Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1 Allgemein

Rz. 82 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind ist in folgendem Fall auszufüllen: Sie wollen Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen steuermindernd berücksichtigt bekommen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 249 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–42] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–44 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 250 [Außerordentliche Erträge → Zeile 43] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 111 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450-Euro-Job). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Ehegatten müs...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 231 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 84 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksich...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 176 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 36 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–19] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage R (Renten) 2019 – Le... / 3 Private Leibrenten (Seite 1)

Rz. 211 [Andere Leibrenten → Zeilen 14, 17–18, eZeilen 15–16, 19–20] Die in Zeile 14 des Vordrucks genannten privaten Renten (ohne Riester- und Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig. Rz. 212 [Art der Rente → Zeile 14] Bitte tragen Sie die entsprechende Schlüsselkennzahl nur ein, wenn es keine gewöhnliche Rente aus der privaten Rentenversicherung ist....mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 6 Ergänzende Angaben

Rz. 280 [Ergänzende Angaben] Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. Rz. 281 [Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 121–123] Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den AK oder HK der in § 6b EStG genannten Wirtschaftsgüter ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 55 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 148 Wichtig Für das Vz. 2019 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 681 ff.)...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2019 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 19 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 37] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Anlage VL) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbe...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Eine Kurzübersicht über die auf dem jeweiligen Vordruck notwendigen Eintragungen finden Sie jeweils vor den ausführlichen Erläuterungen zum Ausfüllen des jeweiligen Vordrucks.mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.3 Wie werden die Vordrucke ausgefüllt?

Rz. 8 Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten. Praxis-Tipp Name und Steuernummer sind auf jeder Anlage sinnvoll Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlage...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Wichtiges zu den Themen, wer eine Steuererklärung abgeben muss, bei wem die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung (Steuerveranlagung auf Antrag) sinnvoll ist, welche Möglichkeiten es gibt, die Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, und welche Fristen zu beachten sind, finden Sie auch auf http://mybook.haufe.de unter "Weiterführende steuerliche Informationen".mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2019

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Unterhalt Durch das Familienentlastungsgesetz wurden Kindergeld und entsprechend die Kinderfreibeträge sowie der Grundfreibetrag und der für Unterhaltungszahlungen abzugsfähige Höchstbetrag an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dienstwagenbesteuerung, Jobticket, E-Bikes Im Jahressteuergesetz...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / Zusammenfassung

In diesem Kapitel lesen Sie alles Wissenswerte zu den Neuerungen für das Steuerjahr 2019; alle für den Steuerpflichtigen relevanten Gesetzesänderungen im Bereich der Einkommensteuer und die wesentlichen Veränderungen in den Erklärungsvordrucken. Außerdem – hilfreich für das Verständnis der Vordrucke – sind eine Darstellung der Berechnung des zu versteuernden Einkommens und e...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / C. ELStAM-Verfahren (sog. elektronische Lohnsteuerkarte

Rz. 12 Die frühere Lohnsteuerkarte wurde ab dem Jahr 2013 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Verfahren, mitunter auch elektronische Lohnsteuerkarte genannt) ersetzt.[14] Rz. 13 Ist es einem Arbeitgeber nicht möglich oder ist es ihm nicht zumutbar, das ELSTAM-Verfahren anzuwenden, stellt das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten n...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Grundzüge des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 36 Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Es kann nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Bei dem Haushaltsscheck handelt es sich um einen Vordruck, der durch die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Dieser enthält die Angaben nach § 28a Abs. 8 SGB IV. Meldungen im Haushaltsscheckverfahren kö...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 17 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 18 Bei Beschäftigten mit den Lohnsteuerklassen I (Allein...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 41 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 42 Seit dem 1.1....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck

Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen § 3 Abs 2 der VO zu § 180 Abs 2 AO, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beizufügende Unterlagen

Rn. 47 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wer Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse macht (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 o § 5 EStG), muss seiner Steuererklärung eine Abschrift der Vermögensübersicht (Bilanz) beifügen, § 60 Abs 1 EStDV. Diese muss auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruhen. Bei Betriebseröffnung während des VZ ist auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Preußische EStG v 24.06.1891/19.06.1906 (PrGS 1906, 260) ging basierend auf der Quellentheorie vom Prinzip der Veranlagung für die Zukunft aus. Nach § 9 S 1 war maßgebend "der Bestand der einzelnen Einkommensquellen bei Beginn des Steuerjahres, für welche die Veranlagung erfolgt". Der zu Beginn des Kj durchgeführten Veranlagung lag das Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vorzeitige Anforderung

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt den spätesten Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärungen abzugeben sind. Im begründeten Einzelfall, insb in Fällen der vorzeitigen Veranlagung (s Rn 24), kann auch eine frühere Erklärungsabgabe verlangt werden, und zwar selbst dann, wenn die für das maßgebliche Kj zu verwendenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungsinhalt

Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Angaben in Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, § 150 Abs 2 AO. Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung, wenn der Vordruck dies vorsehe (§ 150 Abs 2 S 2 AO aF) ist mit Wirkung zum 01.01.2017 nicht mehr erforderlich, vgl dazu Seer in Tipke/Kruse, § 150 AO Rz 43. Sind StPfl oder StB im Zweifel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterschriftserfordernis

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuererklärungen müssen eigenhändig unterschrieben werden (§ 25 Abs 3 S 1 EStG). Die gemeinsame Erklärung zusammenveranlagter Ehegatten ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben, § 25 Abs 3 S 2 EStG, und die Ehegatten versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Falsche Angaben eines Ehegatten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.1 Antragskonzept Aufbau

Um einen Förderantragantrag für ein Förderprojekt zu erstellen, ist eine grundsätzliche Struktur sinnvoll. Es verhilft den Förderstellen zum schnellen Verstehen und verschafft einen direkten Einblick in die geplante Investitionsmaßnahme. Verschiedene Förderstellen haben auf Ihren Webseiten Vordrucke und Antragsformulare, die mit Unternehmensdokumenten ergänzt werden müssen. Hi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 § 16 gibt ausdrücklich vor, dass der Rehabilitationsträger, der die Leistung zur Teilhabe erbracht hat, Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach den Bestimmungen hat, die für ihn und seine Leistung gelten. Der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger hat damit wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.2 Anwendung der §§ 108 bis 113 SGB X

Rz. 11 Weil § 14 und § 15 die Rehabilitationsträger verpflichten, rehabilitationsträgerübergreifend und umfassend nach allen Leistungsvorschriften zu leisten, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus. Dieser dient dem Zweck, dass der berechtigte Träger alle seine erbrachten Aufwendungen erstattet bekommen soll. Nach § 76 der Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitsk...mehr

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zfs 07/2019, Entziehung der... / Aus den Gründen

" [18] II. Der Senat konnte nach § 130a S. 1 VwGO durch Beschl. entscheiden, da er die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Die Beteiligten sind dazu gem. § 130a S. 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 S. 3 VwGO angehört worden." [19] Die zulässige Berufung ist nicht begründet, da das VG (VG Augsburg, Urt. v. 27.8.2018 – Au 7 K 18.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Fernabsatzvertrag und dessen Folgen

Anhand des BGH-Urteils v. 13.11.2017 (Az. IX ZR 204/16) wird sehr deutlich, welche Risiken Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler eingehen, sofern das Kerngeschäft im großen Stil über die Akquise im Internet und die Kommunikation ohne persönlichen Mandantenkontakt abläuft. Selbst wenn dieser später gesucht wird, heilt diese Tatsache nicht den Tatbestand, dass d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Aufbau des Vordrucks

2.1 Allgemeines Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Gehört zum Erwerb nach § 13a ErbStG und § 19a ErbStG begünstigtes U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.2 Zeitpunkt der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 1 bis 3)

Für alle Angaben in den amtlichen Vordrucken sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Ausführung der Zuwendung (Schenkung) maßgebend (Besteuerungszeitpunkt, Bewertungsabschlag, §§ 9, 11 ErbStG). In Zeile 2 ist einzutragen, wann die Schenkung ausgeführt wurde. Darüber hinaus sind entsprechende privatschriftliche Verträge der Steuererklärung beizufügen. Bei beurkundeten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7 Gegenstände der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 31 bis 88)

In den Zeilen 31 bis 88 sind alle zugewendeten Vermögensgegenstände einzutragen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt. Dabei beziehen sich die Angaben auf den Zeitpunkt der Zuwendung. 2.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35) In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Drittstaaten (Zeilen 34 und 35)

Enthält der Erwerb land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das in Drittstaaten belegen ist, ist dies in den Zeilen 34 und 35 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ausländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 38 und 39)

Sind in Drittstaaten belegene Grundstücke geschenkt worden, ist dies in den Zeilen 38 und 39 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch nachzuweisen. Ausländisches Grundvermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.6 In Drittstaaten belegenes Betriebsvermögen (Zeilen 42 und 43)

Schenkungen von in Drittstaaten belegenem Betriebsvermögen oder entsprechenden Anteilen an Personengesellschaften sind in den Zeilen 42 und 43 anzugeben. Einzutragen sind die Firma und der gemeine Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch nachzuweisen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.8 Übriges Vermögen (Zeilen 49 bis 88)

2.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52) Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.4.2 Bankverbindung (Zeilen 18 bis 20)

In den Zeilen 18 bis 20 ist die Bankverbindung für Erstattungen anzugeben. Einzutragen ist in Zeile 18 der Kontoinhabern, in der Zeile 19 die IBAN und die BIC und in Zeile 20 das Geldinstitut und der Ort..mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.8.6 Zahlungsmittel (Zeile 84)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel Gegenstand der Zuwendung, sind diese in Zeile 84 mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3 Persönliche Angaben

Mit den Angaben in Zeilen 4 bis 8 zum Zuwendenden bzw. 9 bis 13 zum Erwerber überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht im Besteuerungszeitpunkt. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. 2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.3 Angaben zum Zuwendenden/Erwerber (Zeilen 4 bis 13)

In den Zeilen 4 bis 8 sind Angaben zum Zuwendenden (Schenker) zu machen: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzfinanzamt und die entsprechende Steuernummer bzw. Identifikationsnummer. Entsprechende Angaben sind in den Zeilen 9 bis 13 zum Erwerber (Beschenkten) zu machen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.4 Sonstige Angaben (Zeilen 16 bis 21)

2.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17) In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenk...mehr