Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Maßnahmen für behinderte und alte Menschen

Rz. 26 Der Gebrauchswert von Wohnungen kann auch durch besondere bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen erhöht werden – z. B. durch Errichtung von Rollstuhlrampen, Umbau der vorhandenen WCs in Behinderten-WCs, Ersatz der Badewanne durch Duschen ohne Zugangsbehinderung oder rollstuhlgerechte Vergrößerung des Türdurchlasses – aber nur, wenn die Wohnungen auf Dauer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Klimaschutzmaßnahmen

Rz. 18 Ferner sind nach Nummer 2 duldungspflichtig neue Techniken, die dem Klimaschutz dienen. Aber auch Klimaschutzmaßnahmen nach bisheriger Technik dürften duldungspflichtig sein. Dies dürften vor allem Maßnahmen zur Einsparung von CO2 sein. Führt eine Heizungsumstellung daher zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, ist sie nunmehr unabhängig davon duldungspflichtig, ob sie au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die neue Vorschrift, die sowohl auf Wohn- als auch auf Gewerberaummietverhältnisse (§ 578 Abs. 2 Satz 1) anwendbar ist (Schmidt-Futterer/Eisenschmid § 555b Rn. 7), definiert die Tatbestände duldungspflichtiger Modernisierungsmaßnahmen. Jede der in Ziff. 1-7 des § 555b formulierten Modernisierungsmaßnahme ist eine solche, auch wenn damit eine Verschlechterung an anderer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.2 Thermostatventile

Rz. 7 Der Einbau von Thermostatventilen, die eine genaue Regulierung der Wärmezufuhr zum Heizkörper durch automatische Veränderung der Warmwasser ermöglichen, ist eine duldungspflichtige Endenergieeinsparungsmaßnahme (AG München, Urteil v. 30.12.2016, 453 C 24067/16, ZMR 2017, 985; AG Berlin-Köpenick, Urteil v. 18.12.2015, 12 C 123/15, GE 2016,265; Schmidt-Futterer/Eisenschm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Verbesserung der Sicherheit der Wohnung

Rz. 45 Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Wohnung gehört der nachträgliche Einbau einer neuen einbruchshemmenden Haustür (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361), von sicheren Wohnungseingangstüren (LG Berlin, Urteil v. 15.12.2000, 64 S 318/00; LG Berlin, Urteil v. 5.11.2002, 64 S 170/02, GE 2003, 122; LG Berlin, Urteil v. 2.12.2003, 64 S...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Schaffung neuen Wohnraums

Rz. 57 Bei der mit der Neufassung des früheren § 541b bereits in § 554 Abs. 2 Satz 1 a. F. eingefügten weiteren Alternative der "Schaffung neuen Wohnraums" handelt es sich um die Schaffung neuen Wohnraums durch Anbau, Ausbau, Umbau der Wohnung oder des Hauses (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555b Rn. 153). Vom Mieter zu dulden sind nicht nur Maßnahmen, die den Wohnwert erhöh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Maßnahmen außerhalb der eigentlichen Mieträume

Rz. 61 Aus Vorstehendem folgt, dass sich auch Maßnahmen außerhalb der eigentlichen Mieträume nach § 555b beurteilen (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet 4048/88, GE 1988, 993 [999]; LG Berlin, Urteil v. 15.8.2002, 67 S 32/02, GE 2002, 1626), sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Maßnahmen in der Wohnung stehen (z. B. beim Heizungseinbau Arbeiten im Keller zum Anschluss an d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mieterdaten sichern: Neuer Leitfaden zur DSGVO

Ob Cyberkriminalität oder Künstliche Intelligenz: Das Nutzen, Sammeln und Speichern von (Mieter-)Daten birgt viele Risiken. Wie sicher damit umgehen? Ein neuer Leitfaden für die Immobilienwirtschaft informiert umfassend zur DSGVO und zum Datenschutz. Das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) hat in Zusammenarbeit mit den Datenschutzexpe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / 2. Vorweggenommene Beurteilung von Vorfragen zur Einheitlichkeit der Leistung

Was mit Blick auf das Frühstück vor dem Hintergrund der allgemein geltenden Grundsätze zu Haupt- und Nebenleistungen erstaunlich ist, dass der XI. Senat des BFH im Fall eines preismindernden abwählbaren Frühstücks von einer Hauptleistung ausgeht, während im Fall der Nichtabwählbarkeit – wie bei den anderen Leistungen – eine Nebenleistung gegeben sein soll.[14] Unter Rekurs au...mehr

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Keine Anpassung der Gewerbemiete wegen Umsatzeinbußen durch den Ukraine-Krieg

Zusammenfassung Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Gewerbemiete wegen Umsatzeinbußen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine anzupassen. Der Fall: Mieterin fordert Mietanpassung wegen wirtschaftlicher Folgen Die Mieterin von Gewerbeflächen bat ihre Vermieterin um die Anpassung der Mietvertragskonditionen aufgrund der außergewöhnlichen Umstände des Ukr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

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Verrechnung verjährter Scha... / 4 Die Entscheidung

Die Vorinstanzen hatten im konkreten Fall der Klage der Mieterin auf Rückzahlung der Kaution stattgegeben. Der Vermieter hatte die Aufrechnung mit seinen – streitigen – Schadenersatzansprüchen gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt. Nach der Entscheidung der Vorinstanzen dient die kurze 6-monatige Verjährungsfrist des § 5...mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 6 Einordnung der Entscheidung

Durch die Entscheidung wird die Position von studentischen Mietern gestärkt. Der Begriff des vorübergehenden Gebrauchs wird von der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestand eng ausgelegt. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Das ergibt sich aus einigen Gerichtsentscheidungen, die in ähnlichen Fällen ergangen sind: So hat das OLG Hamm (Beschluss v. 4.4.1986, 7...mehr

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Verrechnung verjährter Scha... / 1 Leitsatz

Der Vermieter ist berechtigt, gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache aufzurechnen.mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 3 Das Problem

Ein Vermieter vermietete eine möblierte Ein-Zimmer-Wohnung von 34 qm an zwei Studenten mit einer Miete von pauschal 1.030 EUR. Laut Mietvertrag war die Mietdauer auf 6 Monate befristet. In einer Klausel stand: "Die Mietern (sic) erklären ausdrücklich, dass das o. g. angemietete Mietobjekt nicht zum dauernden Lebensmittelpunkt den Mietern (sic) wird. Hierzu erklären die Mieter...mehr

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Verrechnung verjährter Scha... / 3 Das Problem

Eine Mieterin verlangte nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung am 8.11.2019 die Rückzahlung der von ihr geleisteten Barkaution in Höhe von rund 780 EUR. Der Vermieter rechnete mit Schreiben vom 20.5.2020 über die Kaution ab und erklärte außerdem die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache. Diese Forderung überstieg da...mehr

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Eigenbedarf – Härtefall weg... / 6 Einordnung der Entscheidung

Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund interessant, dass es vielerorts einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, der sich in den nächsten Jahren voraussichtlich verschlimmern wird. Das gilt vor allem für Metropolen wie Berlin, Hamburg, München und Stuttgart, in denen es kaum erschwinglichen Wohnraum gibt. Hier müssen Vermieter damit rechnen, dass Gerichte die Fortsetzung de...mehr

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Eigenbedarfskündigung zugun... / 4 Die Entscheidung

Nach divergierenden Entscheidungen der Vorinstanzen beschäftigte sich der BGH im Revisionsverfahren ausführlich mit dem Begriff der Familie in den mietrechtlichen Bestimmungen. Der BGH stellte klar: Die Begriffe "Familie" in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und "Familienangehörige" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB haben die gleiche Bedeutung. Der mietrechtliche Familienbegriff umfasst aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 1.1 Unternehmer und Leistungsempfänger

Der Unternehmer ist die Hauptperson bei der Umsatzsteuer und grundsätzlich unabhängig von den Ertragsteuern zu beurteilen.[1] Unternehmer können beispielhaft sein: Einzelhändler, Großhändler, Handelsvertreter, freiberuflich tätige Personen wie z. B. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, Gaststättenbetreiber, aber auch – zum Teil weiter gefasst als bei der Einkommensteuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.4 Grund- und Hilfsgeschäfte

Erfolgen Leistungen vom Unternehmensbereich an Dritte gegen Entgelt, werden diese im Rahmen des Unternehmens ausgeführt. Leistungen vom Unternehmensbereich liegen stets vor, wenn es sich um folgende Geschäfte handelt: Grundgeschäfte, d. h. Geschäfte, die den eigentlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmers darstellen, z. B. Bäcker verkauft Brot, Pkw-Händler verkauft Pkw, Möbelh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde

Leitsatz 1. Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt (FA) beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. 2. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das FA ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtf...mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 1 Leitsatz

Für die Bewertung, ob es sich um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i. S. v. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt, ist neben dem zeitlichen Moment der vereinbarte Vertragszweck maßgeblich. Der bloße Wunsch des Vermieters, ein Mietverhältnis kurz zu begrenzen, kann nur im Rahmen des § 575 BGB verwirklicht werden. Eine Anmietung zu Studienzwecken stellt keinen Anlass dar, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Vermögensverwaltung

Rz. 188 Geht die Tätigkeit einer begünstigten Körperschaft nicht über die bloße Vermögensverwaltung hinaus, so liegt nach § 14 S. 1 AO kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Im Gegensatz zu den Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist die Steuerermäßigung für Leistungen im Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht ausgeschlossen. Nach § 14 S. 3 AO ...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.1 Seitens des Vermieters

3.1.1 Grundsätze Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxid...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 4 Beschränkungen energetischer Verbesserung

Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben wie beispielsweise denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschluss- und Benutzungszwang oder der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB liegt, einer wesentlichen energetischen Verbesserung ...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Erfasst sind alle Wärmeerzeugungsanlagen, also auch Warmwasserbereitungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl oder Kohle). Unerheblich ist, ob es sich um hauseigene Anlagen oder Blockheizkraftwerke handelt und ob es sich um Nah- oder Fernwärme oder um Contracting handelt. Maßgebend ist allein, dass CO2 emittiert wird. Ausgenommen...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 3.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfl...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / Zusammenfassung

Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) bezweckt der Gesetzgeber, Energie aufseiten der Mieter einzusparen und Anreize für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme sowie energetische Gebäudesanierungen aufseiten der Vermieter zu schaffen. Betroffen sind grundsätzlich Eigentümer und Vermieter aller Anlagen, bei denen mittels fossiler Brennstoffe Wärme...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 1.1 Hintergrund

Am 1.1.2023 ist das CO2KostAufG in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern. Hinweis CO2-Emissionshandel Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen Unternehmen, die mit Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel beliefern, seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis zahlen. Der CO2-Preis wird im Rah...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 2.1 Wohngebäude

§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG definiert ein Wohngebäude in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 Nr. 33 GEG als ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient. Hieraus folgt, dass der Aufteilungsmaßstab für Wohngebäude auch für gewerblich oder anderweitig nicht zu Wohnzwecken genutzte Einheiten maßgeblich ist, solange die Wohnnutzung im Gebäude überwiegt....mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 2.2 Nichtwohngebäude

§ 8 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG definiert ein Nichtwohngebäude in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 Nr. 23 GEG als ein Gebäude, das nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. In einem solchen Gebäude können durchaus auch einzelne Einheiten zu Wohnzwecken dienen. Auf ein Nichtwohngebäude findet das Stufenmodell insgesamt keine Anwendung, da derzeit noch keine statistischen Date...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 2.4 Vertragliche Vereinbarungen

Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den nach § 5 Abs. 2 CO2KostAufG auf ihn entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten zu tragen hat, sind nach § 6 Abs. 1 CO2KostAufG in Mietverträgen über Wohnraum oder über Räume, die zwar keine Wohnräume sind, sich aber in einem Wohngebäude befinden, unwirksam. Entsprechendes gilt nach § 8 Abs. 1 CO2KostAufG für die Mieter vo...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 1.3 Übergangsregelungen

§ 11 Abs. 1 CO2KostAufG stellt zunächst klar, dass die Kostenaufteilung auch für Mietverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2023 begründet wurden. Auch bei diesen Mietverhältnissen sind also die Kosten nach Maßgabe der Anlage zu §§ 5 bis 7 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden unter den Mietvertragsparteien aufzuteilen. Wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.3 Ausgeschlossene Aufwendungen (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 6 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 33 Abs. 2 EStG scheidet eine Berücksichtigung von Aufwendungen aus, sofern diese als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung erfolgt auch dann nicht, sofern Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht abzugsfähig sind (z. B. aufgrund eines Abzugsverbot...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Rz. 26 Grundsätzlich darf der Hilfesuchende nicht auf (fiktive) Mittel verwiesen werden, die ihm (möglicherweise) erst in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Ergibt sich ohne Berücksichtigung dieser Mittel ein Bedarf des Hilfesuchenden, kann diesem grundsätzlich nicht unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 (sog. Nachranggrundsatz) entgegengehalten werden, er müsse sich vorrangig um d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vermieter als Bauherr.

Rn 5 Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme ›durchführen‹, was meint, dass der Vermieter selbst der Bauherr sein muss (KG NJW-RR 98, 296 [KG Berlin 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96]; Hamm ZMR 83, 416; BayObLG NJW 81, 2259 [BayObLG 24.06.1981 - Allg. Reg. 41/81]). Bauherr idS ist, wer eine Baumaßnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt oder durchführen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigung durch den Vermieter.

Rn 2 Der Mieter kann sich primär nur bei formgerechter (§ 568) ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem §§ 573 ff auf die Sozialklausel berufen, aber auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist, nicht jedoch, wenn nach § 543 aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Es genügt, dass ein solcher Grund vorliegt; es muss nicht fristlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566e BGB – Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter.

Gesetzestext (1) Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. (2) Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieter hat die verspätete Korrektur nicht zu vertreten.

Rn 77 Der Vermieter ist entspr § 556 III 3 Hs 2 (Rn 105) zu einer verspäteten Korrektur befugt, wenn er den bisherigen Fehler nicht zu vertreten hat (BGH NJW 05, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] unter II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566c BGB – Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete.

Gesetzestext 1Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. 2Erlangt der Mieter die K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfähige Gesamthand als Vermieter.

Rn 84 Steht auf Vermieterseite eine rechtsfähige Gesamthand (OHG, KG, PartG), gelten die allg Regeln über Vertretung und Haftung; ein Mitgliederwechsel hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag (Ddorf ZMR 03, 424, 426). Nimmt eine GbR als Außengesellschaft selbst am Rechtsverkehr teil, begründet sie eigene Rechte und Pflichten (BGH NZG 12, 69; BGHZ 146, 341), kann Vermieterin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vermieter.

Rn 4 Die Modernisierungsankündigung muss nach § 555c I vom Vermieter, von einem entsprechend § 185 Ermächtigten (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 26) oder einem Vertreter (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 19; 08, 1218 Rz 26) abgegeben werden (allg § 535 Rn 80 ff). Die Ermächtigung muss nicht offenbart werden (BGH NJW 14, 1802 [BGH 19.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesamtschuldnerische Außenhaftung ggü dem Vermieter.

Rn 4 Diese Haftung bezieht sich speziell auf Ansprüche des Vermieters wegen rückständiger Miete einschl Betriebkostenvorauszahlungen und mietrechtlicher Abrechnungsspitzen bei der Betriebskostenabrechnung, Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und sonstiger Pflichtverletzungen des verstorbenen Mieters (LG Bochum ZEV 19, 528). Der Vermieter ...mehr