Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Anspruchsprüfung

Rz. 3 Für die Anspruchsprüfung bietet sich gedanklich folgendes Vorgehen an: Rz. 4 Dies entspricht nicht dem Aufbau der neueren Bedingungswerke, weil darin die für den VN negativen Ausschlüsse erst nach den vereinbarten Leistungen genannt werden. Es entspricht aber dem Weg der...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 167 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind solche Vergiftungen, die infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund aufgetreten sind. Erfasst werden Giftstoffe jeder Art, auch falsch eingenommene Medikamente oder verdorbene Nahrungsmittel.[290] Entscheidender Gesichtspunkt ist die für ein Gift typische Wirkungsweise. "Einnahme" ist das willentliche Ei...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 119 Der Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für die genannten, relativ kleinen Personengruppen. Deren Unfallrisiko liegt erheblich über denen des normalen Fluggastbetriebes. Um die Prämien des Massengeschäfts der allgemeinen Unfallversicherung nicht zu belasten wird das Luftfahrtrisiko hier ausgenommen, kann aber durch eine spezielle Luftfahrtunfallve...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Tätigkeitsänderungen

Rz. 92 Die ärztliche Tätigkeit kann sich während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ändern. Möglich sind qualitative Änderungen (Erhöhungen), z.B. die Beförderung zum Oberarzt, und quantitative Änderungen (Erweiterungen), z.B. die Vergrößerung der Bettenzahl bei einem Belegarzt. Solche Erhöhungen und Erweiterungen gehören nach Ziff. 3.1 (2) AHB zum versicherten Risiko, ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022)

Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetr...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Eindringen von Niederschlägen

Rz. 87 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich gem. A § 4 Nr. 4 a bb VGB 2010, A 5.5.2 VGB 2022 (§ 9 Nr. 6c VGB 88) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen entstanden sind und einen Gebäudeschaden ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Abgrenzungskriterien

Rz. 218 Entscheidendes Kriterium für die rechtliche Zuordnung einer Klausel als "verhüllte" Obliegenheit oder Risikoausschluss ist ihr materieller Inhalt, nicht ihre äußere Erscheinungsform oder Formulierung.[264] Es kommt darauf an, ob eine individualisierende Beschreibung des Wagnisses vorliegt oder ob ein bestimmtes Verhalten des VN verlangt wird, um den Versicherungsschu...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Mehrkosten

Rz. 152 Gemäß A § 10 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 13.1.1.1 und 13.1.1.2 VGB 2022 werden die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung verursachten notwendigen Mehrkosten nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Rz. 153 Gemäß A § 13 Nr. 1 b VGB 2010, A 13.1.1.2 ff. VGB 2022 (§ 15 Nr. 3 VGB 88) werden die notwendigen Mehrkosten erse...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeines

Rz. 113 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Kosten in § 3 AERB 87 (A §§ 5 AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Die Arten der versicherten Kosten decken sich weitgehend mit denen in anderen Sparten der Sachversicherung. Auch insoweit wird zwischen stets mitversicherten Kosten (Schadensabwendungs- und Schadensermittlungskosten) einerseits und nu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VI. Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (Ziff. 1.4.4)

Rz. 80 1.4.4 Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei (rechtmäßiger Verteidigung oder) der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Rz. 81 Der dritte neue (erweiterte) Unfallbegriff betrifft Fälle einer Rettungsmaßnahme. Der Retter nimmt ggf. eine Ge...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) In das Gebäude eingefügte Sachen

Rz. 32 In das Gebäude eingefügte Sachen sind in der Regel Gebäudebestandteile und wären deshalb an sich unversichert. Da ein Mieter aber keine Wohngebäudeversicherung abschließen kann, wird der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung durch A 8.3.1 VHB 2022 auf derartige in das Gebäude eingefügte Sachen unter der Voraussetzung erweitert, dassmehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Abs. 4 bzw. Nr. 3.1.4 ARB 2012

Rz. 433 Für diese Leistungsart (§ 2 e ARB) sieht § 4 Abs. 4 ARB eine dritte Voraussetzung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht vor, die zusätzlich zum Versicherungsfall i.S.d. § 4 Abs. 1 c ARB (z.B. rechtswidriger Steuerbescheid) und zur Willenserklärung/Rechtshandlung i.S.d. § 4 Abs. 3 a ARB (z.B. Abgabe der Steuererklärung) in versicherter Zeit erfüllt sein muss. Zusä...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / V. Strafrechtsschutz

Rz. 114 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung enthält nur einen eingeschränkten Rechtsschutz im Strafverfahren (Ziff. 5.3 AHB) "wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann". Ein erweiterter Strafrechtsschutz bedarf einer besonderen Vereinbarung (2.1.4 BBR). Teilweise haben die Berufsverbände ein...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 173 Der Versicherungsschutz entfällt bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, selbst wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Ausgeschlossen werden damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder die krankhaften Störungen des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Abgrenzung zum Trickdiebstahl

Rz. 64 Die Abgrenzung zwischen versichertem Raub und nicht unter Versicherungsschutz fallenden Trickdiebstahl bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Gemeint sind die Fälle, in denen das Opfer vom Täter überrascht oder in einen Irrtum versetzt wird und die Überraschung oder der Irrtum zur Wegnahme der Sache führt. So wurde ein unter Versicherungsschutz fallender Raub angenom...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / U. Sachverständigenverfahren (§ 84 VVG)

Rz. 299 Im Versicherungsvertrag kann vereinbart werden, dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens ein Sachverständigenverfahren einvernehmlich durchgeführt wird. Rz. 300 Beispiel "Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsar...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Leitungswasser

Rz. 34 Für die Eintrittspflicht des Versicherers reicht es nicht aus, dass irgendwelches Wasser zu einem versicherten Schaden führt. Erforderlich ist vielmehr Leitungswasser. Gemäß A § 3 Nr. 3 VGB 2010, A 4.2 VGB 2022 (§ 6 Nr. 1 VGB 88) wird Leitungswasser als Wasser definiert, das aus den dort genannten Rohren und Anlagen (nachfolgend siehe Rdn 35 ff.) bestimmungswidrig aus...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Nachhaftung

Rz. 45 Nach Ziff. 8.1 UHV besteht bei Beendigung des Versicherungsvertrages darüber hinaus für die versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn diese Schäden während der Wirksamkeit der Versicherung zwar eingetreten, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht festgestellt worden sind. Dies gilt aller...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VIII. Versicherungsbeginn

Rz. 122 Hinsichtlich des Versicherungsbeginns ist zu unterscheiden zwischen dem formellen, dem materiellen und dem technischen Versicherungsbeginn. Der formelle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages. Mit dem technischen Versicherungsbeginn ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Prämien zu zahlen. Der materielle Versich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung sowie Spekulationsgeschäfte

Rz. 139 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. A-7.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 307 Die Musterklage betrifft den Fall einer Ablehnung durch den VR in einem frühen Regulierungsstadium. Aus Kostengründen kann hier auf die Leistungsart Krankenhaustage- und Genesungsgeld geklagt werden. Bestätigt das Gericht das Eingreifen des Ausschlusstatbestands nicht, dann können weitere Leistungen geltend gemacht werden, vielfach außergerichtlich, im Zweifel durch ...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 4. Produkte im landwirtschaftlichen Einsatz, Ziff. 10.9 USV

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht nicht für solche Schäden, die durch die Herstellung, Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln entstehen. Dies gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Gefahren des täglichen Lebens

Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich die älteren Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff der Gefahren des täglichen Leben...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Bewegliche Sachen

Rz. 123 Neben Gebäuden können auch bewegliche Sachen unter den Voraussetzungen des § 2 AFB 87 bzw. A § 3 Nr. 3 AFB 2010 unter Versicherungsschutz gestellt werden. Ebenso wie Gebäude müssen sie im Versicherungsvertrag bzw. im Versicherungsschein möglichst genau bezeichnet werden. Bei einzelnen Gegenständen, wie z.B. Maschinen, stellt dies kein Problem dar. Rz. 124 Unpraktikabe...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Beratungspflichten des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers

Rz. 134 Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer üblicherweise beauftragt, diesem einen individuellen Versicherungsschutz zu beschaffen. Der Versicherungsmakler ist Interessen- und meist Abschlussvertreter des Versicherungsnehmers und diesem gegenüber zu Beratung und Betreuung verpflichtet. Rz. 135 Es gilt Folgendes: Für die Erfüllung der Aufklärungs- und Beratung...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Schadenereignisbegriff

Rz. 119 Die meisten Arzthaftpflichtversicherer treffen in ihren Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung Ärzte (BBR) keine eigenen Regelungen zur zeitlichen Bestimmung des Deckungsschutzes, sondern legen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Die AHB knüpfen die Leistungspflicht des Vers...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Neufassung Stand Februar 2014

Rz. 128 Die aktualisierten Musterbedingungen (AHB Stand Februar 2014) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhalten unter Ziff. 1.1 AHB den Versuch einer Definition des "Schadenereignis": Zitat "Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Vers...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Normalbetriebsklausel

Rz. 60 Die UHV ist eng verbunden mit der haftungsrechtlichen Terminologie des Umweltrechts. Das Umweltrecht selbst geht im Bereich der Verantwortung des Betreibers von dem Konzept der Störung des Anlagenbetriebs und daraus folgenden Konsequenzen aus. Auch darauf fußt die UHV. Denn mit Ziff. 6.2 UHV werden solche Ansprüche wegen Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbar...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 103 Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch ein Unfallereignis nach Ziff. 1.3 verursacht wurde, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Bestehen des Versicherungsverhältnisses (Vertragsidentität), wobei Vertragsumstellungen (z.B. Tarifumstellungen) den Vertrag nicht unterbrechen.[...mehr

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§ 18 Transportversicherung / t) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ziff. 6.20 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 209 Nur die Haftung für vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Versicherungsnehmers ist vom Deckungsumfang der Versicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB bleibt versichert. Den Vorsatz, der sich neben der Schädigungshandlung auch auf den Schädigungserfolg beziehen muss, hat der Versicherer zu beweisen. Rz. 210 Der Versiche...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / X. Prämie, Vertragsdauer, Punkt 10 und 11

Rz. 64 Punkt 10.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 hat allein klarstellenden Charakter, dass in der Prämie die Versicherungssteuer enthalten ist. Punkt 10.2 AVB Reisegepäck 1992/2021 regelt die Prämienzahlungspflicht, die im Wesentlichen den Regelungen des VVG entsprechen (hierzu Allgemeiner Teil vgl. § 1 Rdn 142, 148). In der Praxis wird es so gehandhabt, dass der Versicherer rege...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Kernenergie

Rz. 86 Schäden durch Kernenergie werden gem. § 1 Nr. 7 AFB 87 und A § 2 Nr. 3 AFB 2010 vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Ausschluss gilt sowohl für Oberflächenverseuchung als auch für etwaige sonstige Sachschäden durch Einwirkung von Kernenergie als adäquate Zwischenursache.[94] In der Praxis führt der Ausschlusstatbestand nicht dazu, dass der Geschädigte rechtlos gest...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Eingefügte Sachen

Rz. 131 Ein Sonderproblem begründen so genannte eingefügte Sachen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um sanitäre Anlagen und Leitungswasser führende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren, die ein Mieter auf seine Kosten in die gemietete Sache einbringt oder einfügt und für die der Mieter die Gefahr trägt. Derartige Sachen fallen unter den Versicherungsschutz...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbesondere See-, Luft- und Eisenbahnfrachtverträge sind damit vom Deckungsschutz ausgenommen. Der konkrete Umfan...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / VIII. Versicherter Mietausfall, A § 9 VGB 2010, A 12.1 VGB 2022

Rz. 125 Gemäß A § 9 VGB 2010, A 12.1 ff. VGB 2022 (§ 3 VGB 88) ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer etwaige Mietausfallschäden, die er durch ein unter Versicherungsschutz fallendes Schadenereignis erleidet. Handelt es sich bei der versicherten Sache um Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist der Versicherungsschutz für Mietausfall automatisch und ohne geso...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Nr. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Nr. 4 AVB WKV).[16] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[17] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vo...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Sozialgerichts-Rechtsschutz, § 2 f ARB bzw. Nr. 2.2.6 ARB 2012

Rz. 139 Nach § 2 f ARB wird Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten gewährt. Das sozialgerichtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) fällt also nicht unter den Versicherungsschutz. Die Klausel ist so zu verstehen, dass auch erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses den Sozialgerichten zugewiesene Streitigkeiten grundsät...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k ARB bzw. Nr. 2.2.11 ARB 2012

Rz. 167 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen (§ 2 k ARB). Dieser Rechtsschutz ist in der Praxis von er...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungswert und Kosten

Rz. 48 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die am Vermögen des Versicherten du...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / j) Wettkämpfe

Rz. 837 Einige Versicherer schließen den Versicherungsschutz für Verletzungen aus, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden. Für wirksam hat das OLG Hamburg[558] insbesondere folgende Klausel erachtet: Zitat "Keine Leistungspflicht besteht … für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfäl...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 16 Die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 1 Rdn 322 ff.) gelten auch in der Haftpflichtversicherung. A 1 Ziff. 2 AVB erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Haftpflichtansprüche, die sich gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer richten. Die Mitversicherung unterscheidet sich naturgemäß in der Privathaftpflichtversicherung von der in d...mehr