Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Erbschaftsteuer

Rz. 26 Disputabel bleibt die Frage, ob die Erbschaftsteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 BGB gehört.[35] Allgemein wird die Meinung vertreten, dass der Erbe für die Erbschaftsteuerschuld mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Dabei stehen ihm keine Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gem. §§ 1975 ff. BGB zu.[36] In § 20 Abs. 1 ErbStG ist die Steuerschuldner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verschmelzung der Besitz-PersGes in Form der GmbH & Co KG auf die Betriebs-KapGes bzw Übertragung der WG eines Besitz-Einzelunternehmens auf die Betriebs-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gem § 20 UmwStG

Schrifttum: Patt in D/P/M, § 20 UmwStG Rz 69(09/2023); Fuhrmann, Formwechsel, Verschmelzung und Anwachsung – Umformung einer GmbH & Co KG in eine GmbH, KÖSDI 2023, 23 105. Rn. 410 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 iVm den §§ 123 Abs 3 und 124 Abs 1 UmwG kann eine Besitz-PersGes in der Rechtsform der GbR ihr Vermögen nicht durch Ausgliederung zur Aufnahme im Wege ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VI. Rücknahme des Insolvenzantrages und Erledigungserklärung

Rz. 64 Gemäß § 13 Abs. 2 InsO kann der Antragsteller seinen Antrag bis zum Erlass der Eröffnungsentscheidung jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücknehmen. Er trägt dann gemäß § 4 InsO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die bis dahin angefallenen Kosten. Mit der Rücknahme des Antrages entfällt die Amtsermittlungspflicht des § 5 Abs. 1 S. 1 InsO und damit die Grundlage für die Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwünschte Vermeidung einer Mitunternehmerstellung und (ungewollt) verdeckte Mitunternehmerschaft

Rn. 22a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Voraussetzungen verdeckter Mitunternehmerschaft s Rn 24 . Besteht zwischen den Beteiligten eine (ungewollte) verdeckte Mitunternehmerschaft, so haben diese (als negative steuerliche Folge) über ihre Ergebnisbeteiligung hinaus Einkünfte aus Gewerbebetrieb (allerdings mit Anrechnung der GewSt nach § 35 EStG nF), soweit es sich um die ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Problemlage

Rz. 148 Häufig ist ein Miterbe oder sogar die gesamte Erbengemeinschaft über Umfang und Verbleib des Nachlasses im Unklaren. Dies kann damit zusammenhängen, dass die Erben keinen Kontakt mehr zum Erblasser hatten. Vielfach stehen aber sogar Ehe- und Lebenspartner vor dem Problem, mit dem Erbfall feststellen zu müssen, dass sie kaum Informationen über das Vermögen des Verstor...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1104 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche Probleme. Mitte April 2024 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und April 2024 Arbeitsverhältn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.5 Mitunternehmer/Anteilseigner erbringt sonstige Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1254 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt ein MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, eine nicht einlagefähige Leistung an die Pers-Ges und erhält er dafür ein unangemessen hohes Entgelt, ist der Vorgang aufzuteilen in einen Geschäftsvorfall, bei dem sich Leistung und Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. IHd unangemessenen Teils des Entg...mehr

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§ 6 Haftung / IX. Haftung des Minderjährigen

Rz. 337 Entstehen Nachlassverbindlichkeiten während der Minderjährigkeit des Erben, kann dieser gem. § 1629a BGB seine Haftung dafür bei Eintritt seiner Volljährigkeit beschränken. Die Beschränkung betrifft aber nicht den Nachlass, sondern das ganze Vermögen des Erben zum Zeitpunkt seiner Volljährigkeit. Rz. 338 Die Beschränkung führt der Erbe durch Erhebung der Einrede nach ...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[59] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Wohngeldschulden

Rz. 33 Auch nach dem Erbfall fällig werdende oder durch einen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft herrührende Wohngeldschulden sind nach der Rechtsprechung des BGH Verbindlichkeiten des Erben. Hierfür muss ihm aber das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Nachlassverwaltung zugeordnet werden können. Anhaltspunkte dafür sind zum einen die Annahme der Erbschaf...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Bisherige Übertragungen, Vereinbarungen und letztwillige Verfügungen, Vorsorgeregelungen

Rz. 20 Ob das bei der Testamentserrichtung angestrebte Ziel des Mandanten erreicht werden kann, hängt auch von seiner Verfügungsfreiheit ab. Ein erhebliches Problem können bindende, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge sein. Helfen können Pflichtteilsverzichtserklärungen und lebzeitige Zuwendungen, bei denen die Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt wurde. Andere l...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Exkurs: Die Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 108 Gemäß Art. 1 EuGüVO hat die Verordnung im Wesentlichen den ehelichen Güterstand zum Regelungsumfang. Nach Art. 3 Abs. 1a EuGüVO fallen darunter "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten", darüber hinaus jede Form von Vereinbarung über den ehelichen Güte...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Allgemeines

Rz. 165 Da das Vermögen der Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebunden ist, können Leistungen nur an die Erben gemeinschaftlich erfolgen, § 2039 BGB. Ebenso können danach die Erben Forderungen des Nachlasses nur gemeinschaftlich geltend machen. Selbst wenn es sich bei der Geltendmachung der Forderung um einen Fall der ordnungsgemäßen Verwaltung handelt (siehe oben Rdn 69), ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.3 Übertragungen außerhalb des Umwandlungssteuerrechts

Tz. 1519 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Estlich können Übertragungen betrieblicher Einheiten zum Bw übertragen werden, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Abs 3 EStG). Die Vorschrift des § 6 Abs 3 EStG kommt allerdings für die Übertragung durch und auf eine Kö grds nicht zur Anwendung, weil insoweit die Vorschriften über die vGA und die verdeckten Einlagen vorgehen; ...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / XII. Soziologische Begründung des Hoferbrechts

Rz. 35 Das besondere, noch heute geltende Hoferbrecht hat sowohl familien- und gesellschaftswirtschaftliche Wurzeln als auch soziologische. Es war das wesentliche Ziel des Hoferbrechts, einer Zersplitterung von Hofeigentum entgegenzuwirken. Dies hatte für den Zusammenhalt des Vermögens in der Familie Vorteile und konnte sich durch eine effektive Bewirtschaftung günstig auf d...mehr

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§ 23 Steuerrecht / a) Auseinandersetzung ohne Abfindung

Rz. 35 Da ertragsteuerlich regelmäßig unterschiedliche Folgen an eine entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensübertragung geknüpft werden und die Auseinandersetzung des Nachlasses nach Rechtsprechung des Großen Senats des BFH v. 5.7.1990[44] zu einer Vermögensübertragung von der Gesamthand auf den einzelnen Miterben führt, ist die Unterscheidung nach dem Vorliegen oder Nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

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§ 25 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 41 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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§ 1 Grundlagen / I. Wesen der Erbengemeinschaft und reguläre Erbauseinandersetzung; Erbteilungsklage

Rz. 35 Die Erbengemeinschaft ist eine rechtliche Konstellation, in der mehrere Erben gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen verwalten und darüber verfügen (Gesamthandgesellschaft). Dieses Prinzip ist verschiedentlich im BGB verankert. Gemäß § 2032 Abs. 1 BGB wird der Nachlass, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erben. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Umwandlungen mit Auslandsbezug

Tz. 184 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Sonderregelung zur stlichen Rückwirkung grenzüberschreitender oder ausl Vorgänge enthält § 2 Abs 3 UmwStG. Danach sind § 2 Abs 1 und 2 UmwStG nicht anzuwenden, soweit Eink auf Grund abw Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden. Tz. 185 Stand: EL 1...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 1. Begriff der Zuwendung

Rz. 12 Anders als im Rahmen der Pflichtteilsergänzung setzt der Begriff der Zuwendung in § 2050 BGB keine Schenkung[19] voraus und verlangt auch kein Rechtsgeschäft unter Lebenden (wie bspw. bei § 2315 BGB). Ausreichend ist vielmehr jeder Vermögensvorteil, den der Abkömmling aus dem Nachlass des Erblassers erhält.[20] Für das Vorliegen einer Zuwendung muss ein Vermögensgegen...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Ausgleichung bei Leistungen der Abkömmlinge gem. § 2057a BGB

Rz. 96 Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. In diesem Fall hat der Abkömmling keine Zuwendung vom Erblasser erhalten, sondern dessen Vermögen durch eigene Leistungen erhalten oder vermehrt bzw. unter Verzicht auf berufliches Einkommen den Erblasser gepflegt. Es ist daher zunächst der Wert der vom Abkömmling erbrachten Leistung zu ermitteln. Sodann ist der Aus...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / c) Einwilligung des Ehegatten

Rz. 111 Lebt ein Miterbe im gesetzlichen Güterstand und stellt sein Erbteil sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen dar und hat der Dritte hiervon Kenntnis, dann kann der Miterbe eine Verfügung über diesen Erbteil nach § 1365 Abs. 1 S. 2 BGB nur mit Einwilligung seines Ehegatten vornehmen.[136] Entsprechendes gilt gemäß § 6 S. 2 LPartG für einen im gesetzlichen Güterstand de...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / II. Konfliktpotential zwischen deutschem und malaysischem Internationalen Privatrecht

Aufgrund des fehlenden Gleichlaufs zwischen dem deutschen und dem malaysischen Internationalen Privatrecht kann es zu einer Reihe von Konflikten hinsichtlich des anwendbaren Rechts kommen. Dieser Konflikte sollte man sich nach Möglichkeit bereits bei der Nachlassplanung bewusst sein, um verheerende Auswirkungen im Erbfall, die sich aus der Zugrundelegung des "falschen Rechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Zur Frage des Steuergegenstandes der ESt, BB 1978, 1259; Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im Steuerrecht, 2. Aufl Köln 1979; Wassermeyer, Das Erfordernis objektiver und subjektiver Tatbestandsmerkmale in der ertragsteuerlichen Rspr des BFH, StuW 1982, 352; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Rech...mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Strafanzeige als Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen

Rz. 64 Die Strafanzeige als Mittel der erbrechtlichen Auseinandersetzung erscheint nicht nur wegen des im Strafverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes, sondern auch deshalb reizvoll, weil im Ermittlungsverfahren Beweise und auch Vermögen gesichert werden können. Die Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden in erbrechtlich geprägte Sachverhalte folgt dabei regelmäßig ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Erwerb von Geschäftsanteilen vor Eintragung

Rz. 179 Ist die Gesellschaft bereits errichtet,[283] der Gesellschaftsvertrag also abgeschlossen, die Gesellschaft aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden, haften die Gesellschafter nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Vorgesellschaft vom 27.1.1997 im Rahmen der einheitlichen Gründerhaftung in Form der bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckung...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 22 Dank der EuErbVO können nun grundsätzlich auch Deutsche eine Rechtswahl treffen. Insoweit kann von einer echten Erweiterung in den Möglichkeiten bei der Gestaltung und Abfassung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen gesprochen werden. Kurz zur Erinnerung: Vor Einführung der EuErbVO war eine Rechtswahl, zumindest aus deutschen Gesetzen heraus, nur Ausländern ge...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Dauervollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 151 Ist eine Dauertestamentsvollstreckung gewünscht, muss diese mit einem Auseinandersetzungsverbot und einem Nutzungsrecht für den überlebenden Ehegatten verbunden werden. Die Anordnung ist komplizierter und streitanfälliger. Es ist Reimanns [120] Vorschlag zu folgen und eine Nebentestamentsvollstreckung gemäß § 2224 BGB oder Bonefeld [121] folgend eine Mittestamentsvolls...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verschmelzung

Rn. 401 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Denkbare Anlässe zu einer Verschmelzung weg von der Betriebsaufspaltung können zB sein ein drohendes Ende der personellen Verflechtung und damit der Betriebsaufspaltung, ohne willentliche Entscheidung der Beteiligten infolge Erbgangs dann, wenn keine Einheits-Betriebsaufspaltung vorliegt, sondern die Anteile an Besitz- und Betriebsgesellscha...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / I. Einleitung

Rz. 43 Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Die zunehmende Zahl von pflegebedürftigen Personen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit erhöhen den Bedarf an Unterstützung für ältere Personen. Um Betreuungen zu vermeiden, werden Vorsorgevollmachten gefördert und auch in steige...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 159 Die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Unternehmerinnen und Unternehmern ist ein Spezialgebiet innerhalb der Nachlassgestaltung, ob nun für den Einzelunternehmer oder den Unternehmer, der an einer Vielzahl von GmbH beteiligt ist. Die Nachfolge von mehreren Personen macht die Gestaltung meist noch komplexer (vgl. § 18). Sie kann daher im vorliegenden Werk ni...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 2. Rechtshandlung oder Unterlassen

Rz. 33 Der Begriff der Rechtshandlung ist nach allgemeiner Ansicht weit auszulegen,[35] so ist als Rechthandlung jede bewusste Willensbetätigung zu verstehen, die eine rechtliche Wirkung auslöst.[36] Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die rechtliche Wirkung beabsichtigt ist oder nicht.[37] In der Regel werden unter den Begriff Rechtshandlung Rechtsgeschäfte, Proze...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 42 Ein Vermögensgegenstand ist nach der Rechtsprechung des BSG verwertbar, wenn er verbraucht, übertragen und/oder belastet werden kann. Plastisch spricht das BSG auch vom Erfordernis, den Vermögensgegenstand "versilbern" zu können.[36] Ein (ordentlicher) Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB ist "verbrauchbar" im Sinne von einziehbar, übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB, §§ 39...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.2 Rechtsprechung des BFH im Jahr 2007

Tz. 669 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ein gewisser Paradigmenwechsel bei diesen Fragen trat dann durch das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) ein. Mit diesem Urt hat der BFH zwar zunächst entschieden, dass bei einer vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person regelmäßig keine freigebige Zuwendung iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG des Gesellschafters an die nahe stehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / Literaturtipps

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§ 27 Auslandsberührung / j) Exkurs: Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 33 Vor Einführung der EuErbVO war es jedem Ausländer gestattet, gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. für im deutschen Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen deutsches Recht zu wählen. Von dieser Rechtswahlmöglichkeit haben unzählige in Deutschland lebende Ausländer mit Inlandsimmobiliarvermögen regen Gebrauch gemacht. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Kapitalverzinsung im Besitzunternehmen

Tz. 1325 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Kap-Verzinsung stellt einen Ausgleich dafür dar, dass das Besitzunternehmen sein Kap nicht anderweitig zinsbringend anlegen kann. IdR hat die Fin-Verw hierfür als angemessene Sätze 5–8 % für Immobilien und 6–10 % für das übrige Vermögen akzeptiert (bei dem derzeit sehr niedrigen Marktzinsniveau dürften diese Sätze jedoch überhöht sein)....mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / Literaturtipps

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Begriff

Rz. 41 Der Überschuldungsbegriff des § 320 InsO entspricht demjenigen des § 19 Abs. 2 InsO . Danach liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten ist nach den Umständen wahrscheinlich. Auch wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehört, kann die p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / a) Problemanschnitt

Rz. 14 Mit der Frage, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein angemessener Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen könnte, ohne eheliches Güterrecht, mussten sich die Rechtsprechung und die Literatur häufig auseinandersetzen. Dabei ist vor allem auf die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf bedeutende finanzielle Beiträge und ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Der die Kündigung Erklärende

Rz. 7 Bei der Kündigung kann sich der zur Kündigung Berechtigte vertreten lassen (§ 164 Abs. 1 BGB). Die Vollmachtserteilung ist formlos gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten möglich, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (§ 167 BGB). Häufig wird die Kündigungsbevollmächtigung Bestandteil einer umfassenderen Vollmacht sein, z.B. einer Prokura, Handlung...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / II. Auflösend bedingte Ersatznacherbfolge

Rz. 108 Der Erblasser kann die Ersatzerbfolge auflösend bedingt anordnen.[191] Möchte der Erblasser den Eigenerwerb des Vorerben begünstigen, kann er die ausdrückliche und stillschweigende Anordnung der Ersatznacherbfolge mit Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben entfallen lassen.[192] Zu Recht empfehlen R. Kössinger/Zintl [193] folgende Formulierung: Formulier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.1 Allgemeines

Tz. 1270 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer Kap-Ges hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters überhöht und ist dieser zugleich AE oder nahe stehende Pers eines AE der ...mehr