Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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Rückritt von einer erbvertraglichen Verfügung nach § 2295 BGB

Leitsatz Allein der Umstand, dass ein Erbvertrag mit vertragsmäßiger Erbeneinsetzung und ein Überlassungsvertrag mit einer Unterhaltsverpflichtung des Bedachten am selben Tag und vor demselben Notar geschossen wurden, besagt für sich genommen nicht, dass beide Verträge "mit Rücksicht" aufeinander abgeschlossen wurden. Die Aufhebung der Gegenverpflichtung muss zumindest einen ...mehr

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Rücktrittsmöglichkeit nach § 2295 BGB

Leitsatz Das OLG München hat sich in seiner Entscheidung mit Fragen der Auslegung letztwilliger Verfügungen auseinandergesetzt und sich darüber hinaus mit dem Erfordernis einer kausalen Verknüpfung zwischen der Aufhebung einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung i.S.v. § 2295 BGB und dem Rücktritt des Erblassers von einer vertragsmäßigen Verfügung zugunsten des Bedachten besc...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung bei verfestigter nichtehelicher Lebensgemeinschaft eines im Wachkoma befindlichen Unterhaltsberechtigten

Leitsatz Ein geschiedener Ehemann wehrte sich gegen seine Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts unter Hinweis darauf, dass die geschiedene Ehefrau in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebe. Die Ehegatten hatten seit dem Jahre 2003 getrennt gelebt und wurden im April 2008 geschieden. Im Januar 2005 nahm die Ehefrau eine nichteheliche P...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 2. Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht sind klare Regelungen wesentlich. Zudem sollte versucht werden, die Struktur leicht verständlich zu halten. Die Regelungen zur Wirksamkeit über den Tod hinaus sollten sich nicht zwischen anderen Anordnungen – etwa zur Aufenthaltsbestimmung und der Unterbringung – "verstecken". Vorsorgevollmachten sollten nicht "isoliert" erteilt werden. Eine Regelu...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 3. Widerruf der Vollmacht gegenüber Dritten

Nach der – zumindest in der Kommentarliteratur – überwiegenden Meinung hat jeder Miterbe das Recht zum Widerruf. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben wird dadurch aber nicht berührt und bleibt daher bestehen.[101] Eine wirksame Vertretung ist nur insoweit weiter möglich. Der Bevollmächtigte kann nach dem Widerruf eines Miterben folglich nicht meh...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 6. Missbrauch im Außenverhältnis

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1994 eine klare Aussage getroffen: "Die Bank braucht sich um das Innenverhältnis zwischen dem Erben und dem Bevollmächtigten keine Gedanken zu machen".[57] Schramm formuliert verallgemeinernd: "Der Dritte braucht sich um das Innenverhältnis zwischen dem Erben und dem Bevollmächtigten nicht zu kümmern."[58] Grundsätzlich trägt also...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 8. Pflicht zur Fortführung des Auftrages im Innenverhältnis

Bei den Fällen, in denen eine konkrete Weisung des Erblassers dem Interesse und mutmaßlichen Willen der Erben widerspricht, beispielsweise die Ausführung einer Überweisung, kommen die beschriebenen Informations- und Fragepflichten in Betracht. Häufig haben Vollmachtgeber aber lediglich eine Vorsorgevollmacht erteilt. An ausdrücklichen Anordnungen für die Zeit nach dem Erbfal...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 2. Grundsätzlich kein Erlöschen durch den Tod

Der Tod des Vollmachtgebers soll "in der Regel"[17] nicht zum Erlöschen der Vollmacht führen. Angeknüpft wird an § 168 S. 1 BGB, wonach in der Regel die §§ 672, 675 BGB anzuwenden sind. Grundsätzlich ist also von einer Wirksamkeit der einem Dritten erteilten Vollmacht über den Tod hinaus auszugehen, wenn die Vollmacht keine ausdrückliche andere Anordnung enthält. Bei unklaren...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / VIII. Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme. Sie wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, § 2202 Abs. 2 BGB. Naturgemäß kann dies erst nach dem Erbfall geschehen. Bis allerdings das Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt, kann es je nach Arbeitsweise des Nachlassgerichts einige Zeit dauern. In der Zeit unmittelbar nach dem Erbfall sind jedoch regelmäßig sc...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 3. Nachteile der Vollmacht für die Beteiligten

Die Vollmacht birgt erhebliche Gefahren, wenn sie unbedacht erteilt und verwendet wird.[11] Die Gestaltung sollte zumindest mit der letztwilligen Verfügung abgestimmt sein. Sind die potenziellen Erben informiert, können sie kurzfristig nach dem Erbfall tätig werden und einen eventuellen Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten vielleicht verhindern.[12] Dies führt ...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 1. Einleitung

Die post- oder transmortale (Vorsorge-)Vollmacht ist eine wichtige Ergänzung bei der Nachlassgestaltung. Ein wegen der Arbeitsweise des Gerichts oder aufgrund besonderer Umstände oft langwieriges Erbscheinverfahren kann so teilweise oder vollständig vermieden werden.[144] Die Vollmacht kann als eigenständige Urkunde verfasst werden. Sie kann in einer Vorsorgevollmacht enthalt...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / Auf einen Blick

Vollmachten bieten nach dem Erbfall viele Chancen, bergen aber auch Risiken. Durch die Vielzahl von erteilten Vorsorgevollmachten werden die tatsächlichen und rechtlichen Probleme für den Erbrechtler in diesem Zusammenhang immer häufiger relevant. Nach außen bleibt die Vollmacht wirksam, ein Missbrauch durch den Bevollmächtigten ist möglich. Nach hier vertretener Ansicht ist...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 4. Praktische Durchführung des Widerrufes

Für den Rechtsanwalt, der einen Erben vertritt, kann die Situation kompliziert sein, wenn möglicherweise eine Vorsorgevollmacht oder eine Bankvollmacht zugunsten eines Dritten existiert. Der Bevollmächtigte kann den Erben grundsätzlich wirksam verpflichten. Um dies zu verhindern, muss die Vollmacht widerrufen werden. Die Erklärung muss eindeutig sein. So reicht ein Hinweis et...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / Einführung

"Mit einer Vollmacht geht alles ganz einfach." – Das vermitteln der für Vorsorgevollmachten werbende Staat, der die für ihn teuren Betreuungen vermeiden will, und viele Banken, bei denen schnell ein Vollmachtsformular gezückt wird – mit großem Erfolg: Die Zahl und die Bedeutung von Vollmachten nehmen zu. Vollmachten können gerade beim Erbfall durchaus hilfreich sein: Sie erl...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 1. Einleitung

Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Von mehreren Kindern bevollmächtigt ein Elternteil regelmäßig nur eines. Dies ist grundsätzlich auch sinnvoll, um ein Gegeneinander der Bevollmächtigten zu vermeiden. Die Auswahl kann auf einer engen persönlichen Beziehung oder schlicht räumlich...mehr

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Geschäftswert für einheitliche Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Leitsatz Das OLG hatte sich mit den von einem Notar für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung angesetzten Gebühren nach der KostO auseinanderzusetzen. Er hatte für die Beurkundung eine 5/10 Gebühr aus §§ 38 Abs. 2 Nr. 4, 41 KostO aus dem zwischen den Beteiligten unstreitigen Wert des Vermögens des Beteiligten zu...mehr

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ZErb 10/2008, Kontrolle und Durchsetzung von Vorsorgeverfügungen

Dieter Trimborn von Landenberg Bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der anwaltlichen Praxis, 1. Auflage 2008 Deutscher AnwaltVerlag Bonn, 253 Seiten, 36,– EUR Kennen Sie Edwin Aldrin? Oder Giovanni Caboto? Der eine war nach Neil Armstrong der zweite Mensch auf dem Mond, der andere nach Christoph Kolumbus der zweite Entdecker Amerikas. Wichtig sind die Erst...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / II. Bemühungen und Diskussionen in der Vergangenheit

Bereits seit einigen Jahrzehnten wird eine gesetzliche Normierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung kontrovers diskutiert. So hatte sich der Deutsche Juristentag in den Jahren 1986 und 2000 mit dem Thema auseinandergesetzt und zuletzt 2006 (auf dem 66. Deutschen Juristentag) eine gesetzliche Regelung gefordert. Daneben befassten sich mehrere Arbeitsgruppen auf polit...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / Einführung

Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme erfordert bei einem entscheidungsfähigen Patienten grundsätzlich dessen Einwilligung. Ein entscheidungsunfähiger Patient kann diese Einwilligung nicht mehr erteilen. Die Rechtsprechung behilft sich daher in diesem Fall mit der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens und der Bestellung eines Betreuers, der dann dem Willen d...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / V. Blick nach Österreich und Stellungnahme

Einige europäische Nachbarländer haben in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Gesetze erlassen, in denen die Anforderungen an eine verbindliche Patientenverfügung normiert wurden. Neben dem französischen "Code de la santé publique"[13] und dem "Mental Capacity Act 2005" (England und Wales)[14] gilt das österreichische Patientenverfügungsgesetz (PatVG), in Kraft getr...mehr

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ZErb 11/2008, Das Verlassen... / 4.4 Notare als Gerichtskommissäre

Der nach der Verteilungsordnung zuständige Notar ist für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens ex lege zuständig, ohne dass es eines besonderen Auftrages des Gerichtes im Einzelfall bedürfte. Der zuständige Gerichtskommissär kann daher auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens Verfahrenshandlungen, wie beispielsweise Sicherungsmaßnahmen, setzen. Der Ge...mehr

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ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 5. Vorsorgevollmachten und Erbausschlagung

In einer Anmerkung zu dem hier besprochenen Beschluss äußert Zimmer die Befürchtung, dass durch den Gebrauch von Vorsorgevollmachten der erbrechtliche Verteilungsplan des Erblassers erheblich durcheinander gebracht werden könnte.[16] Dies ist angesichts der Verlockung, durch eine Erbausschlagung für den Vollmachtgeber vielleicht sogar selbst Erbe werden zu können, nicht von ...mehr

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ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 2. Besonderheiten des entschiedenen Falls

Nun könnte man die gegenteilige Behauptung des Gerichtes als einfaches Missgeschick betrachten, das durchaus verzeihlich ist, da es im konkreten Fall auf diese Rechtsansicht gar nicht ankam, sondern der Beschluss im Ergebnis zweifelsfrei richtig ist. Damit wird man aber mE der Besonderheit der Konstellation des entschiedenen Falles nicht gerecht, bei der das Unbehagen des Se...mehr

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ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 4. Schlussfolgerungen

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die aufgrund der Vollmacht erklärte Ausschlagung wirkungslos wäre. Grundsätzlich kann eine Erbausschlagung aufgrund einer Generalvollmacht und auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht erklärt werden.[13] Die im Hinblick auf § 2271 Abs. 2 S. 1, 2. HS. BGB "erfolglose" Erbausschlagung nach dem Erstversterbenden führt beim Berliner Testament vielme...mehr

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ZErb 07/2008, Die geplante ... / 2.2.2 bb)

Die Notare verdienen durch die Übertragung der Aufgaben unter mehreren Aspekten: Sie nehmen die Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der KostO ein, die bisher an die Staatskasse geflossen sind. Im Zusammenhang mit dem Erbfall können die Beteiligten zu Beurkundungen veranlasst werden (bei unklaren Testamenten kann man die Beteiligten veranlassen, einen notariellen Auslegungsve...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders e...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des Vollmachtgebers oder V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im europäischen Ausland(Österreich, Schweiz und Frankreich)

Einführung Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich. I. Einführung Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Für...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= geschäftsfähig iSd § 10...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Einführung

Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich.mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / I. Einführung

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Fürsorge im Krankheitsfall durch eine Vorsorgevollmacht, in der der Erwachsene bereits vor Eintreten des Fürsorgefalls Person und Aufgabenkreis des Bevollmächtigten bestimmt und somit im Id...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / IV. Frankreich

1. Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / III. Schweiz

1. Vorsorgevollmacht Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= ge...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Auf einen Blick

Diese Übersicht zur Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Frankreich zeigt, dass durch Einführung der Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch in anderen europäischen Ländern gefördert und anerkannt worden ist, so zuletzt auch in England und Wales durch den Ment...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / II. Österreich

1. Vorsorgevollmacht In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Am 1. Juni 2006 ist in Österreich das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten, das die Voraussetzungen und die Wirksamkeit einer Patientenverfügung regelt.[5] Das Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlichen Patientenverfügungen (§ 1 PatVG). Beide Formen müssen in Zukunft von Ärzten als ausdrücklich dokumen...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Mit dem Gesetz über die Rechte der Kranken und die Rechte am Lebensende vom 22.4.2005 hat der französische Gesetzgeber die Vorschrift des Artikel L1110-5 Code de la santé publique erheblich erweitert. So wurde in Absatz 2 das Verbot sinnloser Behandlungen und in Absatz 5 die indirekte Sterbehilfe geregelt. Des Weiteren wurde in Artikel 1111.4 den Patienten das Recht eingeräu...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

In der Schweiz gibt es derzeit weder im ZGB noch im StGB eine nationale Regelung für die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Ebenso wie im deutschen Recht sind vorsätzliche Tötung (Artikel 111 StGB), Tötung auf Verlangen (Artikel 114 StGB) und Totschlag (Artikel 113 StGB) strafbar. Erlaubt sind hingegen die indirekte Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe. Diese Form d...mehr

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ZErb 03/2008, Keine rechtsg... / Leitsatz

Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als unselbstständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, weshalb seine Ausübung nicht einem Dritten, auch nicht durch eine über den Tod hinaus wirksame Vorsorgevollmacht, überlassen werden kann. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. November 2007 – 3 W 198/07mehr

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ZErb 03/2008, Keine rechtsg... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Die angefochtene Entscheidung des LG beruht im Ergebnis nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs 1 FGG, § 546 ZPO). Das Nachlassgericht hat zu Recht angekündigt, einen Erbschein entsprechend dem Antrag der Beteiligten zu 4) zu erteilen. Im Einzelnen gilt dazu Folgendes: Zu Recht hat das LG – stillschweigend – die Zulässigkeit...mehr

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ZErb 03/2008, zerb verlag i... / Einführung

Zum Erbrechtstag am 1.3.2008 in Berlin verstärkt der zerb verlag seine Onlineaktivitäten und veröffentlicht die Zeitschrift ZErb sowie 5 weitere Buchtitel online im Deutschen Anwaltportal (www.deutschesanwaltportal.de). Das Angebot richtet sich an Erbrechtsspezialisten und beinhaltet Fachinformationen, täglich aktualisiert, speziell für den Kanzleialltag des Erbrechtlers. Ne...mehr

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Zu den Formerfordernissen eines nach dem ZGB errichteten Ehegattentestaments

Leitsatz Ein nach den Vorschriften des ZGB errichtetes Ehegattentestament erfordert eigenhändige Unterschriften mit dem vollen Namenszug unter allen letztwilligen Verfügungen. Sachverhalt Der Erblasser errichtete mit seiner zweiten Ehefrau im Jahr 1986 im Gebiet der ehemaligen DDR ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Er...mehr

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Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Scheidungsantrag des Betreuers für einen geschäftsunfähigen Ehegatten

Leitsatz Im Jahre 2003 hatte der Betroffene einen Scheidungsantrag gegen die Beteiligte eingereicht. Im Laufe des Verfahrens stellte sich seine Geschäftsunfähigkeit wegen einer Demenzerkrankung heraus. Sie wurde durch ein psychiatrisches Fachgutachten vom 1.8.2005 festgestellt. Es bestanden auch Zweifel daran, dass der Betroffenen im Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevol...mehr

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Beschwerdeberechtigung nach Zurückweisung des Antrages auf Erwachsenenadoption; Eltern-Kind-Verhältnis; Motive der Adoption

Leitsatz Die Beteiligten zu 1) und 2) hatten beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragt, auszusprechen, dass die Beteiligte zu 1) von der Beteiligten zu 2) als Kind angenommen wird. Während des laufenden Adoptionsverfahrens verstarb die Beteiligte zu 2). Der Adoptionsantrag der Beteiligten zu 1) wurde abgelehnt. Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel blieben allesamt o...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / a) Vorsorgevollmacht und Aufgaben des Bevollmächtigten

Der BGH hat erneut betont, dass es an der Erforderlichkeit fehlt, wenn die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann (BGH, FamRZ 2023, 309). Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Gleichwohl kann auch dann eine Betreuung erforderlich sein, wenn der Bevollmächti...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / cc) Nutzung der Vorsorgevollmacht

Nach wie vor gilt, dass eine Kontrollbetreuung nur eingerichtet werden soll, wenn eine Kontrolle als sinnvoll erscheint. Hat sich schon in dem Betreuungsverfahren ergeben, dass der Bevollmächtigte gar nicht tätig wird, so ist eine Betreuung einzurichten. Wenn der Bevollmächtigte offensichtlich missbräuchlich handelt, war früher und ist heute ein „Voll”betreuer einzusetzen, d...mehr

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ZAP 7/2024, Digitaler Nachl... / c) General- und Vorsorgevollmacht

Der Erblasser kann einen Dritten, der mit dem späteren Erben auch nicht personenidentisch sein muss, bevollmächtigen seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten im Fall der Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit zu regeln bzw. nach seinem Ableben, unabhängig von den Erben, zu regeln, und zwar mit einer sog. Transmortalen Vollmacht. Im letzteren Fall sind die Erben aber befugt, die ...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / b) General- und Vorsorgevollmacht

Der Erblasser kann einen Dritten, der mit dem späteren Erben auch nicht personenidentisch sein muss, bevollmächtigen seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten im Fall der Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit bzw. nach seinem Ableben, unabhängig von den Erben, zu regeln (sog. transmortale Vollmacht). Im letzteren Fall sind die Erben aber befugt, die Vollmacht zu widerrufen. Die ...mehr

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ZAP 4/2019, Vorsorgevollmacht: Rechtsmittel nach Widerruf

(BGH, Beschl. v. 12.12.2018 – XII ZB 387/18) • Das Recht, die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrzunehmen, in dem es um den Aufgabenkreis des Widerrufs der Vorsorgevollmacht geht, ist ein der Vorsorgevollmacht immanentes und der Verfügungsgewalt des Betreuers entzogenes Recht, so wie es dem Betreuer auch nicht möglich wäre, als gesetzlicher Vertreter des B...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / a) Vorsorgevollmacht

Mit der sog. Kontrollbetreuung kann – wie der BGH (FamRZ 2023, 228 = NJW 2023, 365) ausführt – im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu...mehr