Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Genossenschaften

Literatur: Herzig, BB 1990, 602; Herlinghaus, DStZ 2003, 865; Pel, DB 2004, 1065; Beuthien, DStR 2007, 1847 Für Genossenschaften (früher: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) gelten die allgemeinen Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung. Die Genossen haben eine den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft ähnliche Stellung. Eine eigenständige genossenschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rabatte

Die Gewährung von Rabatten an Gesellschafter führt bei der Körperschaft zu einer Vermögensminderung. Sie ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sie auf betrieblichen Erwägungen beruht. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft vergleichbare Rabatte auch gesellschaftsfremden Kunden gewährt oder gewähren würde (z. B. Umsatzrabatte). Werden dagegen Rabatte überhaupt oder in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückwirkung

Einer rückwirkenden Gestaltung von Rechtsverhältnissen wird im Steuerrecht die Anerkennung versagt. Eine besondere Ausprägung dieses Rückwirkungsverbots zeigt sich darin, dass Beziehungen zu einem beherrschenden Gesellschafter nur anerkannt werden, wenn im Vorhinein abgeschlossene Vereinbarungen vorliegen. Im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung muss somit ein Vertrag vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Entschädigung (Enteignung)

Wird eine Entschädigung für eine Enteignung eines Grundstücks bzw. zur Vermeidung einer Enteignung gezahlt, steht die Entschädigung dem Eigentümer des Grundstücks zu. In die Entschädigung einbezogen werden Entschädigungen für Betriebserschwerung und ähnliche Mehraufwendungen. Stehen die Grundstücke im Eigentum der Gesellschafter, die sie an die Kapitalgesellschaft vermietet ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit

Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn es ernsthaft gewollt ist. Scheingeschäfte nach § 117 BGB sind nicht zu berücksichtigen.[1] Ernsthaft gewollt ist ein Geschäft immer dann, wenn die Parteien die Rechtswirkungen des Geschäfts eintreten lassen wollen. Hängen die angestrebten steuerlichen Folgen von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wegfall der Geschäftsgrundlage

Eine Vermögensminderung bzw. unterlassene Vermögensmehrung kann bei sich ungünstig entwickelnden Verhältnissen darin bestehen, dass sich die Körperschaft nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft, wenn rechtlich hierzu die Möglichkeit bestanden hat.[1] Die Geschäftsgrundlage des Vertragsverhältnisses muss aber tatsächlich weggefallen sein. Das ist nicht schon dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Höhe der Tantieme

Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, richtet sich nach den Verhältnissen und den Einschätzungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tantiemevereinbarung. Maßgebend ist, wie die Parteien zu diesem Zeitpunkt die Gewinnentwicklung der Kapitalgesellschaft vorausgesehen haben und ob die Höhe der Tantieme auf der Grundlage dieser Erwartungen angemessen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer Körperschaft ist nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sie im Interesse des Gesellschafters bzw. einer ihm nahestehenden Person erfolgt und daher eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung hat.[1] Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung liegt vor, wenn das Geschäft tatsächlich nicht durchgeführt w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / 1 Allgemeines

Zuwendungen an den beherrschenden Gesellschafter sind nur dann betrieblich veranlasst, wenn sie auf einer wirksamen, klaren, eindeutigen und vorher abgeschlossenen Vereinbarung beruhen. Ist dies nicht der Fall, wird vermutet, dass die Zuwendung auf gesellschaftsrechtlichen Gründen beruht und daher eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.[1] Dies gilt auch im Verhältnis zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Die Gehaltsvereinbarung muss dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein. Das gilt auch für Erhöhungen des Gehalts. Wird das Gehalt kurze Zeit nach Betriebsaufnahme (insgesamt 3,5 Monate) verdoppelt, indiziert dies eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung.[1] Gleiches gilt, wenn das Gehalt kurz vor der Pensionierung stark erhöht wird, um die künftige Pension, die von dem En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.1 Beherrschung durch Verfügung über die Stimmrechte

Rz. 128 Die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters liegt vor, wenn der Gesellschafter aufgrund seiner Gesellschafterposition den Abschluss des Geschäftes, dessen Beurteilung als verdeckte Gewinnausschüttung infrage steht, erzwingen kann. Maßgebend ist somit, ob der Gesellschafter aufgrund der aus seiner Gesellschafterposition fließenden Stimmrechte den entscheidenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.3 Allgemeines

Rz. 384 Zur Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut vertritt die Verwaltung folgende Auffassung, die in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden sei[1]: Rz. 385 1. Bei der Abgabe von Vorstufen- oder Basis-Saatgut (sog. "technisches Saatgut") im R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Privataufwendungen

Eine Vermögensminderung der Gesellschaft, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, liegt vor, wenn die Gesellschaft Aufwendungen trägt, die der Sache nach die Privatsphäre des Gesellschafters betreffen (Stichworte "Gesellschafterkosten" und "Repräsentationsaufwendungen"). Es fehlt dann eine betriebliche Veranlassung. Handelt es sich im Einzelfall um gemischte Aufwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.7 Maßstab der Üblichkeit?

Rz. 193 In der Vergangenheit sind Vereinbarungen steuerlich z. T. nicht anerkannt, weil sie nach Ansicht der Rechtsprechung unüblich waren.[1] Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird hierbei allein aus der Unüblichkeit abgeleitet. Aspekte der Angemessenheit bleiben außer Betracht. Es handelt sich nicht um eine Ausprägung des Maßstabs der Angemessenheit und des ordentli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verstoß gegen die Regeln des formellen Fremdvergleichs

In formeller Hinsicht muss der Darlehensvertrag bei Bestehen eines beherrschenden Gesellschaftsverhältnisses den Voraussetzungen einer klaren, im Voraus getroffenen zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung entsprechen. Das gilt insbesondere für die wesentlichen Teile des Darlehensvertrages, zu dem die Vereinbarung über die Zinsen gehört. Die Höhe ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeine Voraussetzungen

Tantiemezahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vorherig, klar und eindeutig vereinbart sein (formeller Fremdvergleich).[1] Das ist nicht der Fall, wenn die Zahlung unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung steht. Die Tantieme muss dem Grunde und der Höhe nach im Vorhinein so vereinbart werden, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Weihnachtsgeld

Die Zahlung von Weihnachtsgeld an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung auf einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruhen.[1] Weder genügt die regelmäßige, über Jahre hinweg erfolgende Zahlung, um insoweit eine betriebliche Übung zu begründen, noch ist die Zahlung von Weihnachtsgeld an beherr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Pension

Die Vereinbarung einer Pension als alleinige Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer hält der BFH[1] für unangemessen und erkennt sie nicht an. Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen, da sie für ihn zu riskant und ungünstig sei. Eine solche Vereinbarung lasse sich nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklären.[2] In einem weiteren Urtei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Tantieme

Die Rspr.[1] sieht die Vereinbarung einer Nur-Tantieme[2] grundsätzlich als ungewöhnlich an. Dies sei ein Indiz für die gesellschaftsrechtliche Veranlassung; die Nur-Tantieme sei regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dies wird damit begründet, dass ein fremder Geschäftsführer eine solche Vereinbarung, die ihm ein untragbares Risiko auferlegt, nicht abgeschlossen hätt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Stille Gesellschaft

Literatur: Schulze zur Wiesche, FR 1977, 492; Bitsch, GmbHR 1983, 56; Bitz, GmbHR 1997, 769 Die Bildung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ist zulässig.[1] Bei einer unangemessenen Begünstigung des typisch Stillen bei der Gewinnverteilung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.[2] Für einen Stillen, der g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung

Soll das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist enden, und liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, kann bei Betriebsüblichkeit eine entsprechende Abfindung gezahlt werden, ohne dass hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen ist.[1] Dagegen kann keine Abfindung gezahlt werden, soweit Kündigung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gewinnabsaugung (verdeckte Gewinnverteilung)

Literatur: Felix, BB 1992, 2478 Einer Vergütung, insbesondere für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, kann die betriebliche Veranlassung fehlen, auch wenn sie der Höhe nach angemessen ist, sofern sie nach dem Willen der Gesellschafter die offene Gewinnausschüttung ersetzen soll. Das ist der Fall, wenn die Vergütungsabrede erkennbar darauf abzielt, den Gewinn ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verbindlichkeiten

Befreit eine Körperschaft den Gesellschafter von einer Verbindlichkeit, indem sie an den Gläubiger zahlt oder indem sie eine eigene Forderung gegen den Gesellschafter zivilrechtlich wirksam erlässt, liegt eine Vermögensminderung und bei Fehlen betrieblicher Gründe eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.[1] Eine Vermögensminderung liegt auch vor, wenn die Gesellschaft die Verb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Insichgeschäft

Literatur: Reinicke/Tiedke, GmbHR 1990, 200; Tiedke, DStZ 1990, 391; Gosch, DStR 1991, 765; Hoffmann, DB 1997, 444; Hildesheim, DStZ 1998, 741 Ein Rechtsgeschäft, das ein Vertreter (Geschäftsführer) mit sich selbst abschließt (Selbstkontrahieren), ist unwirksam, wenn ihm nicht Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB erteilt wurde. Nach § 35 Abs. 3 GmbHG gi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Preisnachlass

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn dem Gesellschafter beim Kauf von Wirtschaftsgütern ein Preisnachlass gewährt wird, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Dritten nicht eingeräumt hätte.[1] Es handelt sich um eine verhinderte Vermögensmehrung. Ein Indiz für die gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist auch ein nachträglicher Preisnachl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sanktionen

Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung können sich auch im Fall von Sanktionen gegen einen Staat oder Unternehmen in diesem Staat ergeben. Wenn der Staat der Muttergesellschaft Sanktionen gegen den Staat einführt, der Staat der Tochtergesellschaft aber nicht, wird die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft anweisen, die Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in dem sankti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Know-how

Know-how gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und ist Teil des Vermögens der Körperschaft. Überträgt diese Know-how unentgeltlich auf einen Gesellschafter, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer unterlassenen Vermögensmehrung, da bei der Übertragung an einen Dritten eine Gegenleistung anfallen und das Vermögen der Körperschaft erhöhen würde. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sozialversicherungsbeiträge

Literatur: Borst, BB 1989, 38, 44; Schwedhelm, GmbHR 1993, 354; Roemer, INF 2000, 142 Bei einem beherrschenden oder nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Beiträge zur Sozialversicherung in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung einzubeziehen. Eine Zahlung der Pflichtbeiträge ist in diesem Rahmen keine verdeckte Gewinnausschüttung, auch wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter-Geschäftsführer

Literatur: Richter, GmbHR 1981, 165; Schoor, DStZ 1990, 355; Wassermeyer, DStR 1991, 1065; Schulze zur Wiesche, GmbHR 1991, 113, 170; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Hoffmann, DStZ 2005, 97; Seer, GmbHR 2011, 225; Seer, GmbHR 2012, 563; Schothöfer, GmbHR 2012, 559; Schwedhelm, DB 2015, 2956; Merkle/Vocke, BB 2020, 2519 Ein Geschäftsführer, der kein beherrschender Gesellschafter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Übersicht

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nicht Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Urlaubsgeld

Urlaubsgeldzahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung auf einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruhen.[1] Weder genügt die regelmäßige, über Jahre hinweg erfolgende Zahlung, um insoweit eine betriebliche Übung zu ersetzen, noch ist die Zahlung von Urlaubsgeld an beherrschende Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftsführung ohne Auftrag

Obwohl § 677 BGB einen gesetzlichen Vergütungsanspruch gewährt, erkannte die Rechtsprechung eine Vergütung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nur an, wenn eine vorherige, wirksame, klare und eindeutige Vereinbarung vorlag. Entsprechendes galt für andere gesetzliche Ansprüche.[1] Dagegen hat der BFH[2] zu Ansprüchen aus den §§ 951, 812 BGB unter Aufgabe der ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschaftsrechtliche bzw. betriebliche Veranlassung

Die Vereinbarung einer Tantieme muss betrieblich veranlasst sein. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird zwar einen Geschäftsführer am Erfolg des Unternehmens beteiligen, aber eine zu hohe Belastung des Gewinns in ertragreichen Jahren vermeiden. Ein wesentlicher Teil des Gewinns muss der Gesellschaft verbleiben. Eine "angemessene" Kapitalverzinsung genügt n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen Kapitalgesellschaft un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.1 Zweck und Begriff der Rückabwicklung

Rz. 287 Angesichts der steuerlichen Belastungen, die eine verdeckte Gewinnausschüttung hervorruft, stellt sich die Frage, ob sie in der Weise rückabgewickelt werden kann, dass die steuerliche Belastung entfällt. Dabei kann es sich nicht um ein "Rückgängigmachen" handeln. Dieses liegt vor, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt mit Wirkung für die Vergangenheit, also ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorschuss

Dem Gesellschafter geschuldete Zahlungen hat die Kapitalgesellschaft (erst) bei Fälligkeit zu erbringen. Das schließt Vorschusszahlungen, z. B. bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, aus. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, muss eine Vorschusszahlung im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart sein. Dazu genügt nicht die Vereinbarung, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zulässigkeit von Umsatz- und Gewinntantieme

Zusätzlich gilt jedoch, dass Tantiemezahlungen, wenn sie nicht in einem festen Betrag bestehen, regelmäßig nach dem Gewinn zu bemessen sind. Dagegen dürfen Tantiemen nur ausnahmsweise in einem Prozentsatz des Umsatzes bemessen werden.[1] Eine Provision, die ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Vermittlungsleistung nach der Höhe des Umsatzes gezahlt wird, ist wirtschaftlich e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Konzessionsabgaben (Sondernutzungsentgelte)

Literatur: Lenz, Wpg 1992, 252; ders., Wpg 1993, 472; Schwind, DStZ 2005, 620. Konzessionsabgaben sind ein für Betriebe gewerblicher Art spezifisches Problem im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung. Es handelt sich um Abgaben, die der Betrieb gewerblicher Art oder eine Kapitalgesellschaft an den Träger für die Einräumung von Monopol- und ähnlichen Ausschlussrechten oder,...mehr