Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Höhe der Förderung

Rz. 511 Die Steuerermäßigung ist nur im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen und in den beiden folgenden VZ möglich.mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Garagen

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlungen, die der ArbG an seinen ArbN dafür leistet, dass dieser den Firmenwagen in einer Garage unterstellt, unterliegen nicht dem LSt-Abzug (vgl bereits > Rz 6). Es werden zwei Fälle unterschieden (vgl OFD Frankfurt/M vom 18.03.2003, DB 2003, 853 = DStZ 2003, 472):mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 1. Prüfung, ob einheitlicher Vorgang

Künftig wird sich also bei der Vermietung und Verpachtung[28] von GuB bzw. Gebäuden oder Bauwerken[29] und VuM der Schwerpunkt der mehrwertsteuerlichen Prüfung zunächst darauf richten, ob ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang vorliegt. Dies sollte im Regelfall gegeben sein.[30]mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Einheitliche Behandlung von... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Der EuGH hat mit seiner Entscheidung C-516/21 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – und ihm folgend der BFH – zwar nur für die Verpachtung von Grundstücken mit VuM entschieden. Für andere Bereiche des vermeintlichen "...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / XI. Fazit

Kein "Aufteilungsgebot" für einheitliche Leistungen: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung v. 4.5.2023 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – und ihm folgend der BFH – zwar nur für die Verpachtung von Grundstücken mit VuM entschieden. Für andere Bereiche des vermeintlichen "Aufteilung...mehr

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Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 4.3.1 Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Mietwohngrundstück zugunsten eines minderjährigen Kindes stellt keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, sondern führt zur Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Kind, wenn das Nießbrauchsrecht zivilrechtlich wirksam bestellt und tatsächlich durchgeführt wird, insbesondere wenn das Kind, vertreten...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.4 Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen

Rz. 5 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Darunter versteht man solche Nutzungen, die sich der Verkäufer für den Zeitraum nach dem Übergang des Besitzes auf den Erwerber vorbehält (vgl. § 446 BGB). Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Gewinneinkünfte und grundsätzlicher Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit parallel zu § 2c Ab...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3.1 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO

§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO bestimmt, dass insbesondere dann zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO verletzt. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Steuerpflichtige, der zwar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. d. PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Vermögensverwaltung

Tz. 34 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 3 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass die Tätigkeit (Betätigung) über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung) hinausgeht. Es kann aber durchaus auch bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz eine gewerbliche Betätigung vorliegen, z. B. wenn bei jährlichen Sommerfesten einzelne Standplätze an Schausteller vermietet und zusä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4 Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung

2.8.2.4.1 Betriebsverpachtung Rz. 128 Verpachtet der Stpfl. einen bisher selbst ausgeübten Gewerbebetrieb als Ganzen an einen Dritten zur Betriebsfortführung, so steht ihm gem. § 16 Abs. 3b S. 1 EStG (hierzu § 16 EStG Rz. 147a ff.) ein Wahlrecht zu, ob er mit der Verpachtung seine gewerbliche Tätigkeit beenden will oder nicht. Das Wahlrecht entsprach bis zur gesetzlichen Vera...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3 Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung

Rz. 138 Umschichtung und Verwertung der Vermögenssubstanz sind zwar einerseits die kennzeichnenden Merkmale eines Gewerbebetriebs, kommen aber andererseits auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vor. Findet die Substanzverwertung (Verkauf) neben einer vermögensverwaltenden Nutzung (z. B. Vermietung und Verpachtung) statt, so vollzieht sich die Verwertung noch im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.6 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 89 Land- und Forstwirtschaft ist Urproduktion i. S. d. Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte mithilfe der Naturkräfte. Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird erweitert um die in § 13 Abs. 1 Nr. 2–4 EStG aufgezählten Tätigkeiten Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei etc. (§ 13 EStG Rz. 7, 42). Die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit erfüllt i. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 128 Verpachtet der Stpfl. einen bisher selbst ausgeübten Gewerbebetrieb als Ganzen an einen Dritten zur Betriebsfortführung, so steht ihm gem. § 16 Abs. 3b S. 1 EStG (hierzu § 16 EStG Rz. 147a ff.) ein Wahlrecht zu, ob er mit der Verpachtung seine gewerbliche Tätigkeit beenden will oder nicht. Das Wahlrecht entsprach bis zur gesetzlichen Verankerung in 2011[1] bereits de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Nachlassaktiva

Rz. 26 [Autor/Stand] Nicht zum positiven Vermögensanfall gehören: originär entstandene Geschäftswerte [2]; der Verkaufserlös einer vom Erblasser geerbten freiberuflichen Praxis (s. § 96 BewG Rz. 145) soll nach Geck [3] ebenfalls nicht dazu gehören, weil insofern die gleichen Regeln gelten müssten; die Entschädigung aus einer Luftunfallversicherung, bereits vorher vom Erblasser ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielmehr die Quell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / C. Fazit

Um die gewünschten Ergebnisse aus einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlicher Sicht erreichen zu können, ist der wegzugswillige Steuerpflichtige gut beraten, wenn er sein Vermögen vor dem Wegzug umschichtet. Hier lautet die vereinfachte Faustregel: Vermeidung von Immobilien im Wegzugsstaat und Schaffung von zinsgenerierendem Vermögen. Immobilien im Wegzugsstaat sollten abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert beschrä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen bei einem Verein – unabhängig davon, ob dieser steuerpflichtig oder steuerbefreit ist – nicht der Ertragsbesteuerung. D.h. es fällt keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer an, da echte Mitgliedsbeiträge keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. So unterliegen bei einem steuerpflichtigen Verein nur die Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.5 Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Die von der Rspr. entwickelte Konstruktion der Betriebsaufspaltung ist Reaktion auf Gestaltungen, die insbesondere im Hinblick auf die GewSt-Belastung, aber auch aus Anlass einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung eine Aufspaltung eines Gewerbebetriebs in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft zum Ziel haben, wobei die hinter dem Gesamtunternehmen ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Verkauf einzelner Vermögensgegenstände

Zu klären bleibt die Frage, wie andere Veräußerungen aus dem Nachlass zu behandeln sind. Erbrechtlich gelten die voraufgezeigten Grundsätze: Der Veräußerungserlös und damit auch der darin enthaltene Gewinn steht nach den Grundsätzen dinglicher Surrogation dem Nachlass zu.[43] Für Unternehmen, die – wie vom Verfasser in anderem Zusammenhang entwickelt – nur einen einzigen Erbs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.2 Betriebsunterbrechung

Rz. 132 Die Betriebsunterbrechung im engeren Sinn bedeutet Betriebseinstellung durch den Unternehmer ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung und ohne Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen. Sie bildet zusammen mit der Fallgruppe der Betriebsverpachtung die Betriebsunterbrechungen im weiteren Sinn.[1] Da das wesentliche Betriebsvermögen somit weiterhin vorhanden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.7.3 Vermietung von Sportanlagen

Bei der Vermietung von Sportanlagen zur stundenweisen Nutzung für sportliche Zwecke liegt eine insgesamt steuerpflichtige Leistung des Vermieters vor. Eine Aufteilung in eine zum Teil steuerfreie Grundstücksvermietung und eine teilweise steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] nicht gegeben. Lediglich bei der Verpachtung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / Zusammenfassung

Begriff Das Erbbaurecht beinhaltet das veräußerliche und vererbbare Recht, auf einem (fremden) Grundstück für eine bestimme Zeit ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk, z. B. Wohngebäude, fallen also auseinander. Die Gegenleistung für die Bestellung des Rechts ist der Erbbauzins. Der Erbbauzins zählt beim Grundstückseigentümer regelmäßig zu den E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.1 Erbbauzins

Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält. Die Vereinbarung eines wiederkehrenden Erbbauzinses ist jedoch nicht zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.3 Ablösezahlungen/Abfindungen

Aufwendungen des Erbbauverpflichteten zur Ablösung des Erbbaurechts sind nachträgliche Anschaffungskosten, die über die Abschreibung absetzbar sind. Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr