Fachbeiträge & Kommentare zu Videoüberwachung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitsrechtliche Compliance

Rz. 750 Im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Compliance ist eine sorgfältige Risikoanalyse erforderlich, die sowohl von der Branche als auch von den Besonderheiten des konkreten Unternehmens beeinflusst wird. Erst dann ist feststellbar, welche Regeln vom Unternehmen zu beachten sind.[1766] Bei allen arbeitsrechtlichen Compliancemaßnahmen ist insbesondere das allgemeine Persönl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

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Datenschutz (ZertVerwV) / 8.6 Videoüberwachung

Jeder Wohnungseigentümer kann seit der WEG-Reform eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Einbruchsschutz dient (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Hieraus folgt, dass die Wohnungseigentümer auch beschließen können, Gemeinschaftsflächen mit einer Videokamera zu überwachen.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft bes...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.4.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejahte die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseig...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.4 Einbruchsschutz

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG verleiht jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderung, die dem Einbruchsschutz dient. Einbruchsschutz kann insoweit nicht nur bezüglich der jeweiligen Sondereigentumseinheit des Wohnungseigentümers begehrt werden, sondern auch bezüglich der Wohnanlage insgesamt. Nach Auffassung des Gesetzgebers dienen bauliche Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Begriff Die Videoüberwachung ist ein zunehmend häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern. Egal, ob Kamera-Attrappe oder ständig laufende Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit: Ziel ist aus Sicht des Überwachenden in den meisten Fällen die Gefahrenabwehr. Vor allem Vermieter und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / Zusammenfassung

Begriff Die Videoüberwachung ist ein zunehmend häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern. Egal, ob Kamera-Attrappe oder ständig laufende Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit: Ziel ist aus Sicht des Überwachenden in den meisten Fällen die Gefahrenabwehr. Vor allem Vermieter und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter erhoffen sich Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1.2 Datenschutz

Hinweis § 4 BDSG ist europarechtswidrig Mit § 4 BDSG wollte der deutsche Gesetzgeber eine klare und einfache Regelung zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen schaffen – im Unterschied zu Art. 6 Abs. 1f DSGVO, der eine umfangreiche Abwägung erforderlich macht. § 4 BDSG wurde aber 2019 vom BVerwG für europarechtswidrig erklärt, weil die DSGVO die Videoüberwachung a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1.1 Öffentlicher oder privater Lebensraum

Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen weder angrenzende öffentliche Bereiche und Wege, noch Nachbargrundstücke, noch gemeinsame Zugänge zu Grundstücken von einer Videokamera erfasst werden[1], denn die Aufzeichnung mittels eines Videogeräts in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person erheblich beeinträchtigen. Ob ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.4 Sondereigentum

Probleme können sich dann ergeben, wenn die Videoüberwachung von einem einzelnen Wohnungseigentümer installiert wird, um den Eingangsbereich zu seiner Wohnung oder den Außenbereich seines Sondereigentums zu überwachen, und er die Überwachung selbst steuert. Die Verwaltung und/oder die übrigen Wohnungseigentümer haben in diesen Fällen keine Kontrollmöglichkeiten. Solche Konfl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.1 Ordnungsmäßige Verwaltung

Die Videoüberwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist eine Maßnahme der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zum Schutz der Wohnanlage und ihrer Bewohner. Die mit dem Einbau der Videoanlage angestrebte Überwachung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Hinweis Einbruch und Sachbeschädigung Eine Videoüberwachung ist sinnvoll, wenn es in der Verga...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2 Nachbarrecht

2.1 Eigenes Privatgrundstück Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Wurde die Kamera z. B. wegen wiederholter Sachbeschädigungen angebracht, um den Täter zu entlarven, und stellt sich heraus, dass es der Nachbar war, können von diesem sogar die Kosten der Videoanlage verlangt werden.[2] Da das eigene Grundstück aber auch regelmäßig von Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3 Mietverhältnis

3.1 Einwilligung/Zustimmung der Mieter Mit Zustimmung der Mieter können Vermieter eine Videokamera installieren. Aber: Es müssen alle Mieter zustimmen und die Zustimmung muss die Vorgaben der Art. 5 ff. DSGVO berücksichtigen, insbesondere die Bedingungen für die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Da nach dieser Vorschrift die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, können...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2.1 Eigenes Privatgrundstück

Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Wurde die Kamera z. B. wegen wiederholter Sachbeschädigungen angebracht, um den Täter zu entlarven, und stellt sich heraus, dass es der Nachbar war, können von diesem sogar die Kosten der Videoanlage verlangt werden.[2] Da das eigene Grundstück aber auch regelmäßig von Personen besucht wird (z. B. Gäste,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4 Wohnungseigentum

Wie bereits oben ausgeführt[1], muss bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundsätzlich gilt, dass der Persönlichkeitsschutz Vorrang vor dem Eigentumsschutz hat. Bei der Frage, ob eine Videoüberwachung stattfinden darf oder nicht, muss das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Einzelfall abgewogen werden.[1] Grundsätzlich hat der Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum zu schützen. Ande...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3.2 Abwägung im Einzelfall

Liegt keine Einwilligung vor, gilt auch im Mietverhältnis nichts anderes als im Nachbarrecht: Es hat eine strenge und ausführliche Abwägung im Einzelfall zu erfolgen. Eine Videoaufzeichnung ist nur dann zulässig, wenn das Überwachungsinteresse des Observierenden den Schutz der Privatsphäre des Überwachten überwiegt. Dient eine Kamera nur der Vorbeugung, um mögliche Straftate...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2.2 Nachbargrundstück

Bei der Installation von Überwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen einer ausführlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.2 Bauliche Veränderung

Beim Einbau einer Videoüberwachungsanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 sind bauliche Veränderungen einfach-mehrheitlich zu beschließen. Jeder Wohnungseigentümer kann außerdem nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchschutz dien...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.3 Beschlussinhalt

Ein Beschluss über den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage muss verbindlich festlegen, welche Regeln hierfür gelten sollen, damit der Umfang der Überwachung und ihre Bedingungen für jeden transparent und jederzeit verifizierbar sind.[1] Dabei sind insgesamt stets die Vorgaben des Datenschutzrechts (berechtigtes Interesse, Erforderlichkeit und Abwägung im Einzelfall) zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3.1 Einwilligung/Zustimmung der Mieter

Mit Zustimmung der Mieter können Vermieter eine Videokamera installieren. Aber: Es müssen alle Mieter zustimmen und die Zustimmung muss die Vorgaben der Art. 5 ff. DSGVO berücksichtigen, insbesondere die Bedingungen für die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Da nach dieser Vorschrift die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, können sich Vermieter nie sicher sein, ob si...mehr

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M / 1 Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines [Rdn 3160]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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O / 2 Observation durch die Polizei [Rdn 3351]

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E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
M / 3 Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum [Rdn 3194]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.4.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejahte die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.4 Einbruchschutz

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG verleiht jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderung, die dem Einbruchschutz dient. Einbruchschutz kann insoweit nicht nur bezüglich der jeweiligen Sondereigentumseinheit des Wohnungseigentümers begehrt werden, sondern auch bezüglich der Wohnanlage insgesamt. Nach Auffassung des Gesetzgebers dienen bauliche Veränd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.6 Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Rz. 66 Art. 35 DSGVO verpflichtet in Abs. 1 den Verantwortlichen, vorab eine Abschätzung der Folgen für den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen (Datenschutz-Folgenabschätzung), wenn die Art der Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten bedeuten wird. Ein Risiko wird als hoch eingestuft, wenn die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.1.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Rz. 38 Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist unmittelbar in Art. 6 DSGVO definiert und in mehreren EG der DSGVO wie z. B. EG 39, 40, 44 bis 47, 51, 63, 69 und 112 erwähnt und näher erläutert. Auf nationaler Ebene wird Art. 6 DSGVO im BDSG ergänzt bzw. konkretisiert und der bislang im deutschen Datenschutzrecht unbekannte Begriff der "Rechtmäßigkeit" der Verarbeitung übernom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 71 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1111]

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 5 Videoüberwachung

Eine spezielle Form der Überwachung ist die Videoüberwachung, die von vielen Beschäftigten als belastend empfunden wird. Dies bestätigt auch Tim Hagemann, Professor für Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie an der Fachhochschule für Diakonie in Bielefeld: "Videoüberwachung erzeugt Stress. Wenn eine Kamera mich während der gesamten Arbeitszeit filmt, ist das kei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 4.1.3 Zusammenhänge zwischen Überwachung und Kontrollerleben

Die Studien zeigen: je höher das Ausmaß der Überwachung, desto stärker das Erleben von Kontrollverlust. Videoüberwachung zeigt keine signifikanten Zusammenhänge. Das Kontrollerleben wird erhöht, wenn Beschäftigte Einfluss auf die Überwachung haben, sei es durch die Beeinflussung der Resultate, sei es durch die vorübergehende Abschaltung der Überwachung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.6 Einzelfälle

Rz. 127 Vielfach sind gängige Softwareprogramme mit Überwachungsfunktionen ausgestattet. So speichern eine Reihe von Officeprogrammen die Bearbeitungsdauer und die Bearbeitungszeit von Dateien in eine gesonderte Datei, die eingesehen werden kann. Auch die Standardinternetprogramme enthalten Überwachungskomponenten, wie die Verlaufsaufzeichnung und die Zwischenspeicherung auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grenzen der Mitbestimmung durch Gesetz

Rz. 33 Gesetzliche Regelungen sind alle zwingenden Rechtsnormen, wie Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen oder autonomes Satzungsrecht öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Verwaltungsakte und Anordnungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nehmen dem Arbeitgeber ebenso die Dispositionsmöglichkeiten und stehen daher den Gesetzen in ihrer Wirkung gleich. Soweit nur mitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Videoüberwachung.

Rn 47 Eine Videoüberwachung ist allein an Art 6 I f DS-GVO zu messen (BVerwG NJW 19, 2556 [BVerwG 27.03.2019 - BVerwG 6 C 2.18] Rz 47; s.a. Rn 212). Danach muss die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sein, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verdachtskündigung (§ 620 Rn 72).

Rn 9 Wichtiger Grund kann auch der Verdacht einer schwerwiegenden Verfehlung, typischerweise einer Straftat, sein, wenn starke Verdachtsmomente bestehen, die auf objektiven, zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Tatsachen beruhen, und das für eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unerlässliche Vertrauen zerstört ist (BAG NZA 17, 1051). Einleitung eines staatsanwaltliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausspähungsschutz (Recht auf Privatheit).

Rn 49 Er wendet sich gegen eine unzulässige Erforschung des privaten oder intimen Bereichs, zB durch Fotografien auf Privatgelände (Ablichtung des Leichnams Bismarcks im Jahre 1898 als erster Fall), Fotos im privaten oder intimen Bereich mit Teleobjektiv, Belauschen im Wohnungsbereich, Mithören privater Telefonate, Öffnen von Briefen, Entwendung sowie Lesen von Tagebüchern u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Sonstige Pflichten.

Rn 87 IRd Treuepflicht hat der ArbN die im Betrieb bestehende Ordnung zu beachten (zB Rauchverbote) und Kontrollen zu deren Aufrechterhaltung hinzunehmen, soweit sie nicht heimlich erfolgen und entwürdigend sind, Art 2 I iVm 1 I GG (zum Einsatz versteckter Videokameras EGMR NZA, 19, 1697; BAG NZA 17, 112 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15]; 443 [BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15]; z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Künstliche Intelligenz: Ein... / 3.6 Prävention von Arbeitsunfällen

Die Prävention von Arbeitsunfällen durch KI kann in der Verbindung mit Kameras und verschiedenen Sensoren auf ein neues Level gehoben werden (sogenannte Sensorbasierte Überwachungssysteme). Dabei können solche Arbeitsschutzsysteme auf Daten aus der Videoüberwachung oder Bewegungserkennung aufbauen, aber auch Wetter- oder Wärmesensoren integrieren. Sie identifizieren mit dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Sie ist eine EU-Verordnung (s. Verordnung (EU) 2016/679), die nicht wie Richtlinien in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), auf der auch das Bundesdatenschutzgesetz basiert. Mit Geltung der DSGVO wurde gleichz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter: Wohnungseigentümer ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Zulässigkeit einer Videoüberwachung. Das LG hält diese für zulässig. Dennoch führt es auch dazu aus, dass der vermietende Wohnungseigentümer für seinen Mieter einstehen müsste, wenn die Videoüberwachung unzulässig wäre. Haftung des Vermieters Bei der Haftung steht das LG auf dem Boden der herrschenden Meinung. Danach besteht zwischen den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter: Wohnungseigentümer ... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht diese Frage! Ein Teil- oder Wohnungseigentümer sei mittelbarer Handlungsstörer, wenn sein Mieter eine Störung verursache. Insoweit sei der Teil- oder Wohnungseigentümer als Vermieter als mittelbarer Handlungsstörer verpflichtet, für eine Unterlassung der Störung Sorge zu tragen. Dies sei zum einen dann der Fall, wenn er dem Mieter die Möglichkeit zur Störung ei...mehr