Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 58 Zeile 58 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.6 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 25–28 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 39. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 62 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Erfasst werden auch Nachsteuern, die infolge einer Steuersatzerhöhung fällig werden.[4] Zeile 63 Einzutragen sind in Rechnungen unricht...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die jüngsten V...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 52–57 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuer­erklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (2)

Leitsatz Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvoll...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Heiraten A...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. Lohnsteuerabzugsmerkmal Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 6. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. Abrufsperren und Abrufberechtigungen Rz. 79 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Voraussetzung zum Arbeitgeberabruf

Voraussetzung für die Teilnahme von Arbeitnehmern am ELStAM-Verfahren ist die Zuteilung einer Identifikationsnummer. Diese ist nach § 39 Absatz 3 Satz 1 EStG 1 beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) zu beantragen. Die Zuteilung einer Identifikationsnummer kann auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer dazu nach §...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 3. Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuer-Nachschau muss nicht angekündigt werden (§ 42g Absatz 2 Satz 2 EStG). Die Anordnung der Nachschau erfolgt in der Regel mündlich und zu Beginn der Lohnsteuer-Nachschau. Dem Arbeitgeber soll zu Beginn der Lohnsteuer-Nachschau der Vordruck "Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau"[1] übergeben werden. Der mit der Lohnsteuer-Nachsch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / V. Härtefallregelung

Rz. 122 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Allgemeines Bei Nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 328ff. AO. Sind Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die ELStAM der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten (§ 39e Absatz 7 EStG). Auf Antrag des Arbeitgeber...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer

Rz. 89 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für im Inland nicht meldepflichtige Personen (nach § 1 Absatz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, die keinen Wohnsitz aber einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nach § 1 Absatz 2 EStG erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, nach § 1 Absatz 3 EStG auf Antrag wie unbeschränkt einkommensteu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Als Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen in Betracht (§ 39 Absatz 4 EStG): Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre berü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 4. Übergangsregelung für vereinfachte Antragsverfahren

Haben das Betriebsstättenfinanzamt und der Arbeitgeber aufgrund einer Vielzahl gleichgelagerter Einzelfälle (z. B. beschränkt steuerpflichtige Betriebsrentner), in denen Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug auszustellen waren, bislang ein vereinfachtes Antrags- oder Listenverfahren praktiziert, bestehen keine Bedenken, für die in den Listen aufgeführten Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / VIII. Sonstiges

Rz. 140 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Aufzeichnung im Lohnkonto Der Arbeitgeber hat die im elektronischen Verfahren abgerufenen ELStAM in das Lohnkonto zu übernehmen (§ 41 Absatz 1 Satz 2 EStG). Gleiches gilt für die im Rahmen der Härtefallregelung (vgl. Rz. 127 und 129) in der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung ausgewiesenen (Lohnsteuerabzugs-) Merkmale und für die in der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM

Rz. Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz. 96 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lohnsteuererhebung nach der Steuerklasse VI durchzuführen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeber die zum Abruf der ELStAM erforderliche steuerliche Identifikation...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I, 406) verordnet di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rückforderung von Sparzulage

Rz. 145 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Anspruch auf Sparzulage entfällt rückwirkend, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren oder weggefallen sind (vgl § 13 Abs 5 VermBG). Dies hat insbesondere das Anlageinstitut dem FA mitzuteilen (vgl § 8 Abs 2 Satz 1 VermBDV). Die hierfür vorgeschriebenen Vordrucke – die spätestens ab dem Jahr 2020 zu verwenden sind – hat das B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abfrage durch das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 217 [Autor/Stand] Lässt sich nach Prüfung der Anzeige die Frage der materiellen Steuerpflicht eindeutig verneinen, so wird der Steuerfall regelmäßig zu den Akten genommen. Ist die Frage nach der materiellen Steuerpflicht zu bejahen oder kann hierauf keine eindeutige Antwort gegeben werden, wird die Erbschaftsteuerstelle den Steuerpflichtigen auffordern, eine Erbschaft- o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung hat zu den drängendsten Fragen bezüglich der Corona-Krise bereits eine Vielzahl von steuerlichen Hilfeleistungen auf den Weg gebracht, von denen insbesondere die nachfolgenden hervorzuheben sind: Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise betroffene Mandanten kann bis zum 31.12.2020 unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff., 33 ff.) erfolgt grundsätzlich nur über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. In bestimmten Bundesländern kann auch der Amtsarzt bzw. Arzt des öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 76 Internetseite der BAR (http://www.bar-frankfurt.de): hier werden unter dem Stichwort Publikationen die Gemeinsamen Empfehlungen (auch die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess"), die (Rahmen-)Empfehlungen/Vereinbarungen, die Jahresberichte über die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 (bis 31.12.2017: § 13) Abs. 8 SGB IX, die Verfahrensgrundsätze für Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zwei Monate mehr Frist für die Lohnsteuer

Kommentar Die Verwaltung hat einen deutschlandweit gültigen Erlass zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht. Allerdings gibt es Voraussetzungen. Keine Stundung der Lohnsteuer Von den Folgen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen können bereits seit e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 258 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gem § 138 AO hat ein StPfl die Eröffnung, Verlegung u Aufgabe eines luf Betriebs nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der (Belegenheits-)Gemeinde anzuzeigen. Nicht aufgeführt ist im Gesetz die Veräußerung des Betriebs; dies ist nach Auffassung des Gesetzgebers auch nicht erforderlich, denn anders als bei den im Gesetz genannten Tatbeständ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA

Kommentar Immer häufiger wird in DBA aber auch nach nationalem deutschem Steuerrecht eine Ansässigkeitsbescheinigung gefordert, um bestimmte steuerliche Privilegien erlangen zu können. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich zu den Grundsätzen geäußert. Warum Ansässigkeitsbescheinigungen gefordert werden In einem zunehmenden Maße werden durch von deutschen Finanzämtern Ansässigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.4 Höhe der Förderung (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass die Krankenkassen einen angemessenen Teil der Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden haben. Damit sollen für die Weiterentwicklung der Selbsthilfe verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Richtwert für diese Ausgaben betrug im Jahr 2006 0,55 EUR/Jahr für jeden Versicherten. Der Richtwert ist in den Folgejahren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.4.4 Schriftliche Vereinbarung (Abs. 7)

Rz. 25 Abs. 7 verpflichtet den behandelnden Zahnarzt vor der Erbringung von Mehrleistungen oder Zusatzleistungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, den Versicherten vor Beginn der Behandlung über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen mündlich aufzuklären. Ferner ist zur Wahrung der Transparenz eine schriftliche oder elektronischen Vereinbarung zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkung der Fiktion

Rn 14 Der Eintritt der Fiktion bewirkt das Scheitern jedes außergerichtlichen Einigungsversuchs. Dies bedeutet aber lediglich, dass der Schuldner seine außergerichtlichen Einigungsbemühungen nicht mehr fortführen muss. Sieht er weiterhin eine Chance auf eine Einigung bleibt es ihm unbenommen, seinen Gläubigern weitere Einigungsvorschläge zu unterbreiten.[33] Da in den meiste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / II. Zum Verfahren

Rz. 45 Sowohl für das Strafverfahren als auch für das Bußgeldverfahren gelten die Zustellungsvorschriften der ZPO (§ 37 Abs. 1 StPO bzw. § 51 Abs. 5, 3 OWiG i.V.m. § 3 Abs. 3 VwZG). Rz. 46 § 3 VwZG schreibt vor, dass bei einer Zustellung die Sendung mit der Anschrift des Empfängers und mit der Bezeichnung der absendenden Dienststelle, einer Geschäftsnummer und einem Vordruck ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / a) Allgemeines

Rz. 66 Verjährungsunterbrechende Wirkung kann ein Bußgeldbescheid indessen nur haben, wenn er wirksam zugestellt wurde (OLG Düsseldorf DAR 2004, 41; OLG Brandenburg zfs 2005, 571; OLG Bamberg NZV 2006, 314; OLG Köln DAR 2013, 337; OLG Celle zfs 2016, 110). Besonders schwere Mängel machen die Zustellung indessen unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW 1963, 1207),[2] m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8) In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die Straße des jeweiligen Grundstücks. In Zeile 4 ist die Gemarkung und in Zeile 5 sind die Grundbuchblattnummer, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3 Angaben zur Grundstücksart (Zeilen 16 bis 19)

In den Zeilen 16 bis 19 sind Angaben zur Grundstücksart zu machen. Hiervon hängt es ab, ob die Bewertung für ein unbebautes Grundstück oder für ein bebautes Grundstück erfolgt und welche Bewertungsmethode anzuwenden ist. Bei der Bestimmung der Grundstücksart ist stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf einem Grundstück mehrere Geb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7 Angaben zum Erbbaurecht/Erbbaugrundstück (Zeilen 90 bis 97)

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch.[1] Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belastet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens wird der Grundbesitzwert des zu bewertenden bebauten Grundstücks entweder aus Vergleichspreise...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 98 bis 103)

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.[1] Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück jedoch nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen, so liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6 Bewertungsverfahren

Je nach Grundstücksart kommt eines der nachfolgenden Bewertungsverfahren in Betracht. 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35) Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Bei d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 104 bis 106)

Grundstücke im Zustand der Bebauung können sein: unbebaute Grundstücke bereits bebaute Grundstücke.[1] Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde.[2] Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.5 Angaben zum Betriebsgrundstück (Zeilen 29 bis 32)

Bei einem Zusammenhang des zu bewertenden Grundstücks zu einem Betriebsvermögen des Voreigentümers (in der Zeile 30 ist ja oder nein anzukreuzen) ist in den Zeilen 31 und 32 der Name oder die Firma dieses Betriebs (bzw. der Gesellschaft) einzutragen. Mit dieser Angabe will das Finanzamt eine Abgrenzung bzw. Zuordnung des Grundstücks/Grundstücksteils zum Betriebsvermögen vorn...mehr