Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung gegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie folgt dem Gedanken, dass zwischen staatlichen Behörden auftretende Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden sollen. Bei den unter § 255 Abs. 1 Satz 2 AO fallenden juristischen Personen de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen eine begonnene Vollstreckung einzustellen bzw. zu beschränken ist und welches Schicksal in diesen Fällen bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen erleiden. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abschn. 5 Abs. 4 VollstrA sieht darüber hinaus vor, dass Vollstr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 278 Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 278 AO beschreibt die vollstreckungsrechtlichen Rechtsfolgen nach Erlass eines Aufteilungsbescheids. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 278 Abs. 1 AO, dass die Vollstreckung nach Ergehen des Aufteilungsbescheids nur nach Maßgabe des auf den einzelnen Schul...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungsgebot ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Leistung, Duldung oder Unterlassung (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Regelungsinhalt des diese Aufforderung enthaltenden Verwaltungsakts erschöpft sich in dem "Befehl", eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu der der Schuldner aufgrund eines ande...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist bezüglich der Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner auf einschlägige Vorschriften der ZPO. S. Abschn. 27 VollstrA. § 739 ZPO Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes oder der Gläubiger einer Eh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Schrifttum Schwarzer, Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO, DStZ 1994, 366; Weinreuter, Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub nach der Abgabenordnung, DStZ 1999, 853; Balmes, Rettungsanker Vollstreckungsaufschub – Praxishinweise und Mustertext zur "Schonungspflicht", AO-StB 2002, 65; Bartone, Einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach § 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 286 Vollstreckung in Sachen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht den §§ 808, 809 ZPO. S. Abschn. 35 VollstrA und Abschn. 32 VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 265 Vollstreckung gegen Erben

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Na...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Streitigkeiten betreffend die Übergangsvorschriften (Sechster Abschnitt des Zweiten Teils des StBerG) und über die Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen (Erster Abschnitt des Dritten Teils des StBerG)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Übergangsvorschriften der §§ 154 bis 157b StBerG betreffen die Anwendung des StBerG im Falle von Gesetzesänderungen. Der Finanzrechtsweg ist daher z. B. für Streitigkeiten eröffnet, die sich aus der weiteren Tätigkeit früher zugelassener Steuerberatungsgesellschaften ergeben (FG Nds v. 19.08.1997, VI 622/93, EFG 1998, 244; Braun in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 151 FGO für Vollstreckungsmaßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften wegen Geldforderungen. Ein Anfechtungsurteil (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder ein AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 FGO) bilden hierfür keine taugliche Grundlage (BFH v. 19.01.2004, VII B 187/03, BFH/NV 2004, 466; BFH v. 23.01.2004, VII B 131/0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertung der nach § 322 AO eingetragenen Sicherungsrechte am unbeweglichen Vermögen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Zuge der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen gem. § 322 AO eine Sicherungshypothek, Schiffshypothek oder ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug eingetragen worden, füh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 737 ZPO Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Bestell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt nach den Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes und zwar auch dann, wenn eine Landesfinanzbehörde den Bescheid erlassen hat. Die Ersatzzustellung ist statthaft (BVerfG v. 21.01.1969, 2 BvR 724/67, NJW 1969, 1103). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckung rechtskräftiger ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 289 Zeit der Vollstreckung

Schrifttum App, Vollstreckungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten des Finanzamts zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen, DStZ 1992, 273; App, Rücksichtnahme auf jüdische Festtage bei der Zwangsvollstreckung, DGVZ 1995, 181. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung nimmt Bezug auf den seit 01.07.2002 geltenden § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO. S. Abschn. 10 VollzA. § 758a ZPO...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / I. Das Problem

Ehegatten mit Kind haben Steuerklasse IV Wir betreiben als anwaltliche Bevollmächtigte für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und haben dessen Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Wir haben nachfolgend vom Drittschuldner eine Lohnabrechnung des verheirateten Schuldners erhalten. Aus dieser ergab sich die Lohnsteuerklasse IV und dass der Schuldner ein Kind h...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt des Sechsten Teils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sechste Teil der AO, der die §§ 249 bis 346 AO umfasst, regelt das Verfahren hinsichtlich der Vollstreckung von Ansprüchen, die den Finanzbehörden gegenüber den Stpfl. zustehen. Der Vollstreckung zugänglich sind nur Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ ...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / II. Die Lösung

Frage nach den eigenen Einkünften Kann aus der Lohnsteuerklasse IV geschlossen werden, dass die Ehefrau das gleiche Einkommen hat wie der Schuldner, kommt grundsätzlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht. Danach kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 FGO regelt die Vollstreckung zugunsten eines abgabenberechtigten Beklagten (während die Vollstreckung zugunsten des Klägers nach §§ 151 bis 154 FGO erfolgt). Da die Vollstreckung aus Verwaltungsakten der Finanzbehörden, die auf Geldleistung (insbes. Steuerbescheide) oder auf andere Leistungen gerichtet sind, ohnehin nach dem Vollst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kernvoraussetzung für eine Billigkeitsmaßnahme nach § 258 AO ist, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist. Diese Form der Unbilligkeit stellt im Vergleich zur Unbilligkeit der Einziehung – so die Terminologie beim Erlass (§ 227 AO), die voraussetzt, dass es schlechthin unbillig ist, den Anspruch geltend zu machen – ein Weniger ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässige Einwendungen

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der Vollstreckungsbehörde kann der Vollstreckungsschuldner Einspruch einlegen und geltend machen, die Vollstreckung an sich oder die Art und Weise der Vollstreckung sei unzulässig, ferner, die Vollstreckungsbehörde verweigere zu Unrecht Vollstreckungsschutz (§§ 258, 297 AO; s. Abschn. 11 VollstrA). Rz. 6 Stand: 22. A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen gelten für Grundstücke (auch Miteigentumsanteile an Grundstücken; Eigentum nach dem WEG) und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht), daneben aber auch für im Schiffsregister eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks, die im Schiffsbauregister eingetragen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendbarkeit durch Verweis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darüber hinaus kann den Finanzbehörden aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Zuweisung die Vollstreckung wegen anderer Geldleistungen übertragen werden (§§ 12, 17 FVG); insoweit gelten ebenfalls die Vorschriften des Sechsten Teils. In Betracht kommen z. B. die Steuern der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, die Rückforderung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO enthält keine eigenständige Regelung der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Vielmehr verweist § 322 Abs. 1 AO auf sämtliche für die gerichtliche Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften, namentlich auf §§ 864 bis 871 ZPO , das ZVG (§ 322 Abs. 1 Satz 2 AO) und auf das LuftFzgG (s. § 306 AO Rz. 1). Wegen der Vollstreckung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 77 Duldungspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Duldung der Zwangsvollstreckung in bewegliches bzw. unbewegliches Vermögen. Die hiernach bestehende Duldungspflicht wird durch die in § 191 Abs. 1 AO vorgesehenen Duldungsbescheide realisiert. Zwar betrifft § 77 AO nur zwei besondere Fälle der Duldungspflicht, doch bedeutet dies keine abschließende Reg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 287 Abs. 1 AO gibt dem Vollziehungsbeamten die Befugnis, die Wohn- und Geschäftsräume sowie die Behältnisse zu durchsuchen. Durchsuchen bedeutet mehr als nur Betreten. Kennzeichnend für den Begriff der Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen des Vollziehungsbeamten nach Sachen, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Notwendigkeit der Mahnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden (§ 259 Satz 1 AO). Das FA trifft damit zwar eine Ermessensentscheidung darüber, ob vor Beginn der Vollstreckung gemahnt wird (s. BFH v. 02.11.1998, VII B 148/98, BFH/NV 1999, 588). Der Gesetzgeber hat das Erme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anwendungsbereich für Realsteuern (§ 1 Abs. 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit in Übereinstimmung mit Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG die Verwaltung der Realsteuern den Gemeinden übertragen worden ist (s. Rz. 22), hat der Bund gem. Art. 108 Abs. 5 Satz 2 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verfahren (s. §§ 25ff. GrStG, §§ 16ff. GewStG). Hierfür regelt § 1 Abs. 2 AO im Einzelnen, inwieweit die AO anwendbar ist (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Arrest ist keine Maßnahme im Vollstreckungsverfahren, er bereitet diese nur vor (BFH v. 05.11.2002, II R 58/00, BFH/NV 2003, 353). Zweck eines dinglichen Arrestes (Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen) ist die Sicherung der Vollstreckung künftiger Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 AO (BFH v. 06.02.2013, XI B 125/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verwaltungsakte in sonstigen Angelegenheiten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO betrifft die Vollziehung von Verwaltungsakten in Angelegenheiten, die nicht von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO erfasst werden. Es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung in Bund oder Ländern der ertragsberechtigten Körperschaft zur Durchsetzung von im Übrigen selbst verwalteten Abgaben Vollziehungshilfe gewährt,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Vollstreckungsverfahren ein eigenständiger Verfahrensabschnitt im Besteuerungsverfahren ist. Einwendungen gegen Maßnahmen anderer Verfahrensabschnitte, z. B. die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids im Steuerfestsetzungsverfahren betreffend, können im Einspruchs- bzw. Klageve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Korrektur eines Aufteilungsbescheids ist nach § 280 Abs. 2 AO, dass die Vollstreckung nicht bereits beendet ist. Die Vollstreckung ist beendet, wenn die Vollstreckung endgültig eingestellt ist (§ 257 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AO). Die Sperre des § 280 Abs. 2 AO greift aber nicht ein, wenn die Vollstreckung gem. § 258...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 278 Abs. 1 AO, dass die Vollstreckung nach Ergehen des Aufteilungsbescheids nur nach Maßgabe des auf den einzelnen Schuldner entfallenden Betrags erfolgt, ist an sich selbstverständlich, denn die Beschränkung der gegen den einzelnen Gesamtschuldner gerichteten Vollstreckungsmaßnahmen war gerade der Zweck der begehrten A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 281 Abs. 1 AO ist die Pfändung die für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ausschließlich in Betracht kommende Vollstreckungsmaßnahme. Die Pfändungsverfügung ist ein Verwaltungsakt (BFH v. 04.02.1992, VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789; BFH v. 18.07.2001, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141; BFH v. 18.07.2001, VII R 101/98, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Möglichkeit der Aufteilung der Gesamtschuld bei Zusammenveranlagung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesetzlich gegebene Möglichkeit für Gesamtschuldner im Fall der Zusammenveranlagung die Vollstreckung im Wege der Aufteilung der Steuerschuld zu beschränken (s. §§ 268 bis 280 AO) bleibt unberührt (s. § 44 Abs. 2 Satz 4 AO). Ein erlassener Aufteilungsbescheid berührt den Bestand der Gesamtschuld im Grundsatz nicht (Drüen in Tipke/Kr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arrestgrund

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Arrestgrund liegt vor, wenn nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die arrestweise Sicherung die künftige Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (BFH v. 26.02.2001, VII B 265/00, BStBl II 2001, 464; die Rspr. zusammenfassend zuletzt BFH v. 06.02.2013, XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615). Das kann der Fall sein, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an vollstreckungsrechtliche Besonderheiten des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen an (LuftFzgG; v. 26.02.1959, BGBl I 1959, 57, zuletzt geändert am 31.08.2015, BGBl I 2015, 1474) und betrifft allein die Vollstreckung in Ersatzteile. Wegen der Vollstreckung in das Luftfahrzeug selbst s. § 322 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht kann nur auf Antrag tätig werden (auch s. Rz. 3). Der Antrag muss den Verwaltungsakt, hinsichtlich dessen Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung begehrt wird, bezeichnen. Aus ihm muss hervorgehen, dass und in welchem Umfang der Verwaltungsakt angefochten ist. Im Antrag ist darzulegen, dass entweder ernstliche Zweifel an de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 285 Vollziehungsbeamte

Schrifttum Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollziehungsbeamte sind ausgewählte Beamte der Vollstreckungsbehörden (Amtsträger), die ständig oder in Einzelfällen zur Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden (Abschn. 24 Abs. 3 V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ermittlungsbefugnisse (§ 249 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Finanzämtern und Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden steht die Befugnis zu, zur Vorbereitung der Vollstreckung die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (§ 253 AO) zu ermitteln. Systematisch ist die von § 249 Abs. 2 AO geregelte Tätigkeit noch kein Teil der Vollstreckung selbst, sondern hat eigenst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckungsbeschränkung des § 277 AO knüpft an den "Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung" an. Dieser Antrag ist identisch mit dem nach § 268 AO gestellten Aufteilungsantrag (BFH v. 11.03.2004, VII R 15/03, BStBl II 2004, 566). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während des Aufteilungsverfahrens darf ein Vollstreckungsverfah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensrechtliche Anbringung der Einwendungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den unter Rz. 3 bis 13 genannten Fällen steht dem Dritten zur Wahrung seiner Rechte die Drittwiderspruchsklage offen (§§ 262 Abs. 1 Satz 1, 771 ZPO). Mit der Klage verfolgt der Dritte das Ziel, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung feststellen zu lassen oder die Einstellung der Verwertung oder Vollstreckung. Die Klage ist beim o...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1958 BGB: Gegen den Erben kann vor Annahme der Erbschaft ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, gerichtlich nicht geltend gemacht werden. In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift darf gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft kein Verwaltungsakt erlassen werden. Dies betrifft nicht nur das Vollstreckungsverfahren, sond...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Loschelder, Wenn die Vollstreckung wegen Steuerschulden droht – Maßnahmen des Finanzamts und Gegenmaßnahmen des Beraters, AO-StB 2001, 281; Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Sach...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sobald und soweit der zu vollstreckende Verwaltungsakt nicht mehr vollziehbar (§§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 251 AO) oder aufgehoben ist, der Anspruch auf die Leistung erloschen ist (§§ 257 Abs. 1 Nr. 3, 47 AO) oder diese gestundet ist (§§ 257 Abs. 1 Nr. 4, 222 AO), muss die Vollstreckung eingestellt oder beschränkt werden. Weitere Vollstre...mehr