Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / b) Motive für die Vereinbarung einer Unterbeteiligung

Motive für die Vereinbarung einer Unterbeteiligung können alle Gründe sein, die die Beteiligung eines Dritten an der Gesellschaft rechtfertigen. In einer Familiengesellschaft kann z.B. der Generationenwechsel Grund für eine Unterbeteiligung werden. Da die Begründung einer Unterbeteiligung – anders als beim Nießbrauch – auch dann möglich ist, wenn die Abtretung an GmbH-Anteil...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / 1. Wann kann die Vereinbarung einer Unterbeteiligung sinnvoll sein?

Die Unterbeteiligung bezweckt, den Unterbeteiligten "intern" an einem Gesellschaftsanteil zu beteiligen: im Verhältnis zum Hauptbeteiligten ist er Mitteilhaber; im Verhältnis zur Gesellschaft ist nur der Hauptgesellschafter beteiligt. a) Abgrenzung zum Nießbrauch an einem Geschäftsanteil Vom Nießbrauch an einem Geschäftsanteil unterscheidet sich die Unterbeteiligung dadurch, das...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / 2. Zivilrecht

GbR in Form einer Innengesellschaft: Die Unterbeteiligung stellt zivilrechtlich eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft dar.[2] Keine Beurkundungspflicht: Der Unterbeteiligungsvertrag[3] ist nicht beurkundungspflichtig: § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG unterwerfen nur die Abtretung bzw. die Verpflichtung zur Abtretung von Gesellschaftsanteilen de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Viele Gründe können es aus Sicht der Beteiligten sinnvoll erscheinen lassen, einem Dritten eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht unmittelbar, sondern nur wirtschaftlich kraft schuldrechtlicher Vereinbarung zuzuordnen. Als Möglichkeiten stehen sich hierbei Nießbrauch und (atypisch stille) Unterbeteiligung als Gestaltu...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 1 Kein sachlicher Grund für die Befristung

§ 21 BEEG gestattet, für eine schwangere Mitarbeiterin, eine Mitarbeiterin in der Mutterschutzzeit bzw. für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in Elternzeit eine Ersatzkraft befristet einzustellen. Für die Befristung des Arbeitsverhältnisses bedarf es keines sachlichen Grundes i. S. v. § 14 Abs. 1 TzBfG; dieser liegt vielmehr in der Vertretung gemäß § 21 BEEG. Auch di...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterbeteiligung an GmbH-Geschäftsanteilen (GmbHStB 2023, Heft 5, S. 149)

Zivilrechtliche und steuerliche Voraussetzungen zur wirksamen Vereinbarung Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Viele Gründe können es aus Sicht der Beteiligten sinnvoll erscheinen lassen, einem Dritten eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht unmittelbar, sondern nur wirtschaftlich kraft schuldrechtlicher Vereinbarung zuzuordnen. Als Möglichkeiten stehen ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.3 Weiterveräußerungsabsicht

Rz. 108 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für Tochterunternehmen, wenn deren Anteile ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Dieses Wahlrecht ist insbesondere für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter, Kreditinstitute und Versicherungen, von Bedeutung, die vielfach größere Anteils...mehr

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Erstmalige Einrichtung eine... / 3. Festlegung einer Vergütung; D&O

Eine etwaige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, aber auch ohne Satzungsgrundlage durch Gesellschafterbeschluss gewährt werden (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG i.V.m. § 113 Abs. 1 AktG). Für den Fall, dass außenstehende Dritte in den Aufsichtsrat berufen werden, ist in der wirtschaftlich tätigen GmbH eine Vergütung als üblich anzusehen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / a) Abgrenzung zum Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Vom Nießbrauch an einem Geschäftsanteil unterscheidet sich die Unterbeteiligung dadurch, dass bei ihr keine dingliche Berechtigung besteht und dass im Fall der atypischen Unterbeteiligung diese selbst Rechte an der Substanz vermittelt, während der Nießbrauch – dies wird von Mandanten häufig übersehen – nach dem gesetzlichen Leitbild nur eine Beteiligung an den laufenden Früc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5.1 Mitteilung des Beschäftigten

Die Beschäftigten, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten die vermögenswirksame Leistung nicht ohne eigene Mitwirkung. Vielmehr muss der Beschäftigte, um die vermögenswirksame Leistung in Anspruch nehmen zu können, dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilen. Hierzu gehört die von ihm gewählte Art der Anlage nach dem 5. VermBG und – soweit dies nach der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 8 Änderung der vermögenswirksamen Anlage

Eine Änderung der vermögenswirksamen Anlage ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hintergrund ist die Bestimmung des § 11 Abs. 3 Satz 2 5. VermBG, die bei der Anlage in monatlichen Beträgen dem Arbeitnehmer einen Wechsel der Art seiner Anlage oder des Anlageinstituts bzw. -unternehmens während eines Kalenderjahres nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt. "Währe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 5.3 Aufteilung der vermögenswirksamen Leistungen auf mehrere Anlagearten

Für den Beschäftigten kann u. U. auch eine Aufteilung der vermögenswirksamen Leistungen (Arbeitgeberleistung und Eigenleistung des Arbeitnehmers) auf mehrere Anlagearten infrage kommen. Die Aufteilung vermögenswirksamer Leistungen auf mehrere Anlagearten oder Verträge ist nach den Vorschriften des 5. VermBG grundsätzlich zulässig; durch die Aufteilung verlieren die Leistunge...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.1 Sachliche Steuerpflicht

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen als sog. Grundtatbestände nach § 1 Abs. 1 ErbStG (= sachliche Steuerpflicht) der Erwerb von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und die (Familien-)Stiftungen mit dem Ziel, die Bereicherung aus einem Vermögensanfall zu erfassen. Die Schenkung ist schon deshalb mit einzubeziehen, um sonst mögliche Steue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung

Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, so werden diese vom Arbeitgeber mitunter (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 9 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns

In Kombination mit der Arbeitgeberleistung nach Maßgabe des § 23 Abs. 1 TVöD oder auch unabhängig von dieser können auch Teile des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden (§ 11 5. VermBG). Hierbei muss es sich um Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG handeln, also um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Der Arbeitslohn darf dem Arbeitnehmer grundsätzlich noch nicht zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 3 Einheitlicher Schenkungsvorgang oder Gestaltungsmissbrauch

Eine Aufteilung in mehrere – an unterschiedliche Personen ausgeführte – Schenkungen kann nur dann zu dem gewünschten Ziel führen, wenn es sich nicht um einen einheitlichen Schenkungsvorgang oder um einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO handelt, der zu einer unmittelbaren Schenkung an die eigentlich begünstigte Person führen würde. Wichtig Einheitlicher Schenkungsvorgang od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.1 Ableitung aus Verkäufen

Die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen wird in der Praxis ohne größere Probleme ablaufen. Allerdings wird es der Ausnahmefall sein, da solche Vermögenswerte im Regelfall selten Gegenstand entgeltlicher Erwerbsvorgänge sein werden. Der Verkauf muss nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 BewG weniger als ein Jahr zurückliegen. Verkäufe, die erst nach dem Best...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)

Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18.2.2003wird für die in § 1 genannten Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und auf diese Weise ergänzend für ihre finanzielle Absicherung im ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 6 Besonderheiten bei privaten Zuschüssen, dargestellt am Beispiel von Mietzuschüssen

Die dargestellten Grundsätze zur Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand gelten grundsätzlich auch für private Zuschüsse. Jedoch soll bei privaten Zuwendungen der Zuwendungsempfänger i. d. R. zu einer Gegenleistung in Form eines bestimmten Verhaltens bewegt werden. Im Unterschied zu öffentlichen Zuwendungen stehen sich bei privaten Zuschüssen dadurch Leistung und G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 4 Vermeidung steuerschädlicher Gestaltungen

Die Zuwendung von Vermögensteilen erfolgt unter Lebenden im Regelfall unter Prüfung und Annahme einer bestimmten steuerlichen Belastung. Kommt das Finanzamt zu einer anderen Rechtsauffassung bei einem komplexen Vorgang der Übertragung von Vermögen, ergeben sich im Regelfall erheblich Steuernachzahlungen. Eine vorausschauende und vorsichtige Planung ist zur Vermeidung von Ste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.2 Freiwillige Aufstockung bei Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss

Um die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu fördern, werden die vermögenswirksamen Leistungen bisweilen vom Arbeitgeber aufgestockt bzw. bezuschusst. Hintergrund sind die durch die Entgeltumwandlung des Beschäftigten eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer derartigen Zusatzleistung handelt es sich für tarifgebundene Arbeitgeber im Bereich der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

In den Fällen von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden liegen nach § 195 BewG 2 wirtschaftliche Einheiten vor: wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks. Für diese beiden wirtschaftlichen Einheiten sind jeweils getrennt die Grundbesitzwerte zu ermitteln. Für die Bewertungsstichtage ab 2023 ist gesetzl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

In § 97 Abs. 1a BewG ist ein modifiziertes Verfahren zur Aufteilung des gemeinen Werts des Anteils an einer Personengesellschaft geregelt. Der festgestellte gemeine Wert wird in der Form aufgeteilt, dass dem Gesellschafter das jeweilige Kapitalkonto aus der Gesamthandsbilanz vorab zuzurechnen ist. Die Differenz zwischen der Summe der Kapitalkonten und dem festgestellten geme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Vermögensbildung ist im Wesentlichen im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG) vom 4.3.1994, zuletzt geändert durch Art. 111 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 20.11.2019...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 TVöD aus dessen Geltungsbereich ausgeschlossen sind, haben demzufolge keinen tarifvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Hierzu gehören z. B. Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden (§ 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD) b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesprächsführung – Grundleg... / 3.6 Meta-Kommunikation

Meta-Kommunikation ist eine Gesprächstechnik, die man anwendet, wenn z. B. ein Gespräch sehr emotional geworden ist oder man sich mit den Argumenten im Kreise dreht und ein Fortschritt auf der Sachebene nicht mehr möglich ist. Solche Situationen entstehen, wenn zwischen den Beteiligten die Ebenen der Kommunikation (vgl. Abschnitt 2.2) nicht in Übereinstimmung gebracht werden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Vertretung im ärztlichen Notdienst ist keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Leitsatz Die Übernahme des ärztlichen Notdienstes gegenüber den vertretenen Ärzten ist eine umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung, wenn die Vergütung stundenweise und damit unabhängig davon gewährt wird, ob im übernommenen Dienst tatsächlich Heilbehandlungsleistungen erbracht wurden. Allein das Vorhalten medizinischer (Personal-)Ressourcen im Sitz- oder Fahrdienst dient noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Das Gebäude ist mit dem Gebäudeertragswert zu bewerten, ein gesonderter Ansatz von sonstigen baulichen Anlagen – insbesondere Außenanlag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.13.2 Koppelungsklauseln in befristeten Verträgen

Rz. 47 Aufgrund der Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB für Geschäftsführerverträge stellt sich die Frage, ob Koppelungsklauseln in Verträgen mit fest vereinbarter (Mindest-)Laufzeit gegen AGB-Regelungen verstoßen können. In Betracht kommt eine Unwirksamkeit der Koppelungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB. Enthält der Vertrag zum einen eine fest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.13.1 Koppelungsklauseln in unbefristeten Verträgen

Rz. 46 Nach der herrschenden Trennungstheorie steht der GmbH-Geschäftsführer in einer Doppelstellung zu seiner Gesellschaft. Diese entsteht durch Bestellung und Anstellung. Die rechtliche Trennung zwischen Organ- und Anstellungsverhältnis wirkt auch bei der Beendigung der beiden Rechtsverhältnisse fort. Der Widerruf der Bestellung führt daher nicht automatisch zur Auflösung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 3 – Rücktrittsvorbehalt

Rz. 2 § 308 Nr. 3 BGB hat im Arbeitsrecht geringe Bedeutung. Da auf Dauerschuldverhältnisse § 308 Nr. 3 BGB nicht anwendbar ist, scheidet die Prüfung von Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten anhand dieser Vorschrift aus. Die Norm ist aber anzuwenden auf Vorverträge, die keine Dauerschuldverhältnisse sind.[1] Sieht ein Vorvertrag, in dem sich die Parteien zum A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.2 Folgen des Widerrufs

Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Bank diesem zustimmt oder nicht. Entscheidend ist, dass er wirksam und ausdrücklich gegenüber der Bank erklärt wird und ein Widerrufsrecht bestand. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Verständlichkeitsgebot

Rz. 18 Das Verständlichkeitsgebot erfordert, dass der Text der Vereinbarung sprachlich klar und durchschaubar formuliert ist. Über die sprachliche und grammatikalische Verständlichkeit hinaus muss der Verwender auch die formale Gestaltung so wählen, dass sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Vertrags für den Vertragspartner so deutlich darstellen, wie dies nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 16 Das Transparenzgebot findet neben den übrigen AGB-Vorschriften auch auf Arbeitsverträge Anwendung, und zwar seit Aufhebung der Bereichsausnahme nach § 23 Abs. 1 AGBG. Besonderheiten des Arbeitsrechts i. S. v. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB stehen der Anwendung nicht entgegen. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fordert, dass Vertragsbedingungen klar und verständlich sind. Sinn und Zweck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 8 Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform.[1] In einem Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist 2 Monate unterschreitet.[2] Im Gegensatz dazu haben Verbraucher das Recht, den Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.1 Grundsätze

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.7 Abrufarbeit

Rz. 40 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG einer Inhaltskontrolle, da sie von dem allgemeinen Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) abweichen.[1] Die Frage des Umfangs der ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 10 Soweit ein Widerrufsvorbehalt diesen Anforderungen nicht genügt, ist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag nichtig. Für Widerrufsvorbehalte in Verträgen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, macht das BAG dahingehend eine Ausnahme, dass die hierdurch entstehende Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Eine Bindung des Arbeitgebers an die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3 Unangemessene Benachteiligung nach Nr. 2

Rz. 28 In § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist das sogenannte "Aushöhlungsverbot" normiert. Der Gesetzgeber erklärt damit Klauseln für unwirksam, die die Rechtspositionen des Vertragspartners, die ihm nach dem Vertragszweck zustehen, wesentlich beeinträchtigen.[1] Die Grenzen von Nr. 1 und Nr. 2 können verschwimmen. Nr. 2 soll dabei insbesondere in Fällen dienen, in denen keine von Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Beurteilungszeitraum

Rz. 4 Für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 307 BGB kommt es auf die Verhältnisse bei Vertragsschluss an.[1] Nach Art. 229, § 5 EGBGB ist das AGB-Recht auf alle ab dem 1.1.2002 geschlossenen Verträge anwendbar. Für Altverträge ist das neue Recht erst ab dem 1.1.2003 in Kraft getreten. Ziel war es, eine Anpassung der Verträge an das neue AGB-Recht durch den Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 3.2 Folgen von Formmängeln

Ist die Schriftform insgesamt[1] nicht eingehalten worden, oder fehlt eine der in Art. 247 §§ 6 und 10 bis 13 EGBGB für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben, ist der gesamte Vertrag nichtig [2], es sei denn, der Darlehensnehmer empfängt das Darlehen oder nimmt es auf eine sonstige Weise in Anspruch.[3] Sind bestimmte Angaben in dem Darlehensvertrag nicht g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 3.1 Schriftform und notwendiger Inhalt

Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen.[1] Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden.[2] Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen "Tablet" nicht die Schrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.2 Benachteiligung

Rz. 11 Zur Feststellung einer Benachteiligung im Sinne der Vorschrift ist ein Vergleich zwischen der Rechtsstellung des Vertragspartners, die aufgrund der fraglichen Vereinbarung besteht, und der, die ohne die Vereinbarung bestehen würde, anzustellen.[1] Muss nach diesem Vergleich festgestellt werden, dass der Vertragspartner mit der Vereinbarung rechtlich schlechter steht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.11 Ausschlussklauseln

Rz. 44 Nach neuerer Rechtsprechung des BAG steht fest, dass sowohl einstufige als auch zweistufige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden können.[1] Veränderungen gegenüber der früheren Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Schuldrechtsmodernisierung ergeben sich jedoch hinsichtlich der zulässigen Dauer einer solchen Ausschlussfrist. Früher hielt das...mehr