Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des Vollmachtgebers oder V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im europäischen Ausland(Österreich, Schweiz und Frankreich)

Einführung Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich. I. Einführung Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Für...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= geschäftsfähig iSd § 10...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Einführung

Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich.mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / I. Einführung

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Fürsorge im Krankheitsfall durch eine Vorsorgevollmacht, in der der Erwachsene bereits vor Eintreten des Fürsorgefalls Person und Aufgabenkreis des Bevollmächtigten bestimmt und somit im Id...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / IV. Frankreich

1. Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / III. Schweiz

1. Vorsorgevollmacht Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= ge...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Auf einen Blick

Diese Übersicht zur Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Frankreich zeigt, dass durch Einführung der Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch in anderen europäischen Ländern gefördert und anerkannt worden ist, so zuletzt auch in England und Wales durch den Ment...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / II. Österreich

1. Vorsorgevollmacht In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Am 1. Juni 2006 ist in Österreich das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten, das die Voraussetzungen und die Wirksamkeit einer Patientenverfügung regelt.[5] Das Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlichen Patientenverfügungen (§ 1 PatVG). Beide Formen müssen in Zukunft von Ärzten als ausdrücklich dokumen...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Mit dem Gesetz über die Rechte der Kranken und die Rechte am Lebensende vom 22.4.2005 hat der französische Gesetzgeber die Vorschrift des Artikel L1110-5 Code de la santé publique erheblich erweitert. So wurde in Absatz 2 das Verbot sinnloser Behandlungen und in Absatz 5 die indirekte Sterbehilfe geregelt. Des Weiteren wurde in Artikel 1111.4 den Patienten das Recht eingeräu...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

In der Schweiz gibt es derzeit weder im ZGB noch im StGB eine nationale Regelung für die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Ebenso wie im deutschen Recht sind vorsätzliche Tötung (Artikel 111 StGB), Tötung auf Verlangen (Artikel 114 StGB) und Totschlag (Artikel 113 StGB) strafbar. Erlaubt sind hingegen die indirekte Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe. Diese Form d...mehr

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ZErb 03/2008, Keine rechtsg... / Leitsatz

Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als unselbstständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, weshalb seine Ausübung nicht einem Dritten, auch nicht durch eine über den Tod hinaus wirksame Vorsorgevollmacht, überlassen werden kann. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. November 2007 – 3 W 198/07mehr

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ZErb 03/2008, Keine rechtsg... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Die angefochtene Entscheidung des LG beruht im Ergebnis nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs 1 FGG, § 546 ZPO). Das Nachlassgericht hat zu Recht angekündigt, einen Erbschein entsprechend dem Antrag der Beteiligten zu 4) zu erteilen. Im Einzelnen gilt dazu Folgendes: Zu Recht hat das LG – stillschweigend – die Zulässigkeit...mehr

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ZErb 03/2008, zerb verlag i... / Einführung

Zum Erbrechtstag am 1.3.2008 in Berlin verstärkt der zerb verlag seine Onlineaktivitäten und veröffentlicht die Zeitschrift ZErb sowie 5 weitere Buchtitel online im Deutschen Anwaltportal (www.deutschesanwaltportal.de). Das Angebot richtet sich an Erbrechtsspezialisten und beinhaltet Fachinformationen, täglich aktualisiert, speziell für den Kanzleialltag des Erbrechtlers. Ne...mehr

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Zu den Formerfordernissen eines nach dem ZGB errichteten Ehegattentestaments

Leitsatz Ein nach den Vorschriften des ZGB errichtetes Ehegattentestament erfordert eigenhändige Unterschriften mit dem vollen Namenszug unter allen letztwilligen Verfügungen. Sachverhalt Der Erblasser errichtete mit seiner zweiten Ehefrau im Jahr 1986 im Gebiet der ehemaligen DDR ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Er...mehr

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Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Scheidungsantrag des Betreuers für einen geschäftsunfähigen Ehegatten

Leitsatz Im Jahre 2003 hatte der Betroffene einen Scheidungsantrag gegen die Beteiligte eingereicht. Im Laufe des Verfahrens stellte sich seine Geschäftsunfähigkeit wegen einer Demenzerkrankung heraus. Sie wurde durch ein psychiatrisches Fachgutachten vom 1.8.2005 festgestellt. Es bestanden auch Zweifel daran, dass der Betroffenen im Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevol...mehr

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Beschwerdeberechtigung nach Zurückweisung des Antrages auf Erwachsenenadoption; Eltern-Kind-Verhältnis; Motive der Adoption

Leitsatz Die Beteiligten zu 1) und 2) hatten beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragt, auszusprechen, dass die Beteiligte zu 1) von der Beteiligten zu 2) als Kind angenommen wird. Während des laufenden Adoptionsverfahrens verstarb die Beteiligte zu 2). Der Adoptionsantrag der Beteiligten zu 1) wurde abgelehnt. Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel blieben allesamt o...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / a) Vorsorgevollmacht und Aufgaben des Bevollmächtigten

Der BGH hat erneut betont, dass es an der Erforderlichkeit fehlt, wenn die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann (BGH, FamRZ 2023, 309). Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Gleichwohl kann auch dann eine Betreuung erforderlich sein, wenn der Bevollmächti...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / cc) Nutzung der Vorsorgevollmacht

Nach wie vor gilt, dass eine Kontrollbetreuung nur eingerichtet werden soll, wenn eine Kontrolle als sinnvoll erscheint. Hat sich schon in dem Betreuungsverfahren ergeben, dass der Bevollmächtigte gar nicht tätig wird, so ist eine Betreuung einzurichten. Wenn der Bevollmächtigte offensichtlich missbräuchlich handelt, war früher und ist heute ein „Voll”betreuer einzusetzen, d...mehr

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ZAP 7/2024, Digitaler Nachl... / c) General- und Vorsorgevollmacht

Der Erblasser kann einen Dritten, der mit dem späteren Erben auch nicht personenidentisch sein muss, bevollmächtigen seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten im Fall der Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit zu regeln bzw. nach seinem Ableben, unabhängig von den Erben, zu regeln, und zwar mit einer sog. Transmortalen Vollmacht. Im letzteren Fall sind die Erben aber befugt, die ...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / b) General- und Vorsorgevollmacht

Der Erblasser kann einen Dritten, der mit dem späteren Erben auch nicht personenidentisch sein muss, bevollmächtigen seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten im Fall der Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit bzw. nach seinem Ableben, unabhängig von den Erben, zu regeln (sog. transmortale Vollmacht). Im letzteren Fall sind die Erben aber befugt, die Vollmacht zu widerrufen. Die ...mehr

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ZAP 4/2019, Vorsorgevollmacht: Rechtsmittel nach Widerruf

(BGH, Beschl. v. 12.12.2018 – XII ZB 387/18) • Das Recht, die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrzunehmen, in dem es um den Aufgabenkreis des Widerrufs der Vorsorgevollmacht geht, ist ein der Vorsorgevollmacht immanentes und der Verfügungsgewalt des Betreuers entzogenes Recht, so wie es dem Betreuer auch nicht möglich wäre, als gesetzlicher Vertreter des B...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / a) Vorsorgevollmacht

Mit der sog. Kontrollbetreuung kann – wie der BGH (FamRZ 2023, 228 = NJW 2023, 365) ausführt – im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu...mehr

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ZAP 19/2020, Vererbbarkeit ... / 2. Vorsorgevollmacht

Schließlich kann eine Regelung für digitale Angelegenheiten auch in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden. Häufig wird dies nur deklaratorisch sein, beispielweise bei der Erteilung einer Generalvollmacht. Der Vollmachtgeber kann aber auch hier konkrete Anweisungen festlegen, wie der Bevollmächtigte mit den Daten, Vertragsbeziehungen oder Nutzungsrechten umzugehen hat. Der...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / b) Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen. Anders kann es sein, wenn Zweifel an der Wirksamkeit oder Fortdauer der Vollmacht bestehen sowie wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seine Geeignetheit oder Red...mehr

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ZAP 2/2023, Vorsorgevollmacht: Keine persönliche Betreuungspflicht des Vollmachtgebers bei fehlender Regelung

(BGH, Urt. v. 16.11.2022 – XII ZB 212/22) • Soweit eine Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen beinhaltet, berechtigt sie den Bevollmächtigten lediglich zur rechtlichen Vertretung. Eine Verpflichtung zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers besteht hingegen nicht. Dem Vorsorgebevollmächtigten kommt nur die Pflicht zu, die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu b...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 3. Betreuungsanordnung trotz Vorsorgevollmacht

An der Erforderlichkeit der Betreuung fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Der BGH (FamRZ 2022, 1647 = FamRB 2022, 404 m. Hinw. Sarres) stellt jedoch klar, dass gleichwohl eine Betreuung erfor...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / b) Erforderlichkeit trotz Vorsorgevollmacht

An der Erforderlichkeit der Betreuung fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Der BGH (FamRZ 2022. 1647 = FamRB 2022,404 m. Hinw. Sarres) stellt jedoch klar, dass gleichwohl eine Betreuung erford...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / a) Aushebelung der Vorsorgevollmacht

In der Praxis unternehmen Pflegeeinrichtungen bisweilen den Versuch, Vorsorgevollmachten "auszuhebeln" und gerichtlich widerrufen zu lassen. Beispiel: Im Jahre 2008 erteilt der heute an Demenz leidende Betroffene B. seiner Schwester S. und seinem Schwager Sch. eine Vorsorgevollmacht, die u.a. der Vermeidung einer Betreuung dienen soll. Seit November 2010 lebt B. in einer Pfle...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / b) Erfordernis trotz Vorsorgevollmacht

Gemäß § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Im Regelfall scheidet daher eine Betreuerbestellung aus, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist. In Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1188) hat der BGH (FamRZ 2021, 1654 und 2021, 1657) betont, dass eine Betre...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / d) Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, denn ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann. Nach der Rechtsp...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / b) Vorrang der Vorsorgevollmacht

aa) Ablieferung und ZVR-Abfrage Durch die Vorlagepflicht gem. § 1820 Abs. 1 BGB soll der Vorrang der Vorsorgevollmacht vor der Betreuung und die Selbstbestimmung im Rahmen der Beteiligung im Betreuungsverfahren gesichert werden, wie es auch durch die Abfrage im ZVR (nun auch durch Ärzte, s.o.) gem. § 78a BNotO, § 6 VRegV geschehen soll. Leider ist die Abfrage für die Betreuun...mehr

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ZAP 17/2024, Betreuungssache: Ungeeignetheit eines von mehreren in einer Vorsorgevollmacht bestellten Bevollmächtigten

(BGH, Beschl. v. 8.5.2024 – XII ZB 577/23) • Sind in einer Vorsorgevollmacht mehrere einzelvertretungsberechtigte Bevollmächtigte bestellt und erweist sich (nur) einer von ihnen als ungeeignet, kommt die Einrichtung einer Vollbetreuung in den von der Vorsorgevollmacht umfassten Aufgabenbereichen regelmäßig nicht in Betracht, wenn und soweit für die Besorgung der Angelegenhei...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 2. Betreuerbestellung, Vorsorgevollmacht und Vollbetreuung

Ein Betreuer darf nach § 1814 Abs. 3 S. 1 BGB nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen von einem Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Im Anschluss an seine Rspr. (vgl. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 301/13, FamRZ 2014, 738; BGH, Beschl. v. 13.4.2011 – XII ZB 584/10, FamRZ...mehr

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ZAP 16/2017, Vorsorgevollmacht: Erledigung von Geldgeschäften durch Familienangehörige

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.5.2017– 9 U 167/15) • Hebt eine Tochter aufgrund einer Generalvollmacht Bargeldbeträge vom Bankkonto der pflegebedürftigen Mutter ab, um diese Gelder für die Mutter zu verwenden, ist auf das Verhältnis zwischen der Tochter und der Mutter i.d.R. Auftragsrecht anwendbar. Verlangt der Erbe nach dem Tod der Mutter die Herausgabe der Bargeldbeträge, wel...mehr

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ZAP 19/2020, Partielle Geschäftsunfähigkeit: Mögliche Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

(BGH, Beschl. v. 29.7.2020 – XII ZB 106/20) • Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung. Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsunfähig war, hat das Gericht von Amts wegen aufzuklären. Die Geschäftsunfähigkeit ist kein medizinischer Befund, sondern ein Rech...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / d) Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht

Es herrscht eine allgemeine Angst vor Betreuungen vor, die nach Ansicht des Autors in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Jedenfalls ist ein Berufsbetreuer regelmäßig besser als ein veruntreuender, privater Bevollmächtigter. Wenn der Mandant einen Nachbarn, eine Pflegekraft oder ein nicht umfassend geeignetes Kind für den Fall der Fälle als Unterstützer wünscht, weil keine „...mehr

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ZAP 13/2021, Basiswissen: D... / 10. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung nach der Trennung

In der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht hat der Verfügende einer Person seines Vertrauens für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit bestimmte Aufgaben und Berechtigungen übertragen. Ist dies der Ehegatte und leben die Beteiligten jetzt getrennt, spricht einiges für die Annahme, dass auch das früher bestehende Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es besteht als...mehr

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ZAP 8/2020, / 5.2 Horn (Hrsg.), Anwaltformulare Vorsorgevollmachten. Gestaltung – Widerruf – Missbrauch, 1. Aufl. 2019, zerb Verlag, 616 S., 89 EUR

Das Bewusstsein und die Bereitschaft in der Bevölkerung, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, ist durch die zunehmende Berichterstattung in den Medien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere durch die Zugriffsmöglichkeit auf Mustervorsorgevollmachten im Internet findet eine Vollmachtserteilung innerhalb von wenigen Minuten ohne eine hinreichende anwaltliche od...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / aa) Ausschließlich Vorsorgevollmachten

Das Genehmigungsbedürfnis soll ausdrücklich nicht für Post- oder Kontovollmachten gelten. Interessanterweise enthält § 1820 Abs. 5 BGB mit den Worten „Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt” eine Art Legaldefinition der Vorsorgevollmacht, welche eigentlich bei der Reform bew...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / a) Genehmigung statt Aufgabenbereich

In der Reform wird der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer neu geregelt. Der Vollmachtswiderruf ist nun genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB . Damit wurde von den durch den BGH aufgestellten Grundsätzen abgewichen, nach denen die Kompetenz für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht dem Betreuer in einem eigenen Aufgabenkreis zugewiesen werden musste. Einersei...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / b) Formvorschriften, Zwangsregistrierung und Geschäftsfähigkeitsprüfung

Formvorschriften können einerseits ein gewisses Maß an Sicherheit bringen, weshalb sie für Vorsorgebevollmächtigungen ebenso erwogen werden wie eine Zwangsregistrierung im ZVR. Andererseits werden so Vorsorgevollmachten weniger niederschwellig und einfach in der Gestaltung. Ob durch Formvorschriften die Selbstbestimmung über Gebühr erschwert wird, ist zu diskutieren, denn si...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neues? Vorsorgevollmachten nach der Reform

Zusammenfassung Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Auch wenn die Vorsorgevollmacht nicht im Zentrum der Reform stand, hat sich einiges direkt und auch indirekt mit Auswirkungen auf die Gestaltungs- und Konfliktpraxis geändert. In dem Aufsatz sollen die Änderungen für Gestalter (I.) und für forensisch Tätige (II.) dargestellt sowie nächste Ent...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / Zusammenfassung

Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Auch wenn die Vorsorgevollmacht nicht im Zentrum der Reform stand, hat sich einiges direkt und auch indirekt mit Auswirkungen auf die Gestaltungs- und Konfliktpraxis geändert. In dem Aufsatz sollen die Änderungen für Gestalter (I.) und für forensisch Tätige (II.) dargestellt sowie nächste Entwicklungsschrit...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / bb) Subsidiarität der Betreuung

Gem. § 1814 Abs. 3 BGB entfällt die Erforderlichkeit einer Betreuung wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (§ 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BGB a.F.). Bei den Anforderungen an die Vorsorgevollmacht wurden die Worte „ebenso gut” klarstellend durch „gleichermaßen” ersetzt, da ein Berufsbetreuer bei wörtlicher Auslegung der alten Formulierung aufgrund seiner Qual...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / III. Ausblick

Für Vorsorgevollmachten wurde bewusst von einer umfassenden Neuregelung abgesehen. Dies ist einerseits äußerst bedauerlich, da Vorsorgevollmachten in der Praxis eine größere Bedeutung haben als Betreuungen. Andererseits ist dies nachzuvollziehen, da das Gesetzgebungsprojekt allein schon mit den Themen der Betreuungen und Vormundschaften sehr umfangreich war. Es ist zu hoffen...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / 3. Ehegattenvertretung

Die Ehegattenvertretung gem. § 1358 BGB n.F. ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Fr...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / VI. Vorsorgevollmachten – Überblick, Gestaltung

1. Einleitung Die Vorsorgevollmacht wird in der Reform trotz ihrer großen Relevanz nur am Rande behandelt. Auf die Vorsorgevollmacht und die damit verbundene Kontrollbetreuung wird in den §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB n.F. eingegangen (vgl. auch Renner, NotBZ 2022, 15). In § 285 FamFG n.F. werden die Vollmachtsvorlage bei Gericht und die Registrierungsabfrage geregelt. I...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / d) Einwilligungsvorbehalt ohne Betreuung

Bedauerlich ist, dass der Einwilligungsvorbehalt gem. § 1825 BGB weitgehend unverändert blieb und insofern immer noch eine Betreuungseinrichtung notwendig ist, auch wenn eine sonst ausreichende Vorsorgevollmacht existiert. Es wäre wünschenswert gewesen, dass ein Einwilligungsvorbehalt auch angeordnet werden kann, ohne dass eine Betreuung eingerichtet wird, damit er auch für ...mehr