Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 12 Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen

Die Zeilen 91–95 erfassen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto durch Einlagen der Anteilseigner; demgemäß wird Spalte 4 (Sonderausweis) nicht angesprochen. Zeile 91 In Zeile 91 sind in Spalte 3 die Einlagen zu berücksichtigen, die in diesem Wirtschaftsjahr bei der Einkommensermittlung abgezogen worden sind. Dies sind die Beträge laut Zeile 93 der Anlage GK. In Zeile 93 der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft (Organträger) zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. Zeile 1 Da ein Organträger für jede seiner Organgesellschaften eine gesonderte Anlage OT abzugeben hat, ist in Zeile 1 die laufende Nummer der jeweiligen Anlage OT anzugeben. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, an der die steuerpflichtige Körperschaft be...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Zeile 78 In Zeile 78 ist der auf die Sparte entfallende T...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren VZ als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden VZ) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber (z. B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) einzutragen. 2.2 Angaben zum Erwerb (Zeile 2) In Zeile 2 ist der Erwerbsgrund – Erwerb durch Erbanfall oder sonstiger Erwerb (z. B. Vermächtnis, Auflage oder Erbvertrag oder ähnliches) – anzukreuzen. 2.3 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 3 bis 19) Die Zeile...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber einzutragen. 2.2 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 2 bis 9) Das begünstigtungsfähige Vermögen ist in den Zeilen 4 bis 9 zu erfassen. Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ermittelt sich das begünstigte Vermögen. Wurden beispielsweise Verbindlichkeiten übernommen, welche mit dem begünstigten ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2 Aufbau des Vordrucks

2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1) In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristu...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5 Aufbau des Vordrucks

5.1 Allgemeines Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Gehört zum Erwerb begünstigtes Unternehmensvermögen, ist die Anlage...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.8 Schwellenwert (Zeilen 32 bis 36)

Angaben zum Schwellenwert sind in den Zeilen 33 und 34 vorzunehmen. War der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens, einschließlich Vorerwerbe begünstigten Vermögens vom Schenker mehr als 26.000.000 EUR, so ist dies in der Zeile 33 anzugeben. In Zeile 34 ist ein ggf. angefallener Vorerwerb (Zeitpunkt) anzugeben sowie dessen Wert. Die Zeile 35 und Zeile 36 geben Hinweise zur ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10 Weitere Angaben (Zeilen 47 bis 57)

2.10.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG In den Zeilen 48 bis 49 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Erblassers schon einmal beansprucht wurde. In Zeile 49 ist der Zeitpunkt hierfür anzugeben. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betrage...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.2 Angaben zum Erwerb (Zeile 2)

In Zeile 2 ist der Erwerbsgrund – Erwerb durch Erbanfall oder sonstiger Erwerb (z. B. Vermächtnis, Auflage oder Erbvertrag oder ähnliches) – anzukreuzen.mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 3 bis 19)

Die Zeilen 3 bis 19 fordern Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen. Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ermittelt sich das begünstigte Vermögen. 2.3.1 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 4 bis 6) Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 B...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber (z. B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Übermäßiges Verwaltungsvermögen (Zeilen 26 bis 27)

Der Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen ist nach folgender Formel zu berechnen und in Zeile 27 einzugeben:mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9 Weitere Angaben (Zeilen 37 bis 45)

2.9.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG (Zeilen 38 bis 39) In den Zeilen 38 bis 39 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Schenkers schon einmal beansprucht wurde. I. Ist der Abzugsbetrag schon einmal in Anspruch genommen worden, ist dies in Zeile 38 anzugeben. Gleichzeitig ist in ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Sockelbetrag für Finanzmittel (Zeile 28 bis 29)

Hier ist keine Eintragung erforderlich. Ist der Saldo der Finanzmittel abzüglich der Schulden positiv, bleibt davon ein Sockelbetrag in Höhe von 15 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Beteiligung bzw. der Anteile an der Gesellschaft von der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen ausgenommen. Voraussetzung für den Abzug des Sockelbetrags ist, dass das b...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.2 Stundung (Zeilen 50 bis 51)

Beim Erwerb begünstigten Vermögens von Todes wegen besteht nach § 28 Abs. 1 ErbStG die Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer. Hierbei ist die Stundung für bis zu sieben Jahre möglich. Voraussetzung ist ein Antrag. Die gestundete Steuer ist in gleichen Jahresbeträgen zu entrichten. Wie die gestundete Erbschaftsteuer zu berechnen ist, ergibt sich aus R E 28 Abs. 4 ErbStR ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.1 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 4 bis 6)

Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG, die im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solche vom Erblasser auf den Erwerber übergehen und in der Hand des Erwerbers entweder land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 Bew...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.3 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 11 bis 14)

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat hat und der Erblasser zu diesem Zeitpunkt unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Wird die Grenze von "> 25 %" unterschritten, ist der Erwerb...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.2 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen (Zeilen 7 bis 10)

Inländisches Betriebsvermögen ist begünstigt, wenn es im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt. Das Betriebsvermögen muss im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft auf den Erw...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.8 Optionsverschonung (Zeilen 40 bis 41)

Wer die Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG in Anspruch nehmen möchte, muss dies in Zeile 41 ankreuzen. Voraussetzung für die Optionsverschonung ist, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Der Antrag ist durch eine schriftliche Erklärung (bzw. Niederschrift) vorzunehmen und kann bis zur materiellen Bestandskraft der Festsetzung der Erbschaftsteuer ...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.4 Übermäßiges Verwaltungsvermögen (Zeilen 16 bis 17)

Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen (übermäßiges Verwaltungsvermögen) ist es von jeder Verschonung ausgenommen. Hinweis Nahezu ausschließlich Hierbei bedeutet nahezu ausschließlich 90 %. Der Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen ist nach folgender Formel zu berechnen und in Zeile 17 als Prozentsatz einzugeben...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.1 Begünstigtes Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 3 bis 4)

Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG, die im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solche vom Schenker auf den Erwerber übergehen und in der Hand des Erwerbers entweder land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.2 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen (Zeilen 5 bis 7)

Inländisches Betriebsvermögen ist begünstigt, wenn es im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt. Das Betriebsvermögen muss im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft auf den Erw...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.3 Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 52 bis 54)

In den Zeilen 52 bis 54 ist anzugeben, ob das begünstigte Vermögen seit dem Erwerb entweder ganz oder teilweise veräußert oder aufgeben wurde. Ist dies der Fall, dann kommt es in Abhängigkeit davon, wann der schädliche Verstoß erfolgt zum – anteiligen – Wegfall der Entlastung. Dabei spielen die Gründe keine Rolle. Ein Verstoß liegt vor: wenn eine, mehrere oder alle im Besteuer...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.9 Schwellenwert (Zeilen 42 bis 46)

Angaben zum Schwellenwert sind in den Zeilen 42 bis 46 zu machen.[1] In Zeile 44 ist ein ggf. angefallener Vorerwerb (Zeitpunkt) anzugeben sowie dessen Wert. Die Zeilen 45 und 46 geben Hinweise zur Antragstellung nach § 13c ErbStG und zur Verschonungsbedarfsprüfung.[2]mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG (Zeilen 38 bis 39)

In den Zeilen 38 bis 39 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Schenkers schon einmal beansprucht wurde. I. Ist der Abzugsbetrag schon einmal in Anspruch genommen worden, ist dies in Zeile 38 anzugeben. Gleichzeitig ist in der Zeile 39 der Zeitpunkt anzugeben. Hinweis Beginn der Zehnjahresfrist Die...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

In den Zeilen 48 bis 49 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Erblassers schon einmal beansprucht wurde. In Zeile 49 ist der Zeitpunkt hierfür anzugeben. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betragen hat.[1]mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.6 Vorwegabschlag für Familienunternehmen (Zeilen 20 bis 29)

In den Zeilen 20 bis 29 sind Angaben zum Vorwegabschlag (§ 13a Abs. 9 ErbStG) zu machen. Ein Erwerber von Beteiligungen oder Anteilen an Familienunternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) gehören, haben einen Rechtsanspruch auf einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Ve...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.10 Ausgangslohnsumme (Zeilen 46 bis 48)

Die endgültige Höhe des Verschonungsabschlags ist von der Einhaltung der Lohnsummenregelung abhängig (§ 13a Abs. 3 und 10 ErbStG). Diese gilt nur bei Unternehmen, die im Besteuerungszeitpunkt mehr als 5 Beschäftigte haben. In der Zeile 47 ist die Anzahl der Beschäftigten des Betriebs oder der Gesellschaft einzutragen. Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der l...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.4 Nachlassteilung (Zeilen 15 bis 19)

Sofern Miterben aufgrund einer Teilungsanordnung des Erblassers verpflichtet sind oder sich darauf verständigen, im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen auf einen Miterben zu übertragen, und vollziehen sie diese auch tatsächlich, können die übertragenden Miterben die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nicht in Anspruch nehmen. Gibt der übernehmende Miterbe für d...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.5 Sockelbetrag für Finanzmittel (Zeilen 18 bis 19)

Voraussetzung für den Abzug des Sockelbetrags ist, dass das begünstigungsfähige Vermögen des Betriebs oder der nachgeordneten Gesellschaften nach seinem Hauptzweck einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerbli- chen oder freiberuflichen Tätigkeit dient.[1] Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Tätigkeit durch Gesellschaften i. S. d. § 13 Abs. 7 EStG, des § 15 A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 5 Verordnung

Die häusliche Krankenpflege ist auf dem vereinbarten Vordruck ärztlich zu verordnen.[1] Voraussetzung für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit häuslicher Krankenpflege persönlich überzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist. Psychotherapeuten dürfen im Rahmen ih...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.4 Reinvestition des Veräußerungserlöses (Zeilen 55 bis 57)

In den Zeilen 56 bis 57 ist anzugeben, ob der Veräußerungserlös – ganz oder auch teilweise in begünstigungsfähiges Vermögen reinvestiert worden ist, d. h. in land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Reinvestition führt dazu, dass es zu keinem Verstoß gegen die Behaltensregelungen kommt. Hierzu ist aber Voraussetzung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.7 Begünstigungsfähiges und begünstigtes Vermögen

Begünstigungsfähiges Vermögen wird in § 13b Abs. 1 ErbStG aufgeführt. [1] Das begünstigungsfähige Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt. Besteht das begünstigungsfähige Vermögen je...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.3 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 8 bis 9)

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat hat und der Schenker zu diesem Zeitpunkt unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Praxis-Beispiel Beteiligung beim Schenker Vater V ist zu 30 %...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.7 Optionsverschonung (Zeilen 30 bis 31)

Will der Erwerber für das schenkweise erworbene Betriebsvermögen die Optionsverschonung in Anspruch nehmen, so muss dies in Zeile 15 angekreuzt werden. Voraussetzung für die Optionsverschonung ist jedoch, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Der Antrag ist durch eine schriftliche Erklärung zu stellen und kann bis zur materiellen Bestandskraft der Festset...mehr