Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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AGS 08/2021, Prüfung eines Vertrags durch einen als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalt

§ 34 RVG; Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300 VV RVG; §§ 1835 Abs. 3, 1836 BGB; § 277 FamFG Leitsatz Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags richtet sich im Regelfall nach dem RVG. Bei der Prüfung und Ertei...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / Leitsatz

Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags richtet sich im Regelfall nach dem RVG. Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Anfall der Geschäftsgebühr Nur in einem Punkt kann ich der Argumentation des OLG Bremen nicht ganz folgen, wenn es für den Anfall der Geschäftsgebühr hinsichtlich des Betreibens eines Geschäfts darauf abstellt, die unbekannten Erben, deren Interessen der Verfahrenspfleger wahrnehmen sollte, seien nicht seine Auftraggeber gewesen. Für die Be...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / II. Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers

1. Gesetzliche Grundlagen Nach Auffassung des OLG Bremen finden auf den Vergütungsanspruch des im Nachlassverfahren bestellten Verfahrenspflegers die Regelungen der § 277 FamFG, § 1835 BGB entsprechende Anwendung (so auch OLG Köln Rpfleger 2018, 328; OLG Düsseldorf Rpfleger 2015, 705). Nach dem somit entsprechend anwendbaren § 1835 Abs. 1 BGB kann der Verfahrenspfleger für di...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / I. Sachverhalt

Das AG Bermen – Nachlassgericht – hatte gem. § 1960 BGB einen Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Erblassers bestellt. Dessen Wirkungskreis umfasste die Ermittlung der Erben und die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Zu diesem Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück, bestehend aus einer Gebäude- und Hoffläche sowie Weideland, einem Graben und einem Fleet. Nachde...mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in ihrer Begründung jedoch falsch. Das Gericht hat nicht zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr differenziert. 1. Entstehen der Einigungsgebühr Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht, wenn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande kommt, bei dem der Rechtsanwalt mitgewirkt hat. Ein solcher Vertr...mehr

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zfs 08/2021, Abgasskandal, ... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. 1. Dem Kläger steht gegen die Beklagte grundsätzlich ein Anspruch aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB analog auf Erstattung des für den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs bezahlten Kaufpreises abzüglich eines Vorteilsausgleichs für die Nutzung und des erzielten Verkaufserlöses zu (vgl. BGH, Urteile vom 3...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann 2002 auch in Deutschland durch die Volksfürsorge eingeführt wurde.[3] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG gesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Statistik

Rn. 25 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Stand 30.09.2020 sind 16,4 Mio Riesterverträge abgeschlossen worden (Quelle BMAS Pressemitteilung v 05.10.2020). Geschätzt wird, dass für ca. 20 % dieser Verträge aktuell keine Beiträge geleistet werden. Die Verträge entfallen mit einem Anteil von 65,2 % auf Versicherungsverträge, mit einem Anteil von 20,1 % auf Investmentfondsverträge, mit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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zfs 08/2021, Definition des... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 3 Buchst. A Nr. 1 AVB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag gewährt neben dem Todesfallschutz auch Schutz gegen den Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten beim Versicherungsnehmer oder mitversich...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Das Bedingungswerk

Die klassische Forderungsausfallversicherung wurde zunächst regelmäßig nur im gewerblichen Verkehr zur Absicherung von einredefreien Forderungsausfällen vereinbart. Seit mehr als 10 Jahren hat die Forderungsausfallversicherung zunehmend Einzug gefunden in das Privatversicherungsrecht. Dies vermutlich zunächst als Marketingmaßnahme, damit einem Kunden der Neuabschluss eines P...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / D. Haftungsprobleme des tätigen Rechtsanwalts

In der Haftpflichtschadenregulierung wird der mandatierte Rechtsanwalt regelmäßig beauftragt, für den geschädigten Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt nach der Erfahrung des Verfassers selten durch förmlichen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern vielmehr – konkludent – dadurch, dass der ...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / Sachverhalt

Der Kläger war 2012 mit seinem Motorrad in einer Gruppe von 6 Krafträdern auf einer Landstraße am Niederrhein unterwegs. Als sich die Gruppe einer Einmündung näherte, gab der Fahrer des führenden Kraftrades durch Einschalten des Blinkers zu erkennen, in diese Einmündung nach links abbiegen zu wollen. Als er bei weiterer Annäherung erkannte, dass eine durchgezogene Linie der ...mehr

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AGS 08/2021, Auslegung eine... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Nürnberg ist zuzustimmen. 1. Streng am Wortlaut orientierte Auslegung Welchen Inhalt eine Kostenregelung in einem Vergleich hat, bestimmt sich nach einer strengen am Wortlaut orientierten Auslegung der Vereinbarung. Dies hat seinen Grund darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren dem Rechtspfleger bzw. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen wor...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass auf den Streitfall § 12 StVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16.8.1977 (BGBl I S. 1577, im Folgenden § 12 StVG aF) anwendbar ist (vgl. Art. 12 des 2. Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl I S. 2674). Danach haft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allg zur Basisrente

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 StPfl, die nicht die Fördervoraussetzungen des § 10a EStG erfüllen und somit nicht in den Genuss der Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI EStG kommen können, haben die Möglichkeit, zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG abzuschließen. Die Basisrente bietet s...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2. Wesentliche Änderung der Sachlage

Rn 49 Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Einschränkung des Prüfungsumfangs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gelten nach § 125 Abs. 1 Satz 2 nicht, wenn sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt nur vor, wenn im Kündigungszeitpunkt von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage...mehr

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zfs 08/2021, Definition des... / Leitsatz

Ist in den Bedingungen einer sog. Dread-Disease-Versicherung eine vom Vertrag umfasste schwere Erkrankung als eine "durch Kopfverletzung herbeigeführte irreversible Schädigung des Gehirns mit dauerhaften neurologischen Ausfällen oder gravierenden Beeinträchtigungen der intellektuellen Fähigkeiten" beschrieben, so liegt kein Versicherungsfall vor, wenn die geltend gemachte Hi...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Umsetzung

Umgesetzt werden sowohl die Zu- als auch die Zusammenlegung durch einen entsprechenden Vertrag zwischen den beteiligten Stiftungen, dessen Mindestinhalte in § 86c BGB n.F. geregelt sind und der der Genehmigung durch die zuständige(n) Stiftungsbehörde(n) bedarf. Es genügt die Schriftform und insbesondere § 311b BGB wird für nicht anwendbar erklärt. Der Gesetzgeber geht davon ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.8 Sicherungsgeber, Mitschuldner

Rn 28 Die gleiche Problematik stellt sich – soweit nicht gruppeninterne Drittsicherheiten betroffen sind (vgl. § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) – für Sicherungsgeber (wie z.B. Bürgen), die einen Kredit an den Schuldner besichert haben, und Mitschuldner, die gesamtschuldnerisch mit dem Insolvenzschuldner haften. In § 254 Abs. 2 wird klargestellt, dass die Gläubiger diese Personen –...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / Leitsatz

1. Der Kapitalhöchstbetrag gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG in der Fassung vom 16.8.1977 oder § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVG in der Fassung vom 16.8.1977 stellt nicht zugleich die Höchstsumme der gemäß § 12 Abs. 1 StVG in der Fassung vom 16.8.1977 zu zahlenden Rentenbeträge dar. Die Regelungen der Kapitalhöchstbeträge sind nicht zusätzlich als weitere Höchstgrenze für die jährlichen Ren...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Vermächtnisnehmerin aus dem Nachlass ihres am … 5.2013 verstorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser war zu diesem Zeitpunkt als Kommanditist mit einem Anteil von 1 % an einer KG beteiligt. Außerdem war er im gleichen Umfang an der Komplementär-GmbH beteiligt, die an der KG nicht vermögensmäßig beteiligt war. Alleinerbe is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürupverträge):mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Aufforderung und Hinweise (Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 2)

Rn 12 Das Insolvenzgericht fordert die im Schuldenbereinigungsplan genannten Gläubiger auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den in § 305 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verzeichnissen und zum Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Die Aufforderung muss wegen des Erfordernisses eines rechtssicher zu bestimmenden Fristbeginns im Regelfall förmlich zugestellt werden. Die ...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Darstellung des Nachlasses

Das heißt, dass in einem Nachlassverzeichnis jedes geerbte Recht und das dazugehörige Rechtsobjekt des realen und – bei entsprechendem Verlangen – fiktiven Nachlasses sowie alle geerbten Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt[27] des Erblassers einzeln mitzuteilen sind.[28] Dies erfordert eine übersichtliche und zusammenhängende Struktur der Auskunft.[29] Durchgesetzt hat sich...mehr

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AGS 08/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider mit Fällen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr in Zivilsachen (S. 337). Gerade hier bestehen in der Praxis Unklarheiten, wie in manchen Fällen die Anrechnung vorzunehmen ist. Der Verfasser behandelt zunächst die "einfachen" Grundfälle und stellt dann sämtliche Anrechnungskonstellationen (mehrere Geschäftsgebühren, mehrere Verfahrensgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gemäß § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b u Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gemäß Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Überblick über Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI des EStG)

Rn. 28 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wie umfangreich die Vorschriften zur Regelung der Bestimmungen zur Altersvorsorge neben § 10a EStG (s Erläut zu § 10a (Mühlenharz)) inzwischen sind (derzeit 24 Paragraphen), zeigt die folgende Übersicht:mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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zfs 08/2021, Prüfung des Le... / Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einem Schadenabwicklungsunternehmen, aus einer Rechtsschutzversicherung, die ihren Lebensgefährten als mitversicherte Person einschließt, Deckungsschutz für ein arbeitsgerichtliches Verfahren zur Abwehr einer Schadensersatzforderung, die der Arbeitgeber des Versicherten gegen diesen geltend macht. Dem Vertrag liegen ARB zugrunde. Nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / F. Fazit

Der in der Unfallschadenregulierung tätige Rechtsanwalt ist gut beraten, seinen Mandanten umfangreich zu befragen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungen bei der Schadenregulierung mit zu berücksichtigen sind. Sollte eine Alleinhaftung oder aber eine Mithaftung des Fahrers gegeben sein, können hier weitere unmittelbare Ansprüche des Geschädigten gegenü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rückforderung der Zulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Regelungen in § 90 Abs 3 EStG nehmen die Verfahrenskonzeption als für den Zulageberechtigten unbürokratisches Verfahren wieder auf. Die nachträglichen Überprüfungen der Angaben des Zulageberechtigten nach § 91 EStG sind erforderlich, da zunächst bei der Ermittlung der Zulage auf seine Angaben vertraut wird. Er muss bei Antragstellung kei...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Unabdingbarkeit

Rn 64 Gemäß § 119 sind Vereinbarungen, durch die im Voraus die Anwendung von § 113 ausgeschlossen oder beschränkt wird, unwirksam. Dies gilt auch für tarifvertragliche Bestimmungen.[153]mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / II. Aufnahme der Ratenzahlung ist keine Erklärung zur Übernahme der Kosten

Zu Recht hat der Gerichtsvollzieher die Forderungsaufstellung um die Einigungsgebühr reduziert, weil keine Erklärung des Schuldners über die Übernahme der Kosten der Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt. Gemäß der Rspr. des BGH können die Kosten eines Vollstreckungsvergleichs nach § 788 Abs. 1 ZPO nur dann beigetrieben werden, wenn der Schuldner in dem Vergleich die Kosten über...mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / Leitsatz

Für das Entstehen einer Einigungsgebühr für den Rechtsanwalt reicht es nicht aus, dass der Schuldner lediglich die Ratenzahlung aufnimmt. Etwas anderes gilt, wenn der Schuldner ausdrücklich eine Vereinbarung unterzeichnet und zurücksendet, in der eine Einigungsgebühr übernommen wurde. AG Osterode, Beschl. v. 17.3.2021 – 5 M 85/20mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Nichterfüllung und nachträgliche Abänderung des Plans

Rn 18 Die InsO enthält keine Regelung zur Nichterfüllung des Schuldenbereinigungsplans. Die für Insolvenzpläne zugeschnittene Regelung in § 255 ist weder direkt noch analog auf den Schuldenbereinigungsplan anwendbar.[43] Gerät der Schuldner mit den im Plan vereinbarten Pflichten in Verzug, führt dies grundsätzlich nicht zu einem Wiederaufleben der alten Forderungen. Vielmehr...mehr

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AGS 08/2021, Auslegung eine... / II. Kostenregelung als Grundlage der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Ein solcher Titel ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch ein Vergleich, der vor einem deutschen Gericht abgeschlossen worden ist, wobei das Gericht auch – wie hier – das Zustandekommen und den Inhal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Kündigungsfrist, § 113 Satz 2

Rn 47 Für Kündigungen des Insolvenzverwalters beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 113 Satz 2 drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Entscheidend ist, was zwischen den Parteien Geltung beansprucht.[102] Die Kündigung des Insolvenzverwalters mit der Frist des § 113 Satz 2 unterliegt keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Insol...mehr

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AGS 08/2021, Keine gesonder... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist richtig. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG stellt jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit dar. Der BGH hat bereits 2003 zu § 57 BRAGO a.F. entschieden (AGS 2003, 561), dass bereits die Androhung der Zwangsvollstreckung eine geso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Neuregelung d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Sonstige Dritte

Rn 26 Im Gesetz nicht erwähnt sind des Weiteren bisher unbeteiligte Dritte, die für die Abwicklung des Verfahrens nach einem Insolvenzplan einen Beitrag liefern (z.B. eine Sicherheit für ein Sanierungsdarlehen stellen). Vereinbarungen mit solchen Dritten sind unabhängig vom Planverfahren und damit auch ohne Anwendung der für das Planverfahren vorgesehenen Regelungen (z.B. Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär eintrittspflichtig sind. So heißt es in den Musterbedingungen AKB 2015[17] wie folgt: Zitat "Vorrangige Leistungspflicht Dritter" A.5.4.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit der Fahrer oder ein Insasse gegenüber Dritten, z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nettolohnvereinbarung

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich schuldet der ArbG seinem ArbN zivilrechtlich einen Bruttolohn, sodass die gesetzlichen Abgaben wie LSt sowie sonstige Annexsteuern – KiSt und SolZ – und die ArN-Anteile zu den Sozialversicherungen – Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – vom ArbN zu tragen sind. Ist der ArbG dagegen nach dem Arbeitsvertrag bz...mehr