Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1 Rechtsträger

Rechtsübergang erforderlich Im Grunderwerbsteuerrecht spielt der Begriff des Rechtsträgers eine entscheidende Rolle. Nur wenn ein Grundstück von einer Rechtsperson auf eine andere übergeht, d. h. ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wer ist Rechtsträger? Grunderwerbsteuerliche Rechtsträger sind natürliche Personen, Gesamthandsgemeinschaften...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Grundsicherung als Sozialhilfe

Im Bereich der Grundsicherung sind von den Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII also die Sozialhilfe betroffen. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe[1] wäre eigenes Einkommen und Vermögen auf die Sozialhilfe anzurechnen (Subsidiarität). Dies stünde jedoch den Zielen der Eigenvorsorge entgegen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.3 Einstehens-/Verantwortungsgemeinschaft

Eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ("eheähnliche Gemeinschaft"), gehört als Partner zur Bedarfsgemeinschaft. In den nachfolgenden Fällen gilt die Rechtsvermutu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft (gleich- oder v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 3 Arbeitsentgelt/-einkommen/Entgeltersatzleistung

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld oder Bürgergeld) hatten.[1] Hinweis Geringfügige Beschäftigung Ein Anspruch auf Verletztengeld ist auch bei einer zuvor ausgeübten geringfügigen Beschäftigung[2] ...mehr

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Grundsicherung für Arbeitsu... / 4 Bedarfsgemeinschaft

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, Partnerinnen und Partner, die nicht dauernd g...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.3 Vermögensberücksichtigung

Bei der Sozialhilfe wird ein nach § 10a EStG oder Abschnitt XI EStG gefördertes Altersvorsorgevermögen[1] nicht als Vermögen berücksichtigt. Erfolgt eine regelmäßige Auszahlung der Altersvorsorgeleistung erfolgt die Behandlung als Einkommen.mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.4 Berücksichtigung von Kindern

Unverheiratete Kinder, die ihren Lebensunterhalt noch nicht alleine bestreiten können, gehören bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern oder eines Elternteils. Kinder ab vollendetem 25. Lebensjahr bilden (ggf. alleine) eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen. Kinder bis 24 Jahre, die aus der elterlichen Wo...mehr

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Grundsicherung für Arbeitsu... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leis...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zu zahlen.[1] Die reine Beitragszusage kann also nur in diesen Durchführungswegen erteilt werden. Die Zahlung des Arbeitgebers hat schuldbefreiende Wirkung. Er steht nicht für den Erhalt einer bestimmten Anwartschaft oder Leistung ein. Als Kompensation für d...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.51 Immaterielles Vermögen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.67 Konsolidierung von Kapital und Schulden

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.36 Forschungs- und Entwicklungskosten

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 840 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Umwandlungen

Hageböke/Stangl, Zur Zuordenbarkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen als „neutrale Wirtschaftsgüter“ im Rahmen von Teilbetriebs-Umwandlungen, DK 7-8/2024, S. 277; Levedag, Keine Korrektu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Henckel, Ausfinanzierung von Betriebsrenten mittels „irrevocable Trust“, StuB 15/2024, S. 597; Levedag, Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 2. Grundsatz der Erhaltung des Stammkapitals

Rechtliche Begrenzungen für die Ausschüttung können sich zudem aus den Grundsätzen der Kapitalerhaltung ergeben. Kapitalgesellschaften haften gegenüber ihren Gläubigern grds. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, diese Haftungsmasse im Mindestmaß zu sichern. Nach § 30 GmbHG darf das zur Erhaltung des Gesellschaftsvermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.1 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (Nr. 1)

Rz. 12 Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Trägers bezieht sich auf die Fähigkeit, die zugelassenen Maßnahmen qualitativ hochwertig und zuverlässig durchzuführen. Nur ein leistungsfähiger Bildungsträger kann die Leistungs- und Qualitätsstandards für die zugelassenen Maßnahmen erfüllen. Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bringt zum A...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.4 Wesentliche Unterschiede zur privaten Altersvorsorge mit Riester-Förderung

Eine Zertifizierung ist im Rahmen der bAV nicht erforderlich, da das Betriebsrentengesetz einen dem Zertifizierungsgesetz vergleichbaren Schutz bietet. Eine "Entnahme" von angesammeltem Kapital zugunsten der Bildung privaten Wohneigentums ist nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich Beiträge zugunsten des sog. "Wohnriester" zu verwenden. Die eingezahlten Beiträge können nicht...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1 Dem Betrieb gewidmetes Vermögen

4.1.1 Allgemeines Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 4 Wegfall der Vermögensbindung

Rz. 33 Soweit das Vermögen einer Kasse wegen Überdotierung der partiellen Steuerpflicht unterliegt, entfällt die Vermögensbindung.[1] Die Vermögensbindung soll sicherstellen, dass das begünstigte Vermögen tatsächlich dem begünstigten Zweck zugeführt wird. Soweit die steuerliche Vergünstigung infolge einer Überdotierung entfällt, hat die Vermögensbindung ihre Funktion verlore...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.2 Rückwirkende Beseitigung der Steuerpflicht

Rz. 15 Das Gesetz eröffnet den Kassen in § 6 Abs. 2 KStG die Möglichkeit, die partielle Steuerpflicht rückwirkend wieder zu beseitigen. Für das überdotierte Vermögen gilt der Grundsatz der Vermögensbindung nicht, sodass es auf den Träger übertragen werden kann, ohne die Steuerbefreiung der Kasse als Ganzes zu gefährden.[1] Wird jedoch mehr als das überdotierte Vermögen auf d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KStG regelt, welche Folgen eintreten, wenn eine Pensions-, Sterbe-, Kranken- oder Unterstützungskasse überdotiert ist.[1] § 6 Abs. 1-4 KStG knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d KStG für die Überdotierung von Pensions-, Sterbe- oder Krankenkassen an, während § 6 Abs. 5-5a KStG sowie § 6a KStG im Anschluss an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG die Überdotierung von Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Zusammenfassung

Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht jedoch eine geset...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.4.4 Vertragsende durch Bedingungseintritt

Die Parteien eines Geschäftsraummietverhältnisses können vertraglich vereinbaren, dass das Mietverhältnis beim Eintritt einer bestimmten Bedingung enden soll. Praxis-Beispiel Behördliche Untersagung Das Mietverhältnis endet, wenn die Behörde die Nutzung der Mietsache untersagt. Eine Vereinbarung, wonach das Mietverhältnis endet, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.5 Veräußerung und Aufgabe des Betriebs gewerblicher Art

Rz. 44 Wird ein Betrieb gewerblicher Art veräußert, so gelten die allgemeinen Vorschriften über die Betriebsveräußerung; es tritt also Gewinnverwirklichung ein. Werden bei der Veräußerung einzelne Wirtschaftsgüter zurückbehalten oder wird der Betrieb aufgegeben, beispielsweise indem eine Betriebsaufspaltung zwischen einem Betrieb gewerblicher Art als Besitzunternehmen und ei...mehr

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Barrierefreiheit in vermiet... / 1.4 Zusatzkaution

Nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Vermieter die Erteilung der Erlaubnis von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit abhängig machen. Die Sicherheit kann neben der Sicherheit nach § 551 BGB verlangt werden. Eine gesetzliche Obergrenze besteht nicht. Die Sicherheit muss aber angemessen sein. Der Begriff der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Art als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.5 Entnahmen zu Finanzmitteln

Entnahmen bei Kapitalgesellschaften betreffen Ausschüttungen und eine Kapitalherabsetzung. Beträgt der Wert der Kennzahl mehr als 50 %, so verringert sich das betriebliche Vermögen drastisch.mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.1.1 Betrachtung des Anlagevermögens

Je höher der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) ist, desto höher ist das Unternehmerrisiko und desto geringer ist die Unternehmensflexibilität. Dieses Verhältnis sagt allein nichts über mögliche Insolvenzgefahren aus, da es Branchen gibt, die anlageintensiver sind als andere. Um zu einer aussagekräftigen Beurteilung zu kommen, ist dem Anlagevermögen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.2 Anlagendeckung II (Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne)

Für eine solide Finanzierung des Anlagevermögens (sogenannte Fristenkongruenz) ist die Einhaltung der 1:1-Regel (= 100 %) Voraussetzung. Anders ausgedrückt: Anlagevermögen sollte nur durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital = Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als 4 Jahren)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 3.2 Zustimmungsfreie Veräußerungsfälle

Keine Veräußerung im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG stellen die Fälle des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes dar. Bedeutendster Fall stellt hier der Eigentumsübergang im Wege der Erbfolge dar. Auch die testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen fallen nicht unter die Zustimmungsbedürftigkeit, da es sich hier um letztwillige Verfügungen handelt. Schenkungsvertrag im Wege vorw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung (S. 2 Nr. 1)

Rz. 51 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der "Geschäftsleitung" im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers geb...mehr

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Haftung der Wohnungseigentü... / 4.1 Grundsätze

Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Subjekt geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, steht für Gläubiger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst auch nur ein Schuldner zur Verfügung, nämlich die Gem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.9 Working Capital

Das Ergebnis sollte möglichst positiv sein. Ein positives Working Capital bedeutet, dass ein Teil des Umlaufvermögens mit langfristig zur Verfügung stehenden Kapital finanziert wird. Ein negatives Working Capital dagegen bedeutet, dass ein Teil des Anlagevermögens kurzfristig finanziert wird. Je länger dies de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.4 Jahresüberschuss

Die abschließende Untersuchung zur Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Analyse des Jahresüberschusses: Der Produktivertrag kann dem Zusatzertrag gegenübergestellt werden. Weitere Erkenntnisse liefert die prozentuale Darstellung der einzelnen Positionen. Im Extremfall kann ein positiver Jahresüberschuss (Gewinn) aus einem negativen Produktivertrag (Verlust) und einem hohen ...mehr