Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beteiligungsverluste (§ 2a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Verluste aus Beteiligungen iSv § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 und 4 EStG sind ausgleichsfähig, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die Aktivitätsvoraussetzungen nach § 2a Abs 2 S 1 EStG erfüllt. Die Aktivitätsvoraussetzungen müssen entweder seit Gründung der Beteiligungsgesellschaft oder während der letzten fünf Jahre vor sowie in dem VZ vorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 1 EStG stellt zunächst eine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift dar: Aus wirtschaftspolitischen Gründen soll der Gesamtbetrag der Einkünfte (s § 2 Abs 3 EStG aF) nicht durch Verrechnung mit ausländischen Verlusten aufgrund primär steuerlich motivierter Gestaltungen (zB Verlustzuweisungsmodellen) gemindert werden, die das deutsche Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verfassungsmäßigkeit des § 2a Abs 1 und 2 EStG und Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Neuregelung des § 2a EStG durch das JStG 2009 ist eine Folge der an der früheren Fassung der Vorschrift geäußerten Bedenken an ihrer Vereinbarkeit mit Verfassungs- und EU-Recht (s Rn 226). Rn. 57 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Rechtsanwendung wird durch die Neuregelung jedoch nicht erleichtert: Künftig ist zu unterscheiden, ob eine Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 80 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als außerordentliche Einkünfte kommen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 EStG Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG in Betracht. Nach § 24 Nr 1 EStG gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (Buchst a) oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / II. Rücknahme des Scheidungsantrags

Die Rücknahme des Scheidungsantrags hat zur Folge, dass das Verfahren als nicht rechtshängig geworden anzusehen ist, vgl. § 269 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 ZPO. Ein zuvor ergangener, noch nicht rechtskräftig gewordener Beschluss wird wirkungslos; es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Aufhebung, vgl. § 269 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 ZPO. Eine solche Rücknahme des Scheidungsantrags kann takt...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Löschung ... / 1 Gründe

I. In dem oben genannten Grundbuch waren zunächst als Miteigentümer B A zu 5/6 – im Folgenden Erblasser genannt – und C A zu 1/6 eingetragen. Der Erblasser verstarb am 0.0.2000 und wurde aufgrund des notariellen Testaments vom 18.7.1996 (UR-Nr. 316/1996 des Notars D mit Amtssitz in E) beerbt von den Beteiligten zu 2) bis 4) zu gleichen Teilen, wobei der Beteiligte zu 2) Vorerb...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entsprechende Anwendung Ich hatte ja schon in AGS 2023, 74 dargelegt, dass m.E. eine entsprechende Anwendung in Betracht kommt und das LG Nürnberg-Fürth, den richtigen Weg eingeschlagen hatte (ebenso falsch wie das OLG Nürnberg übrigens auch noch: LG München I, Beschl. v. 24.11.2021 – 26 Qs 60/21 und AG München, Beschl. v. 20.102.2021 – 845 DS 235 Js 136362/21). Dazu noch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst b EStG

Rn. 126 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus der entgeltlichen Überlassung von unausgerüsteten, dh unbemannten Schiffen, wenn diese nicht ausschließlich oder fast ausschließlich im Inland oder einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat eingesetzt werden. Rn. 127 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschrift wurde durch das StBereinG 1999 vom ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinnung von Bodenschätzen

Rn. 154 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bodenschätze sind selbstständig abnutzbare WG, die aus dem Boden gewonnen werden. Neben der eigentlichen Gewinnung, dh der Förderung, ist auch die Vorbereitung der Ausbeutung begünstigt. Nicht begünstigt nach dieser Vorschrift sind sonstige selbstständige gewerbliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bodenschatzgewinnung. Rn. 155–157 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 207 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschriften über die Verlustverrechnung nach § 2a Abs 3 und 4 EStG aF galten und diejenigen über die Nachversteuerung gelten für die ESt und die KSt. Rn. 208 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die GewSt werden Betriebsstättenverluste im Ausland, soweit Abkommensrecht oder gemeinschaftliche Grundfreiheiten ihre Berücksichtigung bei der Gewin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenfassender Überblick zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten nach § 2a Abs 1 und 2 EStG

Rn. 21 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ausländische Verluste können im Inland entweder im Wege der Verrechnung oder über den negativen Progressionsvorbehalt Berücksichtigung finden. Bei der Prüfung ist zunächst die Anwendbarkeit eines DBA zu beurteilen: ca) Kein DBA anwendbar oder Vorliegen eines DBA mit Anrechnungsmethode Rn. 22 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Möglichkeiten einer V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besondere Arten des Zusammenhangs

Rn. 246 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Zusammenhang muss sich nach der Eigenart des Tatbestandes richten. So erfordert § 22 Nr 1 EStG einen Zusammenhang mit der Verpflichtung/dem Recht aus dem Rentenstammrecht oder der den wiederkehrenden Bezügen zugrunde liegenden Vereinbarung; § 22 Nr 2 EStG den im Gesetz beschriebenen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang (Veräußerungsgesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Herstellung oder Lieferung von Waren

Rn. 149 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Waren sind alle körperliche Gegenstände iSd § 90 BGB (BFH BFH/NV 2002, 91). Keine Waren sind Grundstücke (strittig), Rechte, immaterielle WG (Standardsoftware ist im Gegensatz zur Individualsoftware nicht immaterielles WG, sondern Ware; BFH vom 28.10.2008, IX R 22/08, BFH/NV 2009, 272; zwar soll grds auch auf einem Datenträger gespeicherte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Europäische Harmonisierungsvorhaben auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zur Problematik der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen ausländischen Betriebsstätten und inländischen Stammhäusern/Muttergesellschaften legte die EU-Kommission 1990 einen Richtlinienvorschlag vor (vom 24.01.1991 KOM/1990/595/FINAL; ABl EG 1991 Nr C 53 vom 28.02.1991, 30). Danach wird dem Stammhaus die Möglichkeit eingeräumt, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Definition von EU-/EWR-Staaten und Drittstaatenbezug (§ 2a Abs 2a EStG)

Rn. 38 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 2a S 1 EStG definiert den Kreis der Drittstaaten, Drittstaaten-Körperschaften und Drittstaaten-KapGes. Dabei sind den EU-Mitgliedstaaten die EWR-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Dies sind derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Verrechnungsbeschränkung des § 2a Abs 1 und 2 EStG ist in Bezug auf Verluste aus EWR-Staaten jedoch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 44 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 1 EStG wurde mit Wirkung ab VZ 1983 in das Gesetz eingefügt und ersetzt § 2 AIG. Rn. 45 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) und das StBereinG 1999 vom 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2601) in wesentlichen Teilen geändert worden. Die derzeitige Fassung ist grundsätz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 214 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verlustverrechnung nach § 2a Abs 3 und 4 EStG aF ist unbeschränkte StPfl. Natürliche Personen müssen wenigstens einen Wohnsitz im Inland haben (dieser bestimmt sich nach § 8 AO, nicht nach der Ansässigkeit iS eines DBA). Rn. 215 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die unbeschränkte StPfl muss im Zeitpunkt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Grundsätzlich wird der volle KapErtr oder der ausgezahlte Betrag ohne jedwede Kürzung um WK, BA, SA und Steuern angesetzt (§ 43a Abs 2 S 1 EStG). Die Neufassung der Vorschrift ab 2018 verzichtet auf den Zusatz "jeden", was nichts ändern soll an dem Normzweck, keinerlei Anrechnung oder Gegenrechnung irgendwelcher Aufwendungen oder Belastungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berechnung der ESt bei positivem verbleibendem zvE (§ 34 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 132 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte berechnet sich nach § 34 Abs 1 S 2 EStG in sechs Schritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rn. 51 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung des § 34 Abs 1 und 3 EStG gilt nur für außerordentliche Einkünfte. Da weder § 34 Abs 1 EStG noch § 34 Abs 2 EStG den Begriff "außerordentliche Einkünfte" definieren, liegt ein unbestimmter Rechtsbegriff vor, der nach Wortsinn und Gesetzeszweck auszulegen ist, vgl hierzu auch BFH v 26.01.2011, BFH/NV 2011, 1056; BFH v 14.04...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Der Leistungsbezieher im BVG – Kriegsopferfürsorge

In Art. 7 des Bürgergeldentwurfsgesetzes war eine Sonderbehandlung von Erbschaften anfänglich ebenfalls nicht vorgesehen. Art. 7 bezieht sich auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das bis jetzt noch das Grundlagengesetz des sozialen Entschädigungsrechts (§ 5 SGB I) ist. Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Impfschadensgesetz etc. verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte findet sich erstmals im EStG 1920 v 29.03.1920 (RGBl 1920, 359) in den §§ 22–25. Zur Rechtsentwicklung bis 1958 vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 36ff (November 2016). Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StÄndG v 13.07.1961 (BStBl I 1961, 981) wurden Ausgleichszahlungen an Handelsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Schadensersatz- und Versicherungsleistungen

Rn. 270 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schadensersatzleistungen können entweder im steuerrechtlich irrelevanten Vermögensbereich anfallen oder den Bereich der Einkünfte betreffen und Einnahmen iSd § 8 EStG sein, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 8 (41. Aufl). Rn. 271 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Letzteres ist der Fall, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einkunftsart ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 5 Geringstland (Abs. 4)

Rz. 41 In § 234 Abs. 4 BewG wird die Nutzungsart Geringstland unter Rückgriff auf das Bodenschätzungsgesetz [1] definiert. Die Begriffsbestimmung entspricht inhaltlich der Regelung zur Einheitsbewertung in § 44 Abs. 1 BewG.[2] Zum Geringstland gehören gem. § 234 Abs. 4 BewG die Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit, für die nach dem Bodenschätzungsgesetz keine Wertzahlen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 ABC zu Zusammenschlüssen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG

Ist die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG streitig, ist der Streitwert typisierend zu ermitteln und kann pauschal auf 10 % des streitigen Gewinns bzw. Verlusts festzusetzen sein.[1]mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gesonderte Gewinn- und Verlustfeststellungen

Im Gegensatz zur einheitlichen und gesonderten Gewinn- und Verlustfeststellung bildet die streitige Einkommensteuer den Wert des Streitgegenstands bei der (nur) gesonderten Gewinnfeststellung.[1] Dabei wird eine gegenläufige Auswirkung der streitigen Gewinnerhöhung in einem anderen Feststellungszeitraum nicht mindernd berücksichtigt.[2] Von einer Bestimmung des Streitwerts en...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gewerbesteuermessbescheid

Der vom Finanzamt erlassene Gewerbesteuermessbescheid bildet für die jeweilige Gemeinde einen Grundlagenbescheid. Der dort ermittelte Gewerbesteuermessbetrag ist mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde zu vervielfachen.[1] Soll die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbetrags erreicht werden, ist demnach nicht der Gewerbesteuermessbetrag, sondern der um den jeweiligen Hebesatz ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Feststellungen nach dem KStG

Oft werden neben den Körperschaftsteuerbescheiden auch die Feststellungsbescheide angefochten. Dies könnten z. B. nach dem KStG folgende Feststellungen sein: § 27 KStG: 10 % des streitigen Einlagebetrags. § 36 KStG: 10 % des streitigen Erhöhungs- bzw. Herabsetzungsbetrags. § 37 KStG: Höhe des streitigen Körperschaftsteuerguthabens bzw. 1/6 der streitigen Gewinnausschüttung. § 38...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vortragsfähiger Gewerbeverlust

Der Streitwert ist in voller Höhe der steuerlichen Auswirkung anzusetzen, wenn feststeht, dass sich der streitige Betrag in voller Höhe bei der Gewerbesteuer auswirkt.[1] Entgegen dessen wählt der BFH einen pauschalierten Streitwert unabhängig vom Hebesatz mit 10 % des streitigen Verlusts.[2]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 97 bis 103 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen i...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 3.1.1 Verlust des Beweiswerts

Grundsätzlich ist das Digitalisieren von Dokumenten mit rechtlichen Risiken verbunden, da sich der Beweiswert im Rechtsstreit verringert oder zumindest ungeklärt ist. Vor Gericht gilt eine Urkunde dann als vollständig und richtig, wenn sie im Original unterzeichnet ist.[1] Das Gericht kann allerdings durch Inaugenscheinnahme eines ausgedruckten Dokuments dessen Inhalt im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 3.1.3 Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Vor der Inbetriebnahme eines digitalisierten Personalaktensystems sollte eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um Risiken für die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten zu identifizieren. Im Rahmen dieser Risikoanalyse muss zunächst der geplante Verarbeitungsvorgang zusammengefasst und beschrieben werden. Anschließend wird evaluiert, welche spezifischen Risiken mit der en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 3.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Forderungen sind in der Handelsbilanz mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) oder einem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Sie sind grundsätzlich mit dem Wert auszuweisen, mit dem sie wahrscheinlich realisiert werden können.[1] Der beizulegende Wert kann die Anschaffungskosten beispielsweise wegen realisierter Risiken des Ausfalls, der Verzögerung, der Preisminderung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – vollentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft bei anteiliger Gutschrift des eingebrachten Werts auf dem Kapitalkonto I und dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.3 Einlagen und Entnahmen: Was beachtet werden muss

Bei Einlagen und Entnahmen sind daher eindeutige, unbedingte und endgültige Handlungen erforderlich. Das gilt auch für die Einlage von notwendigem Betriebsvermögen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Anders als beim Ausscheiden aufgrund eines Rechtsvorganges ist es nicht erforderlich, dass das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet oder dass der Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 4.3 Halbfertige Bauten

Werden halbfertige Bauten zu Teilwerten oder Zwischenwerten nach dem UmwStG eingebracht, gehören zum Teilwert auch darin enthaltene anteilige Gewinne.[1] Eine Teilwertabschreibung ist hinsichtlich des gesamten Verlusts aus dem noch nicht abgewickelten Auftrag bis zur Höhe der am Bilanzstichtag aktivierten Herstellungskosten zulässig.[2] Sie ist nicht auf den dem jeweiligen F...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.4 Betriebliche oder private Gründe für die Übernahme in den betrieblichen Bereich

Ob Beteiligungen oder andere Wertpapiere objektiv geeignet oder nicht geeignet waren, stellt sich oft erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus. Spätere Erkenntnis darüber, ob eine Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich war oder ob die Zuordnung zum Privatvermögen zwingend war, sind nicht maßgebend. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn der Unternehmer glaub...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 362 AO regelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Rücknahme eines Einspruchs sowie die Geltendmachung seiner Unwirksamkeit. Abs. 1 S. 1 bestimmt, dass die Rücknahme des Einspruchs nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch durch die Finanzbehörde erfolgen kann. Durch Verweis auf die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs in § 357 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Rechtsfolgen des wirksamen Einspruchsverzichts (Abs. 1 S. 3)

Rz. 95 Die Verzichtserklärung wird – soweit sie die genannten persönlichen, formellen, inhaltlichen und zeitlichen Voraussetzungen des § 354 AO erfüllt (s. Rz. 5ff.) – mit dem Zugang bei der zuständigen Finanzbehörde wirksam. Sie muss also mit Wissen und Wollen des Stpfl. tatsächlich in den Verfügungsbereich der Finanzbehörde gelangen.[1] Rz. 96 Der Einspruchsverzicht bewirkt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen von § 362 Abs. 1 und 2 AO gehen im Wesentlichen auf § 243 RAO zurück, der jedoch noch keine Form und keinen Adressaten für die Rücknahme vorschrieb und als Folge der Rücknahme den "Verlust des Rechtsbehelfs" bestimmte, eine erneute Einlegung eines Einspruchs also ausschloss.[1] Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuer...mehr