

Rz. 5 Der Rechtsanwalt, dem ein Mandat im Zusammenhang eines möglichen Vollmachtsmissbrauchs angetragen wird, muss sich zur Ermittlung des Anspruchsgegners zunächst einen Überblick über den Bestand und die Reichweite der erteilten Vollmachten verschaffen. Zuvor ist aber unbedingt die Vergütungsfrage zu klären. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, die sich im Wesentlichen n...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 28 Wer gegen Bezahlung Geschäfte für den Vollmachtgeber ausführt, hat in aller Regel mit diesem einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 Abs. 1 BGB geschlossen. Aufgrund der weitgehenden Verweisung auf das Auftragsrecht sind die Auskunftspflichten zumindest identisch, wenn sie nicht durch Individualvereinbarung abgeändert wurden. Liegt ein schriftlicher Geschäftsbesorg...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / III. Kollusives Zusammenwirken mit Dritten

Rz. 32 Ein besonders krasser Missbrauch der Vollmacht liegt vor, wenn der Vertreter mit einem Dritten Verträge abschließt, die erkennbar eine Schädigung des Vollmachtgebers zur Folge haben. Rz. 33 Beispiel Sohn S wurde von seinem pflegebedürftigen Vater V eine Vorsorgevollmacht erteilt. Zur Sicherung der häuslichen Pflege stellt S die Pflegerin P ein. Mit ihr vereinbart er ei...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / I. Allgemeines

Rz. 50 Es kann im Einzelfall sehr zeitintensiv und aufwändig sein, halbwegs genaue Feststellungen über die Vertretergeschäfte zu treffen. Dies hängt nicht nur davon ab, über welchen Zeitraum und wie viele Konten verfügt wurde, auch die mehr oder weniger kooperative Zuarbeit des Bevollmächtigten ist ein entscheidender Faktor. Erfahrungsgemäß lassen sich Vertreter entweder in ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Rz. 151 Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der längeren Verjährung, sondern auch als Drohkulisse zur Verbesserung der Vergleichsbereitschaft kann es tunlich sein, bei einer besonders dreisten Selbstbedienung den Bevollmächtigten wegen deliktischer Haftung in Anspruch zu nehmen. Horn/Schabel [83] weisen zutreffend darauf hin, dass eine unbefugte Abhebung vom Konto des Vollmachtg...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Verkehrssitte

Rz. 163 Nach § 242 BGB ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung nicht nur nach Treu und Glauben, sondern auch nach der Verkehrssitte zu bewirken. Damit stellt sich die Frage, ob es auch zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem so etwas wie einen Handelsbrauch geben kann. Obwohl es sich meist um individuelle Beziehungen handelt, bei der sich Verallgemeinerungen eigent...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Exkurs: Gemeinschaftskonto

Rz. 49 Nicht nur unter Ehegatten, sondern auch in anderen Lebensgemeinschaften oder engen persönlichen Beziehungen ist es ein zu beobachtender Trend, statt einer gegenseitigen Bevollmächtigung Gemeinschaftskonten zu errichten. Der einfachen Handhabung im Alltag steht die Gefahr im Notfall gegenüber: Wird einer der Kontoinhaber pflegebedürftig und ist nicht mehr in der Lage z...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis können sehr unterschiedliche Formen des unberechtigten Vertreterhandelns vorkommen: vom einmaligen "Sündenfall" durch eine eigenmächtige Barabhebung bis hin zum jahrelangen Vollmachtsmissbrauch, mit dem der Vollmachtgeber systematisch enteignet wird, reichen die Fälle, in denen der Rechtsanwalt meist für die Erben retten soll, was zu retten ist. Neben die...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.2 Inhaltliche Anforderungen und gerichtliche Kontrolle

In Formulararbeitsverträgen sind Vertragsstrafenabreden nicht generell unzulässig. § 309 Nr. 6 BGB, der ein entsprechendes Verbot enthält, findet auf Arbeitsverträge keine Anwendung, weil die Arbeitsleistung – anders als andere Leistungsversprechen – nicht vollstreckbar ist und der Arbeitgeber deshalb ein anerkennenswertes Interesse an der Absicherung der Vertragserfüllung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 4 Kosten

Nach § 76a BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Einigungsstelle. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift erhalten diejenigen Beisitzer, die dem Betrieb angehören, für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sind aber von ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Arbeitsvergütung entsprechend § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen. Der Vorsitzende und der Beisitzer, die nicht dem Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.4 Arbeitsverhältnis mit dem nicht ehelichen Partner

Häufig arbeiten Lebenspartner im Betrieb des anderen mit. Nach Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht dann oft Streit, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Partnern bestanden hat.[1] Auch die Mitarbeit im Betrieb kann unter Umständen ein Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung sein, sodass ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Vergütung dafür geschuldet ...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

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Informationspflichten für D... / 1 Für welche Dienstleistungen und Dienstleister diese Pflichten gelten

Der Begriff "Dienstleistung" umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die i. d. R. gegen Entgelt erbracht wird.[1] Dienstleistungserbringer i. S. d. DL-InfoV ist jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, und jede in einem Mitgliedstaat niedergelassene juristische Person, die eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.[2] Di...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Op... / 2.2 Zweck der Auftrags- und Kapazitätsplanung

Konkret werden die 4 Stolperfallen der Umsetzung mit der Auftrags- und Kapazitätsplanung vermieden, indem jährliche übergeordnete Kanzleiziele – Umsatz – auf die Arbeitskapazität der einzelnen Personen der Kanzlei in dem Jahr heruntergebrochen werden. Werden zudem die mit den Kapazitäten verbundenen Kosten sowie mit den Aufträgen verbundenen Umsätze berücksichtigt, erhält ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.1 Telemediengesetz: Für Anbieter, die Telemedien bereithalten

Die telemedienrechtlichen (= elektronischer Geschäftsverkehr) Anbieterkennzeichnungspflichten werden regelmäßig mit dem "Impressum" erfüllt.[1] Sie trifft Anbieter von Diensten, die geschäftsmäßige, i. d. R. gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten. Anbieter von Diensten sind natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereitha...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Geltendmachung der PKH-Vergütung

Rz. 4 § 45 RVG begründet einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Dieser ist in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten gegenüber der Landeskasse, bei Beiordnungen zu Verfahren des BFH gegenüber der Bundeskasse geltend zu machen. Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 4 Vereinbarung der Vergütung

1. Höhere Vergütung als nach der StBVV Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend ents...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe

1. Abrechnung nach dem RVG Rz. 1 Die Vergütung eines StB in Prozesskostenhilfesachen richtet sich nach den Vorschriften des RVG (Abschnitt 8). Nach § 65 StBerG muss ein StB im Verfahren vor den Finanzgerichten die Vertretung eines Beteiligten übernehmen, wenn er gem. § 142 FGO beigeordnet worden ist. Sein Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse richtet sich nach den §§ 45...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Niedrigere Vergütung als nach StBVV

Rz. 15 Die zu niedrige Vergütung ist durch Rechtsvorschrift nicht verboten. Zivilrechtlich ist der StB regelmäßig an die Absprache einer "zu niedrigen" Gebühr gebunden (so ausdrücklich: BGH v. 21. 09. 2000 – IX ZR 437/99, DStR 2000, 2196). Rz. 16 Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung als nach der StBVV – die die Grundlage angemessener Gebühren darstellt – war in der Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Unangemessen hohe Vergütung

Rz. 10 Ist eine unangemessen hohe Vergütung unter Einhaltung der Formvorgaben gem. § 4 Abs. 1 wirksam vereinbart worden, bleibt diese zunächst rechtswirksam, soweit keine Sittenwidrigkeit vorliegt (Rz. 11). In einem Rechtsstreit kann durch eine richterliche Entscheidung eine so vereinbarte Vergütung gem. § 4 Abs. 2 auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Eine Hera...mehr

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E III Der Katalog zur Vergütung vereinbarer Leistungen

1 Abwickler (Notabwickler) Rz. 1 Dem Abwickler, beispielsweise für einen Verein (§ 29 BGB) steht eine angemessene Vergütung nach § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36); dies gilt auch bei der Abwicklung eines Lohnsteuerhilfevereins (Kuhls/Goez, Kommentar, Rdn. 9 f. zu § 24 StBerG). Bei der Berechnung der Höhe können die Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Ins...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar. 2. Verfahren vo...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Berechnung der Vergütung

Rz. 16 Gebührenrechnungen sind zu spezifizieren und vom StB zu unterschreiben, sofern der Mandant nicht der Erstellung in Textform zugestimmt hat (siehe Kommentierung zu § 9). Dies gilt auch in den Fällen einer wirksam vereinbarten Pauschalierungsvereinbarung. In diesen Berechnungen müssen die Pauschalen angegeben werden; die sonstigen Einzelheiten i. S. v. § 9 Abs. 2 sind ü...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 27 Mitglied im Gläubigerausschuss/-beirat

Rz. 22 Die Mitglieder der Gläubigerausschüsse haben Anspruch auf Erstattung barer Auslagen und auf Vergütung für ihre Tätigkeit (§ 73 InsO). Die Vergütung ist entsprechend § 63 Abs. 2 sowie §§ 64, 65 InsO durch das Gericht festzusetzen. Sie richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, demzufolge insbesondere nach dem Zeitaufwand.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 14 Fiskalvertreter

Rz. 11 Regelungen zur Vergütung des Fiskalvertreters gem. § 22a Abs. 2 UStG bestehen nicht; hier ist die übliche Vergütung nach § 612 bzw. 632 BGB anzusetzen (vgl. E II – Rz. 29–36).mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 2 Allgemeiner Vertreter

Rz. 2 Dem allgemeinen Vertreter nach § 69 StBerG steht eine angemessene Vergütung gem. § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36). Können die Beteiligten sich auf eine angemessene Vergütung nicht einigen, so hat bei einer Vertretung von Amts wegen die Berufskammer die Vergütung festzusetzen (§ 69 Abs. 4 Satz 5 StBerG); auch ansonsten soll eine Vergütung durch Vermittlung der Beruf...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 41 Schiedsrichter und Schiedsgutachter

Rz. 35 Ein StB als Schiedsrichter erhält Vergütungen nach dem abgeschlossenen Schiedsrichtervertrag. Ist dort eine Regelung nicht getroffen, hat er Anspruch auf die "übliche Vergütung" gem. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36). Häufig sind aber Schieds-(gerichts-)ordnungen anzuwenden, die von Verbänden aufgestellt worden sind. Diese sehen nach dem Streitwert gestaffelte V...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 34 Praxisabwickler und -treuhänder

Rz. 29 Der nach den §§ 70 und 71 StBerG eingesetzte Praxisabwickler oder -treuhänder hat Anspruch auf die angemessene Vergütung. Im Zweifel hat die Berufskammer die Vergütung für den Praxisabwickler festzusetzen (§§ 70 Abs. 3, 69 Abs. 4 StBerG) und sie haftet wie ein Bürge (§ 70 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 4 Satz 7 StBerG). Bei der Festsetzung einer monatlichen Abwicklervergüt...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 24 Liquidator

Rz. 20 Obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, besteht die allgemeine Meinung, dass dem Liquidator einer OHG (§ 146 HGB), der nicht Gesellschafter ist, auch ohne besondere Absprache eine Vergütung und Erstattung von Auslagen zuzugestehen ist. Die Höhe der Vergütung ist in entsprechender Anwendung der InsO über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Rz. 16) zu bestimmen....mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 53 Vertreter in Gesellschafterversammlungen

Rz. 46 Der StB hat als Vertreter eines Mandanten in Gesellschafterversammlungen Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 BGB. Üblicherweise dürfte hier der Zeitaufwand mit Gebühren bis zu 200 Euro/Std. abzurechnen sein (vgl. E II – Rz. 29–36).mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 49 Unternehmens- und Wirtschaftsberater

Rz. 43 Die Vergütung für eine Wirtschafts-, Unternehmens- und Vermögensgestaltungsberatung ist weder durch Gesetz noch Verordnung geregelt. Neben Pauschalhonoraren sind auch Zeit- und Werthonorare üblich. Der Gebührenrahmen für das Zeithonorar dürfte sich zwischen 150 bis 300 Euro/angefangene Stunde erstrecken (vgl. E II – Rz. 29–36). Regelmäßig wird aber die Abrechnung nach...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 32 Pfleger

Rz. 27 Die Regelung über den Pfleger in § 1915 BGB verweist auf den Vormund (§ 1836 BGB); die Tätigkeit ist daher grundsätzlich unentgeltlich. Allerdings können Vermögen sowie Bedeutung und Umfang der Tätigkeit die Bewilligung einer Vergütung rechtfertigen (vgl. Rz. 47).mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 15. Übergangsregelung nach § 60 RVG (KostRÄG 2021)

Rz. 15 In § 60 RVG wird geregelt, welches Recht in Übergangsfällen anzuwenden ist. Da diese Übergangsregelung ebenfalls geändert wurde, tritt sie bereits vorzeitig in Kraft. Somit findet sie selbst auch bereist für die neuen Übergangsfälle Anwendung. Die Regelung sieht folgendes vor: RVG § 60 Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 12. PKH-Gewährung für ein Verfahren vor dem BFH

Rz. 12 Werden Sie im Rahmen eines PKH-Verfahrens vor dem BFH als Bevollmächtigter beigeordnet, erhalten Sie Ihre Vergütung aus der Bundeskasse. Die Festsetzung der Vergütung müssen Sie jedoch beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des ersten Rechtszugs beantragen (§ 55 Abs. 1 RVG). Dieser setzt die Vergütung dann fest. Die Auszahlung jedoch erfolgt über den BFH aus der Bund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 52 Vermögensverwalter

Rz. 45 Der Vermögensverwalter hat Anspruch auf die "übliche" Vergütung gem. § 612 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36); hilfsweise können bei der Berechnung der Vergütung die für die Vergütung eines Testamentsvollstreckers entwickelten Richtsätze (vgl. Rz. 38) einen Anhalt bieten (BGH v. 22. 12. 1966, VII ZR 195/64, NJW 1967, S. 876). Ansonsten sind entsprechende Vereinbarungen mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 54 Vormund

Rz. 47 Grundsätzlich ist die Vormundschaft unentgeltlich (§ 1836 BGB). Das Vormundschaftsgericht kann jedoch dem Vormund – und einem evtl. Gegenvormund – eine angemessene Vergütung bewilligen. Wird eine Vergütung gewährt, richtet sich diese nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichtes. Regelmäßig wird die Höhe auch in Relation zu dem Vermögen des Mündels festgesetzt. Anspru...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 11 Ehrenamtlicher Richter

Rz. 9 Nach Einführung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern werden die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter insbesondere im berufsgerichtlichen Verfahren sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 36 Prüfungen

Rz. 30 StB werden häufig bei freiwilligen und bestimmten Pflichtprüfungen hinzugezogen. Im Ergebnis sind dabei angemessene Gebühren entsprechend den allgemeinen Grundsätzen festzusetzen (vgl. E II – Rz. 29–36). Freiwillige Prüfungen (z. B. Abschlussprüfungen nichtprüfungspflichtiger Unternehmen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften). Sofern es sich nicht um steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 1 Abwickler (Notabwickler)

Rz. 1 Dem Abwickler, beispielsweise für einen Verein (§ 29 BGB) steht eine angemessene Vergütung nach § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36); dies gilt auch bei der Abwicklung eines Lohnsteuerhilfevereins (Kuhls/Goez, Kommentar, Rdn. 9 f. zu § 24 StBerG). Bei der Berechnung der Höhe können die Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Insolvenzverwalter – Rz. 14) ...mehr