Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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FoVo 3/2018, Die irrtümliche Leistung des Drittschuldners

Immer wieder kommt es vor, dass Drittschuldner dem Gläubiger einen vermeintlichen Erlös der Zwangsvollstreckung auskehren, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese fehlgeleitete Zahlung auf das Dreiecksverhältnis zwischen Schuldner, Gläubiger und Drittschuldner hat, insbesondere, ob und wer die Überzahlung vom Gläub...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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FoVo 3/2018, Offenlegung einer Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber

Ziel der vor- wie nachgerichtlichen Forderungsbeitreibung ist die gütliche Einigung, wenn eine Vollzahlung des Schuldners nicht zu erreichen ist. Das Bestreben geht dahin, mit dem Schuldner in Kontakt zu treten, um einen Teilzahlungs-, Ratenzahlungs- oder einen Abfindungsvergleich zu erreichen. Aber auch wenn der Schuldner behauptet und nachweist, dass er aktuell nicht leist...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach ihrer am 16.7.2014 in ... verstorbenen Mutter H. E. R., geb. R., ausweist. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet. Sie hinterließ drei Kinder, darunter die Antragstellerin und den Beteiligten zu 2), ein weiterer Bruder ist nach Angaben der Antragstellerin bereits im Jahr...mehr

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Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.5.1 Einziehung bei Nichtzahlung (Abs. 3 Satz 2 bis 10)

Rz. 15 Die Neuregelung durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (vgl. Rz. 2b) verpflichtet nunmehr das Krankenhaus, den Einzug selbst vorzunehmen (Abs. 3 Satz 3). Abs. 1 Satz 2 gilt ausdrücklich nicht (Satz 2). Die Krankenhäuser werden zur Durchsetzung des Forderungseinzugs beliehen (Satz 4), d. h., sie können selbständig hoheitlich handeln. Sie können dementsprechend ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.9 Vollstreckung des Duldungsbescheids

Rz. 78 Der Duldungsbescheid verpflichtet, die Vollstreckung zu dulden.[1] Der Duldungspflichtige ist aber nicht gehindert, den Primäranspruch[2] zu erfüllen, um Vollstreckungsmaßnahmen auszuschließen.[3] Rz. 78a Nach § 249 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde den Duldungsbescheid, wenn der Primäranspruch nicht erfüllt ist, selbst vollstrecken. Der Duldungspflichtige ist Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Gerichtliche Feststellung und Vollstreckung

Rz. 5 Leistet der kraft Vertrags Einstandspflichtige nicht freiwillig, so ist der privatrechtliche Anspruch durch eine Entscheidung der ordentlichen Gerichte festzusetzen.[1] Es muss erforderlichenfalls ein Mahnbescheid[2] erwirkt oder Klage[3] eingereicht werden. Nicht zulässig wäre es demgegenüber, wenn die Finanzbehörde ihren Anspruch nach § 192 AO mittels Haftungsbescheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 65 Ein Duldungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO ein Verwaltungsakt, in dem die Behörde einen gegen den Duldungspflichtigen bestehenden gesetzlichen Duldungsanspruch[1] festsetzt .[2] Duldungspflichtiger ist, wer kraft Gesetzes[3] verpflichtet ist, die Vollstreckung in Vermögensgegenstände, die sich in seinem Eigentum oder seiner Verfügungsgewalt bzw. seinem Gewahrs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.2.2 Duldungsnorm

Rz. 69 Voraussetzung ist einmal, dass die Normerfordernisse der die Duldungspflicht begründenden Rechtsnorm erfüllt sind.[1]. Durch die Duldungsnorm werden die Personen des Duldungspflichtigen, der Gegenstand, in den die Vollstreckung erfolgen darf, sowie der Duldungsumfang, d. h. für welche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis in welcher Höhe die Vollstreckung erfolgt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.1.2 Verfahrenssystematische Einordnung

Rz. 66 Die Duldungspflicht ist eine modifizierte Form der Haftung .[1] Die materiellen und formellen Grundregeln für die Haftung gelten demgemäß für die Duldung entsprechend. Insofern gelten die allgemeinen Anforderungen an einen Haftungsbescheid hier grundsätzlich entsprechend.[2] Allerdings ist die Anhörung der Berufskammer nach § 191 Abs. 2 AO bei Duldunsbescheiden nicht e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Begriffsbestimmungen (§ 191 Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 1 Es ist zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner zu unterscheiden. Denn Haftung im Steuerrecht heißt im Unterschied zum Zivilrecht für eine fremde Schuld mit seinem eigenen Vermögen einstehen zu müssen.[1] Schuld bedeutet in diesem Zusammenhang die Leistungspflicht des Steuerschuldners[2] aufgrund des gegen ihn selbst bestehenden Anspruchs aus dem Steuerschuldverh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.5 Form und Inhalt des Duldungsbescheids

Rz. 72 Der Duldungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 2 und 3 AO in Schriftform ergehen .[1] Der Erlass des Duldungsbescheids in elektronischer Form gem. § 119 Abs. 2 S. 1 AO [2] ist zulässig. Rz. 73 An den Inhalt des Duldungsbescheids sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an den Inhalt eines Haftungsbescheids[3]; es gelten insoweit die allgemeinen Bestimmungen für de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.6 Leistungsgebot (§ 219 AO) – Fälligkeit

Rz. 27 Die Haftungsschuld wird grundsätzlich nach § 220 Abs. 2 S. 2 AO mit der Bekanntgabe des Haftungsbescheids [1] fällig[2], sofern der Fälligkeitszeitpunkt nicht durch eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO [3] , d. h. ein Leistungsgebot i. S. v. § 254 Abs. 1 AO [4] , bestimmt wird.[5] Wird die fällige Haftungsschuld nicht freiwillig erfüllt, so entstehen dadurch umniszusc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.3 Handlungsermessen/Entschließungsermessen

Rz. 41 Beim Erlass des Haftungsbescheids ist die Ausübung des Handlungsermessens (auch Entschließungs- oder Tätigkeitsermessen genannt)zwingend erforderlich, da die Finanzbehörde von der Geltendmachung der Haftung auch dann absehen kann, wenn der Steueranspruch dann insgesamt nicht realisierbar ist.[1] ) Insofern wird bei Ausübung des Handlungsermessens von der Finanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.2.3 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 70 Der Duldungsanspruch setzt begrifflich die Existenz eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis voraus .[1] Die Duldungspflicht ist streng akzessorisch. [2] Veränderungen, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis mindern oder zum Erlöschen bringen, wirken sich demgemäß unmittelbar auf den Bestand der Duldungspflicht aus.[3] Der Anspruch aus dem Steuerschuldv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Grundlage

Rz. 1 Haftungbedeutet das Einstehenmüssen für eigene oder fremde Schuld, wobei im Unterschied zum Zivilrecht das Steuerrecht den Begriff der Haftung auf das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld einengt.[1] Diese Einstandspflicht kann kraft Gesetzes entstehen[2], sie kann aber auch gem. § 48 Abs. 2 AO durch Vertrag zwischen der Finanzbehörde und dem Dritten begründet werden...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 3. Abänderungsgrund – Einwendung gegen die Vollstreckung

Für die nicht eindeutig geklärte Abgrenzung von Abänderungsgründen und Einwendungen, auf die ein Vollstreckungsgegenantrag gestützt werden kann,[10] gelten bei Entscheidungen und nichtrechtskraftfähigen Titeln die gleichen Kriterien. Entscheidend ist der Gesichtspunkt der möglichen künftigen Änderung der der Unterhaltsfestsetzung zugrunde gelegten Verhältnisse.[11] Nach eine...mehr

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FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / II. Geschäftsgebühr in der Vollstreckung?

Nicht mit dem AG Speyer Das AG Speyer (11.9.2017 – 32 C 23/17) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob in der Zwangsvollstreckung eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Androhung der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann. Es verneint die Frage. Die Grundsätze Kosten von Beitreibungsmaßnahmen und damit auch hier einhergehende gesetzliche Gebühre...mehr

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FoVo 2/2018, Vollstreckbare... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH trägt die OLG-Entscheidung Das OLG hat den Schiedsspruch mit Recht für vollstreckbar erklärt. Nach § 1060 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruchs (nur) abzulehnen, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt. Die Rechtsbeschwerde macht ohne Erfolg geltend, der Schiedsspruch sei nach § ...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / 1

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zfs 2/2018, Die Entwicklung... / VII. Gerichtszuständigkeit bei Anschlussflügen

Mit zwei Vorlagebeschlüssen bereits vom 14.6.2016 hatte der BGH[42] dem EuGH Fragen vorgelegt zum Gerichtsstand bei aufeinanderfolgenden Flügen, die zwar einheitlich gebucht, aber von zwei unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wurden.[43] Ein ähnliches Vorabentscheidungsersuchen hatte zuvor schon das AG Düsseldorf an den EuGH gerichtet.[44] In seinen Schlussantr...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / VI. Höhe des Gebührensatzes

Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist zu differenzieren:mehr

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AGS 2/2018, Streitwert der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist zulässig; insbesondere wird der Beschwerdewert gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht. In der Sache hat sie jedoch im Wesentlichen keinen Erfolg. 1. Für die Zeit bis zur Erledigungserklärung des Klägers ist der Wert auf 21.171,67 EUR anzuheben. a) Das LG hat den Streitwert des Klageantrags Ziff. I zutreffend mit 20.000,0...mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind verheiratet. Am 10.9.2012 schlossen sie zur Urkunde des Notars G. unter der Urkundenrollen-Nr. ...12 G/2012 einen Ehe- und Erbvertrag zur Regelung des Getrenntlebens. Unter der Überschrift "Unterhalt" enthält dieser folgende Regelungen: Hinweis 1. "Leibrente" a) Der Ehemann verpflichtet sich hiermit, ab dem 1.10.2012 an die Ehefrau auf deren Lebensdauer eine...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

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FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / I. Eigenvertretung von Inkassounternehmen

Inkassounternehmen geht im eigenen Namen vor Inkassounternehmen können nach einer Entscheidung des LG Darmstadt (15.3.2017 – 5 T 515/16, zfm 2017, 203) im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1 und 4 RDGEG, §§ 788, 91 Abs. 2 S. 3 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben. Das gilt nach einer weiteren Entscheidung des LG...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Es liegt kein Berufungsgrund im Sinne des § 513 ZPO vor, denn weder beruht die Entscheidung des Landgerichts auf einer Rechtsverletzung nach § 546 ZPO noch rechtfertigen nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung. 1. Der Klägerin steht der begehrte Zahlungsanspruch gegen den Beklagten auf keiner ...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 1. Abänderungsantrag kraft zwingenden Rechts

Die Abänderung von Titeln über den gesetzlichen Unterhalt ist, je nachdem, ob sie rechtskraftfähig sind oder nicht, in eigenen Normen geregelt – in § 238 FamFG einer- und in § 239 FamFG andererseits. Für alle Titel ist nur der Abänderungsantrag an das Gericht der statthafte Rechtsbehelf, um die Abänderung eines Titels zu erlangen. Die Bestimmungen der §§ 238, 239 FamFG entha...mehr

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FoVo 2/2018, Vollstreckbare... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung von Schiedssprüchen wird wichtiger Nicht zuletzt vor dem Hintergrund langer Prozesszeiten kommt der Schiedsgerichtsbarkeit eine immer größer werdende Bedeutung zu. Im Ergebnis sind solche Verfahren schneller, in der Gesamtschau kostengünstiger und wegen der Nichtöffentlichkeit auch vertrauenswürdiger. Weil die Parteien die Möglichkeit haben, auf die Zusammensetz...mehr

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AGS 2/2018, Streitwert der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen die Beklagte Vollstreckungsabwehrklage erhoben, um die Zwangsvollstreckung aus einem durch Gerichtsbeschluss festgestellten Vergleich für unzulässig erklären zu lassen. In diesem Vergleich hatte er sich zur Zahlung von 30.000,00 EUR verpflichtet, von denen er 10.000,00 EUR zahlte. Den Restbetrag von 20.000,00 EUR behielt er unter Berufung auf ein ihm z...mehr

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FoVo 2/2018, Vollstreckbare... / Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob die Vollstreckung eines Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO), kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs an. 2. Verpflichtet sich ein Schuldne...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Internationales

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.3.2017 – 2 UF 106/16 Von der Vollstreckung eines die Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ anordnenden Beschlusses ist abzusehen, wenn diese mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgebenden Umstände zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eingetreten sind (Anschl. an...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 1. Abänderungsantrag als Angriff oder zur Verteidigung

Eine Entscheidung kann nach dem Wortlaut des Gesetzes nur im Wege eines Antrags nach § 238 FamFG abgeändert werden, nicht im Wege der Einwendung.[13] Es ist zu fragen, ob dies wegen des insoweit gleichen Wortlauts in § 239 FamFG auch bei einem nichtrechtskraftfähigen Titel gilt. Das Antragserfordernis für die Abänderung in § 238 FamFG ist bei der rechtskraftfähigen Entscheidu...mehr

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FoVo 2/2018, Und wenn die R... / 3 Der Praxistipp

Relevanz in der Einzelvollstreckung Wieder einmal hat der BGH eine Frage, die Vorschriften des 8. Buches der ZPO betrifft, im Kontext einer insolvenzrechtlichen Fragestellung beantwortet. Da das Insolvenzrecht für den Pfändungsschutz auf die ZPO verweist, ist die Entscheidung aber gleichermaßen für die Einzelzwangsvollstreckung heranzuziehen. Entscheidung hat "falsche Überschr...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / 2. Grenzen der analogen Anwendung der Rom-III-Verordnung

Allerdings stößt die analoge Anwendung der Rom-III-Verordnung kraft mitgliedstaatlichen Rechts dort an Grenzen, wo die Regelungen der Verordnung auf gerichtliche Scheidungen zugeschnitten sind: So kann bereits die objektive Anknüpfung einer Privatscheidung nach Art. 8 Rom-III-VO ins Leere führen. Art. 8 lit. d Rom-III-VO verweist, insbesondere wenn die Ehegatten weder den ge...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / II. Die wohl wichtigere Folgefrage für den deutschen Rechtsanwender: Entscheidungsbegriff der scheidungsverfahrensrechtlichen Anerkennungsregeln

Allerdings schließt sich noch eine wichtige Frage an, die der Gerichtshof in Sahyouni nur mittelbar streift: Wie verhält sich die Entscheidung des Gerichtshofs zu den verfahrensrechtlichen Regeln über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen? Nach Art. 17 Abs. 2 EGBGB können Ehen im Inland nur durch ein Gericht geschieden werden.[24] Privatscheidungen besitzen mithin für ...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / III. Keine Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO

Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV entsteht nicht, wenn der Gerichtsvollzieher nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO dem Schuldner eine Ratenzahlung bewilligt. Abgesehen davon, dass es bereits an einer Einigung fehlt, verzichtet der Gläubiger nicht vorläufig auf die Vollstreckung, sondern führt diese weiter durch, da ja gerade der Gerichtsvollzieher die Ra...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / E. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 6 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweiligen...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Vollstreckung

1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV. 2. Verfahr...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / d) Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, § 23 Abs. 1 Nr. 4 BDSG-Neu

Rz. 268 Eine Weiterverarbeitung soll zudem zulässig sein, wenn sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln i.S.d. JGG oder zur Vollstreckung von Geldbußen erforderlich ist. Die Norm entspricht inhaltlich der bisherigen Re...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 14 Vollstreckung

A. Überblick Rz. 1 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 2 Überwiegend folgt die Vollstreckung den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / G. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 8 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft.[1] Auch insoweit sind also kein...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VIII. Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 31 Soweit der Schuldner Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge stellt, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Interesse des den Antrag stellenden Schuldners nach billigem Ermessen (§ 25 Abs. 2 RVG).mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVII. Vollstreckung

Rz. 32 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Vollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Rz. 33 Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, so dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 14 Vollstreckung / b) Zahlungsvereinbarung

aa) Überblick Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differe...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Überblick

Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV.mehr