Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.17 Wasserflächen stehender Gewässer mit Fischertrag zwischen 1 kg/Ar und 4 kg/Ar [Nummer 18]; über 4 kg/Ar [Nummer 19]

Die intensive Nutzung stehender Gewässer für Zwecke der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft und der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft wird unterschieden in Wasserflächen mit einem Fischertrag von 1 kg/Ar bis 4 kg/Ar, Wasserflächen mit einem Fischertrag von mehr als 4 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.19 Saatzucht [Nummer 21]

Zur Saatzucht zählen alle Flächen, auf denen Zuchtsaatgut erzeugt wird. Zum Saatgut für die Erzeugung von Kulturpflanzen zählen Samen, Pflanzgut, Pflanzenteile. Es wird nicht zwischen Saatgut von Nutzpflanzen und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen unterschieden. Neben der Fläche der Nutzung ist zusätzlich die Ertragsmesszahl (EMZ) anzugeben. Hinweis Soweit sich die Saatzucht nur ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.4 Zusätzliche Angaben bei Erbbaurecht und Gebäude auf fremdem Grund und Boden [Zeilen 37 bis 44]

Erbbaurecht Unter einem Erbbaurecht versteht man das Recht einer Person (Erbbauberechtigter), auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks einer anderen Person (Erbbauverpflichteter) ein Bauwerk zur haben. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererblich. Für Zwecke der Grundsteuer werden im neuen Recht das Erbbaurecht und das durch das Erbbaurecht belastete Grundstück – ab...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.6 Gärtnerische Nutzung

Zur gärtnerischen Nutzung zählen die Flächen der Nutzungsteile: Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau, Baumschulen. Eine weitere Differenzierung der Nutzungsteile erfolgt danach, ob die Pflanzen im Freiland oder unter Glas oder Kunststoff kultiviert werden. Zu den Flächen der einzelnen Nutzungsteile gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum d...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.21 Kurzumtriebsplantagen [Nummer 23]

Zur Nutzung Kurzumtriebsplantagen zählen alle Flächen zum Anbau schnell wachsender Baumarten. Sie dienen der Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere von Energieholz. Dabei wird das Schwachholz im zwei- bis zwanzigjährigen Umtrieb erzeugt. Kurzumtriebsplantagen werden überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünland) angelegt. Insoweit is...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.8 Blumen- und Zierpflanzenbau im Freiland [Nummer 7] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 8]

Zum Blumen- und Zierpflanzenbau im Freiland [Nummer 7] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 8] gehören Flächen die in folgender Weise genutzt werden: Anbau und Erzeugung von Blumen und Zierpflanzen, insbesondere Schnittblumen, Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen und Stauden, Vermehrung von Blumensamen und -zwiebeln, Gewinnung von Schmuckreisig und Bindegrün (auch von ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.4 Angaben zu den Flurstücken [Zu den Zeilen 5 und 6]

Grundsätzlich sind zur Identifizierung der Grundstücke einer wirtschaftlichen Einheit die Daten des Liegenschaftskatasters maßgeblich. Im Einzelnen ist der Name der Gemarkung, die 6-stellige Gemarkungsnummer, die Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstück ggf. Zähler und Nenner), die amtliche Fläche (Gesamtgröße des Flurstücks) erforderlich. Hinweis Gemarkungsnummer Die 6-stellige Gema...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.10 Baumschulen im Freiland [Nummer 11] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]

Flächen die zum Anbau von Baumschulgewächsen genutzt werden, gehören zum Nutzungsteil Baumschulen im Freiland [Nummer 11] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]. Zum Anbau von Baumschulgewächsen gehören die Anzucht von: Nadel- und Laubgehölzen, Obstgehölzen (einschließlich Beerenobststräuchern), Übrige Baumschulgehölzen. Dem Nutzungsteil werden auch die Einschlags-, Schau-...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.14 Spargel [Nummer 16]

Die zu erklärende Sondernutzung Spargel [Nummer 16] setzt sich aus den Ertragsflächen und den noch nicht im Ertrag stehenden Jungspargelflächen zusammen. Unter dieser Kennziffer ist ausschließlich die Anbaufläche anzugeben. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofstelle erfolgt unter einer gesonderten Kennziffer.[1]mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.4 Lage des Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft [Zeilen 5 bis 8]

Für die zu deklarierende wirtschaftliche Einheit müssen die Adressdaten zur Lage oder die Lagebezeichnung angegeben werden. Außerdem ist eine entsprechende Angabe zu machen, wenn sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über das Gebiet mehrerer hebeberechtigter Gemeinden erstreckt. In diesem Fall erfolgt eine Zerlegung des Steuermessbetrags auf die ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.2 Landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen. Dazu zählen alle Flächen, die als Ackerland und Grünland genutzt werden. Auch die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen, Blühstreifen u. a. sowie brachliegendes Acker- und Grünland sind hier zu erfassen. Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Fläch...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.2 Aktenzeichen bzw. Steuernummern, Finanzamt [Zu den Zeilen 1 bis 3]

Für den Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird weiterhin das bisherige Aktenzeichen/die Steuernummer verwendet. Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Geschäftsbereich Ihr Grundbesitz bzw. der wertvollste Teil davon, liegt. Eine fortlaufende Nummerierung der Anlagen ist in den besonderen Fällen notwendig, in denen die Anlage Land- und Forstwirtscha...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.2 Tierarten nach dem Durchschnittsbestand (zu Zeile 7 bis 28)

Für die gehaltenen Tiere der Zeilen 7 bis 28 ist deren Durchschnittsbestand in Stück anzugeben. Der durchschnittliche Bestand an Tieren ist ein Dreizehntel der Summe aus dem Anfangsbestand des Wirtschaftsjahres und den 12 Monatsendbeständen. Aus den ermittelten Durchschnittbeständen ist der Durchschnitt der in den letzten drei Wirtschaftsjahren gehaltenen Tiere anzusetzen. D...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.3 Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude (Zu Spalte 4)

Neu ist, dass für bestimmte sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, anstelle von festen Ertragswerten bzw. Einzelertragswerten, die Ertragsteigerung über den Ansatz der Bruttogrundfläche der zu der jeweiligen Nutzung gehörenden Wirtschaftsgebäude einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens erfasst wird. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen a...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.26 Hofstelle [Nummer 28]

Zur Nutzung Hofstelle zählen die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Dazu zählen auch die Flächen, die durch die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Imkerei, Wanderschäferei, Pilzanbau und Produktion von Nützlingen) in Anspruch genommen werden. Nicht zu den Wohngebäuden g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6 Die tatsächlichen Verhältnisse – Nutzungen, Nutzungsteile, Nutzungsarten

Grundlage für eine zutreffende Feststellung der Grundsteuerwerte ist die Erklärung der jeweils zum Feststellungzeitpunkt maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse. Dazu ist die Gliederung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zwingend erforderlich. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: die landwirtschaftliche N...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.4 Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft [Nummer 3]

Bewirtschaftungsbeschränkungen der forstwirtschaftlichen Nutzung liegen dann vor, wenn eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen unterbleibt. Sie müssen von der dafür zuständigen Behörde festgestellt sein und explizit im Liegenschaftskataster aus-/nachgewiesen werden. Ohne diese Feststellung und den Nachweis im Liegenschaftskataster ist die Klassifizierung ei...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.20 Weihnachtsbaumkulturen [Nummer 22]

Zur Nutzung Weihnachtsbaumkulturen zählen Flächen zum Anbau von Weihnachtsbäumen, außerhalb der Hofstelle liegende Lagerplätze, Fahrschneisen. Zur Weihnachtsbaumkultur gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum dienen. Das sind Zwischenflächen, Vorgewende und die für die Bearbeitung notwendigen Wege. Werden Weihnachtbäume zum Verkauf auf der Hofstelle g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.23 Geringstland [Nummer 25]

Zum Geringstland zählen insbesondere folgende Flächen: Heideflächen, Moorflächen, ehemals landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen, deren Kulturzustand sich infolge langjähriger Nichtnutzung so verschlechtert hat, dass der Rekultivierungsaufwand den zu erwartenden Ertrag übersteigt. Hinweis Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.1 Nutzung und Fläche der Nutzung (Zu Spalte 1 und 2)

Für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sind im BewG insgesamt 34 "Nutzungsmöglichkeiten" für Flächen und Wirtschaftsgebäude vorgesehen. Jeder einzelnen Nutzung ist ein eigener Bewertungsfaktor (Anlagen 27 bis 33 zum BewG) zugeordnet. Die Bewertungssystematik macht es erforderlich, dass jedem Flurstück insgesamt oder auch den Teilflächen die entsprech...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.22 Abbauland [Nummer 24]

Zur Nutzung Abbauland gehören die Flächen, deren Bodensubstanz durch den Abbau überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden, und zwar Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche. Hinweis Stillgelegte Kiesgruben und Steinbrüche eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, die weder kulturfähig sind noch bei geordneter Wirtschaftsweise einen Ertrag abw...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.8 Grundsteuerbefreiung und -vergünstigung [Zeile 31]

Im Hauptvordruck ist außerdem anzugeben, ob das Grundstück ganz oder teilweise von einem begünstigten Rechtsträger oder für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (Grundsteuerbefreiung) oder ob die Voraussetzungen zur Gewährung einer Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen. An späterer Stelle sind dazu genauere Angaben zu machen (bei ausnahmsweise genehmigter Abgabe in Papi...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.1 Angaben zu Gemeinschaften [Zeilen 33 bis 40]

Bei den Eigentümerangaben ist zwischen Alleineigentum und Eigentum von Ehegatten/Lebenspartnern und Gemeinschaften mit geschäftsüblichem Namen (z. B. KG oder OHG) einerseits und Eigentum von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen und Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Sollte das Grundstück einer Erbengemeinschaft, Bruchteilsg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.16 Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar) [Nummer 17]

Zu den Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung zählen stehende und fließende Gewässer, die nicht genutzt werden oder einer extensiven Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht dienen. Der jährliche Fischertrag ist geringer als 1 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.18 Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag [Nummer 20]

Zur Nutzung der Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag zählen alle Gewässer und Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht, die ständig mit Frischwasser versorgt werden. Dies sind insbesondere (Kalt-)Wasserteiche für die Forellen- und Salmonidenzucht und Indooranlagen mit Wasseraufbereitungsanlagen. In der Erklärung sind die Flächengröße der Nutzung und zusätz...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.3 Zusätzliche Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum [Zeile 36]

Sollte das zu erklärende Wohnungs- oder Teileigentum neu begründet worden sein (liegt also noch kein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt vor), ist zusätzlich [in Zeile 36] das Datum einzutragen, an dem der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt abgegeben wurde. Sollte das Datum nicht bekannt sein, kann der Notar Auskunft geben.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.3 Art der wirtschaftlichen Einheit [Zeile 4]

In der Feststellungserklärung ist anzugeben, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt (Art der wirtschaftlichen Einheit). Ein unbebautes Grundstück[1] liegt vor, wenn das Grundstück nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und sich auf ihm keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Zugehörig...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.2 Angaben zum Grund und Boden [Zeilen 4 bis 6]

Flächenangaben Zunächst ist die Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke, das/die zur wirtschaftlichen Einheit gehört/gehören, im qm einzutragen. Es ist auch möglich, dass das Flurstück nur anteilig zur wirtschaftlichen Einheit gehört (z. B. der Miteigentumsanteil bei Wohnungs- oder Teileigentum); dann ist nur der entsprechende Flächenanteil einzutragen. Die Fläche ist geme...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.2 Angaben bei Nichtwohngrundstücken die im Sachwertverfahren bewertet werden [Zeilen 20 bis 35]

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren[1] bewertet. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Sachwertverfahren werden die gewöhnlichen Herstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Dabei kommen nicht die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sondern standardisiert...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.5 Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens [Zeilen 5 bis 21]

Weiterhin sind für jedes Flurstück, das zur wirtschaftlichen Einheit gehört, die folgenden Angaben erforderlich: der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der oder des Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.2 Grund der Feststellung [Zeile 4] und Feststellungszeitpunkt [Zeile 1]

Bei der aktuellen Feststellung auf den Stichtag 1.1.2022 handelt es sich um eine Hauptfeststellung; dies ist auch als Grund der Feststellung auszuwählen. Als Feststellungszeitpunkt ist der 1.1.2022 einzutragen. Hinweis Begrifflichkeiten und Erläuterungen: Feststellungs- und Fortschreibungsarten, Feststellungszeitpunkt Unter einer Hauptfeststellung versteht man die regelmäßige ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6 Übrige Betriebsausgaben

Der Vordruck unterscheidet weiter zwischen sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 49 bis 66) sowie beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 67 bis 71). Soweit einzelne Betriebsausgaben jeweils nicht gesondert aufgeführt sind, sind sie als "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Zeile 66) bzw. "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläuterun...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr