Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.1 Entgeltersatzleistungen

Krankengeld ist in der Krankenversicherung beitragsfrei. Für Bezieher von Krankengeld haben die Krankenkassen an die Pflegekasse Beiträge zu zahlen.[1] Im Übrigen zahlen die Leistungsträger die Beiträge aus dem Kranken-, Versorgungskranken-, Übergangs- und Verletztengeld an die Träger der Rentenversicherung[2] und/oder an die Bundesagentur für Arbeit.[3] Ist ein Träger der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i. d. R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld

Zusammenfassung Begriff Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Verletztengeld trägt und zahlt grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger, ebenso den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Soweit den Krankenkassen die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes aufgrund der GenAuftrVGVV obliegt, übernehmen sie auch die Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG dem Progressions...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 2 Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Der Arbeitgeber zahlt während des Bezugs von Verletztengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kein Arbeitsentgelt und entrichtet folglich auch keine Sozialversicherungsbeiträge.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 1 Lohnsteuerliche Betrachtung

Das Verletztengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 5 Meldeverfahren für die Berechnung

Die für die Berechnung des Verletztengeldes erforderlichen Angaben, werden von der Krankenkasse elektronisch beim Arbeitgeber angefordert. Dieser meldet die Daten im Rahmen des üblichen Meldeverfahrens (DEÜV) ebenfalls auf elektronischem Weg zurück. Wird die Berechnung und Auszahlung ausnahmsweise nicht von der Krankenkasse, sondern von der gesetzlichen Unfallversicherung di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / Entgelt

1 Lohnsteuerliche Betrachtung Das Verletztengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. 2 Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Der Arbeitgeber zahlt während des Bezugs von Verletztengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kein Arbeitsentgelt und entrichtet folglich auch keine Sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 1 Ermessensleistung

Ein Sozialleistungsträger kann Vorschüsse von Amts wegen zahlen, wenn der Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach festgestellt wurde und lediglich zur Höhe des Anspruchs noch längere Zeit ermittelt werden muss.[1] Es ist in das Ermessen des Sozialleistungsträgers gestellt, Vorschüsse zu zahlen und die Höhe der Zahlung zu bestimmen. Die Geldleistung muss eine Soziallei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.1.1 Begriff

Laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Geldleistungen in diesem Sinne werden laufend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt. Das gilt auch, wenn die Leistung für einen bestimmten Zeitraum in einem Betrag ausgezahlt wird. Laufende Geldleistungen sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (bis 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.2 Fälligkeit

Ansprüche auf Geldleistungen entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Ermessensleistungen kommt es darauf an, wann die Entscheidung über die Leistung bekannt gegeben wird. Damit wird auch die Geldleistung fällig. Dabei sind abweichende gesetzliche Vorschriften zu beachten. Praxis-Beispiel Fälligkeit von Geldleistungenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 2.1.2 Leistungen von Amts wegen

Leistungen, die ohne einen Leistungsantrag zugebilligt werden, werden von der Bekanntgabe der Entscheidung ausgehend verzinst (z. B. Leistungen der Unfallversicherung[1]). Die Verzinsung beginnt, wenn ein Kalendermonat abgelaufen ist, nachdem die Entscheidung bekannt gegeben wurde. Wenn dennoch ein Leistungsantrag gestellt wird, werden die Geldleistungen erst nach 6 Kalenderm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.6 Fälligkeit der Beiträge für Sozialleistungen

Rz. 18 Soweit von einem Sozialleistungsträger Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld) gezahlt werden, sind dafür im Allgemeinen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu zahlen. Abs. 2 enthält daher e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.2 Betroffene Entgeltersatzleistungen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 nennt die erfassten Entgeltersatzleistungen. Zuschüsse können dem Grunde nach beitragsfrei zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Krankentagegeld geleistet werden. Der Kreis der Leistungen, zu denen sonstige Einnahmen dem Grunde nach beitragsfrei weiter geleistet werden können, umfasst darüber hinaus auch Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das BVerfG hatte mit Beschluss v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) entschieden, dass die bis dahin geltenden Vorschriften zur Beitragsberechnung und der Leistungsbemessung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG insoweit verstießen, als dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt für die Beitragsbemessung herangezogen wurde, ohne dass es bei der Berechnung von ku...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.2 Säumniszuschläge für Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

Rz. 4 Soweit Versicherte von einem Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld) beziehen, sind dafür Beiträge für die anderen Leistungsträger (z. B. bei Bezug von Krankengeld Beit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 9 Die in Abs. 2 skizzierte Verhältnisberechnung ist nicht nur beim Zusammentreffen von mehreren Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden, sondern auch wenn der Versicherte aufgrund verschiedener Tatbestände mehrfach der Versicherungspflicht unterliegt. Das gilt beispielsweise in der Rentenversicherung bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben einer rentenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Leistungsansprüche

Rz. 1614 Pflichtversicherte kraft Gesetzes oder Satzung und freiwillig Versicherte können Ansprüche gegen die Träger der Unfallversicherung geltend machen auf Heilbehandlung, Verletztengeld und Übergangsgeld, besondere Unterstützung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken, Berufshilfe, Verletztenrente. Hinterbliebenen eines Versicherten stehen Sterbegeld u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Meldeanlässe

Rz. 1154 Die DEÜV übernimmt im Wesentlichen die Meldeanlässe der 2. DEVO. Die DEÜV unterscheidet zwischen Anmeldung, Sofortmeldung, Abmeldung, Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, Meldung von Arbeitsentgelten bei Meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB VII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die mit dem vorgenannten Gesetz geschaffene Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Betriebs- und H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erstreckt die Betriebs- und Haushaltshilfe auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5c versicherten Personen, also die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätigen. Dabei muss es sich auch bei den Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die mit dem vorgenannten Gesetz geschaffene Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Betriebs- und Haushaltshilfe gemäß der §§ 54 und 55 (Abs. 1) und bestimmt die Voraussetzungen (Abs. 2) sowie die Höhe (Abs. 3) des Verletztengeldes. Das Verletztengeld gemäß der Vorschrift ist eine gesetzlich festgesetzte Pauschale für landwirts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 9 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 55a Rz. 6 und 7. Krasney/Burchardt/Kruschinsky/Becker, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, § 55 Rz. 13.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB VII eingefügt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.4 Strafgefangene

Rz. 14 Strafgefangene haben als Versicherte gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Entsprechend können sie Geldleistungen wie etwa Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Verletztengeld beanspruchen, wenn diese aus einem Arbeitsunfall während des Strafvollzuges resultieren. Dafür bedarf es als Berechnungsgrundlage ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.1 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 55 Die Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern wurde erstmalig durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation v. 7.8.1974 (BGBl. I S. 1881) mit Wirkung zum 1.10.1974 für Arbeitsunfähige sowie Empfänger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt (§ 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a bis c RVO, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55 Art und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ursprünglich regelte der § 55 den Anspruch auf Verletztengeld anstelle der Gestellung einer Ersatzkraft und bestimmte in diesem Zusammenhang die Höhe des Verletztengeldes bei einem landwirtschaftlichen Unternehmer, seinem Ehegatten oder Lebenspartner sowie den im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen. Diese Regelungen finden sich jetzt mittels des LSVMG neu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.2 Bezieher von Sozialleistungen

Rz. 3 Für die gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 Versicherungspflichtigen (Bezieher von Krankengeld, Krankengeld als Organspender, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Versorgungskrankengeld) sind die Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Kriegsopferfürsorgestellen) meldepflichtig. Ab dem 1.1.2015 ist die Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist als Auffangvorschrift für die Fälle zu begreifen, in denen dem Unfallversicherungsträger für die Berechnung der zu erbringenden Geldleistungen, die sich am Jahresarbeitsverdienst (JAV) zu orientieren haben, keine Parameter etwa im Sinne des § 82 (Regelentgelt), des § 92 (JAV für Seeleute) oder des § 93 (JAV für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 179 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Sonderregelung für (§ 157 Abs. 2), wenn gewerbliche Berufsgenossenschaften einer außergewöhnlich hohen Berufskrankheiten-Neulast ausgesetzt sind, der im Verhältnis dazu eine zu geringe Beitragsleistung der versicherten Unternehmen gegenübersteht. In solchen Fällen wird diese Überlast von der Gesamtheit aller gewerblichen Berufsgenossenschaften solida...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.4 Mehr als 10-jährige Pflichtbeitragszeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres

Rz. 15 § 237a Abs. 1 Nr. 3 setzt für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen darüber hinaus den Nachweis einer mehr als 10-jährigen Pflichtbeitragszeit für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres voraus. Die Vollendung eines Lebensjahres ist auf den Tag genau zu bestimmen; sie ist auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 43 Die Übernahme freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge durch den Sozialhilfeträger macht diesen nicht zum Inhaber eines etwaigen Erstattungsanspruchs: BSG, Urteil v. 24.11.1992, 12 RK 24/91, SozR 3-2500 § 224 Nr. 1 = USK 92140 = Die Beiträge 1993, S. 544. Hat ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen, hat die Krankenkasse dem Unfallversicherungsträger die Beiträge zu erstatte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1 Geldleistungen während der Heilbehandlung bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensunterhalts des Versicherten werden während der Heilbehandlung (Verletztengeld) und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) Entgeltersatzleistungen gezahlt. 2.1.1 Verletztengeld Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / Zusammenfassung

Überblick Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicher. Außerdem sichern diese Träger den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beei...mehr