Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.4 Beispiele für die Durchführung der Nachversteuerung

Praxis-Beispiel Nachversteuerung Erblasser E verstirbt. Zur Alleinerbin wurde A bestimmt. Im Nachlass befindet sich ein Gewerbebetrieb mit einem Steuerwert in Höhe von 800.000 EUR und einen KG-Anteil mit einem Steuerwert in Höhe von 400.000 EUR. Sowohl der Gewerbebetrieb als auch der KG-Anteil haben nur begünstigtes Vermögen. Für den Erwerb des Betriebs hat A keinen Antrag a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.4.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften gibt es die Besonderheit der Verbundvermögensaufstellung. Gehören demnach zum begünstigungsfähigen Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (z. B. Betriebsvermögen oder Mitunternehmeranteile) oder des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligung von mehr als 25 %), Beteiligungen an Personengese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.4 Mehrere Erwerber

Geht das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber über, so greift die Grenze für jeden einzelnen Erwerber. Dies kann damit zur Steuergestaltung genutzt werden, indem ein Erwerb in mehrere Erwerbe aufgesplittet wird. Praxis-Beispiel Begünstigtes Vermögen über 26.000.000 EUR geht auf mehrere Erwerber über Der Schenker X hat eine Personengesellschaftsbeteiligung mit einem Wert d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2.2 Nettowert des Verwaltungsvermögens

Wie der Nettowert des Verwaltungsvermögens zu ermitteln ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 6 ErbStG. Es ist dabei nach folgendem Schema vorzugehen: Gemeiner Wert des Verwaltungsvermögens ./. abzüglich nach Anwendung von § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG verbleibende anteiliger gemeiner Wert der Schulden = Wert des Nettoverwaltungsvermögens Für Zwecke der anteiligen Schuldenermittlung ist hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Verwaltungsvermögen und Schulden (Zeilen 20 bis 25)

Die Steuerbefreiung kommt nicht für vermögensverwaltende Unternehmen in Betracht. Von der Höhe des Verwaltungsvermögens hängt es ab, ob die Begünstigungen überhaupt gewährt werden, bzw. welche Verschonungsmaßnahme in Betracht kommt. Zum Verwaltungsvermögen zählt insbesondere das folgende Vermögen: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1 Vorbemerkung

Ein Erwerber braucht diese Anlage nur auszufüllen, wenn zu seinem Erwerb begünstigtes Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten i. S. v. § 13d ErbStG gehört. Dabei ist für jeden Erwerber und jede wirtschaftliche Einheit des begünstigten Vermögens jeweils eine Anlage auszufüllen. Der Verschonungsabschlag wird von Amts wegen gewährt, ein Antrag ist somit nicht nötig. Hinweis A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.1 Die Voraussetzungen im Überblick

§ 13b Abs. 5 ErbStG schafft eine Neuregelung in Form einer Investitionsklausel. Hiernach entfällt beim Erwerb von Todes wegen die Zurechnung von Vermögensgegenständen zum Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ErbStG rückwirkend zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, wenn der Erwerber innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Übermäßiges Verwaltungsvermögen (Zeilen 26 bis 27)

Der Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen ist nach folgender Formel zu berechnen und in Zeile 27 einzugeben:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2.3 Schenkungen unter Lebenden

Ein begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden liegt insbesondere bei einer freigebigen Zuwendung vor.Wie eine freigebige Zuwendung aus schenkungsteuerlicher Sicht definiert wird, ergibt sich aus R E 7.1 ErbStR 2019. Dabei gilt es zu beachten, dass sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen Schenkungsbegriff unterscheidet; wobei aus steuerlicher Sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.7 Vorwegabschlag für Familienunternehmen (Zeilen 30 bis 39)

In den Zeilen 30 bis 39 sind Angaben zum Vorwegabschlag zu machen. Ein Erwerber von Beteiligungen oder Anteilen an Familienunternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) gehören, haben einen Rechtsanspruch auf einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens. Die Höhe des V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.4.2 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Auch bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es noch die Besonderheit der Verbundvermögensaufstellung. Gehören demnach zum begünstigungsfähigen Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (z. B. Betriebsvermögen oder Mitunternehmeranteile) oder des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligung von mehr als 25 %), Beteiligungen an Per...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.1 Allgemeines

Die Optionsverschonung ist nun in § 13a Abs. 10 ErbStG geregelt. Bei der Optionsverschonung wird das begünstigte Vermögen in voller Höhe steuerbefreit. Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Um in den Genuss der Optionsverschonung zu kommen, muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht me...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.1 Verwaltungsvermögensquote von 50 % gestrichen

Die bis zum 30.6.2016 geltende verfassungsrechtlich beanstandete Verwaltungsvermögensquote von 50 % bei der Regelverschonung (sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip) wird ersatzlos gestrichen. Nach dieser Regelung gehörte Verwaltungsvermögen auch dann zum begünstigten Vermögen, wenn es weniger als 50 % des Vermögens ausmachte.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.2 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen (Zeilen 7 bis 10)

Inländisches Betriebsvermögen ist begünstigt, wenn es im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt. Das Betriebsvermögen muss im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft auf den Erw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.8 Verschonungsbedarfsprüfung

Zur Beantragung der Verschonungsbedarfsprüfung stehen die folgenden Formulare zur Verfügung: Antrag auf Verschonungsbedarfsprüfung. Hierzu gibt es Folgendes zu beachten: Der Erwerber muss den Antrag auf Erlass nach § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bei dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich stellen. Der Antrag kann unabhängig vom Eintritt der ma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.8 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Welche Folgen eintreten, wenn gegen die Lohnsummenregelung verstoßen wird, ist in § 13a Abs. 3 Satz 5 geregelt. Bei einem Verstoß gegen die Lohnsummenregelung erfolgt keine Inanspruchnahme des Schenkers für die Schenkungsteuer nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Anders sieht es indes aus, wenn der Schenker die Steuer auch in diesem Fall übernommen hat. Unterschreitet die Summe de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2 Der Verwaltungsvermögenskatalog

In § 13b Abs. 4 ErbStG wird im Einzelnen aufgeführt, was zum Verwaltungsvermögen gehört (Verwaltungsvermögenskatalog). Damit erfolgt die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen wie im bisherigen Recht. Die Prüfung ob Verwaltungsvermögen gegeben ist, muss für jede wirtschaftliche Einheit gesondert geprüft werden.[1] Folgende Grundsätze sind hierbei zu beacht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Hierbei orientiert sich die Formulierung: Grundstücke und Grundstücksteile an der Formulierung in § 266 Abs. 2 A.II.1 HGB [1] und ist anhand zivilrechtlicher Vorgaben zu bestimmen. "Grundstück" ist danach eine unbewegliche Sache i. S. des § 90 BGB [2] und ein räumlich abgegrenzter, im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt geführter Teil der Erdoberfläche. Zu den wesent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Befreiung

Im Folgenden sollen die Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Hierunter fallen u. a. der Erbanfall (§ 1922 BGB) das Vermächtnis (§ 2147 BGB) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser Der Erblasser muss bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder er war aus zwinge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden, die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig nicht abzugsfähig (soweit die Befreiung greift).[1] Im Regelfall kommt für die Schuld (bzw. Last) ein Abzug in Höhe von 90 % in Betracht.[2] Dabei liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögensgegenständen nur vor, wenn die Entstehung der Schuld ursäc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.2 Keine Anwendung des Vorwegabschlags

In den folgenden Fällen findet der Vorwegabschlag keine Anwendung:[1] bei einem Einzelunternehmen bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Aktiengesetz keine entsprechenden Einschränkungen in der Satzung zulässt.[2] In den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ErbStG . Hiernach gilt Folgendes: Wird aufgrund einer Regelung im Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6 Reinvestitionsklausel

Von einer Nachversteuerung ist abzusehen, wenn bei der Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen oder der Veräußerung von wesentlichen Wirtschaftsgütern der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögensart verbleibt. Dies sind im Einzelnen:[1] a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen b) Betriebsvermögen c) Anteile a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.4 Reinvestition des Veräußerungserlöses (Zeilen 55 bis 57)

In den Zeilen 56 bis 57 ist anzugeben, ob der Veräußerungserlös – ganz oder auch teilweise in begünstigungsfähiges Vermögen reinvestiert worden ist, d. h. in land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Reinvestition führt dazu, dass es zu keinem Verstoß gegen die Behaltensregelungen kommt. Hierzu ist aber Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Der Antragsteller bzw. die steuerpflichtige Person muss den Antrag schriftlich stellen, dabei muss der Antrag die in § 1 Abs. 1 StAuskV bezeichneten Angaben enthalten. Im Auskunftsantrag ist der ernsthaft geplante und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichte Sachverhalt ausführlich und vollständig darzulegen. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.3 Maximale Höhe des Abschlags

Liegt der zivilrechtliche Abfindungswert bei maximal 70 % des Verkehrswerts kommt der volle Abschlag von 30 % zur Anwendung. Dagegen verringert sich der Vorwegabschlag, wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Abfindungswert vorsieht. Praxis-Beispiel Vorwegabschlag bei einem Abfindungswert von 20 % des gemeinen Werts Der Vater V hinterlässt seiner Tochter T einen Mitunterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.5 Teilweises Vorliegen der Voraussetzungen den Vorwegabschlag

Gelten die in § 13a Abs. 9 Satz 1 ErbStG genannten Bestimmungen nur für einen Teil des begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG, ist der Abschlag nur für diesen Teil des begünstigten Vermögens zu gewähren.[1] Anwendungsfälle sind hier insbesondere:[2] das Besitzeinzelunternehmen einer Betriebsaufspaltung und das Sonderbetriebsvermögen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.7 Wegfall des Vorwegabschlags

In § 13a Abs. 9 Satz 5 ErbStG ist ein Wegfall der Steuerbefreiung vorgesehen. Demnach entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Voraussetzungen nicht über einen Zeitraum von 20 Jahren nach Entstehung der Steuer eingehalten werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn[1] a) der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung in der Weise geändert werden, da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.5 Wegfall des Entlastungsbetrags

a) Wegfall innerhalb der Fünfjahresfrist Wie auch der Verschonungsabschlag fällt auch der Entlastungsbetrag weg, wenn gegen die Behaltensregelungen verstoßen wurde. Es gilt dabei eine Behaltensfrist von 5 Jahren. Diese Regelung gilt aber nur für den 85 %igen Verschonungsabschlag. Nicht hingegen im Falle des § 13c ErbStG. Ferner auch nicht für die Lohnsummenregelung nach § 13a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.5 Feststellungen

Eine Feststellung hat immer dann zu erfolgen, wenn und soweit diese Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i. S. d. § 13b Abs. 10 ErbStG von Bedeutung sind.[1] Nach § 13b Abs. 10 ErbStG sind folgende Feststellungen durch das Finanzamt durchzuführen: die Summen der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG die Summen der gemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.6 Verfahrensrechtliches

Der Erwerber obliegt nach § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 ErbStG die Verpflichtung, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Änderungen der genannten Bestimmungen oder der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb einer Frist von einem Monat anzuzeigen (Anzeigeverpflichtung). In § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 2 ErbStG ist eine entsprechende Festsetzungsfrist vorgesehen. Demnach en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1 Personen

In der Theorie, aber auch in der Praxis, sind die natürlichen Personen von den nicht-natürlichen Personen zu unterscheiden. Bei den nicht-natürlichen Personen muss sich die Verwaltung z. B. mit der Frage der Vertretung und manchmal auch mit den gesellschaftsrechtlichen Strukturen beschäftigen. Ferner ist vorstellbar, dass über das Vermögen einer nicht-natürlichen Person das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvermögen wird beim Erwerb von Todes wegen durch den 85 % bzw. 100 %igen Verschonungsabschlag, den gleitenden Abzugsbetrag von maximal 150.000 EUR und den Entlastungsbetrag für Personen der Steuerklassen II und III erbschaftsteuerlich begünstigt. Ferner gibt es noch bei Großerwerbe ein Abschmelzmodell und eine Verschonungsbedarfsprüfung. Dies setzt aber die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.2 Nicht-Natürliche Personen

Neben den natürlichen Personen gibt es weitere "Zurechnungsendpunkte", die das Gesetz auch als Personen anerkennt, also als Stellen, denen Rechte und Pflichten zugeordnet werden können und sind. Dies sind "grob" betrachtet die Personengesellschaften und die Körperschaften. Diese Gebilde sind jeweils Verbände. Auch sie sind teilweise Personen, haben aber andere Eigenschaften und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Sockelbetrag für Finanzmittel (Zeile 28 bis 29)

Hier ist keine Eintragung erforderlich. Ist der Saldo der Finanzmittel abzüglich der Schulden positiv, bleibt davon ein Sockelbetrag in Höhe von 15 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Beteiligung bzw. der Anteile an der Gesellschaft von der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen ausgenommen. Voraussetzung für den Abzug des Sockelbetrags ist, dass das b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18 Zeitliche Anwendungsregelung

Die zeitliche Anwendungsregelung ist in § 37 Abs. 12 ErbStG geregelt. Demnach finden die neuen Regelungen der Erbschaftsteuerreform der §§ 10 ErbStG, 13a bis 13d ErbStG, 19a ErbStG, 28 ErbStG und 28a ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht.[1] Ist der Erbfall vor dem 1.7.2016 eingetreten bzw. die Schenkung vor diesem Datum erfolgt, wird di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.5.2 Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist, liegt nach § 421 Satz 1 BGB eine Gesamtschuld vor. Der Gläubiger kann in diesem Fall die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Praxis-Beispiel Vorschüsse Auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.3 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 11 bis 14)

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat hat und der Erblasser zu diesem Zeitpunkt unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Wird die Grenze von "> 25 %" unterschritten, ist der Erwerb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 20.3 Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen der Option

Hier gehen die Gleich lautenden Ländererlasse u. a. auf folgende Fragen ein: Auswirkungen auf eine bestehende Betriebsaufspaltung;[1] Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen;[2] Behaltensregelungen einer optierenden Gesellschaft; Ausübung der Rückoption; Nießbrauchgestaltungen. Hinsichtlich der Nießbrauchgestaltungen gilt Folgendes: Vorb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 16 Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

§ 5 Abs. 1 ErbStG sieht die Steuerfreiheit für die Zugewinnausgleichsforderung vor. Hierbei ist aber die Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 zu beachten. Es gilt dabei Folgendes: Da die erbschaftsteuerrechtlich maßgebende Bemessungsgrundlage des erworbenen Nachlassvermögens wegen Steuerbefreiungen in erheblichem Umfang gemindert sein kann, wird durch § 5 Abs. 1 Satz 6 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.9 Schuldenabzug

In den folgenden Fällen unterliegen die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang[1] stehenden Schulden der Schuldenkürzung nach § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG:[2] Es findet nur der Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG Anwendung, die anderen Verschonungsmaßnahmen greifen nicht. Es wird der Schwellenwert von 26.000.000 EUR überschritten. Der Erwerber hat einen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 13 Stiftungen

Die nachfolgenden Begünstigungen kommen auch für Familienstiftungen und Familienvereine gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zur Anwendung:[1] Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 ErbStG oder nach § 13a Abs. 10 ErbStG oder nach § 13c ErbStG sowie der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG und der Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG sowie der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Bundesverfassungsgericht

Die Erbschaftsteuerreform begründet sich auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 17.12.2014.[1] Hiernach hat der Erste Senat des BVerfG die §§ 13a, 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG a. F. für verfassungswidrig erklärt. Die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Übergangs betrieblichen Vermögens verstieß in Teilen gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere der Beweggrund für die Zuwendung kritisch geprüft wird. Ob die Arbeitgeberzuwen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.2 Stundung (Zeilen 50 bis 51)

Beim Erwerb begünstigten Vermögens von Todes wegen besteht nach § 28 Abs. 1 ErbStG die Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer. Hierbei ist die Stundung für bis zu sieben Jahre möglich. Voraussetzung ist ein Antrag. Die gestundete Steuer ist in gleichen Jahresbeträgen zu entrichten. Wie die gestundete Erbschaftsteuer zu berechnen ist, ergibt sich aus R E 28 Abs. 4 ErbStR ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 2.1 Überblick

Die Zuwendung eines Familienheims zwischen den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern stellt die wichtigste Möglichkeit dar, um Vermögen ohne jegliche schenkungsteuerliche Belastung zu übertragen. Denn hierfür sieht das Erbschaftsteuergesetz – unter bestimmten Voraussetzungen – eine vollständige Steuerbefreiung vor. Die Vorschrift greift für lebzeitige Zuwendungen; gesetzl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 3.2 Begünstigter Personenkreis

Die Befreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kommt zum einen den Kindern[1] des Erblassers zugute. Darüber hinaus kommt die Befreiungsvorschrift auch für Enkel zur Anwendung, sofern die Zwischengeneration vorverstorben ist.[2] Praxis-Beispiel Tod der Zwischengeneration Großvater GV lebt mit seiner neunzehnjährigen Waisenenkelin EN in einer Eigentumswohnung. Die Eigentumswohnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.3 Junges Verwaltungsvermögen

Zum nicht begünstigten Vermögen gehört auch das sogenannte junge Verwaltungsvermögen. Als solches man zählt man Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 ErbStG, wenn es dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war.[1] Dazu gehört aber nicht nur innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegtes Verwaltungsvermögen, sondern auch Verwaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 2.2.3 Ergänzende Hinweise/Gestaltungen

Keine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen. Das Gleiche gilt naturgemäß, wenn der zuwendende Ehegatte verstirbt. Praxis-Beispiel Keine Zusammenr...mehr