Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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§ 6 Vermächtnisrecht / 7. Verschiedenheit zwischen dem dinglichen und dem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht

Rz. 128 Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht kann nur für einen Verkaufsfall bestellt werden. Im Gegensatz dazu ist bei einem dinglichen Vorkaufsrecht die Bestellung für den ersten, für mehrere oder für alle Verkaufsfälle möglich.[271] Aufgrund der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit kann bei dem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht auch vermächtnisweise ein Vorkaufsrecht für alle V...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Vorkaufsrecht bei Verkauf eines Miterbenanteils, § 2034 BGB

Rz. 25 Ein Miterbe darf alleine über seinen Anteil (oder einen Bruchteil davon) am gesamten Nachlass verfügen (§ 2033 Abs. 1 S. 1 BGB), nicht hingegen über einzelne Nachlassgegenstände (§ 2040 Abs. 1 BGB). Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist in §§ 2371 ff. BGB geregelt. Für den Fall des Verkaufs gewährt § 2034 BGB den Miterben ein Vorkaufsrecht. 1. Überblick zum V...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Überblick zum Vorkaufsrecht

Rz. 26 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft, gewährt § 2034 Abs. 1 BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Hierdurch können die Miterben den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten, und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern od...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Vorkaufsberechtigter und Inhalt des Vorkaufsrechts

Rz. 125 Die Bestellung des Vorkaufsrechts kann zugunsten einer natürlichen oder einer juristischen Person erfolgen. Wird das dingliche Vorkaufsrecht mehreren Personen eingeräumt, so bestimmt § 472 BGB deren Gemeinschaftsverhältnis (§ 1098 BGB). Danach kann das Vorkaufsrecht nur gemeinsam ausgeübt werden. Nach der gemeinschaftlichen Ausübung geht der Eigentumsübertragungsansp...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Entstehung des dinglichen und die Sicherung des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts

Rz. 124 Das dingliche Vorkaufsrecht bedarf als beschränkt dingliches Recht zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung gem. § 873 BGB im Grundbuch. Bezieht sich das schuldrechtliche Vorkaufsrecht auf ein Grundstück, so kann der bedingte Eigentumsübertragungsanspruch gem. § 883 BGB durch eine Vormerkung gesichert werden. Beide – schuldrechtliches und dingliches Vorkaufsr...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Arten des Vorkaufsrechts

Rz. 123 Das Vorkaufsrecht kann entweder schuldrechtlich (§§ 463 ff. BGB) oder dinglich (§§ 1094–1104 BGB) sein. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht kann sich auf unbewegliche oder bewegliche Sachen und Rechte beziehen, während das dingliche Vorkaufsrecht nur an Grundstücken, an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Erlöschen des Vorkaufsrechts

Rz. 127 Das Vorkaufsrecht kann als beschränkt dingliches Recht jederzeit durch Einigung und Eintragung gem. § 875 BGB aufgehoben werden. Zur Löschung im Grundbuch wird gem. § 19 GBO die Löschungsbewilligung des Vermächtnisnehmers gem. § 29 GBO in notarieller Form und ein Antrag gem. § 13 Abs. 1 GBO entweder des Vorkaufsberechtigten oder des Eigentümers benötigt. Wurde das Vo...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 29 Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[78] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den Miterben von dem Vert...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 32 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[92] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 126 Nach dem Wortlaut kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag abschließt. Die Ausübung ist demnach ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- oder Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Selbst bei einem Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Verkauf eines Miterbenanteils

Rz. 329 Der beurkundende Notar eines Erbteilkaufvertrages muss auf das Vorkaufsrecht gem. §§ 17, 20 BeurkG der Erben hinweisen,[625] nicht hingegen auf die Ausübungsfrist von zwei Monaten.[626] Rz. 330 Anders sieht es beim Rechtsanwalt aus, der einen vorkaufsberechtigten Erben vertritt und von einem zum Vorkauf berechtigenden Verkauf erfährt: Praxishinweis Hier muss der Rechts...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 122 Manchmal ist es das Anliegen des Erblassers, einem Verwandten oder einer befreundeten Person das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand (z.B. ein Grundstück) für den Fall des Verkaufs durch den zunächst Bedachten erwerben zu können. Dies kann der Erblasser dadurch erreichen, dass er dem Begünstigten im Wege eines Vermächtnisses ein Vorkaufsrecht an diesem Geg...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / IX. Ankaufsrechtvermächtnis

Rz. 130 Das Ankaufsrecht schließt die Lücke, die beim Vorkaufsrecht besteht, weil dort nur der Fall des Verkaufs abgedeckt wird. Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann dem Bedachten vermächtnisweise das Ankaufsrecht zugewendet werden, um einen Gegenstand des Nachlasses – insbesondere ein Grundstück – dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass ein Verkauf ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Erfüllung eines Vorkaufsrechtvermächtnisses

Rz. 154 Das dingliche Vorkaufsrecht bedarf als beschränkt dingliches Recht beim Vorkaufsrechtvermächtnis zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung im Grundbuch gem. § 873 BGB. Für die Eintragung im Grundbuch ist die Bewilligung des Eigentümers (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) gem. § 19 GBO in beglaubigter Form (§ 29 GBO) und ein Antrag entweder des Vorkaufsberecht...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 80 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[173] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers im Aktivprozess

Rz. 309 Der Testamentsvollstrecker ist nicht Vertreter der Erben oder des Nachlasses. Ebenso ist er nicht Treuhänder für die Erben. Das private Amt ist dem Testamentsvollstrecker durch den Erblasser übertragen worden, so dass er es Kraft eigenen Rechts fremdnützig nach dem Gesetz und unabhängig vom Willen des Erblassers ausübt.[381] Als Träger eines eigenen Amtes hat er gege...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Grundsatz

Rz. 89 Das Anwartschaftsrecht ist veräußerbar. Auf die Veräußerung finden die §§ 2033 f., 2371, 3285 BGB Anwendung.[106] So ist sowohl für das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft notarielle Beurkundung notwendig. Nach § 2034 Abs. 1 BGB haben sowohl die Mitnacherben und bei deren Fehlen der Vorerbe ein Vorkaufsrecht, das innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 301 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinande...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Ertragsteuer

Rz. 337 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[633] Wir der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[634] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch die das Vorkaufsrecht gem. § 2034 BGB ausübenden...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[35] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil

Rz. 184 Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Jedoch kann der Anteil eines Miterben am Nachlass gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hindert die Pfändung nicht.[433] Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzu...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Reichweite der Verfügungsbeschränkung

Rz. 299 Die Verfügungsbefugnis der Erben wird nur so weit durch die Testamentsvollstreckung eingeschränkt, wie die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers reicht (vgl. §§ 2208 Abs. 1, 2217 BGB). Kann der Testamentsvollstrecker selbst wegen einer Interessenkollision bzw. § 181 BGB nicht über den Nachlassgegenstand verfügen, kann seinerseits der Erbe verfügen, sofern d...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 338 Der veräußernde Miterbe bleibt auch nach der Veräußerung Schuldner der Erbschaftsteuer, § 20 Abs. 1 ErbStG. Der Erwerber haftet daneben gem. § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung mit dem erworbenen Erbanteil, selbst wenn im Innenverhältnis zwischen Käufer und Miterbe etwas andere geregelt sein mag. Dies gilt auch bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Mite...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Vermächtnis

Rz. 42 Mit einem Vermächtnis[41] kann der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).[42] Im Unterschied zum Erben erwirbt der Vermächtnisnehmer den Gegenstand nicht unmittelbar vom Erblasser. Er erlangt vielmehr nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung dieses Gegenstandes (§ 2174 BGB). Der Vermächt...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.2 Rechtsvorgänge über erbbaurechtsbelastete Grundstücke

Rz. 15 Für den Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks gelten in Bezug auf die Bemessungsgrundlage die allgemeinen Rechtsgrundsätze in § 8 Abs. 1 und § 9 GrEStG. Als Gegenleistung ist insbesondere der für das entsprechende erbbaurechtsbelastete Grundstück entrichtete Kaufpreis anzusetzen. Beim Erwerb von mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken durch de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.2 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden sonstigen Belastungen oder die Begründung neuer Belastungen zugunsten des Verkäufers

Rz. 4g Nach §§ 433 Abs. 1 S. 2, 435 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den verkauften Gegenstand frei von Rechtsmängeln zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer die Grundstücksbelastung bei dem Abschluss des Kaufs kennt (§ 442 Abs. 1 BGB). Eine Ausnahme gilt allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / Zusammenfassung

Begriff Das Erbbaurecht beinhaltet das veräußerliche und vererbbare Recht, auf einem (fremden) Grundstück für eine bestimme Zeit ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk, z. B. Wohngebäude, fallen also auseinander. Die Gegenleistung für die Bestellung des Rechts ist der Erbbauzins. Der Erbbauzins zählt beim Grundstückseigentümer regelmäßig zu den E...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1 Vorkaufsrecht

1.1 Überblick Grundsätzlich unterscheidet man das dingliche, das schuldrechtliche und das gesetzliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 1094 ff. BGB geregelt und kann nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellt werden. Es lastet auf der Sache selbst. Insoweit handelt es sich dabei also um ein echtes Sachenrecht, das gemäß § 873 BGB durch ...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.4 Ausübung des Vorkaufsrechts

Nach § 577 Abs. 3 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer. Diese Erklärung muss nach §§ 469 Abs. 2, 577 Abs. 3 BGB 2 Monate nach dem Empfang der Mitteilung des Vermieters erfolgen. Die Erklärung des Mieters stellt dabei eine einseitige, bedingungsfeindliche und empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Mehre...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.3 Verkauf der Wohnung

§ 577 Abs. 1 BGB setzt für das Entstehen des Vorkaufsrechts des Mieters den Verkauf der Wohnung voraus. Hieraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht dann nicht zur Entstehung gelangt, wenn die Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wurde. Das Vorkaufsrecht kommt auch bei einem Tausch oder einer Schenkung nicht zum Zuge. Darüber hinaus hat der Mieter nach §...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.1 Überblick

Grundsätzlich unterscheidet man das dingliche, das schuldrechtliche und das gesetzliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 1094 ff. BGB geregelt und kann nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellt werden. Es lastet auf der Sache selbst. Insoweit handelt es sich dabei also um ein echtes Sachenrecht, das gemäß § 873 BGB durch dingliche Ein...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.5 Tod des Mieters

Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht im Fall des Todes des Mieters auf diejenigen Personen über, die nach § 563 Abs. 1 oder 2 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Eintrittsberechtigte sind nach § 563 Abs. 1 BGB zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hatte. § 563 Abs. 2 BGB regelt das Eintrittsrecht der Kinder d...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.4 Wohnungseigentum soll begründet werden

Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB besteht aber auch für den Fall, dass die Wohnung nach Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Im Zeitpunkt der Wohnraumüberlassung besteht also bereits die Umwandlungsabsicht, obwohl diese noch nicht realisiert wurde. Das Vorkaufsrecht besteht insoweit dann, wenn zum Zeitpunkt der Überlassung bereits das Verfahre...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Zunächst und grundsätzlich hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Handelt es sich um eine Mietermehrheit, so sind sowohl alle einzeln vorkaufsberechtigt als auch in Gemeinschaft. Der Untermieter hat kein Vorkaufsrecht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Vorkaufsrecht ausgeschlossen Das Vorkaufsrecht ist nach § 577 Abs. 1 BGB ausges...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.3 Mitteilung des Verkäufers

Nach § 577 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer dem Mieter mitzuteilen, dass dieser ein Vorkaufsrecht hat. Neben dieser Mitteilung hat der Verkäufer dem Mieter die Bedingungen bzw. Regelungen des Kaufvertrags zur Kenntnis zu geben. Der Verkäufer muss im Übrigen nicht notwendig mit dem Vermieter personenidentisch sein. Die Mitteilung muss nicht notwendig vom Verkäufer erfolgen, vielm...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.2 Dem Mieter überlassen

Voraussetzung des Vorkaufsrechts ist, dass nach Überlassung der Wohnräume an diesen Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. Hieraus folgt, dass nur derjenige Mieter in den Genuss eines Vorkaufsrechts kommen kann, dem die Wohnräume bereits überlassen worden sind, bevor die Umwandlung in eine Eigentumswohnung vollendet ist. Allerdings schließt die ber...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.8 Exkurs: Maklerprovision

Kritisch kann es für den Makler im Hinblick auf seinen Provisionsanspruch werden, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und dem Dritten der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt. Gegen seinen Kunden, also den Dritterwerber, hat der Makler dann keinen Provisionsanspruch, denn dieser zieht ja keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Maklerleistung. Der mit dem Makl...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.1 Vermietete Wohnung

Zunächst gilt das Vorkaufsrecht nur für Wohnräume. Bei gemischt genutzten Wohnungen kommt es nach der Schwergewichtstheorie darauf an, welcher Zweck überwiegt. Überwiegt die Nutzung zu Wohnzwecken, besteht das Vorkaufsrecht. Im Übrigen ist unerheblich, welche Zweckbestimmung die Teilungserklärung vorsieht. Wird die derzeitige Wohnung in der Teilungserklärung als Teileigentum...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.6 Abweichende Vereinbarungen

Nach § 577 Abs. 5 BGB sind vom Gesetz abweichende Vereinbarungen unzulässig, soweit diese den Mieter benachteiligen könnten. Hieraus folgt zunächst, dass das Vorkaufsrecht mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Auch eine entsprechende Individualvereinbarung wäre unbeachtlich. Auch können die Modalitäten der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht zum Nachteil des Mieter...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2 Anwendungsbereich

Grundsätzlich sind mit Blick auf das Vorkaufsrecht des Mieters zunächst 2 Ausgangspositionen zu unterscheiden: Wohnungseigentum ist bereits begründet. Wohnungseigentum soll begründet werden. Beiden Fällen ist gemeinsam, dass Wohnräume an den Mieter überlassen sind und diese an einen Dritten verkauft werden. Bezüglich des persönlichen Anwendungsbereichs scheidet die Bestimmung i...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2.2 Haushaltsangehörige

Das Vorkaufsrecht des Mieters ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Verkauf an Haushaltsangehörige des Eigentümers erfolgt. Hierbei handelt es sich um Personen, die mit dem Eigentümer dauerhaft einen Haushalt führen und mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben. In erster Linie handelt es sich dabei um den Lebenspartner, dessen Kinder, Pflegekinder, Pflegepersonal, Haushaltshilfen.mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.7 Exkurs: Zweckbestimmungswidrige Nutzung

Hatte der Mieter vor Ausübung des Vorkaufsrechts und Erwerb der Wohnung diese zweckbestimmungswidrig genutzt, kann er sich hierauf als neuer Wohnungseigentümer nicht berufen. Setzt er eine zweckbestimmungswidrige Nutzung als Eigentümer fort, kann er entsprechend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.[1]mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.3 Begründung von Wohnungseigentum

Der Wortlaut des Gesetzes stellt lediglich auf die Umwandlung von Mieträumen in Wohnungseigentum ab, nicht aber auf die Person desjenigen, der das Wohnungseigentum tatsächlich begründet. Das Vorkaufsrecht entsteht also nicht etwa nur dann, wenn der Umwandelnde und der Vermieter personenidentisch sind, sondern auch dann, wenn der Umwandelnde nicht der Vermieter ist. Klassische...mehr