Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 562 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG nF folgende Vergütungen: Rn. 562a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Reisekosten ist ein Oberbegriff, er umfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdd) Nachweise

Rn. 695 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter s Rn 673 galten entsprechend. Rn. 696 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / iba) Inlandspauschbeträge

Rn. 530 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF sah für StPfl, die nur vorübergehend von ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt ihrer dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig sind, für jeden Kalendertag dieser vorübergehenden Abwesenheit von Wohnung und Tätigkeitsmittelpunkt ab VZ 2002 folgende Mehraufwandspauschalen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdb) Bei Auslandsdienstreisen

Rn. 681 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 4 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte, s dazu H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6 Abs 3 LStR 2011 iVm BMF vom 17.12.2009, BStBl I 2009, 1601 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcb) Überblick

Rn. 733 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Notwendig" waren zB (R 9.11 Abs 5 LStR 2011): die Fahrtkosten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung; die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten (1-mal wöchentlich); Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für die Zweitwohnung; Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Allgemeines

Rn. 566 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG die Steuerbefreiung dem Grunde nach und S 2 beschränkt sie der Höhe nach. Dabei beschränkt S 2für 2 Fälle die Höhe der Steuerbefreiung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG nF Fall 1)

Rn. 763 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Begriff ist derselbe wie bei § 3 Nr 13 EStG, also ein Oberbegriff. Er umfasst (BFH BStBl II 2013, 169; R 9.4 Abs 1 S 1 LStR 2023): Rn. 764 Stand: EL 169 – ET: 12/2023...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Bei Inlandsdienstreisen

Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfalls zu beachten. Rn. 678 Stand...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG nF

Rn. 566j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG:mehr

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Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

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Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung:mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Der Begriff der Reisekosten

Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie ausschließlich durch die beruflich ...mehr

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Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / c) Beruflich veranlasste Fahrten/Verpflegungsmehraufwendungen

Beruflich veranlasste Fahrten: WK sind auch Aufwendungen von Arbeitnehmenden für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie keine Familienheimfahrten sind. Arbeitnehmende können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, die Fahrtkosten mit de...mehr

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Kosten des Studiums und der... / VIII. Abziehbare Aufwendungen

Hier sollen nur einige der wichtigsten Aufwendungen Erwähnung finden, die als BA/WK im Zusammenhang mit Bildungsaufwendungen abgesetzt werden können, wobei für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 und 4 EStG entsprechend zu verfahren ist: Arbeitsmittel (Fachliteratur, EDV, Büromaterial, Berufskleidung etc.), Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Tagespauschale ...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / d) Beispiele

Beispiel 1 Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an vier Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Einen Tag in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Coworking-Space festgelegt. Lösung: Der Coworking-Space ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungsp...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.4 Nr. 4.1 BRTV)

Ein Arbeitnehmer, der auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig ist, die mindestens 50 km vom Betrieb entfernt ist und bei der der normale Zeitaufwand für den einzelnen Weg von der Wohnung zur Bau- oder Arbeitsstelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt, erhält als Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand einen Verpflegungszuschuss und eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft. Für seine...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.6.4 Anhebung Verpflegungspauschalen

Die gem. § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sollen ab 2024 wie folgt angehoben werden: An- und Abreisetage, Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit: von 14 EUR auf 16 EUR; volle Abwesenheitstage: von 28 EUR auf 32 EUR. Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, soll ab ...mehr

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Montagezulage

Begriff Eine Montagezulage wird vom Arbeitgeber i. d. R, dann gewährt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit an einer Baustelle oder Maschine tätig wird. Die Montagezulage stellt grundsätzlich lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn sowie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Montagezulagen sind nicht gleichbedeutend mit Verpflegungsmehraufwand. Ver...mehr

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Zehrgeld

Begriff Der Begriff Zehrgeld kommt im Brauereigewerbe und der Getränkeindustrie vor. Es soll Arbeitnehmern die Mehrkosten durch ihre ausgedehnte Fahrtätigkeit ("Bierfahrer") ausgleichen. Zehrgeld als pauschale Zahlung stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Zehrgeld kann als Verpflegungsmehraufwendung lohnsteuer- und sozialversicherun...mehr

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Kraftfahrerzulage

Begriff Kraftfahrer erhalten häufig von ihren Arbeitgebern für die durch die Kraftfahrtätigkeit entstehenden Mehraufwendungen eine eigens hierfür vorgesehene Kraftfahrerzulage. Da die Kraftfahrerzulage im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung steht, stellt sie sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversi...mehr

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Außendienstmitarbeiter

Begriff Außendienstmitarbeiter verrichten ihre berufliche Tätigkeit typischerweise an ständig wechselnden Einsatzorten. Die Dienstreisen und Fahrtätigkeiten dieser Personen werden unter dem Begriff der beruflichen Auswärtstätigkeit zusammengefasst. Zusätzlich zur "normalen" Entlohnung erhalten Außendienstmitarbeiter regelmäßig Reisekostenerstattungen des Arbeitgebers, z. B. ...mehr

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Trennungsentschädigung / 1 Steuerliche Berücksichtigung

Trennungsgelder, die aus öffentlichen Kassen nach Maßgabe der umzugskosten- und reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder gezahlt werden, sind ebenso wie die Vergütungen für Reisekosten und Umzugskosten steuerfrei.[1] Voraussetzung ist, dass sie die entsprechenden Pauschbeträge bzw. abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigen. Steuerfrei ist ...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.2.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils

Schritt 1: Eindeutig zuordenbare Aufwendungen Zunächst sind die Kostenbestandteile vom Gesamtaufwand der Reise abzutrennen, die sich leicht und eindeutig ausschließlich dem (steuerfreien) betriebsfunktionalen Bereich oder dem privaten lohnsteuerpflichtigen Bereich zuordnen lassen.Steuerfrei bleiben demnach z. B. die Kosten für betriebliche Tagungen, Unterlagen und Referenten. St...mehr

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Trennungsentschädigung / 3 Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung handelt es sich nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird. Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h...mehr

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Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8 Anpassungen beim Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 4a EStG)

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG) bei Auswärtstätigkeiten und doppelter Haushaltsführung im Inland sollen erhöht werden. Die als Werbungskosten abzugsfähige inländische Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG wird für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Auslagenersatz (Reisekosten uä)

Tz. 812 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erstattet eine Kap-Ges ihrem Ges-GF anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 19.02.1999 (DB 1999, 882). Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Erstattung der Reisespesen bei einem beherrschenden Ges-GF nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist oder wenn ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 167 Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Angaben auf Seite 2

Rz. 173 [Unterkunft am Beschäftigungsort → Zeilen 23, 24] Der Abzug der laufenden tatsächlichen Kosten für die zweite Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Garagen-, Stellplatzmiete) ist – unabhängig von der Wohnungsgröße – auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 EUR bzw. jährlich 12.000 EUR begrenzt (Zeile 23), wenn Sie im Inland liegt. Für im Ausland belegene Wo...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistung (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1.4 Vorsteuerbeträge prüfen

Prüfen Sie, ob Vorsteuerbeträge berechtigt, vollständig und mit den korrekten Steuersätzen verbucht wurden. In den gängigen Buchhaltungssystemen ist ein Vorsteuerabzug individuell bei jeder einzelnen Buchung oder generell als Funktion beim jeweiligen Konto hinterlegbar.mehr