Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 1 Einleitung / II. Vollstreckung

Rz. 10 Wird der Anwalt in Vollstreckungssachen tätig, gilt § 25 RVG, da es keine wertabhängigen Gerichtsgebühren gibt, sondern vielmehr Festgebühren erhoben werden. Eine Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG scheidet daher aus.[1] Die Wertfestsetzung erfolgt – sofern erforderlich und beantragt – ausschließlich im gerichtlichen Verfahren nach § 33 RVG.mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Herausgabe der Ehewohnung

Rz. 16 Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert im Vollstreckungsverfahren nicht den Wert übersteigen darf, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung der Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist. Solche Fälle kommen dann vor, wenn in der Hauptsache ein privilegierter Wert gilt, wie etwa bei der Herausgabe der Ehewohnung. Beisp...mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 70 In Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge gelten die gleichen Gebühren wie für die Vollstreckung selbst, wobei zu beachten ist, dass für den Anwalt des Vollstreckungsgläubigers das Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit zählt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 14 Vollstreckung / a) Überblick

Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differenzieren:mehr

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§ 14 Vollstreckung / IV. Vertretbare Handlungen

Rz. 23 Bei der Vollstreckung vertretbarer Handlungen richtet sich der Gegenstandswert nach dem Interesse des Gläubigers, also dem Erfüllungsinteresse und damit nach dem Wert der Hauptsache (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Beispiel 21: Vollstreckung vertretbarer Handlungen Der Ehemann hatte nach Auszug aus der von ihm zunächst genutzten vormaligen Ehewohnung in der Garage umfangreiche...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Kindesherausgabe

Rz. 21 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Herausgabe eines Kindes wird nach § 89 FamFG durch Verhängung eines Ordnungsgelds oder Ordnungshaft vollstreckt. Wenn diese Mittel nicht ausreichend sind, kann nach § 96 FamFG unmittelbarer Zwang angeordnet werden. Rz. 22 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert, den die Kindesherausgabe für den Vollstrec...mehr

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§ 14 Vollstreckung / A. Überblick

Rz. 1 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 2 Überwiegend folgt die Vollstreckung den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 14 Vollstreckung / C. Die Gebühren

I. Vollstreckung 1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 33...mehr

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§ 14 Vollstreckung / B. Gegenstandswerte

I. Überblick Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsg...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Geldforderung

1. Fällige Geldforderung Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehe...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 38 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Vollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. Beispiel 31: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen rückständiger Unterhaltsforderu...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Zukünftiger und fälliger Unterhalt

Rz. 14 Wird sowohl wegen zukünftiger als auch fälliger Unterhaltsansprüche gepfändet, sind gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG die zukünftigen Forderungen nach § 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten; hinsichtlich der fälligen Beträge bleibt es bei § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG. Deren Wert ist in voller Höhe dem Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen. Beispiel 9: Pfändung zukünftige...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Überblick

Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsgebühren geso...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Fällige Geldforderung

Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehefrau gegen den Ehemann a...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Nicht vertretbare Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen

Rz. 24 Nicht vertretbare Handlungen werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern, oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 888 ZPO). Rz. 25 Duldungs- und Unterlassungsansprüche werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 890 ZPO...mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Zukünftiger Unterhalt

Rz. 13 Soweit aus Unterhaltstiteln gem. § 850d Abs. 3 ZPO wegen der künftig fällig werdenden Unterhaltsforderungen vollstreckt wird, richtet sich der Gegenstandswert gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG nach § 51 Abs. 1 FamGKG. Beispiel 7: Pfändung zukünftigen Arbeitseinkommens wegen unbefristeter künftiger Unterhaltsforderungen Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss...mehr

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§ 14 Vollstreckung / XII. Zahlungsvereinbarung

Rz. 35 Im Falle einer Zahlungsvereinbarung ist nach § 31b RVG ein Wert von 20 % des Anspruchs anzusetzen. Beispiel 29: Zahlungsvereinbarung Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Titel über 5.500,00 EUR erwirkt. Hiernach einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte dahingehend, dass der Ehemann den titulierten Betrag in monatlichen Raten tilgen darf, und die Ehef...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Terminsgebühr

Rz. 44 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Vollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weitergehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Anm. zu Nr. 3310 ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / aa) Überblick

Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 14 Vollstreckung / IX. Beschwerdeverfahren

Rz. 32 In Beschwerdeverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mit der Beschwerde verfolgte Interesse unter Berücksichtigung der Wertvorschriften des § 25 Abs. 1 u. 2 RVG.mehr

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§ 14 Vollstreckung / XI. Erinnerungsverfahren

Rz. 34 In Erinnerungsverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 RVG. Es gilt das Gleiche wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 32).mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Grundsatz

Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt den Anwalt m...mehr

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§ 14 Vollstreckung / X. Rechtsbeschwerde

Rz. 33 In Rechtsbeschwerdeverfahren richtet sich der Wert ebenfalls nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mit der Rechtsbeschwerde verfolgte Interesse unter Berücksichtigung der Wertvorschriften des § 25 Abs. 1 u. 2 RVG.mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Sicherungsvollstreckung

Rz. 29 Der Gegenstandswert für einen Antrag auf Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) soll nicht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung zu bemessen sein, sondern mit einem Bruchteil, weil die Sicherungsvollstreckung nur der vorläufigen Sicherung des Gläubigers vor einem Vermögensverfall des Schuldners und nicht der Befriedigung des Glä...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Rechtsbeschwerde

Rz. 78 Kommt es zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren, das allerdings zulässiger Weise nur von einem BGH-Anwalt betrieben werden kann, entsteht eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und im (wohl eher theoretischen) Fall eines Termins eine 1,2-Terminsgebührn nach Nr. 3516 VV.mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Herausgabevollstreckungen

1. Grundsatz Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / IV. Erinnerung

Rz. 71 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Beschwerde

Rz. 75 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 76 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VII. Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 30 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 27: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / V. Bedingter Auftrag

Rz. 11 Wird ein bedingter Auftrag erteilt, so ist nicht auf den Tag des Auftrags, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts abzustellen. Dies ist insbesondere bei gestaffelten Aufträgen zu beachten. Beispiel 6: Bedingter Auftrag (I) Der Anwalt hatte vom Mandanten im Juli 2013 den Auftrag erhalten, den Ehemann anzumahnen und für den Fall, dass dieser nicht bis zum 2.8.2013 z...mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / III. Anwaltsvergütung

Für Anwalt gesonderte Angelegenheit Während ein Ratenzahlungsantrag im Verfahren mit den dort verdienten Gebühren abgegolten wird, zählt der nachträgliche Antrag auf Ratenzahlung für den Verteidiger nicht mehr zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bzw. zum gerichtlichen Verfahren, da diese Verfahren spätestens mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeschlossen sind (siehe ...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Unterhalt

OLG Köln, Beschl. v. 8.11.2016 – 26 UF 107/16, FamRZ 2017, 1833 Der Gesetzgeber hat in § 197 BGB deutlich zum Ausdruck gebracht, in welchen zeitlichen Grenzen ein Schuldner grundsätzlich mit der Vollstreckung titulierter Forderungen rechnen muss. Innerhalb der in § 197 BGB festgelegten Zeiträume steht es grundsätzlich zur Disposition des Gläubigers, wann er eine Vollstreckung...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

I. Unzulässige Streitwert-Festsetzung Nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG setzt das Gericht den Streitwert für die Gerichtsgebühren fest, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wenn und Umgekehrt folg...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 207 Finanzielle Lasten können im Rahmen der Trennung entstehen, wenn die steuerliche Veranlagung des Einkommens von der Zusammenveranlagung in die Einzelveranlagung geändert wird. Denn in der Regel lassen sich Ehegatten hinsichtlich ihrer Einkommen steuerrechtlich gemeinsam veranlagen. Das ist gemäß § 26 Abs. 1 EStG möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommenste...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Beide Partner sind Mitmieter

Rz. 378 Ist die Wohnung an beide Partner vermietet oder ist einer der beiden im Verlauf des Mietverhältnisses mit Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen worden, so ist auch dieser Partner Mitbesitzer und Gewahrsamsinhaber, weshalb die Herausgabevollstreckung einen Vollstreckungstitel gegen beide Partner voraussetzt.[279] Der Mitbesitz muss sich dabei allerdings...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Gewaltschutz

OLG Koblenz, Beschl. v. 29.3.2017 – 13 WF 168/17, FamRZ 2017, 1933 1. Unterlassungsanordnungen können auch gegen schuldunfähige Stalker ergehen. 2. Die Vollstreckung von Ordnungsmitteln gegen schuldunfähige Stalker ist demgegenüber nicht möglich. Auch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1.3.2017 (BGBl 2017 I, S. 386) bietet insoweit keinen effekti...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / a) Erteilung von Informationen ist unmöglich

Rz. 162 Eine Informationspflicht besteht nicht, wenn sich die Erteilung der Informationen nach Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO als unmöglich erweist. Damit ist der aus dem römischen Recht bekannte Rechtsgrundsatz "impossibilium nulla est obligatio" angesprochen. Gemeint ist zum einen die tatsächliche Unmöglichkeit der Informationsvermittlung, die gegeben ist, wenn zwar persone...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / F. Vollziehung eines Arrests

Rz. 7 Gleiches (siehe Rdn 6) gilt im Falle der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Erwirkung eines Arrests. Hier erstreckt sich die Verfahrenskostenhilfe auf die Vollziehung des Arrests, sofern im Beiordnungsbeschluss nichts Abweichendes bestimmt ist (§ 48 Abs. 2 S. 2 RVG). Beispiel 5: Vollstreckung einstweiliger Anordnung Die Ehefrau hatte einen Arrestbeschluss gegen...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Verfahrenskostenhilfe

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 13.9.2017 – 1 BvR 1998/17, FamRZ 2017, 1945 Der Antragsgegner eines Unterhaltsverfahrens kann durch den Erlass eines Versäumnisbeschlusses in Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Rechtsschutzgleichheit, verletzt sein, wenn der Versäumnisbeschluss erlassen wurde, nachdem die Notfrist zur Verteidigungsanzeige fruchtlos verstrichen...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte gegen die Antragsgegnerin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert auf 20.000,00 EUR festgesetzt. Da sich die Antragsgegnerin nicht an die einstweilige Verfügung gehalten hat, beantragte die Antragstellerin später die Verhängung eines Zwangsgeldes. Das LG hat daraufhin antrags...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / g) Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 163 Bei einem Vollstreckungsabwehrantrag (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 767 ZPO) ist zu differenzieren: Soweit sich der Vollstreckungsabwehrantragmehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 4. Strafaufschub

Rz. 56 § 456 StPO sieht die Möglichkeit eines Strafaufschubs vor. Die Vollstreckung einer Strafe kann aufgeschoben werden, sofern diese dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen. Der Strafaufschub kann bis zu vier Monate betragen. Rz. 57 Während die Strafprozessordnung in anderen Vorschriften ausdrücklich auch eine...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Nur einer der Partner ist Mieter

Rz. 379 Ist nur einer der Partner Mieter, so stellt sich die Frage, ob der Vermieter im Fall der Räumungsvollstreckung einen Räumungstitel gegen beide Partner benötigt. Einerseits wird darauf abgestellt, dass nur der Mieter über die alleinige Sachherrschaft verfügt, so dass ein Titel allein gegen ihn genügt, ein Räumungstitel gegen den Mieter allein also ausreicht. Das ist i...mehr