Fachbeiträge & Kommentare zu Verhinderungspflege

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Steuerfrei nach § 3 Nr 1a EStG sind für den Empfänger Leistungen aus einer > Krankenversicherung Rz 45ff oder > Pflegeversicherung Rz 5ff oder aus der von den > Berufsgenossenschaften getragenen gesetzlichen > Unfallversicherung Rz 13ff. Dazu gehört das Pflegegeld nach § 44 SGB VII und § 37 SGB XI. Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Nach § 3 Nr ...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhinderungspflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 64c regelt einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Hierbei handelt es sich u...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2.5 Vorrang, Nachrang und Anrechnung

Rz. 11 Gegenüber der Kurzzeitpflege nach § 64h (als Form der stationären Pflege) ist die Verhinderungspflege (als Form der häuslichen Pflege) vorrangig. Nachrang besteht gegenüber der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Erhalten Pflegebedürftige Leistungen der Verhinderungspflege, kann das Pflegegeld gemäß § 63b Abs. 5 um bis zu zwei Drittel gekürzt werden.mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2.2 Verhinderung der Pflegeperson

Rz. 6 § 64c bestimmt, dass, wenn eine Pflegeperson im Sinne von § 64 aus wichtigem Grund vorübergehend an der häuslichen Pflege gehindert ist, die angemessenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege zu übernehmen sind. Als wichtige Gründe nennt das Gesetz Erholungsurlaub, Krankheit oder sonstige Gründe. Die Aufzählung ist somit nicht abschließend. Rz. 7 Die Verhinderung muss n...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64c regelt einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Hierbei handelt es sich um eine Form von häuslicher Pflege (vgl. auch § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Nach bis zum 31.12.2016 geltender Rechtslage existierte im Rahmen der Hilfe zur Pflege diesbezüglich keine ausdrückliche Anspruchsgrundlage. Allerdings konnten entsprechende Leistungen über § 65 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 a. F....mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2.1 Leistungsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nur eingeschränkte Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten und die Verhinderungspflege nicht in die abschließende Aufzählung in § 63 Abs. 2 aufgenommen wurde, erhalten nur Personen mit Pflegegrad 2 oder höher Leistungen der Verhinderungspflege. Besteht bei pflegebedürftigen Personen, die die Schwelle des Pflegegrades 2 nicht erreic...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2.3 Notwendige Ersatzpflege

Rz. 9 Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, in welcher Form Verhinderungspflege zu leisten ist. Hier dürfte eine weite Auslegung geboten sein. Die Verhinderungspflege muss nicht in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden (vgl. Wahl, in: Udsching/Schütze, SGB XI, § 39 Rz. 9). Es gilt vielmehr ein erweiterter Häuslichkeitsbegriff, wonach die Durchführung ...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsberechtigter Personenkreis Rz. 5 Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nur eingeschränkte Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten und die Verhinderungspflege nicht in die abschließende Aufzählung in § 63 Abs. 2 aufgenommen wurde, erhalten nur Personen mit Pflegegrad 2 oder höher Leistungen der Verhinderungspflege. Besteht bei pflegebedürftigen Personen, die die S...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 3 Literatur

Rz. 12 Marburger, Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz III, Behindertenrecht 2017 S. 58.mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt.mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2.4 Angemessene Kosten

Rz. 10 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, sind die angemessenen Kosten der notwendigen Ersatzpflege zu übernehmen. Bei der Angemessenheit der Kosten handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff.mehr

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Jung, SGB XII § 64f Andere ... / 2.3 Arbeitgebermodell

Rz. 15 Abs. 3 regelt nunmehr erstmals ausdrücklich den Umfang der Leistungen der Hilfe zur Pflege im sog. Arbeitgebermodell. Hierbei stellen die Pflegebedürftigen ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte besondere Pflegekräfte sicher. Bei Festanstellung pflegender Angehöriger liegt kein Arbeitgebermodell vor (vgl. Meßling, a. a. O., Rz. 36). Soweit die Sicherstellung ...mehr

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Jung, SGB XII § 64f Andere ... / 2.2 Beratung der Pflegeperson

Rz. 13 Abs. 2 überträgt den in § 65 Abs. 1 Satz 2 a. F. geregelten Anspruch auf Beratung der Pflegeperson. Nicht übernommen wird an dieser Stelle der ebenfalls in § 65 Abs. 1 Satz 2 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung geregelte Anspruch auf Entlastung der Pflegeperson. Dieser ist als Bestandteil der Verhinderungspflege nunmehr von § 64c umfasst. Rz. 14 Der Anspruch se...mehr

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.1 Leistungen ab Pflegegrad 2

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 (1.) häusliche Pflege in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und anderen Leistungen gemäß § 64a bis § 64f, (2.) teilstationäre Pflege gemäß § 64g, (3.) Kurzzeitpflege gemäß § 64h, (...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3.1 Verhinderungspflege durch Familienangehörige oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben (Abs. 3)

Rz. 11 Nach dem bis 31.7.1999 geltenden Recht durften die Aufwendungen der Pflegekassen für Verhinderungspflege den Betrag des Pflegegeldes (je Pflegegrad) nicht übersteigen, wenn die Verhinderungspflege von einer Pflegeperson sichergestellt wurde, die nicht erwerbsmäßig pflegte. Damit waren sämtliche ehrenamtlichen Pflegepersonen (weitläufige Verwandte, Nachbarn usw.) von d...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3.2 Verhinderungspflege durch sonstige Pflegekräfte

Rz. 14 Mit der Neufassung des Satzes 3 durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 – mit dem PSG I v. 17.12.2014 ab 1.1.2015 in Abs. 1 Satz 3 geregelt – ist nunmehr auch klargestellt, dass alle anderen Pflegepersonen den jeweiligen Sachleistungsbetrag in Anspruch nehmen können. Wird die Verhinderungspflege demnach durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem 3. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3 Leistungsdauer und -höhe

Rz. 7 Für die Verhinderungspflege kann die Pflegekasse – nach mehrmaligem Anheben der Leistungsbeträge seit 1.7.2008 – aktuell bis zu 1.612,00 EUR übernehmen. Die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Pflegeperson(en). Verhinderungspflegen müssen nicht zusammenhängend bezogen werden; sie können im Bedarfsfall in kürzeren Intervallen beansprucht we...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2 Höhe, Fälligkeit und Zahlweise

Rz. 10 Anders als bei der Pflegesachleistung handelt es sich beim Pflegegeld je Grad (bis 31.12.2016 je Stufe) nicht um einen additiven Höchstbetrag, sondern um eine feste, pauschbetragsähnliche Geldleistung, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung monatlich im Voraus gezahlt wird. Abs. 2 Satz 1 normiert, dass der Anspruch entsprechend zu kürzen ist, sofern nicht für ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dieser Vorschrift soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass den Pflegepersonen bei der Pflege ein erhebliches Ausmaß an psychischen und physischen Anstrengungen abverlangt wird. Bei der Pflegeperson, deren zeitlich begrenzter Ausfall durch Verhinderungspflege überbrückt werden soll, handelt es sich in erster Linie um pflegende Angehörige, aber auch um ander...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.6 Übertragung des Verhinderungspflegeanspruchs und Leistungsausschöpfung

Rz. 17c Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde zum 1.1.2015 im Abs. 2 der Satz 3 angefügt und die jahrelange Praxis klargestellt. Die Kurzzeitpflege kann um den (noch nicht in Anspruch genommenen) Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 3) erhöht werden. Mit der Übertragung des Verhinderungspflegeanspruchs werden die Leistungsbeträge ebenfalls mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.1 Verhinderung der Pflegeperson

Rz. 2 Mit der Leistung soll eine zeitweise Entlastung der Pflegeperson erreicht werden. Dabei spielen die Gründe für die Verhinderung an der Pflege eine eher untergeordnete Rolle. Das Gesetz nennt namentlich den Erholungsurlaub und die Krankheit, lässt aber die Möglichkeit offen, dass auch aus anderen Gründen Kosten für eine Ersatzpflegekraft übernommen werden können. Ein Ver...mehr

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Sommer, SGB XI § 38 Kombina... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 (Leistungsbeginn 1.4.1995) im Rahmen des SGB XI erlassen. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB XI-Änderungsges...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.3 In sonstigen Krisensituationen

Rz. 8 Unabhängig von einer stationären Behandlung billigt der Gesetzgeber einen Anspruch auf Kurzzeitpflege für Zeiten sonstiger Krisensituationen zu (vgl. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Eine solche Krisensituation ist etwa bei plötzlich eintretender erheblicher Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen oder aber bei plötzlichem Ausfall der Pflegeperson gegeben. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.1 Häusliche Pflege und teilstationäre Pflege nicht ausreichend

Rz. 3 Voraussetzung für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass häusliche Pflege i. S. d. §§ 36 ff. nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege i. S. v. § 41 nicht ausreicht. Weitere Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 Abs. 1 besteht und mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde . Eine An...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.4.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 (Leistungsbeginn 1.4.1995) in Kraft und wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 25.6.1996, in Kraft ab 1.7.1996, geändert. Mit dem 4. SGB XI-ÄndG v. 21.6.1999 (BGBl. I S. 1656) wurde Satz 4 mit Wirkung zum 1.8.1999 neu gefasst. Mit dem Achten Euro-Einführungsgesetz v. 23.10...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind. Rz. 4a Der Anspruch auf Verhinderungspflegeleistung ist von einer Wartezeit abhängig gemacht worden. Die bisher mit der Pflege befasste Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate (12...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 19 Gemäß § 43a übernimmt die Pflegekasse für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, in der die berufliche und soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Behinderter im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen (§ 71 Abs. 4), zur Abgeltung der in § 43 Abs. 2 genannten Aufwendungen 10 % des nach § 55ff. SGB XII ...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 42 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Die Übernahme der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (geregelt in Abs. 2 Satz 2) wurde jeweils mit einer neuen Befristung versehen und mit Wirkung zum 1.4.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.10 Übergangsvorschrift vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, aber ohne Pflegestufe

Rz. 22 Versicherte, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt waren (§ 45a i. d. F. bis 31.12.2016), aber noch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe erfüllen, hatten vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 ebenfalls Anspruch auf die Kurzzeitpflege (§ 123 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2016). Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz aber ohne Pflegestufe h...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 SGB XI trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.4.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 (Leistungsbeginn 1.4.1995) in Kraft und wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 25.6.1996, in Kraft ab 1.7.1996, geändert. Mit dem 4. SGB XI-ÄndG v. 21.6.1999 (BGBl. I S. 1656) wurde mit Abs. 2 Satz 2 die Regelung für den Sterbemonat angefügt und mit Abs. 3 Satz 3 die...mehr

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Sommer, SGB XI § 43b Inhalt... / 2.1 Leistungsanspruch

Rz. 4 Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen (vollstat...mehr

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Sommer, SGB XI § 38 Kombina... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Kommt es aufgrund der individuellen Pflegeplanung und Versorgung nicht zur vollständigen Inanspruchnahme der Pflegesachleistung nach § 36 Abs. 3 und 4, steht dem Pflegebedürftigen ein anteiliges Pflegegeld (§ 37) zu. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag und der tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistung. Diesem Verhält...mehr

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Sommer, SGB XI § 34 Ruhen d... / 2.1 Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Ähnlich wie § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung normiert Abs. 1 Nr. 1 für den Bereich der Pflegeversicherung das Territorialprinzip. Leistungen werden nach diesem Grundsatz nur bei Aufenthalt im Inland zur Verfügung gestellt. Der Grundsatz steht unter dem Vorbehalt über- oder zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen. Abs....mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / b) Verhinderungspflege auch im Ausland

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse gem. § 39 SGB XI die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen und begrenzt auf höchstens 1.612 EUR pro Kalenderjahr, wenn eine mindestens sechsmonatige Pflege in der häuslichen Umgebung vorausgegangen ist. ...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Pflegeversicherung (SGB XI)

Die wesentlichen Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 28.12.2015 treten erst zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 8 Abs. 2 PSG II). Einige Regelungen gelten jedoch bereits seit dem 1.1.2016: Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds während einer Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI wird bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für bis ...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Zusätz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7154 S. 18) verdeutlicht, dass dem Personenkreis der Anspruchsberechtigten nach § 45a neben den Leistungen nach §§ 36 ff. für den verrichtungsbezogenen Hilfebedarf ein zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag für den Aufwand der weitergehenden Betreuung und Beaufsichtigung zugebilligt werden sollte. Inzwischen ist indes nicht ei...mehr

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ZAP 22/2017, Grundlagen des... / dd) Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff. SGB XII

Personen, die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen aufbringen. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der...mehr