Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Vollstreckung durch sonstige Vollstreckungsorgane

Rz. 79 Alle anderen Vollstreckungsorgane (Vollstreckungsgericht, Prozessgericht, Grundbuchamt, s. Rdn 4) können dem Schuldner die Gegenleistung weder tatsächlich noch wörtlich anbieten. Sie überprüfen lediglich vor Beginn der Vollstreckungsmaßnahme, ob der Schuldner befriedigt wurde oder ob Annahmeverzug vorliegt. Gem. § 765 Nr. 1 ZPO muss der Nachweis hierüber durch öffentl...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / V. Wirksamkeit, Dauer und Vollstreckung des Fahrverbotes

1. Wirksamkeit Rz. 26 Das Fahrverbot wird grundsätzlich gemäß § 25 Abs. 2 StVG wirksam mit der Bußgeldentscheidung. Eine Privilegierung gegenüber dem Fahrverbot gemäß § 44 StGB sieht jedoch § 25 Abs. 2a StVG vor: Wenn in den zwei Jahren vor Begehung der Ordnungswidrigkeit und auch bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot angeordnet worden war, und zwar gleichgültig, ob nac...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVII. Vollstreckung

Rz. 32 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Vollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Rz. 33 Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, so dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 14 Vollstreckung / b) Zahlungsvereinbarung

aa) Überblick Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differe...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 4. Vollstreckung

Rz. 10 Die Vollstreckung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB obliegt der Vollstreckungsbehörde. Soweit der Führerschein sich nicht in amtlicher Verwahrung befindet, ist der Verurteilte zur Herausgabe aufzufordern und über den Beginn des Fahrverbotes zu belehren. Notfalls ist der Führerschein gem. § 463b Abs. 3 StPO zu beschlagnahmen. Mehrere Fahrverbotsanordnungen werden nebene...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / II. Vollstreckung innerhalb einer 4-Monatsfrist

Rz. 73 Eine Besonderheit des Bußgeldrechts regelt § 25 Abs. 2a StVG: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht bestimmen, dass das Fahrverbot erst wirksam wird nach Ablauf einer Frist von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung. Rz. 74 Es darf gegen den Betroffenen in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot, auch kein solches nach § 44 StGB,[103] ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Überblick

Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV.mehr

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§ 1 Einleitung / II. Vollstreckung

Rz. 10 Wird der Anwalt in Vollstreckungssachen tätig, gilt § 25 RVG, da es keine wertabhängigen Gerichtsgebühren gibt, sondern vielmehr Festgebühren erhoben werden. Eine Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG scheidet daher aus.[1] Die Wertfestsetzung erfolgt – sofern erforderlich und beantragt – ausschließlich im gerichtlichen Verfahren nach § 33 RVG.mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Herausgabe der Ehewohnung

Rz. 16 Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert im Vollstreckungsverfahren nicht den Wert übersteigen darf, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung der Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist. Solche Fälle kommen dann vor, wenn in der Hauptsache ein privilegierter Wert gilt, wie etwa bei der Herausgabe der Ehewohnung. Beisp...mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 70 In Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge gelten die gleichen Gebühren wie für die Vollstreckung selbst, wobei zu beachten ist, dass für den Anwalt des Vollstreckungsgläubigers das Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit zählt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 14 Vollstreckung / a) Überblick

Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differenzieren:mehr

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§ 14 Vollstreckung / IV. Vertretbare Handlungen

Rz. 23 Bei der Vollstreckung vertretbarer Handlungen richtet sich der Gegenstandswert nach dem Interesse des Gläubigers, also dem Erfüllungsinteresse und damit nach dem Wert der Hauptsache (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Beispiel 21: Vollstreckung vertretbarer Handlungen Der Ehemann hatte nach Auszug aus der von ihm zunächst genutzten vormaligen Ehewohnung in der Garage umfangreiche...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Kindesherausgabe

Rz. 21 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Herausgabe eines Kindes wird nach § 89 FamFG durch Verhängung eines Ordnungsgelds oder Ordnungshaft vollstreckt. Wenn diese Mittel nicht ausreichend sind, kann nach § 96 FamFG unmittelbarer Zwang angeordnet werden. Rz. 22 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert, den die Kindesherausgabe für den Vollstrec...mehr

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§ 14 Vollstreckung / A. Überblick

Rz. 1 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 2 Überwiegend folgt die Vollstreckung den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 14 Vollstreckung / C. Die Gebühren

I. Vollstreckung 1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 33...mehr

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§ 14 Vollstreckung / B. Gegenstandswerte

I. Überblick Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsg...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Geldforderung

1. Fällige Geldforderung Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehe...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 38 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Vollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. Beispiel 31: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen rückständiger Unterhaltsforderu...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Überblick

Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsgebühren geso...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Zukünftiger und fälliger Unterhalt

Rz. 14 Wird sowohl wegen zukünftiger als auch fälliger Unterhaltsansprüche gepfändet, sind gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG die zukünftigen Forderungen nach § 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten; hinsichtlich der fälligen Beträge bleibt es bei § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG. Deren Wert ist in voller Höhe dem Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen. Beispiel 9: Pfändung zukünftige...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Fällige Geldforderung

Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehefrau gegen den Ehemann a...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Nicht vertretbare Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen

Rz. 24 Nicht vertretbare Handlungen werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern, oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 888 ZPO). Rz. 25 Duldungs- und Unterlassungsansprüche werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 890 ZPO...mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Zukünftiger Unterhalt

Rz. 13 Soweit aus Unterhaltstiteln gem. § 850d Abs. 3 ZPO wegen der künftig fällig werdenden Unterhaltsforderungen vollstreckt wird, richtet sich der Gegenstandswert gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG nach § 51 Abs. 1 FamGKG. Beispiel 7: Pfändung zukünftigen Arbeitseinkommens wegen unbefristeter künftiger Unterhaltsforderungen Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss...mehr

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§ 14 Vollstreckung / XII. Zahlungsvereinbarung

Rz. 35 Im Falle einer Zahlungsvereinbarung ist nach § 31b RVG ein Wert von 20 % des Anspruchs anzusetzen. Beispiel 29: Zahlungsvereinbarung Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Titel über 5.500,00 EUR erwirkt. Hiernach einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte dahingehend, dass der Ehemann den titulierten Betrag in monatlichen Raten tilgen darf, und die Ehef...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Terminsgebühr

Rz. 44 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Vollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weitergehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Anm. zu Nr. 3310 ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / aa) Überblick

Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 14 Vollstreckung / IX. Beschwerdeverfahren

Rz. 32 In Beschwerdeverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mit der Beschwerde verfolgte Interesse unter Berücksichtigung der Wertvorschriften des § 25 Abs. 1 u. 2 RVG.mehr

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§ 14 Vollstreckung / XI. Erinnerungsverfahren

Rz. 34 In Erinnerungsverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 RVG. Es gilt das Gleiche wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 32).mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Grundsatz

Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt den Anwalt m...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Sicherungsvollstreckung

Rz. 29 Der Gegenstandswert für einen Antrag auf Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) soll nicht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung zu bemessen sein, sondern mit einem Bruchteil, weil die Sicherungsvollstreckung nur der vorläufigen Sicherung des Gläubigers vor einem Vermögensverfall des Schuldners und nicht der Befriedigung des Glä...mehr

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§ 14 Vollstreckung / X. Rechtsbeschwerde

Rz. 33 In Rechtsbeschwerdeverfahren richtet sich der Wert ebenfalls nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mit der Rechtsbeschwerde verfolgte Interesse unter Berücksichtigung der Wertvorschriften des § 25 Abs. 1 u. 2 RVG.mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Rechtsbeschwerde

Rz. 78 Kommt es zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren, das allerdings zulässiger Weise nur von einem BGH-Anwalt betrieben werden kann, entsteht eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und im (wohl eher theoretischen) Fall eines Termins eine 1,2-Terminsgebührn nach Nr. 3516 VV.mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Herausgabevollstreckungen

1. Grundsatz Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / IV. Erinnerung

Rz. 71 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Beschwerde

Rz. 75 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 76 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VII. Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 30 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 27: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / I. Allgemeines

Rz. 72 Der sachliche Gehalt des Fahrverbotes gemäß § 44 StGB und des Fahrverbotes gemäß § 25 StVG ist gleich. Ein Unterschied besteht darin, dass das Fahrverbot gemäß § 25 StVG eine Nebenfolge ist, da das Ordnungswidrigkeitenrecht keine Strafe kennt. Dies ist jedoch lediglich ein dogmatischer Unterschied und kein sachlicher Unterschied.[102] Zur Vollstreckung ist daher zu ve...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / V. Bedingter Auftrag

Rz. 11 Wird ein bedingter Auftrag erteilt, so ist nicht auf den Tag des Auftrags, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts abzustellen. Dies ist insbesondere bei gestaffelten Aufträgen zu beachten. Beispiel 6: Bedingter Auftrag (I) Der Anwalt hatte vom Mandanten im Juli 2013 den Auftrag erhalten, den Ehemann anzumahnen und für den Fall, dass dieser nicht bis zum 2.8.2013 z...mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / III. Anwaltsvergütung

Für Anwalt gesonderte Angelegenheit Während ein Ratenzahlungsantrag im Verfahren mit den dort verdienten Gebühren abgegolten wird, zählt der nachträgliche Antrag auf Ratenzahlung für den Verteidiger nicht mehr zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bzw. zum gerichtlichen Verfahren, da diese Verfahren spätestens mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeschlossen sind (siehe ...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Unterhalt

OLG Köln, Beschl. v. 8.11.2016 – 26 UF 107/16, FamRZ 2017, 1833 Der Gesetzgeber hat in § 197 BGB deutlich zum Ausdruck gebracht, in welchen zeitlichen Grenzen ein Schuldner grundsätzlich mit der Vollstreckung titulierter Forderungen rechnen muss. Innerhalb der in § 197 BGB festgelegten Zeiträume steht es grundsätzlich zur Disposition des Gläubigers, wann er eine Vollstreckung...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Qualifizierte Vollstreckungsklausel

Rz. 22 Hängt die Vollstreckung aus dem Titel jedoch von einem vom Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer Bedingung ab oder soll die Vollstreckung für und gegen eine andere als im Titel genannte Person erfolgen, so ist eine qualifizierte Klausel gem. § 726 ZPO erforderlich. Die Klausel ergänzt in diesem Fall das Urteil. Rz. 23 Eine Überprüfung des Eintritts der Bedingung bzw....mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 535 Jede Vollstreckung ist für den Schuldner unangenehm. Wer die Vollstreckung durchführt, darf dabei nie vergessen, dass eine durch ein Gericht festgestellte Forderung gegen den Schuldner vorliegt. Rz. 536 Eine Zwangsversteigerung stellt für den Schuldner oft eine besondere Härte dar. Er verliert "sein Haus" und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt, wenn die Immobilie s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Beitreibung des Zwangsgeldes

Rz. 351 Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1983, 1859) wird das Zwangsgeld auf Antrag des Gläubigers und nicht von Amts wegen beigetrieben. Im Vollstreckungsantrag ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vom entsprechenden Vollstreckungserlös das Zwangsgeld an die Staatskasse abgeführt wird, die bisherigen mit vollstreckten Kosten stehen dem...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

I. Unzulässige Streitwert-Festsetzung Nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG setzt das Gericht den Streitwert für die Gerichtsgebühren fest, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wenn und Umgekehrt folg...mehr