Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Spezialgesetz Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Inso...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.5 Deckungssumme

Haftpflichtversicherung In der Haftpflichtversicherung nennt man die Versicherungssumme auch Deckungssumme. Sie besagt, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden eines Dritten nur bis zur Höhe der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Summe übernehmen muss. Übersteigt der Drittschaden die Deckungssumme, hat der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag aus eigenen M...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 10 Beweisführung

Versicherungsnehmer ist beweispflichtig Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls während der Vertragsdauer sowie den Umfang des entstandenen Schadens zu beweisen. Notfalls kann der Beweis durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Äußere Anzeichen für Einbruch In der Einbruchdiebstahlversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst auf den Na...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3 Vertragsverhältnis

Auch Dritte Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Versicherung für fremde Rechnung Falls Versicherungsnehmer und Versi...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3.2 Informationspflichten des Versicherers

Der Versicherer ist gemäß § 7 Abs.1 VVG verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung u. a. die Vertragsbestimmungen einschließlich der AVB sowie die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen. Dazu zählen z. B. Informationen zum Versicherer und zu Beschwerdemöglichkeiten, zu Art und Umfang der Leistungen des Versicherers sowie zum Widerrufsrecht des Ve...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6.3 Verhalten im Schadensfall

Unverzügliche Anzeige Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald er von ihm Kenntnis erlangt. Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. In einigen Versicherungssparten bestehen feste Fristen für die Absendung der Anzeige. Auskunftspflicht Auf Verlangen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer jede zur Festste...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6.4 Rechtsfolgen der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

Die Rechtsfolgen der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten sind speziell in § 28 VVG geregelt: Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündige...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2 Rechtsgrundlagen

Versicherungsvertrag Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Geg...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 5.1 Prämienanpassung

An die wirtschaftliche Entwicklung anpassen In zahlreichen Versicherungszweigen ist es erforderlich, die Prämie der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere den Preissteigerungen, anzupassen. Die AVB enthalten deshalb oft sog. Prämienanpassungsklauseln. Hiermit kann der Versicherer ermächtigt werden, die Prämie für die Zukunft um einen gewissen Prozentsatz anzuheben, nachde...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.2 Handelsgesetzbuch (HGB)

Kaufleute Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 12 Übergang von Ersatzansprüchen

Anspruch gegen Dritte Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit er dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 86 VVG). Es handelt sich um einen Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs, sodass es keiner Abtretung durch den Versicherungsnehmer bedarf. Der Versicherer wir...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6.2 Anzeigepflichten nach Vertragsabschluss

Nach Abschluss des Versicherungsvertrags hat der Versicherungsnehmer ebenfalls bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Diese beziehen sich meistens auf Mitteilungen oder Anzeigen eingetretener Veränderungen. Gefahrerhöhung anzeigen Die Gewährung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer beruht auf der Einschätzung des Risikos, wie es im Antrag und den Zusatzerklärungen be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elementarschadenversicherung / 6 Nicht versicherte Schäden

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Schäden Die Versicherungsbedingungen enthalten eine Reihe von Bestimmungen, die den Versicherungsschutz begrenzen. Dazu gehören Elementarschäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind (ECB 2010); an noch nicht fertig gestellten neuen oder im Umbau befindlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen, solange und soweit diese durc...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.3 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z. B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Organisations- und Überwachungspflichten Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z. B. Architekten, B...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.1 Gegenstand der Deckung

Nach § 1 der BFV erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das im Versicherungsvertrag bestimmte Bauvorhaben. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen wird Versicherungsschutz für die nicht vertragsgerechte Erfüllung von Leistungspflichten des Versicherungsnehmers aus dem Bauvertrag, die auf die Ausführung des Bauvorhabens gerichtet sind, gewährt.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.5.2 Unfallversicherung

Ist der Baum gefällt, geht es oft an das Zerlegen. Doch die Zubereitung von Brennholz ist mit besonderen Gefahren verbunden – für Dritte, aber auch für den fleißigen Säger selbst. Kommt es zum Unfall, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall mit einer Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasversicherung / 3 Versicherte Gefahren und Schäden

Jeder Bruch genügt Versichert ist das Risiko, dass eine oder mehrere Scheiben durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Jeder Bruch der Scheibe genügt, auch ein Ecksprung. Wodurch eine Glasscheibe zu Bruch geht, ist im Grunde genommen gleichgültig, wenn nicht ein Ausschlusstatbestand gegeben ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurd...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.4 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Grundwasserverunreinigung Wer gewässerschädliche Stoffe lagert und verwendet, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Substanzen kein Gewässer (z. B. das Grundwasser) verunreinigt wird. Denn infolge einer Gewässerverunreinigung können erhebliche Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden entstehen (z. B. Beeinträchtigung von Fischereirechten). Die Einhaltung entsprech...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.2.5.2 Bruchschäden außerhalb von Gebäuden

Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versiche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 8.1 Elementarschadenversicherung

Dieser grobe Überblick zeigt, dass für den Ernstfall die Hoffnungen auf Ersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche nicht zu hoch geschraubt werden dürfen. Im Hinblick auf die eher durchwachsenen Aussichten auf Wiedergutmachung durch die öffentliche Hand sollte auch in diesem Bereich verstärkt auf private Vorsorge gesetzt werden. Praxis-Tipp Elementarschadenversicherung N...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.4 Deckungsausschlüsse

Eine Reihe von Deckungsausschlüssen begrenzen die Leistungspflicht des Versicherers, die in Verbindung mit dem Deckungszeitraum zu sehen sind. Dazu gehören nach § 5 BGV: Mängel aus dem Versagen von Steuerungs-, Sicherungs- und Meldeanlagen; Mängel an der Bauleistung durch Baustoffe oder Bauteile, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nich...mehr

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Elementarschadenversicherung / 4.2 Elementarschadenversicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert

Die "Freiheit" bei der Bedingungsgestaltung hat dazu geführt, dass immer mehr Gesellschaften den Deckungsschutz gegen Elementarschäden in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eingliedern und den Deckungsschutz nach dem Baukastenprinzip gestalten. Wichtig Entlarven Sie Ausschlüsse Achten Sie darauf, dass Sie vollständigen Versicherungsschutz erhalten. So schließen einige Ge...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 1 Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, die im Rahmen der jeweiligen Versicherungspolice versicherten Personen (Eigentümer, Mieter, Bauherren etc.) von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte gegen sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts[1] wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erheben. Aufgaben des Versicherers Somit ü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.2.1 Deliktische Haftung

Hat der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er zum Ersatz des einem Dritten hieraus entstandenen Schadens verpflichtet sein. Gesetzliche Anspruchsgrundlage des Geschädigten, der meist keine vertraglichen Ansprüche geltend machen kann, ist i. d. R. § 823 Abs. 1 BGB. Danach greift die Haftung des Schädigers nur ein, wenn dieser schuldhaft, d. h....mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3.1 Vertragsschluss

Antrag und Annahme Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts. Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. Kunde will sich rechtlich binden In der Praxis wird der Antrag regelmäßig...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 4 Versicherte Kosten

Schadensbedingte Nebenkosten Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz nicht nur für die versicherten Sachen, sondern deckt darüber hinaus auch verschiedene, infolge eines Versicherungsfalls notwendig werdende Kosten ab. 4.1 Aufräum- oder Abbruchkosten Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie Kosten für das Abfahren von Schutt und sonstig...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.2 Definitionen der Einzelgefahren

Damit der durch die jeweilige Gefahr gebotene Versicherungsschutz hinreichend definiert wird, enthalten die VGB 2010 Begriffsbestimmungen, die nachfolgend, soweit erforderlich, erläutert werden. 2.2.1 Brand 3 Voraussetzungen Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Wesen...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.6 Nachteile der Deckung

Es handelt sich um einen relativ neuen Versicherungszweig. Einschlägige rechtliche Beurteilungen liegen noch nicht vor. Versicherungsschutz wird grundsätzlich nur von einem Versicherer angeboten.mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 4 Anbieter

Gegenwärtig kommt als einziger wesentlicher deutscher Anbieter VHV Versicherungen, 30138 Hannover - Telefon (0511) 907-0 – Fax (0511) 9074141 – www. vhv.de in Betracht. Allerdings lohnt es sich auch bei den bekannten Kreditversicherern nachzufragen, die evtl. im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung des zu versichernden Bauunternehmens, entsprechenden Versicherungsschutz zur ...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.1 Versicherungszweige

Nur ein Vertrag Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung kann Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren vereinbart werden, die ansonsten (z. B. bei der Versicherung von gewerblichen Risiken) nur über mehrere Versicherungszweige abgedeckt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um die Feuerversicherung mit den Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explo...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.2.5.3 Nässeschäden als versicherte Gefahr

Der Begriff "Nässeschäden" wurde neu eingeführt. Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden. Praxis-Beispiel Fehlendes Leitungswasser Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung. Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zu...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 5.3 Gestaltungsmöglichkeiten

Mietausfall Erweiterter Versicherungsschutz Nach dieser Klausel ersetzt der Versicherer Mietausfall oder Mietwert für den vereinbarten längeren Zeitraum (z. B. 18 Monate). Kosten für Hotel oder sonstige ähnliche Unterbringung im Schadensfall Bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze sind auch Kosten für Hotel oder sonstige ähnliche Unterbringung mitversichert, wenn die eigeng...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 1 Zusammenfassung

Baufertigstellungs-Versicherung Schon während der Bauphase bestehen für den Bauherrn erhebliche Risiken, wenn durch eine mögliche Insolvenz des Bauträgers, Generalübernehmers oder Bauunternehmers die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet ist. Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherrn die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Pr...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.3 Gestaltungsmöglichkeiten

Individuelle Vertragsausgestaltung Wenn auch die VGB 2010 Deckungsverbesserungen bzw. Klarstellungen gegenüber den VGB 2008 beinhalten, so kann der Versicherungsschutz durch besondere Bedingungen und Klauseln bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten jedoch schon unterschiedliche Deckungsvarianten an und haben dafür eigene Absicherungskonze...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 6.1 Ausschlüsse zu allen Versicherungszweigen

Generelle Ausschlüsse Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat (die vorsätzliche Herbeiführung eines Brandschadens gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen vorsätzlicher Brandstiftung festgestellt ist); die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen. Bei gro...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 6.5 Ausschlüsse zur Versicherung gegen Naturgefahren

Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut; durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; Grundwasser, soweit nicht an die Erd...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.2 Versicherungsumfang

Nach § 3 der BFV umfasst der Deckungsschutz: die Prüfung des Versicherungsfalls, die Befriedigung begründeter Fertigstellungsansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, der vor der erstmaligen Aufnahme der Bautätigkeit liegen muss. Er endet mit der Abnahme des Bauvorhabens und der Fertigstellung ...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.1 Gegenstand der Deckung

Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versi...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 3.3 Nicht versicherte Sachen

Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung). Im Rahmen der "Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (BPV 2010)" ist jedoch Versicherungsschutz möglich (siehe Ziff. 3.4). Nicht versichert sind i...mehr

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Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.5.1 Wohngebäudeversicherung

Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes auf einem Nachbargrundstück von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden, soll vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen abhängen. Praxis-Beispiel Schiefer Baum Im konkreten Fall hatte ein Starksturm den Wurzelballen einer auf einem benachbarten Grundstück stehenden Scheinzypresse derart gelockert, dass diese in Sch...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 6.3 Gemeinsame Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung und zur Versicherung der Naturgefahren- und Sturmversicherung

Vor Bezugsfertigkeit Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie gegen die Naturgefahren erstreckt sich nicht auf Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 5 Bewertung

Bonität des Bauunternehmens muss o.K. sein Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es derzeit nur einen bekannten Versicherer gibt, der diese Deckung anbietet, wenn man von der gelegentlichen Deckungsübernahme durch die Kreditversicherer einmal absieht. Jedoch dürfte gerade in dieser Zeit, in der die Baubranche unter erheblichem Wettbewerbsdruck leidet und von Insolven...mehr

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Elementarschadenversicherung / 3.2 Übersicht über den Deckungsschutz in den einzelnen Branchen und Gebieten

Allgemeines Gegen die Folgen von Naturereignissen bieten die Versicherer heute einen weitreichenden Deckungsschutz. So ist in der Feuerversicherung die Gefahr Blitzschlag und in der Leitungswasserversicherung die Gefahr Frost ausdrücklich eingeschlossen. Die Sturm- und die Hagelversicherung gehören ebenfalls zum Bereich der Elementarschadendeckungen. Ebenfalls bieten die Tech...mehr

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Mietverlustversicherung für... / 1 Vertragsgrundlagen

Nach wie vor bilden die "Allgemeinen Bedingungen für die Mietverlustversicherung (ABM 89)", die ab 1.1.2008 durch die ABM 2008 ersetzt wurden, die Klauseln für die Versicherung gegen Mietverlust sowie individuelle besondere Vereinbarungen die übliche Vertragsgrundlage. Grundlage des Versicherungsvertrags ist außerdem das VVG, das mit Wirkung ab 1.1.2008 geändert wurde. Im Zus...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 5.1 Schadensarten

Gemäß Ziff. 1.1 AHB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses, das Personen- und Sachschäden den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden) zur Fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenerhöhung/-erm... / Zusammenfassung

Begriff Das gesetzlich vorgesehene Recht zur Betriebskostenerhöhung spielt in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, da in der Regel die Umlage von Betriebskosten vertraglich geregelt ist. Das gesetzliche Erhöhungsrecht ist jedoch dann von Bedeutung, wenn während der Mietzeit eine neue Betriebskostenart entsteht, die durch die Umlagevereinbarung nicht erfasst wird, sowie ...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 1 Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

Im Rahmen des Produktwettbewerbs sind Deckungsunterschiede möglich Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914 und VGB 2010 – Wohnfläche) lösten für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB 2008 ab und beinhalten gegenüber den bisherigen Bedingungen Deckungserweiterungen und Klarstellungen, aber auch Einschränkungen. Darüber hinaus ist es den...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.2.6 Sturm, Hagel, Naturgefahren

a) Sturm, Hagel Erforderliche Windstärke Die VGB 2010 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit von mind. 62 km/h). Beweiserleichterungen Ist diese Windstärke für den Schadensort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umg...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 6.2 Ausschlüsse zur Feuerversicherung

Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen); Sengschäden (Mitversicherung kann jedoch vereinbart werden); Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durc...mehr