Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 4.2 Auffangvorschrift für lohnsteuerpflichtige Vorteile

Im Arbeitnehmerbereich werden Zuwendungen nicht erfasst, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, Aufmerksamkeiten oder steuerfreie Sachbezüge nach § 37b Abs. 2 EStG. Damit fällt insbesondere in folgenden Fällen keine Pauschalsteuer an: bei Geschenken bis zu 60 EUR, die der Arbeitnehmer aus persönl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Eigenleistungen

in Form eigener Arbeitsleistung des Hauseigentümers sind keine Werbungskosten.[1] Aufwendungen für Baugeräte, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen zählen aber zu den Gebäudeherstellungskosten.[2]mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.4 Gekürzte Verpflegungspauschalen bei kostenlosen Mahlzeiten

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung bestimmt sich nach den reisekostenrechtlichen Verpflegungspauschalen[1], auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ab 2020 wurden die inländischen Verpflegungspauschalen für Reisetage einer beruflichen Auswärtstätigkeit angehoben. Die Erhöhung ist nicht nur für den Reisekostenbereich von ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5 Mehraufwand für Verpflegung

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die im Gesetz geregelten Reisekostensätze geknüpft.[1] Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so behandelt, als wenn er während der ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung eine berufliche Auswärtstätigkeit durchführt. ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 7.2 Verpflegungskosten

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen mit auswärtiger Übernachtung anzuwenden. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der auswärtigen Unterku...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.2 3-Monatsfrist

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Verpflegungssituation im Anschluss an die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet, die am Beschäftigungsort ihre einzige Wohnung haben.[1] Praxis-Beispiel Begrenzung auf 3 Monate Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1.1.2024 seinen Arbeitgeber und nimmt am auswärtigen Beschäftigungso...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.3 Verpflegungskosten in Wegverlegungsfällen

Entsteht durch die Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, können für die ersten 3 Monate nach Begründung der doppelten Haushaltsführung Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor am Beschäftigungsort gewohnt hat.[1] Der BFH hat die Anwe...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 9 Gesamtübersicht "Abziehbare Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung 2024"

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.2 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich also um eine übliche Bewirtung, gilt folgende lohnsteuerliche Behandlung: Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetä...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.1 Höhe der Verpflegungspauschalen

Der Werbungskostenabzug für berufliche Tätigkeiten ­außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Abzug ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstätigkeit sind zeitlich gestaffelte Verpf...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2 Vereinfachte Verpflegungspauschalen durch 2-stufige Staffelung

6.2.1 Höhe der Verpflegungspauschalen Der Werbungskostenabzug für berufliche Tätigkeiten ­außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Abzug ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstäti...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.5 Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung

Ein Zusammenrechnen der Abwesenheitszeiten ist in bestimmten Fällen auch für Auswärtstätigkeiten zulässig, die sich ohne Übernachtung auf 2 Tage verteilen. Die bisherige sog. Mitternachtsregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.[1] Die zutreffende Verpflegungspauschale bestimmt sich bei Kalendertag übergreifenden Arbeiten nicht nach dem einzelnen Kalendertag, sondern durch ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.2 An- und Abreisetage

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, dürfen sowohl für den An- als auch für den Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 14 EUR als steuerfreier Spesenersatz bzw. als Werbungskosten angesetzt werden kann, ohne dass es einer zeitlichen Mindestabwesenheit an diesen Tagen bedarf.[1] An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit w...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.2 Welches Land maßgebend ist

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der vom BMF veröffentlichten Übersicht abgelesen werden. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten auch 2024, etwa wenn an einem Tag mehr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.2 Arbeitsortbezogene Prüfung der 3-Monatsfrist

Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung macht eine Überprüfung entbehrlich, ob dieselbe Auswärtstätigkeit unterbrochen wird. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war die Anwendung der 3-Monatsfrist damit verbunden, dass es sich noch um die gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit handelt, die der Arbeitnehmer nach der Unterbrechung mit gleichem Inhalt am gleichen auswä...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.3 Maßgebende Abwesenheitszeit

Für die Berechnung der maßgebenden Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag ist zwischen Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte und den übrigen Arbeitnehmern zu unterscheiden. Hat der Arbeitnehmer[1] am Betriebs- bzw. Firmensitz des Arbeitgebers seine erste Tätigkeitsstätte, muss die verlangte Abwesenheitsdauer bei sämtlichen beruflichen Auswärtstätigkeiten in Bezug auf ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.1 Auslandstagegelder

Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur in Form von Pauschbeträ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.1 Einheitliche Reisekostenart auswärtige berufliche Tätigkeit

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Der Gesetzgeber hält damit an der bisherigen Systematik der einzigen und einheitlichen Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit" für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Überblick Welche Fahrt-, Verpflegungs- und ggf. Unterbringungskosten der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen bzw. welche Beträge der Arbeitgeber für auswärtige Einsätze bei der Lohnabrechnung steuerfrei ersetzen kann, regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht. Seit 1.1.2014 ergeben sich die steuerlichen Reisekosten aus dem Einkom...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.4 Mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten

Eine Sonderregelung gilt, falls der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten durchführt. Die zutreffende Verpflegungspauschale für mehrere Dienstreisen an ein und demselben Kalendertag ergibt sich dadurch, dass die einzelnen Abwesenheitszeiten des Arbeitnehmers zusammengerechnet werden. Praxis-Beispiel Mehrere Auswärtstätigkeiten pro Kalenderta...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.6 Keine Zusammenrechnung mit Kalendertag übergreifender Dienstreise

Ein Kumulieren der beiden gesetzlich festgelegten Zusammenrechnungsregelungen (für mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag bzw. für Kalendertag übergreifende Arbeiten) ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat aber ein Wahlrecht: Er kann zwischen der Kalendertag bezogenen Addition der einzelnen Abwesenheitszeiten oder der Kalendertag übergreifenden Addition der Abwesenheitsze...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3 Gesetzliche 3-Monatsfrist

Die gesetzliche 3-Monatsfrist besagt, dass der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt ist.[1] Sie gilt nach der Rechtsprechung mit Ausnahme der Fahrtätigkeit für alle Verpflegungspauschalen, also auch bei Arbeitnehmern, die aus...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.1 Umfang der begünstigten Übernachtungskosten

Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der Einzel­nachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch f...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.2 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Der Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebiets ist auch im Reisekostenrecht 2014 von Bedeutung, allerdings mit anderen inhaltlichen Rechtswirkungen. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine gesetzliche Definition für diesen von der Rechtsprechung geprägten Arbeitsstättenbegriff einzuführen. Aus diesem Grund ist an den bisherigen Abgrenzungskriterien festzuhalten. Zu unte...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.4 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine evtl. Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber o...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.5 Belohnungsessen über 60 EUR

Bei vom Arbeitgeber (unmittelbar oder mittelbar) anlässlich einer beruflicher Auswärtstätigkeiten gewährten Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet, handelt es sich um unübliche Mahlzeiten. Bei diesen wird vom Gesetz unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt. Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ist ausgeschlossen. Der geldwerte Vorteil muss in ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Außendienstentschädigung

Außendienstentschädigungen sind, soweit sie die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen des § 9 Abs. 4a EStG nicht überschreiten, steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige keine mit der Außendienstentschädigung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht hat.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Übernachtungskosten

Die tatsächlichen Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit werden zum Werbungskostenabzug zugelassen, wenn und soweit sie nachgewiesen sind. Soweit feststeht, dass einem Arbeitnehmer beruflich veranlasste Übernachtungskosten dem Grunde nach entstanden sind, deren Höhe jedoch nicht im Einzelnen nachgewiesen ist, sind die Übernachtungskosten in geschätzter Höhe abziehbar.[1] W...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.3 Fahrten zum Arbeitgebersammelpunkt und weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Treffpunktfahrten und Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Weder der gleichbleibende Treffpunkt noch das weiträumige Arbeitsgebiet erfüllen die Voraussetzungen einer betrieblichen Einrichtung. Gleichwohl zählen die hierbei anfal...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.3 3-Monatsfrist bei großräumigem Betriebsgelände

Eine Tätigkeit innerhalb eines großräumigen Betriebs- bzw. Werksgeländes gilt – unabhängig davon, ob unterschiedliche Gebäude aufgesucht werden – durchgehend als Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte.[1] Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Werksgeländes zu einer anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtung wechselt, die einem anderen Auftraggeber bz...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.2 Reisekosten

Hierzu zählen die Reisekosten[1] des Umziehenden und der zu seiner häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen vom bisherigen zum neuen Wohnort in tatsächlicher Höhe oder mit den für Dienstreisen geltenden Pauschbeträgen.[2] Abzugsfähig sind die Fahrtkosten (bei Benutzung eines eigenen Pkw pauschal 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die t...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.3 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und scheidet damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer aus, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gewährten ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 4 Abziehbare Werbungskosten

Für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gibt es die einzige und einheitliche Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit". Es gelten deshalb dieselben Abzugsbeträge, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine normale Dienstreise unternimmt, ausschließlich als Berufskraftfahrer unterwegs ist oder an wechselnden Einsatzstell...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.3 Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

Die Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet. [1]Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.4 Anwendungsbereich der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Er knüpft diesen Grundsatz aber an die Ausübung der Arbeit an ...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Umzug abziehbar sind, hängt davon ab, ob die einzelnen Aufwendungen – jeweils für sich betrachtet – nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind und nicht die private Lebensführung betreffen. In diesem Sinne wurden z. B. die Transportkosten, die Kosten der Wohnungsbeschaffung und pauschale Umzugsnebenkos...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.1 Berechnung der 3-Monatsfrist

Für die Berechnung des 3-Monatszeitraums gelten die bisherigen Grundsätze weiter. Der 3-Monatszeitraum wird vom Beginn der auswärtigen Tätigkeit an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn er sich über das Jahresende hinweg erstreckt. Ein neuer 3-Monatszeitraum beginnt also nicht jeweils am 1.1. Nimmt der Arbeitnehmer während der fortlaufenden auswärtigen Beschäftigung Urlaub, hat...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Entsendung im Konzern

Das Gesetz nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Wie bei anderen arbeitgeberfremden betrieblichen Einrichtungen ist auch hier eine dauerhafte arbeitsrechtliche oder zeitliche Zuordnung zum aufnehmenden Konzernunternehmen Voraussetzung für eine dortige erste Tätigkeitsstät...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses[1] zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[2] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur i...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

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Sachbezüge / 2.5.5 Bewirtungsleistungen des Arbeitgebers bei Reisetätigkeiten

Übliche Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit zur Verfügung stellt und deren Preis 60 EUR nicht übersteigt, sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der SvEV anzusetzen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Sachbezugswert auch mit 25 % pauschalieren.[2] Er ist hierzu jedoch – w...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr