Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Negative Abgrenzung.

Rn 7 Ein Recht zum Besitz wird in einer Reallast, einem Vorkaufsrecht, einem Grundpfandrecht und einer Grunddienstbarkeit, sofern diese nicht ausdrücklich eine Besitznahme zum Inhalt haben, gesehen (MüKo/Baldus § 986 Rz 14). Gleiches gilt für ein Besitzrecht aus formunwirksamen Verträgen – mit Ausnahme des Vorliegens von Treuwidrigkeit – (BGHZ 29, 6) sowie bei Gesellschafter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vergleichbare Fälle.

Rn 2 Die Wirkung einer Vormerkung haben auch das dingliche Vorkaufsrecht (§ 1098 II) sowie die Rechte nach § 1179a I 3, §§ 130 ff ZVG, § 31 IV ErbbauRG, § 20 RSiedlG und im Öffentlichen Recht § 28 II 2 BauGB und § 34 I 3 VermG (weitere Fälle bei MüKo/Lettmaier Rz 12f). Keine Vormerkung iSv § 883 ist die vAw einzutragende ›Vormerkung‹ nach § 18 II GBO, die lediglich den Rang ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsnatur.

Rn 4 Vergleichbar zum Wiederkaufsrecht (§ 456 Rn 3) ist die Rechtsnatur str, ohne dass daraus praktische Konsequenzen resultieren (HP/Faust Rz 9; vgl Karlsr NJW-RR 90, 932, 935 ›Burda/Springer‹): Vertreten werden: (1) durch den Vorkaufsfall und die Ausübung des Vorkaufs doppelt aufschiebend bedingter Kaufvertrag (RG 72, 385; 137, 29, 33; BGHZ 32, 375, 377 f; BGH NJW 00, 1033...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorhand.

Rn 38 Die Vorhand vermittelt dem Berechtigten ein Recht, dass zunächst ihm der Vertragsschluss angetragen wird, bevor der Verpflichtete endgültig mit einem Dritten abschließt. Wie stark die Position des Berechtigten ausgestaltet ist, hängt vom Parteiwillen ab (MüKo/Busche Vor § 145 Rz 78). So kann in einem Vorrechtsvertrag nur die Verpflichtung zur Aufnahme von Vertragsverha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss der Übertragbarkeit und Vererblichkeit (S 1).

Rn 2 Die Norm ist ausdrücklich abdingbar, durch der Form des Rechtsgeschäfts, speziell § 311b I, unterliegende anfängliche (RG 148, 105, 108; Nürnbg RNotZ 13, 434, 437f) oder nachträgliche (Hamm Rpfleger 17, 526, 527 [OLG Hamm 01.03.2017 - 15 W 22/17]; aA RG 148, 105, 113; 163, 142, 155: bloße Zustimmung reicht) Vereinbarung: darin liegt eine Inhaltsänderung (Hamm aaO; Saarb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erstreckung (S 2).

Rn 3 Eine Trennung ist mit Nachteilen verbunden, wenn der Wert der übrigen Gegenstände durch den Vorkauf reduziert wird (Stuttg OLGR 99, 1; Erman/Grunewald Rz 3). Die Auflösung eines ›Pakets‹ durch Ausübung eines Vorkaufsrechts für eine mitverkaufte Kaufsache führt zu keinem Nachteil, da der Verpflichtete damit rechnen musste; er entsteht mit der Konsequenz der Erstreckung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zu Stande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kaufähnliche Verträge und Umgehungsversuche.

Rn 16 Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Alle Schutzklauseln im Verhältnis zum Drittkäufer für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts sind dem Berechtigten ggü relativ unwirksam (Staud/Mader/Schermaier Rz 1), wie die auflösende Bedingung/das Rücktrittsrecht (s § 464 Rn 7) und die Verknüpfung der Gültigkeit des Kaufvertrags mit dem Nichtbestehen des Vorkaufsrechts (BGH NJW 87, 890, 893 [BGH 25.09.1986 - II ZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beteiligte Personen.

1. Vorkaufsverpflichteter. Rn 7 Vorkaufsverpflichteter ist der Veräußerer/Verkäufer des Wohnungseigentums – Teileigentum genügt nicht –, der aber nicht mit dem Vermieter personenidentisch sein muss. Dies gilt auch bei Zwangsverwaltung (BGH ZMR 09, 349). 2. Vorkaufsberechtigter. Rn 8 Vorkaufsberechtigter ist nur der Endmieter, dem der Wohnraum zur tatsächlichen Nutzung überlasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausübungsfrist.

Rn 22 Die Frist von zwei Monaten zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt gem II mit der auch formlos möglichen Mitteilung über den Abschluss des wirksamen Kaufvertrags, nicht erst mit der Benachrichtigung von der Übertragung gem § 2033 I (Soergel/Lettmaier § 2034 Rz 22). Rn 23 Nach § 469 ist der Verpflichtete zur unverzüglichen Benachrichtigung der übrigen vorkaufsberechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verbindung in Ausübung eines Rechts (Abs 1 S 2).

Rn 5 Wer in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück eine Sache mit diesem verbindet, verfolgt idR nur eigene Interessen und bezweckt nicht die dauernde Verbesserung des Grundstücks. Aus diesem Grund verneint § 95 I 2 hier ebenfalls die Bestandteilseigenschaft. Rechte iSd Vorschrift sind nur dingliche Rechte wie das Erbbaurecht, der Nießbrauch und die Dienstbarkeite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dingliche Belastungen.

Rn 11 Nicht rechtlich nachteilig ist die Zuwendung eines dinglich belasteten Gegenstandes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die dingliche Belastung auf der Sache ruht und deren Wert mindert, der Minderjährigen aber nicht persönlich verpflichtet wird. Da es nicht auf eine wirtschaftliche Bewertung ankommt, ist das Geschäft auch dann einwilligungsfrei, wenn die Belastungen größ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 397 regelt zwei Tatbestände, nämlich den Erlassvertrag in I und das negative Schuldanerkenntnis in II. Entscheidend beim Erlass ist der Wille der Parteien, die betroffene Forderung zum Erlöschen zu bringen. Der Gläubiger muss verzichten wollen. Das ist nach allgemeinen Regeln (§§ 133, 157) zu ermitteln und kann sich daher auch aus dem Empfängerhorizont ergeben (Münche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 103 BGB – Verteilung der Lasten.

Gesetzestext Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entricht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung des Schuldverhältnisses als Anknüpfungspunkt.

Rn 19 Anknüpfungspunkt der intertemporalen Grundregel wie auch vieler der einzelnen Sonderregeln ist die Entstehung des Schuldverhältnisses. Bei rechtsgeschäftlich begründeten Schuldverhältnissen ist dies der Zeitpunkt des Eintritts der schuldrechtlichen Bindung (Staud/Löwisch [2016] Art 229 § 5 Rz 9), bei Verträgen also der Vertragsschluss (NK-BGB/Budzikiewicz Art 229 § 5 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 2037 regelt die Ausübung des Vorkaufsrechts bei weiteren Übertragungen nach dem ersten Verkauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorkaufsverpflichteter.

Rn 7 Vorkaufsverpflichteter ist der Veräußerer/Verkäufer des Wohnungseigentums – Teileigentum genügt nicht –, der aber nicht mit dem Vermieter personenidentisch sein muss. Dies gilt auch bei Zwangsverwaltung (BGH ZMR 09, 349).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat sich der Dritte in dem Vertrag zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außer Stande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. 2Lässt sich die Nebenleistung nicht in Geld schätzen, so ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen; die Vereinbarung der Nebenleistung kommt jedoch nicht i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausdehnung.

Rn 3 Der Rechtsgedanke des § 465 hat die Rspr zu Umgehungs- und Vereitelungsgeschäften beeinflusst (s § 463 Rn 20, § 464 Rn 6). Er schließt es aus, in Ausübung des Vorkaufsrechts eine Störung der Geschäftsgrundlage zu sehen (Erman/Grunewald Rz 3; Staud/Mader/Schermaier Rz 4; aA BGH NJW 87, 890, 893 [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]). Die Anwendung auf das Wiederkaufsrecht ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 35 Der Berechtigte hat die Beweislast für die Voraussetzungen für Vereinbarung und Ausübbarkeit eines Vorkaufsrechts (BGHZ 110, 230, 234).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Ausschluss.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vormiet-, Vorpachtrecht.

Rn 6 Auf Vereinbarung mit Inhalt und Struktur eines Vorkaufsrechts für Miet- und Pachtverträge sind die §§ 463 ff entspr anzuwenden, soweit nicht die Andersartigkeit dieser Vertragstypen entgegensteht (BGHZ 102, 237, 240; LG Karlsruhe NJW-RR 13, 1479, 1480; HP/Faust Rz 7; s § 466 Rn 1 f, § 467 Rn 1, § 469 Rn 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Angestrebter Hauptvertrag.

Rn 35 Eine weitere Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist der Abschluss des angestrebten Vertrags mit einem Dritten. Das Risiko, dass der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten nicht abgeschlossen wird oder unwirksam ist, trägt der Makler (BGH NJW 83, 1130 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]). Der Auftraggeber ist im Hinblick auf den Abschluss des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur (Abs 1 S 1).

Rn 1 Die Ausübung erfolgt durch empfangsbedürftige Willenserklärung, die wegen ihres gestaltenden Charakters (§ 463 Rn 4) bedingungsfeindlich ist. Sie ist, auch bei Mitteilung des Vorkaufsfalls an den Berechtigten durch den Drittkäufer, immer dem Verpflichteten ggü abzugeben; Vertragsform ist möglich. Wegen II begründet die Erklärung auch Pflichten für den Berechtigten, wesh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Sonderfall: Einheitlicher Verkauf mehrerer Wohnungseigentumseinheiten.

Rn 12 Zur Berechnung des für den einzelnen Mieter maßgeblichen Kaufpreises, wenn ein einheitlicher Kaufvertrag über mehrere Wohnungseigentumseinheiten zu einem Gesamtpreis abgeschlossen wurde, kommt eine Heranziehung der Regelung des § 467 in Betracht (Schilling/Meyer ZMR 94, 503 Ziff VII 2). Die Berechnung des anteiligen Kaufpreises erfolgt nach der Formel: Vorkaufspreis gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere öffentliche Abgaben und Lasten (Abs 2).

Rn 7 II stellt Unanwendbarkeit von § 435 klar. Geregelt sind alle nicht unter I fallenden Abgaben und Lasten, insb die Abgaben gem § 10 I Nr 3 ZVG wie Grundsteuer, Schornsteinfegergebühren, Müllabfuhrgebühren (aA für letztere Staud/Matusche-Beckmann Rz 15 mwN). Nicht umfasst sind die jeweiligen Rückstände (Staud/Matusche-Beckmann Rz 15; aA MüKo/Westermann Rz 5 mwN), die Räum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1136 BGB – Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung.

Gesetzestext Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig. Rn 1 Die in § 1136 genannte Verfügungsbeschränkung kann nicht dinglicher Inhalt der Hypothek sein; § 1136 erklärt auch eine schuldrechtliche Vereinbarung für nichtig. Die Norm ergänzt das in § 1149 e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Haftung des Käufers setzt nicht voraus, dass er die Nachlassverbindlichkeiten kannte; bei Unkenntnis kommt Anfechtung gem § 119 II in Betracht. Er muss aber wissen, es handele sich um die ganze oder nahezu die ganze Erbschaft (bzw Erbanteil) des Veräußerers, oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt (BGH NJW 65, 909 [BGH 26.02.1965 - V ZR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1102 BGB – Befreiung des Käufers.

Gesetzestext Verliert der Käufer oder sein Rechtsnachfolger infolge der Geltendmachung des Vorkaufsrechts das Eigentum, so wird der Käufer, soweit der von ihm geschuldete Kaufpreis noch nicht berichtigt ist, von seiner Verpflichtung frei; den berichtigten Kaufpreis kann er nicht zurückfordern. Rn 1 Das System der §§ 1100 ff setzt voraus, dass der Dritte den Kaufpreis bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung eines Kaufvertrags.

Rn 5 Die Ausübung begründet einen neuen Kaufvertrag zwischen Verpflichtetem als Verkäufer und Berechtigtem als – neuem – Käufer; ein Eintritt des Berechtigten in den Drittkaufvertrag findet nicht statt (allgM: s BGHZ 98, 188, 190 f; 199, 136 Rz 21). Sie begründet keine rechtlichen Beziehungen des Berechtigten zum Drittkäufer (RG 163, 142, 155, s § 463 Rn 16). Vereitelt der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Greift ein Ausnahmefall von 2 u 3 ein, ergeben sich die Rechtsfolgen aus einer entspr Anwendung der §§ 177–179 . Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam und kann gem § 177 I von dem Vertretenen genehmigt werden (BGH BB 69, 293). Ist das Rechtsgeschäft wie die Ausübung des Vorkaufsrechts gem § 469 II (BGHZ 32, 383, 382f), die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einseitige Rechtsgeschäfte.

Rn 2 Einseitige Rechtsgeschäfte des Betreuers, wie etwa Erteilung einer Prokura nach § 1852 Nr 3, Kündigung eines Mietvertrages, Ausüben eines Vorkaufsrechts, Ausschlagen einer Erbschaft, Aufgabeerklärung nach § 875 (KG OLG 44, 81); nicht hingegen Vertragsangebot oder Annahme einer Leistung als Erfüllung sind unheilbar nichtig, wenn sie ohne die erforderliche Genehmigung vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verweisung aufs Mietrecht, § 594e I.

Rn 1 Die – nicht zwingende (vgl § 569 V) auf alle Arten der Landpacht anwendbare (vgl Kobl NJW-RR 00, 278 [OLG Nürnberg 08.06.1999 - 1 U 480/99]) – Verweisungsnorm bezieht sich nicht (nur) auf den Gebrauch, sondern auch auf die Nutzung mit Fruchtziehungsrecht bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pächters zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung. Die Schonfristregelung des § 569 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Rechtsentstehung.

Rn 3 Das auf die Bestellung gerichtete Verpflichtungsgeschäft bedarf der Form des § 311b (BGH DNotZ 68, 93 [BGH 17.05.1967 - V ZR 96/64]; zum Umgehungsgeschäft München NJW-RR 16, 340 [OLG München 25.09.2015 - 34 Wx 121/15]). Für das Bestellungsgeschäft soll § 873 indessen nicht gelten (BGH NJW-RR 16, 2035; unter Aufgabe von NJW-RR 91, 205 [BGH 07.11.1990 - XII ZR 11/89]; MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) ›Altlasten‹.

Rn 20 War das Grundstück als Ganzes oder waren sämtliche Miteigentumsanteile vor Entstehung der Wohnungseigentumsrechte bereits mit einem Gesamtrecht belastet, hat sich die bestehende Belastung nach §§ 1192 I, 1132, 1114 BGB in eine Belastung aller Anteile umgewandelt (Oldbg MDR 1989, 263; München MDR 72, 239). Auch Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte am gesamten Grundstück s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung.

Rn 20 Bezieht sich die Uneinigkeit nur auf die Höhe der Vergütung, finden die allg Regeln (insb §§ 154, 155), ergänzt durch § 653, Anwendung. Der Vertragsschluss an sich setzt das eindeutige Verlangen des Maklers voraus, von seinem Vertragspartner für seine Tätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) bei Erfolgseintritt eine Vergütung zu erhalten (BGH NJW 00, 282 [BGH 04.11.1999 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 17 Die Vorkaufsvereinbarung gewährt dem Berechtigten das subjektive Recht auf Vorkauf im Vorkaufsfall (zur Übertragbarkeit s § 473). Der aus der Ausübung resultierende Anspruch auf Übereignung kann durch Vormerkung gesichert werden (§ 883 I 2; BGH NJW 00, 1033 [BGH 03.12.1999 - V ZR 329/98] mwN). Darüber hinaus ist der Verpflichtete in der 1. Phase nicht gebunden, er hat ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1099 BGB – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Gelangt das Grundstück in das Eigentum eines Dritten, so kann dieser in gleicher Weise wie der Verpflichtete dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit der im § 469 Abs. 2 bestimmten Wirkung mitteilen. (2) Der Verpflichtete hat den neuen Eigentümer zu benachrichtigen, sobald die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt oder ausgeschlossen ist. Rn 1 Die Norm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schätzbare Nebenleistung (S 1).

Rn 2 Der Drittkaufvertrag muss Käufer neben einer Hauptleistung in Geld zu einer wirtschaftlich weniger bedeutsamen Sach- oder Dienstleistung als Nebenleistung verpflichten. § 466 bezieht sich auf Leistungen, die nicht auf Geld ausgerichtet sind (MüKo/Westermann Rz 1; s aber VG Stuttgart Urt v 7.3.23 – 2 K 399/22, juris Rz 59: Zahlung von Umsatzsteuer als Nebenleistung). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfügungen über Grundstücksrechte.

Rn 4 Auch Verfügungen über Grundstücksrechte (Nr 1) und die darauf gerichteten Verpflichtungen sind genehmigungsbedürftig. Dies gilt auch für Hypotheken und Grund- und Rentenschulden. Genehmigungsbedürftig iSv Nr 1 sind ua Verfügungen über Nießbrauch, Dienstbarkeiten (zB Leibgedinge; BayObLG FamRZ 03, 631), Reallasten und dingliche Vorkaufsrechte, ferner Dauerwohn- und Dauer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine Kapitalrechte.

Rn 1 Die Bestimmung eines Höchstbetrages ist nur bei Rechten möglich, die nicht auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet sind. Ausgeschlossen ist die Höchstwertbestimmung daher bei Grundpfandrechten, und zwar auch bei der Rentenschuld wegen des Ablösungsbetrages nach § 1199 II 2. Sie ist möglich bei allen Rechten, bei deren Erlöschen in der Zwangsversteigerung nach § 92 ZVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verwaltung.

Rn 9 Die Miterben können Art und Inhalt der Verwaltung frei bestimmen. Die Verwaltung umfasst alle ›rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die der Verwaltung, Sicherung, Erhaltung, Vermehrung, Nutzungsgewinnung, Verwertung von Nachlassgegenständen und der Schuldentilgung dienen‹ (iE s MüKo/Gergen § 2038 Rz 16f), wobei aber der Erlass von Nachlassforderungen nicht zur Nachl...mehr