Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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AGS 05/2021, Staudinger, BGB, Buch 3, §§ 925-984; Anh. zu §§ 929-931, Erwerb und Verlust des Eigentums

2020. Otto Schmidt – De Gruyter. 904 S., 319,00 EUR Die Erscheinungstermine der neuen Auflagen der Staudinger-Reihe richten sich nach aktuellen Änderungen und Ereignissen in der Rspr. Das dritte Buch behandelt das Sachenrecht, insbesondere im dritten Abschnitt das Eigentum. Nach Titel 1 "Inhalt des Eigentums" wird als zweiter Titel der "Erwerb und Verlust des Eigentums an Gru...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

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zfs 05/2021, Unverschuldete... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Leistung von Pflegegeld für den Zeitraum April 2013 bis Februar 2015 aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Die frühere Kl., Frau A., hatte seit 1997 bei der Bekl. eine Pflegetagegeldversicherung unterhalten. Im Fall einer "Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)" hatte sich die Bekl. verpflichtet, Pflegetagegeld zu leisten. Zudem so...mehr

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zfs 05/2021, Wirkung der Fe... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten VR auf Leistungen aus einer von einer GmbH (VN) gehaltenen Verkehrshaftungsversicherung in Anspruch. Versichert war das Risiko der gesetzlichen Haftpflicht der VN als Umzugsunternehmen mit Lagerhaltung. Der Kl. beauftragte die VN im Juni 2010 mit Umzugsleistungen sowie der Ein- und Auslagerung von Gegenständen. Er behauptet, es sei zu Schäden und V...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 2 II. Das Wichtigste in Kürze

§ 788 ZPO kennt nur den Gläubiger als Adressaten Das BAG zeigt in seiner Entscheidung auf, dass nach § 788 Abs. 1 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last fallen und zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. Neben der Möglichkeit zur Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO kann nur der Gläubiger ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / 5. Reisenebenkosten

Rz. 129 Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Häftlingshilfe

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als AgB in Betracht kommenden Aufwendungen für die > Wiederbe...mehr

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Controllerkompetenzen für d... / 4 Fazit

Controller sind gut damit beraten, die Digitalisierung als Chance zu sehen. Keine Form der zukünftigen technologischen Weiterentwicklung bedingt einen Verlust der Bedeutung von Controlling und Controllern, solange das Formalziel der Gewinnerzielung weiterhin durch das vorherrschende Wirtschaftssystem in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Handels gerückt wird. Die effektive...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Erste Hilfe / 3.6.2.3 Gefahren

Das Gehirn führt neben kognitiven Leistungen auch Kontroll- sowie Steuerungsfunktionen durch. Jede Körperregion und jedes Organ wird dabei von einem bestimmten Hirnareal gesteuert. Kommt es zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Funktionsausfall des Gehirns, sind davon auch die angebundenen Körpergebiete betroffen. Aufgrund seiner energieintensiven Arbeit benötigt das Hirn...mehr

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Erste Hilfe / 3.6.2.2 Erkennen

Die folgenden klassischen Anzeichen eines Schlaganfalls treten nicht immer zusammen auf: plötzliche Lähmung einer Körperhälfte, Sehstörungen, Blindheit (auf einem Auge), herabhängender Mundwinkel, herabhängendes Augenlid, Schluckbeschwerden, Gehstörungen, Schwindel, Übelkeit, Verlust der Kontrolle über die Harnblase, Kopfschmerzen, Betroffene werden oftmals für betrunken gehalten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Die Bedeutung

Rn. 10 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der negative Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Summe oder der Saldo der steuerfreien Einkünfte negativ ist und damit der Steuersatz für die stpfl Einkünfte gesenkt wird, ggf bis auf Null (H 32b EStH 2019 "Ausländische Verluste"). Dabei wirken sich "kleine" Verluste wegen des Regressionseffekts nicht in gleichem Umfang steuermindernd a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benecke/Schnitger, Progressionsvorbehalt bei Zu- und Wegzug, FR 2002, 606; Acker, Der salto mortale des ersten Senats hinweg über die Dogmatik des Progressionsvorbehalts, IStR 2003, 203; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Vogel, K., Progressionsvorbehalt, Progressionserhöhung und Progressionserstreckung, IStR 2003, 419; Korezkij, BB-Forum: Progressionsvorbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Der Grundsatz

Rn. 11 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG kennt grds auch den negativen Progressionsvorbehalt. Das ist seit BFH BStBl II 1970, 660 geklärt (ebenso zB BFH BStBl II 1970, 755; 1982, 566; 1983, 34; 1994, 113; 2012, 325; BFH/NV 2007, 346). Dem folgt auch die FinVerw (H 32b EStH 2019 "Ausländische Verluste"). Dieser negative Progressionsvorbehalt gilt auch dann, wenn er durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Negative außerordentliche ausländische Einkünfte

Rn. 122 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Negative ausländische außerordentliche Einkünfte sind dagegen nicht (nur) zu 1/5 einzubeziehen, sondern sie wirken sich voll steuermindernd aus (BFH BStBl II 2012, 405 mit zustimmender Anm Kempermann, FR 2012, 536; Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 61, 93). Der BFH verweist auf die Parallelwertung in § 34 EStG und überträgt diese a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gemäß § 58 Abs 4 Akt vorbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 112 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 3 EStG ordnet an, Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, dem besonderen Steuersatz nach § 32b Abs 2 Nr 2 EStG zu unterwerfen. Dass es sich bei den freigestellten Einkünften idR um solche nach § 34d EStG handelt, ist ohne Bedeutung, weil es für § 32b EStG nur auf das DBA ankommt. Wenn daher es an einer grenzüberschreit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die gesonderte und einheitliche Feststellung ausländischer Einkünfte für den Progressionsvorbehalt

Rn. 72 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte iR einer Mitunternehmerschaft werden nicht auf deren Ebene einem Progressionsvorbehalt unterworfen, sondern allenfalls auf der Ebene des betreffenden Mitunternehmers. Solche Einkünfte werden daher nach § 180 Abs 5 Nr 1 AO iVm § 180 Abs 1 Nr 2, Abs 2, 3 AO vom nach § 18 AO zuständigen FA gesondert und einheitlich für Er...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4 Absicherungsmechanismen

Rz. 16 Wie bereits dargestellt, ist das Grundprinzip eines ABS-Programms die Übertragung von Vermögenswerten zu Finanzierungszwecken vom Originator auf die Zweckgesellschaft. Somit wird erreicht, dass für einen Investor in ABS zunächst ausschließlich die Bonität der Zweckgesellschaft für seine Anlageentscheidung ausschlaggebend ist. Das Vermögen der Zweckgesellschaft besteht...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Die Bedeutung der bilanziellen Behandlung stieg durch das Rundschreiben 4/97 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, das Kriterien für eine eigenkapitalentlastende Veräußerung von Kreditforderungen im Rahmen vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

Leitsatz 1. Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.2 Maßgebende Verhältnisse von Organträger und Organgesellschaft

Rz. 7 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die einzelnen Abs. behandeln die unterschiedlichen Rechtsformen des Organträgers. Der Organträger kann eine Körperschaft (Abs. 1), eine natürliche Person (Abs. 2) oder eine Personengesellschaft sein (Abs. 4). Die Körperschaft oder die natürliche Person kann unbeschränkt (Abs. 1, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Bei Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen Berufsverband oder auf einen steuerpflichtigen Verein ist in besonderem Maße auf die Einhaltung des Gebots der Vermögensbindung zu achten, um nicht den rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins zu riskieren. Vermögensempfänger dürfen nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3) begünstigt die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben. D. h., die einem Zweckbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen genießen Ertragsteuerfreiheit, wenn die vom Gesetzgeber auferlegten Bedingungen e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensverwaltungen

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Vermögensverwaltende Betätigungen werden vom Gesetzgeber gestattet, dürfen aber nicht zum eigentlichen Vereinszweck (satzungsmäßigem Zweck – Selbstzweck) der Körperschaft werden. Ist dies dennoch der Fall, liegt insoweit ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit vor (s. § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 56 AO, Anhang 1b). Vgl. auch AEAO zu § 56 TZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit steuerpflichtigem Charakter

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 In § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) wird der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes definiert. Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, werden mit derartigen Betrieben partiell steuerpflichtig, d. h., für diesen Tätigkeitsbereich wird eine Teilsteuerpflicht z. B. des Steuersubjektes "Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1.2 Umfang der Haftungsprivilegierung

Rz. 9 Die Haftungsprivilegierung des Unternehmers schließt seine Haftung "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" aus. Diese Formulierung ist umfassend und schließt die Haftung nach allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Haftungsnormen außerhalb des SGB aus. Betroffen sind sowohl verschuldensabhängige Normen aus dem Delikts- (§§ 823 ff. BGB) und (Arbeits-)Vertragsrecht (§§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.3 Zeitpunkt, bis zu dem ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 23 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 3 EStG und R 32.3 EStR endet die Berücksichtigung als Kind mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (Monatsprinzip). Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr und liegen die Voraussetzungen für eine weitere Berücksichtigung als Kind nicht mehr vor, wird das erhöhte Übergangsgeld bis zum Ende des...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den fol...mehr

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Verfahrensaussetzung zur Klärung des Vorliegens einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Erscheint es möglich, dass Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, muss das FG das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides, in dem Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfasst sind, gemäß § 74 FGO aussetzen, bis du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 Verlust oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (a.F. - gültig bis 31.12.2021)

1 Systematik und Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Verschmelzung nach dem Recht von Nicht-EU-Staaten (Abs. 2)

3.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 133 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung für Verschmelzungen, die nicht dem deutschen Recht, sondern einer ausl. Rechtsordnung unterliegen, wobei der ausl. Staat weder ein EU- noch ein EWR-Staat ist. Verschmelzungen nach deutschem Recht sowie nach dem Recht eines EU- bzw. EWR-Staats unterliegen dagegen den §§ 11ff. UmwStG, wenn übert...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2 Besteuerung des Anteilseigners bei Wegzug der Körperschaft

2.2.2.1 Allgemeines Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2 Sitzverlegung in einen EU- bzw. EWR-Staat

2.2.1 Besteuerung der Körperschaft bei Wegzug 2.2.1.1 Allgemeines Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Best...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3 Rechtsfolge

3.3.1 Rechtsfolge auf der Ebene der Körperschaft Rz. 145 Rechtsfolge der Anwendung des Abs. 2 ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen sind, also kein Gewinn realisiert wird. Dies betrifft nur diejenigen Wirtschaftsgüter, für die die Bundesrepublik ein Besteuerungsrecht hat (inl. Betriebsstätte). Wie diese Wirtschaftsgüter nach ausl. Recht anges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2 Tatbestand der Sitzverlegung

4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG) Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik o...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4 Verlegung von Geschäftsleitung oder Sitz in Nicht-EU- bzw. EWR-Staaten (Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 154 § 12 Abs. 3 KStG enthält eine Regelung, falls ein KSt-Subjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG die Geschäftsleitung oder den Sitz ("Sitzverlegung") verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet. Dann besteht die Gefahr, dass das deutsche Besteuerungsrecht für die Wirtschaftsgüter der Körperschaft ausgeschlossen oder beschränkt wird. Um d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

2.1.1 Allgemeines Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1 Besteuerung der Körperschaft bei Wegzug

2.2.1.1 Allgemeines Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2 Steuerentstrickung und Steuerverstrickung (Abs. 1)

2.1 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts 2.1.1 Allgemeines Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Rechtsfolge ist, dass die stillen Reserven aufgedeckt und besteuert werden, soweit das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik durch die Sitzverlegung ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Anders als bei den übrigen Fällen der Entstrickung kann der Stpfl. bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 5 Brexit, § 12 Abs. 4 KStG

Rz. 177 Der durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz mit Wirkung zum 29.3.2019[1] eingefügte Abs. 4 bestimmt, dass einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU das Betriebsvermögen ununterbrochen zuzurechnen ist, das ihr bereits vor dem Austritt zuzurechnen war. Regelungsgrund dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.4 Rechtsfolge (§ 12 Abs. 3 S. 3 KStG)

Rz. 172 Rechtsfolge des Ausscheidens aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU- oder EWR-Staats nach Abs. 1 S. 1 oder bei Ausscheiden aus der Ansässigkeit eines EU- oder EWR-Staats aufgrund einer Verlegung von Geschäftsleitung und/oder Sitz in einen Drittstaat nach Abs. 3 S. 2 ist, dass die Körperschaft fiktiv als aufgelöst gilt und eine Liquidationsbesteuerung entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.4 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 105 Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erheblich behindert, weil das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik nicht beeinträchtigt werden darf. Daher kann der Sitz, verstanden als Geschäftsleitung (Rz. 89a), in bestimmten Fällen nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Steuerbelastung verlegt werden, wenn Deutschland Besteuerungsrechte dadurch verliert, dass die Körp...mehr