Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / II. Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Testamentsvollstreckeranordnung

Rz. 13 Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Stiftungsbereich gilt es, in besonderem Maße die Grundsätze der ordnungsgemäßen Testamentsvollstreckeranordnung zu beachten, die da sind:mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Verstoß gegen das Substitutionsverbot?

Rz. 7 Nach § 78 AktG wird die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG durch ihren Vorstand vertreten, dem nach § 77 AktG auch die Geschäftsführung obliegt. Über § 2218 BGB, der zu den nach § 2220 BGB nicht abdingbaren Vorschriften der Testamentsvollstreckung gehört, gilt im Verhältnis zu den Erben § 664 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach muss der Testamentsvollstrecker sein Amt höchstpersön...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 5. Kontrollvollmacht

Rz. 18 Die Kontrollbevollmächtigung[22] verfolgt zwei Zwecke. Zum einen ermöglicht sie eine Überwachung des General- und Vorsorgebevollmächtigten. Zum anderen ermöglicht sie auch überhaupt erst, den Wunsch nach Ausschluss eines gerichtlich bestellten Betreuers effektiv umzusetzen. Hier erlangt das richtige Verständnis der gesetzlichen Regelungszusammenhänge und ihre Umsetzun...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 1. Konto- und Bankvollmacht

Rz. 9 Beiden Vollmachtsformen ist gemeinsam, dass sie gegenüber einem Kreditinstitut erteilt werden. Während sich die Kontovollmacht nur auf ein bestimmtes Konto bezieht, erfasst die Bankvollmacht die gesamte Vertretung des Vollmachtgebers im Rahmen der mit dem Kreditinstitut bestehenden Geschäftsverbindung.[12] Welche Form der Vollmacht letztendlich gewählt wird, entscheide...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 8 Inhalte der Testamentsv... / A. Inhalte

Rz. 1 Die Inhalte einer Testamentsvollstreckeranordnung können nur individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen bestimmt werden. Musterformulierungen können immer nur Anhaltspunkte bieten. Gleichwohl haben sich in der Praxis zehn Punkte herauskristallisiert, die bei einer Testamentsvollstreckeranordnung immer bedacht werden sollten: Rz. 2 1. Interessenkonflikte vermei...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 3. Unternehmensbezogene Generalvollmacht

Rz. 14 Die unternehmensbezogene Generalvollmacht stellt einen Unterfall der Vorsorgevollmacht dar. Hierbei erteilt ein – regelmäßig – Einzelunternehmer einem Bevollmächtigten umfassende Befugnisse, ihn im unternehmerischen Bereich zu vertreten. Diese Vertretungsbefugnisse wären zwar auch bereits durch die Vorsorgevollmacht rechtlich möglich. Im unternehmerischen Bereich, in ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Grundbuchänderung bei Veräußerung einer Immobilie durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 102 Gemäß § 20 GBO darf die Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Einwilligung des Berechtigten und des anderen Teils über den Rechtsübergang erklärt ist. Daneben setzt die Eintragung gemäß § 19 GBO die Bewilligung des in seinem Recht Betroffenen voraus. Dabei korrespondiert die Befugnis zur Abgabe der Eintragungsbewilligung mit der m...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Unternehmensbezogene Generalvollmacht

Rz. 32 Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker

Rz. 3 Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker (Anordnung der Testamentsvollstreckung)[3] Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Bewirkung der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erbe...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 2. Besonderheiten bei der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Rz. 41 Eine Absicherung gegen Steueransprüche gem. § 69 AO dürfte sowohl bei einer D&O-, als auch einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Hier kann nur eigenes sorgfältiges Arbeiten eine Inanspruchnahme verhindern. So wichtig die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Testamentsvollstrecker ist, so schwierig gestaltet sich oftmals der Umgan...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / A. Einführung

Rz. 1 Generell gilt: Keine Testamentsvollstreckung ohne Testament, präziser gesagt, ohne Verfügung von Todes wegen. Welche Form das Testament hat, ist gleichgültig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann gleichermaßen durch ein wirksames handschriftliches Testament wie auch ein notarielles Testament oder – über den Wortlaut des § 2197 BGB hinaus – einen Erbvertrag er...mehr

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§ 8 Inhalte der Testamentsv... / B. Erbfallsimulation

Rz. 12 Wenn der Erblasser alle Vorbereitungen getroffen hat, hat es sich als in der Praxis ausgesprochen hilfreich herausgestellt, diese auf ihre Wirkungsweise hin zu überprüfen. Dies ist insbesondere nur dann relevant, wenn ganze Unternehmen von der letztwilligen Verfügung betroffen sind. Das Heranführen des Nachfolgers bei einer Unternehmensnachfolge kann häufig weitaus wi...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IV. Aufgabenbeschreibung Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 4 Muster 24.3: Aufgabenbeschreibung Dauertestamentsvollstreckung Muster 24.3: Aufgabenbeschreibung Dauertestamentsvollstreckung (Anordnung der Testamentsvollstreckung) Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist: die Erfüllung der von mir ausgesetzten Vermächtnisse, die Bewirkung der Erbauseinandersetzung unter allen Miterben, wobei meine Teilungsanordnungen zu berücksichtigen s...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / c) Testamentsvollstrecker im Pflichtteilsprozess

Rz. 159 Pflichtteilsansprüche können nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nicht gegen den Testamentsvollstrecker, sondern nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. Dieses rechtliche Schicksal teilen auch die vorbereitenden Ansprüche auf Auskunftserteilung und Wertermittlung nach § 2314 BGB...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Antrag auf Akteneinsicht bei Pflichtteilsregulierung durch Testamentsvollstrecker

Rz. 42 Muster 24.25: Antrag auf Akteneinsicht bei Pflichtteilsregulierung durch Testamentsvollstrecker Muster 24.25: Antrag auf Akteneinsicht bei Pflichtteilsregulierung durch Testamentsvollstrecker Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache _________________________, geboren am ______...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 2. Kardinalpflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 7 Der Erbe ist dem Testamentsvollstrecker gegenüber jedoch nicht rechtslos gestellt. Dessen Kardinalpflichten ergeben sich aus §§ 2215–2219 BGB. Sie sind gemäß § 2220 BGB weitgehend zwingend, können also auch nicht durch den Erblasser selbst außer Kraft gesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker ist also immer zur Verzeichniserstellung und ordnungsgemäßen Verwaltung verp...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XII. Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 49 Muster 24.32: Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker Muster 24.32: Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau/Herrn ___...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / cc) Unrichtige Anwendung der gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln

Rz. 14 Hinsichtlich der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in der Schweiz ist der Teilungsplan unrichtig. Es kann dahinstehen, ob das Gutachten ein Gefälligkeitsgutachten war. Die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Umrechnung des Schweizerischen Vermögens zum Stichtag der Aufstellung des Planes entspricht schon vom Ansatz her nicht den rechtlichen Vorgaben des ...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / I. Wurzeln der Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Institut der Testamentsvollstreckung wurzelt im germanischen Rechtskreis[1] und wirkt daher im vom römischen Recht geprägten Erbrechtssystem ein wenig als "struktureller Fremdkörper".[2] Der Vorläufer der Testamentsvollstreckung beruhte auf Eigentumserwerb des Testamentsvollstreckers am Nachlass und damit auch auf dessen Haftungszuständigkeit, wie es die Parallelko...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 18.5.2016 verstarb die mit letztem Wohnsitz in Brühl (bei Köln) ansässige Frau Else Erpel unter Hinterlassung eines notariellen Testamentes vom 30.7.2010.[1] Darin wurde Testamentsvollstreckung wie folgt angeordnet: Zitat "Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Walter Wichtig. Er ist von allen Beschränkungen befreit, von denen ei...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / C. Rechtsfolgen der Amtsbeendigung

Rz. 23 Dem vom Erblasser wirksam ernannten Testamentsvollstrecker ist auf Antrag ein Testamentsvollstreckerzeugnis auch dann zu erteilen, wenn bereits ein Entlassungsantrag gestellt ist. Für eine Prüfung, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, ist im Zeugniserteilungsverfahren regelmäßig kein Raum.[59] Rz. 24 Anders als beim Erbschein wird mit der Beendigung des Amtes das Testamen...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XV. Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung

Rz. 52 Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung 52 Das Muster ist mit freundlicher Genehmigung des zerb verlags dem Werk Schiffer/Rott/Pruns , Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, § 5 Rn 27 entnommen. Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung[52] An das Landgericht[53] – Zivilkammer – _________________________ Klage de...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / IV. Prüfungsumfang und Entscheidung durch das Nachlassgericht

Rz. 26 Der Testamentsvollstrecker steht – anders als etwa der Nachlassverwalter[19] (§ 1975 BGB) – nicht unter der Aufsicht des Nachlassgerichtes. Entsprechend eingeschränkt sind die Prüfungsmöglichkeiten des Gerichts. Das Nachlassgericht prüft lediglich, ob eine gültige Ernennung zum Testamentsvollstrecker vorliegt, der Testamentsvollstrecker sein Amt angenommen hat und ob ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Organisation des Umgangs mit Schriftstücken

Rz. 7 Die Ablieferungspflicht für aufgefundene Testamente nach § 2259 Abs. 1 BGB gehört zu den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten. Damit trifft diese Pflicht auch den Testamentsvollstrecker, der z.B. bei der Inbesitznahme der Wohnung weitere Schriftstücke findet, die auf einen Testierwillen hindeuten. Hierzu können auch sog. Brieftestamente gehören. Die unterlassene Ab...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / F. Fazit

Rz. 75 Keine Testamentsvollstreckung gleicht der anderen – und es kommt immer anders als man denkt. Auf diesen kurzen Nenner lassen sich die bei einer Testamentsvollstreckung typischerweise auftretenden Probleme bringen. Die Gründe hierfür liegen oft schon im Handeln des Erblassers begründet. Sie geben sich teilweise unendliche Mühe bei der Einzelzuweisung vermögensmäßig rel...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 4. Interessenkonflikte bezüglich einzelner Rechtsgeschäfte oder Prozesse

Rz. 9 In derartigen Fallkonstellationen[27] werden entweder die Grundsätze über den Missbrauch der Vertretungsmacht angewandt[28] oder die Vorschrift des § 181 BGB analog angewandt.[29] Eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung ist nicht erkennbar. Für den Testamentsvollstrecker hat dies zur Folge, dass er bezüglich dieser Angelegenheit als (rechtlich) weggefallen im Sinn...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Ermittlung der Nachlassaktiva

Rz. 23 Auch bezüglich der Aktiva unterscheiden sich die zu vollstreckenden Nachlässe sehr. Gut strukturierte, idealerweise durch ein zielgerichtetes Estate Planning vorbereitete Nachlässe sind hier sicherlich deutlich besser aufgestellt als die ungeplanten Vermögen. Typischerweise finden sich in derartigen Nachlässen folgende Vermögenswerte:mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / aa) Auseinandersetzung nach billigem Ermessen?

Rz. 11 Die Vorschrift des § 2048 S. 3 BGB nimmt auf die Regelung in § 2048 S. 2 BGB Bezug und gilt darum nur im Fall einer Anordnung des Erblassers, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen solle. Bei einem solchen Dritten kann es sich zwar auch um den Testamentsvollstrecker handeln.[8] Eine Ermächtigung des Testamentsvollstreckers, die A...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 16. Keine Befreiung von § 181 BGB bei überhöhter Entnahme

Rz. 43 Zwar reicht die Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers grundsätzlich so weit, dass eine Verfügung auch dann wirksam ist, wenn sie der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses widerspricht. Weiterhin kann der Testamentsvollstrecker zur ausschließlichen Erfüllung einer Verbindlichkeit auch mit sich selbst kontrahieren, so z.B. zur Erfüllung eines fälligen Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.3 Ermächtigungsgrundlage zur Anpassung der Normalherstellungskosten

Rz. 26 Nach § 263 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die NHK in der Anlage 42 zum BewG an geänderte wirtschaftliche oder technische Verhältnisse anzupassen. Die Ermächtigungsgrundlage ist noch etwas weitergehend als die Ermächtigungsgrundlage in § 190 Abs. 3 BewG, wonach die in der Anl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster

Rz. 18 Schreiben des Vermieteranwalts auf Duldung von Reparaturmaßnahmen Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/denen Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnu...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / II. Überwiegend sofort geltende Änderungen zu den ermäßigten MwSt-Sätzen

Art. 81 Abs. 1 MwStSystRL erhält folgende Fassung: "Die Mitgliedstaaten, die am 1.1.1993 nicht von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß Art. 98 MwStSystRL Gebrauch gemacht haben, können vorsehen, dass die Steuerbemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme der Möglichkeit nach Art. 89 MwStSystRL für die Lieferung von Kunstgegenständen i.S.v. Anhang ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.4 Mehrere Abkommensberechtigte (Abs. 1 S. 4 bis 6)

Rz. 6 Betrifft die Gefahr die Doppelbesteuerung mehrere Abkommensberechtigte in der Weise, dass die Gefahr nur einheitlich für alle Antragsteller abgewendet werden kann, kann das Verfahren nur einheitlich gegenüber allen Abkommensberechtigten eingeleitet werden. Hauptanwendungsfall werden die Mitunternehmerschaften i. S. d. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO, mithin die Personengesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann schon vor Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird oder innerhalb einer Frist von höchstens 2 Wochen danach die Auflösung desselben begehren, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht auf Dauer zugemutet werden kann. Stellt ein Mitarbeiter des Arbeitgebers d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Analyse des Wortlauts des § 268 Abs. 1

Rn. 33 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 1 wird bilanzierenden UN (konkret: KapG, PersG i. S. d. § 264a sowie UN, die nach Maßgabe des PublG rechenschaftspflichtig sind (vgl. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 PublG)) ein Wahlrecht dahingehend eingeräumt, die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verfahren der buch- und belegmäßigen Aufnahme

Tz. 89 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wenn auch das unter HdR-E, HGB § 240, Rn. 83ff., vorgestellte Verfahren der körperlichen Bestandsaufnahme den Inventurzwecken weitestgehend genügt, sind doch Situationen denkbar, in denen eine körperliche Bestandsaufnahme nicht ohne Weiteres möglich oder nicht erforderlich ist. Beispiele hierfür sind "Haldenbestände, bei denen ein Schätzen od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Täterkreis

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Täter der Tatbestände des § 17 PublG kommt nicht jedermann in Betracht, sondern ausschließlich der in § 17 PublG ausdrücklich erwähnte Personenkreis (gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 PublG des UN oder seines MU sowie beim Einzelkaufmann der Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter). Allerdings dürften sich trotz der exp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einleitung des Verfahrens

Rn. 152 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld nur auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018, S. 171ff.). Gemäß § 335 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.2 Ermächtigung für das Durchschnittsentgelt (Abs. 2)

2.2.1 (Vorläufiges) Durchschnittsentgelt für das vergangene und das folgende Kalenderjahr (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2) Rz. 21 Neben der Ermächtigung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts und zur Bestimmung des Ausgleichsbedarfs erfasst Abs. 2 Satz 1 auch die Ermächtigung zur Bestimmung des Durchschnittsentgelts aller Versicherten in Anl. 1 zum SGB VI (vgl. § 70 Abs. 1) für das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1 Ermächtigung für den aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen. Seit dem Jahr 2007 muss bei den Rentenanpassungen neben dem neuen aktuellen Rentenwert auch der neue Ausgleichsbedarf bestimmt werden; alle...mehr