Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde in dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdesumme ist erreicht (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. RVG). Für die Frage, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht, kommt es gem. §§ 45, 48 RVG auf den Inhalt des Bew...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 10.2.2012 sowie die ihn bestätigende Einspruchsentscheidung vom 11.6.2012 sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Bei der Einkommensteuerfestsetzung für 2010 sind weitere außergewöhnliche Belastungen von 8.195,00 EUR zu berücksichtigen. Die insgesamt anlässlich des ...mehr

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FF 6/2013, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg.)1. Auflage 2012, 1518 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Der von Grandel und Stockmann herausgegebene Kommentar enthält eine alphabetische Gesamtdarstellung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts, und zwar abgeleitet nach Stichworten. Ein derart umfangreiches Stichwortverzeichnis gibt es auf dem Markt bisher noch nicht, insofern betreten die Autoren...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kosten und Gebühren

In Ehewohnungssachen ist bei der Auferlegung von Kosten unter den Ehegatten Zurückhaltung geboten. Ein grobes Verschulden des verwiesenen Ehegatten i.S.v. § 81 Nr. 1 FamFG ist regelmäßig nicht anzunehmen, wenn die Wohnungszuweisung maßgeblich auf die Belange eines im Haushalt lebenden minderjährigen Kindes gestützt wird (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 26.2.2013 – 4 WF 279/12, ...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

a) Zur Bewertung eines auf beitragsorientierter Leistungszusage beruhenden betrieblichen Versorgungsanrechts (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) im Versorgungsausgleich. b) Verlangt der Versorgungsträger berechtigterweise die Durchführung der externen Teilung, hat das Familiengericht, wenn es keine Ausschlussfrist nach § 222 Abs. 1 FamFG setzt, jedenfalls mit Blick auf seine Hinwirkun...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / III. Haftungsgefahren beim Versorgungsausgleich

Wechselwirkung zwischen Versorgungsausgleich und Unterhalt Eine Wechselwirkung besteht grds. dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon Rente bezieht, der Unterhaltsberechtigte dagegen noch nicht. Der Unterhaltsschuldner ist natürlich hinsichtlich des zu leistenden Unterhalts nur insoweit leistungsfähig, als sein Einkommen – das wird in den meisten Fällen im Wesentlichen die be...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / Wechselwirkung zwischen Versorgungsausgleich und Unterhalt

Eine Wechselwirkung besteht grds. dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon Rente bezieht, der Unterhaltsberechtigte dagegen noch nicht. Der Unterhaltsschuldner ist natürlich hinsichtlich des zu leistenden Unterhalts nur insoweit leistungsfähig, als sein Einkommen – das wird in den meisten Fällen im Wesentlichen die bezogene Rente sein – reicht. Die bezogene Rente ist durch d...mehr

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AGKompakt 5/2013, Abrechnung der Terminsgebühr in wieder aufgenommenem Versorgungsausgleichsverfahren

Nach zwischenzeitlich einhelliger Rspr. fällt eine Terminsgebühr nicht an, wenn über den abgetrennten Versorgungsausgleich im schriftlichen Verfahren entschieden wird (siehe zuletzt OLG Hamburg AGkompakt 2013, 50 [in diesem Heft]). Zwar sprechen auch beachtliche Argumente für die gegenteilige Auffassung. Im Folgenden soll jedoch von der herrschenden Rspr. ausgegangen werden....mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr hinsichtlich des Versorgungsausgleiches ist zutreffend durch das AG versagt worden. 1. In einem nach altem (d.h. vor dem 1.9.2009 geltenden) Recht ausgesetzten Versorgungsausgleich, der nachfolgend wiederaufgenommen wurde und vor dem 1.9.2009 nicht erstinstanzlich entschieden worden ist, gilt gem. § 48 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 111 Abs. 4 ...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

In der mündlichen Verhandlung vom 19.1.2005, innerhalb derer das AG neben dem Antrag auf Ehescheidung auch über die Folgesache Versorgungsausgleich verhandelt hat, hat das AG mit am gleichen Tage verkündeten Scheidungsverbundurteil die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich gem. § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzt. In 2010 nahm das AG das Verfahren zum Versor...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / Leitsatz

In isolierten Versorgungsausgleichssachen ist eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für den gem. Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG selbstständig gewordenen Versorgungsausgleich. Eine Terminsgebühr im gem. Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG selbstständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich setzt voraus, dass nach der Überleitung in das neu...mehr

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FF 5/2013, VersAusglG: Exte... / 1 Gründe:

I. [1] Auf den am 28.7.2011 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 1.9.1998 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) durch Verbundbeschluss geschieden. [2] Neben anderen auszugleichenden Anrechten erwarben beide Ehegatten während der Ehezeit (1.9.1998 bis 30.6.2011; § 3 Abs. 1 VersAusglG) Anrechte auf eine betriebliche Alters...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 5/2013, VersAusglG: Exte... / Leitsatz

Bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich bedarf es keiner Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung. BGH, Beschl. v. 23.1.2013 – XII ZB 541/12 (OLG Karlsruhe, AG Weinheim)mehr

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FF 5/2013, Deutscher Anwaltstag vom 6.–8. Juni in Düsseldorf

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 6.6.2013, 14.00–18.00 Uhr Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht 14:00–15:00 Uhr Familiäre Solidarität im Unterhalts- und Erbrecht Prof. (em.) Dr. Rainer Frank, Universität Freiburg 15:00–16:00 Uhr Europa mitten drin: EuUntVO, Rom III – Lassen Sie sich nicht abschrecken! Rechtsanwalt Ge...mehr

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AGKompakt 5/2013, Keine Ter... / 1 I. Der Fall

Nach Wiederaufnahme des nach altem Recht abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahrens entschied das FamG nach Einholung aktueller Auskünfte der Versorgungsträger im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Die beigeordnete Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners beantragte daraufhin die Festsetzung ihrer Vergütung für das abgetrennte Verfahren über den...mehr

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AGKompakt 5/2013, Keine Ter... / 2 II. Die Entscheidung

Keine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV Die Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV für das Entstehen einer Terminsgebühr sind nicht erfüllt. Ein gerichtlicher Termin hat nicht stattgefunden. Zwischen den Verfahrensbevollmächtigten oder zwischen diesen und dem FamG sind auch keine Besprechungen zur Erledigung des Verfahrens geführt worden. Kein Verfahren mit vorgeschrieb...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr b... / 3 Anmerkung

Insoweit nach dem FamFG eine Erörterung nicht vorgesehen ist, entsteht in dem Fall, in dem das Gericht ohne mündliche Erörterung oder Anhörung entscheidet, auch keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung oder Erörterung handelt. In Sorgerechtsverfahren "soll" das Gericht aber nicht ohne mündlichen Erörterungstermin entsche...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder o...mehr

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FF 04/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Wird im Versorgungsausgleich durch das Familiengericht ein Wertausgleich in Anwendung von § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG ausgeschlossen, ist ein Versorgungsträger jedenfalls dann zur Beschwerde berechtigt, wenn er mit seinem Rechtsmittel geltend macht, dass schon der Anwendungsbereich von § 18 VersAusglG nicht eröffnet ist, weil dem Gericht entweder Bewertungs- oder Bere...mehr

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AGS 4/2013, Einigung bei teilweisem Verzicht auf Versorgungsausgleich

FamGKG § 50 Leitsatz Bei einem teilweisen Verzicht auf den Versorgungsausgleich entsteht eine Einigungsgebühr aus dem Teilwert, der auf die von der Vereinbarung erfassten Anrechte entfällt. AG Heidelberg, Beschl. v. 8.3.2012 – 34 F 41/11 1 Aus den Gründen Mit seiner Erinnerung wendet sich der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung der an ihn aus der ...mehr

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AGS 4/2013, Teilvereinbarung über den Versorgungsausgleich

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Schließen die Beteiligten zum Versorgungsausgleich nur eine teilweise Einigung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, allerdings nur aus dem Wert des Teils, über den die Einigung getroffen worden ist. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.4.2012 – 16 WF 79/12 1 Sachverhalt Zwischen den beteiligten Eheleuten war ein Scheidungsverfahren anhängig, in dem auch der V...mehr

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FF 04/2013, Unzulässiger Leistungsantrag beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

VersAusglG § 20 Abs. 2; ZPO § 257 Leitsatz Ein selbst erst am 1.4.2014 rentenberechtigter geschiedener Ehegatte kann im Jahre 2012 noch keinen Anspruch auf Zahlung einer künftigen Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG gerichtlich einfordern. OLG Bremen, Beschl. v. 9.1.2013 – 4 UF 126/12 (AG Bremen) 1 Gründe: I. Bei den Beteiligten handelt es sich um geschiedene Eheleute. Ihre Sche...mehr

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AGS 4/2013, Teilvereinbarun... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht eine Einigungsgebühr aus einem Gegenstandswert von 981,00 EUR festgesetzt. Der genannte Betrag entspricht dem Wert der beiden Anrechte im Versorgungsausgleich, über die eine Einigung erzielt wurde. 1. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien üb...mehr

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AGS 4/2013, Teilvereinbarun... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war ein Scheidungsverfahren anhängig, in dem auch der Versorgungsausgleich zu regeln war. Das Gericht hat für beide Eheleute Auskünfte der Versorgungsträger eingeholt. Danach haben sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau einmal Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum anderen jeweils auch Anwartschaften auf eine betrieblic...mehr

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AGS 4/2013, Teilvereinbarun... / Leitsatz

Schließen die Beteiligten zum Versorgungsausgleich nur eine teilweise Einigung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, allerdings nur aus dem Wert des Teils, über den die Einigung getroffen worden ist. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.4.2012 – 16 WF 79/12mehr

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AGS 4/2013, Einigung bei te... / 1 Aus den Gründen

Mit seiner Erinnerung wendet sich der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung der an ihn aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrenskostenhilfevergütung. Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt mit Ausnahme der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV für den von den Ehegatten in der mündlichen Verhandlung vereinbarten Verzicht auf den Ausgleich zwei...mehr

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FF 04/2013, Unzulässiger Le... / 1 Gründe:

I. Bei den Beteiligten handelt es sich um geschiedene Eheleute. Ihre Scheidung ist durch Urt. v. 25.3.1998 (Rechtskraft: 8.5.1998) ausgesprochen worden. Unter Ziff. III.1. bis 4. des Urteilstenors ist zudem der Versorgungsausgleich geregelt worden. Während sich Ziff. III.1. mit den ehezeitbezogenen gesetzlichen Rentenanwartschaften der Eheleute beschäftigt, behandeln die Zif...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Unterhaltsverzicht im Ehevertrag

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[65] seine Rechtsprechung[66] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch evident einseiti...mehr

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AGS 4/2013, Zurückweisung e... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die beantragte Kostenfestsetzung in Höhe des Teilbetrages von 351,38 EUR zurückgewiesen, da der Antragsgegner insoweit gem. § 11 Abs. 5 RVG Einwendungen erhoben hat, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Haupteinwand ist, dass die Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners nicht für das Beschwerdeverfahren zum Versorgungsausgleich mandatiert word...mehr

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FF 04/2013, Unzulässiger Le... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Bremen kann nur teilweise zugestimmt werden. Zunächst übersieht die Entscheidung, dass die von den Eheleuten geschlossene Vereinbarung zur Abfindung des dem schuldrechtlichen Ausgleichs zugewiesenen Wertes unwirksam ist. Das OLG stellt in den Gründen fest, dass die Eheleute sich hinsichtlich des dem späteren schuldrechtlichen Ausgleichs zugewiesenen B...mehr

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AGS 4/2013, Einigung bei te... / Leitsatz

Bei einem teilweisen Verzicht auf den Versorgungsausgleich entsteht eine Einigungsgebühr aus dem Teilwert, der auf die von der Vereinbarung erfassten Anrechte entfällt. AG Heidelberg, Beschl. v. 8.3.2012 – 34 F 41/11mehr

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AGS 4/2013, Strategien beim Zugewinnausgleich. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Walter Kogel. 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 402 S. 49,00 EUR.

Das 2005 erstmals und nunmehr in 4. Auflage erschienene zum Standardwerk etablierte Praxishandbuch, schult den versierten und ambitionierten familienrechtlichen Praktiker. Seine Tipps, Tricks und als Leitfaden an die Hand gegebenen Strategien erweitern den juristischen Horizont des bereits erfahrenen Praktikers, zumal Kogel auch die Tücken und Haftungsfallen des Zugewinnausg...mehr

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FF 04/2013, Keine Terminsge... / 1 Gründe:

Der Senat hat im vorliegenden Verfahren den ursprünglich auf den 16.2.2012 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung durch seinen Beschl. v. 8.2.2012 aufgehoben. Zugleich hat er darauf hingewiesen, dass er gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 S. 2 FamFG beabsichtige, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und den Beteiligten nachgelassen, auf neues Vorbringen zu den im Nach...mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn aus erster Ehe, die Beteiligte zu 2 die zweite Ehefrau des am 13. Januar 2012 verstorbenen Erblassers, mit der er seit dem 13. Mai 2011 verheiratet war. Der Beteiligte zu 1 hat am 11. April 2012 einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein beantragt. Er hat geltend gemacht, die Beteiligte zu 2 sei infolge des Ehe- und Erbverzichtsvertrags,...mehr

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FF 04/2013, Streitigkeiten ... / 1 Anmerkung

Ausgangslage Schließen Eheleute vor oder nach ihrer Trennung einen Mietvertrag über die Nutzung einer Wohnung/eines Hauses für Wohnzwecke oder zur gewerblichen Nutzung (z.B. Ingenieurbüro, Restaurant, Verkaufsstelle für Waren) ab, und kommt es zwischen ihnen hierüber zu Unstimmigkeiten, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, welche Gerichte für die Entscheidung die...mehr

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FF 04/2013, Die mündliche Verhandlung in Familienstreitsachen in der Beschwerdeinstanz

In Ehesachen und Familienstreitsachen gelten die allgemeinen Vorschriften der ZPO, so sieht es § 113 FamFG vor. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist ein in § 128 ZPO festgelegtes wichtiges Prinzip. Gerade in Familiensachen bietet der Vortrag der Parteien ein anschauliches Bild des Lebenssachverhaltes und der Streitpunkte. Die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Parteien...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 6. Renteneinbuße als ehebedingter Nachteil

Kann der Unterhaltsberechtigte in der Zeit nach Zustellung des Scheidungsantrags ehebedingt nicht das Einkommen erzielen, das er ohne die Ehe hätte, sind die daraus folgenden Rentennachteile im Rahmen des § 1578b BGB grundsätzlich als ehebedingter Nachteil zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt aber, wenn sie durch mit der Ehe verbundene Vorteile kompensiert wurden.[54] Letz...mehr

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AGS 4/2013, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Soweit die Antragsgegnerin der Auffassung ist, die Beteiligte hätte einer anwaltlichen Vertretung nicht bedurft, ist das unzutreffend. Bei der Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs handelt es sich einerseits um eine auch für einen familienrechtlich versierten Rechtsanwalts ausgesprochen schwierige Materie (vgl. etwa...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgrenze höchstens erreicht werden kann, nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.12.2012 – XII ZB 299/10). Gegen Entscheidungen in Versorgungsausgleichssachen ist ein Anschlussrechtsmittel durch die beteiligte...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 1 Gründe:

I. Die beiden Beschwerdeführerinnen, jeweils Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wenden sich mit ihren Rechtsmitteln gegen den Beschluss des Familiengerichts, mit dem dieses auf Antrag der früheren Ehefrau den im Scheidungsverfahren (Amtsgericht Charlottenburg – 158 F 9791/90) zu ihren Gunsten geregelten Versorgungsausgleich abänderte, weil der Ehezeitanteil aus der ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. ( … ) II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 1. Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Parteien den Zugewinnausgleich im vorliegenden Fall wirksam ausgeschlossen haben. a) Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (grundlegend Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 604 ff.), darf d...mehr

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AGS 3/2013, Keine erneute V... / 3 Anmerkung

I. Keine neue Angelegenheit Grundsätzlich ist die Entscheidung zutreffend. Weder die Aussetzung noch das Ruhen des Verfahrens führen zu einer Beendigung des Auftrags, sodass § 15 Abs. 5 RVG keine Anwendung findet. Grund hierfür ist, dass der Anwalt auch während des Ruhens und während der Aussetzung das Mandat überwachen und stets prüfen muss, ob etwas zu veranlassen ist, insbe...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 3 Anmerkung

Das Urteil des BGH setzt die bisherige Rechtsprechung zur Rangordnung des Güterstandes bei Eheverträgen konsequent fort. Diese war durch die Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2004, 601 begründet worden. Seither unterstellen der BGH und ihm folgend die Obergerichte den Zugewinn (nur) dem Randbereich. Diese Rechtsprechung ist vor allen Dingen unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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AGS 3/2013, Keine erneute V... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war dem Antragsteller durch Beschl. v. 19.6.2006 für das im Mai 2006 eingeleitete Scheidungsverfahren im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, und zwar für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich. Der zuständige Familienrichter teilte den Beteiligten am 27.3.2007 mit, dass die Sache "auf lange Frist gelegt" werde, weil im Ve...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / I. Legitimationsansätze nachehelicher Unterhaltsansprüche

Nach allgemeiner Meinung sind die Tatbestände des nachehelichen Unterhaltsrechts nicht einem universalen Legitimationsprinzip verpflichtet.[1] Sie umschreiben ganz unterschiedliche Bedarfsfälle und von daher erscheint es überzeugend, von unterschiedlichen Begründungsansätzen auszugehen.[2] Als die häufigsten Stichworte in diesem Zusammenhang werden genannt: der Ausgleich ehe...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 3. Die Einzelfallbetrachtung in der Praxis

Es sind kritische Stimmen zu vernehmen – mit unterschiedlicher Intensität. Maurer hat darauf hingewiesen, dass die reine Einzelfallbeurteilung keineswegs im Regierungsentwurf so stringent formuliert worden ist, wie dies jetzt vom BGH vertreten wird[61] und Reinken [62] schließt seine Ausführungen zum Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten mit der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten im Scheidungsverbund um Zugewinnausgleich und dabei insbesondere um die Wirksamkeit eines Ehevertrages. Der 1956 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1957 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) heirateten am 26.9.1985, nachdem sie zuvor zwölf Jahre lang durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft miteinander verbunden gewesen ...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 3 Anmerkung

Gegen die anlässlich der Scheidung ergangene Entscheidung zum Versorgungsausgleich (nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage) hat das FamG auf Antrag nach § 51 VersAusglG den Ausgleich neu geregelt. Zwischenzeitlich ist der Ehemann verstorben und das FamG hat in der Neuregelung auch § 31 VersAusglG angewandt. Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vertritt mit...mehr