Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 485a § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt. Das Gesetz entfaltete unechte Rückwirkung, da es auch auf Sachverhalte anwendbar war, die vor dem 20.12.2001 verwirklicht wurden. Bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr galt die Neuregelung sogar für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2000 begonnen und vor dem 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.3 Mehr- und Minderabführungen

Rz. 593 Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags wird das handelsbilanzielle Ergebnis der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt. Steuerlich wird dem Organträger dagegen das Einkommen zugerechnet. Beide Werte können differieren, d. h. handelsbilanziell kann mehr, aber auch weniger abgeführt werden als die nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Vermögensmehrung. Ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.3 Beibehaltung oder Auflösung der Ausgleichsposten (bis Vz 2021) bzw. Auswirkungen auf den Beteiligungsansatz (ab Vz 2022)

Rz. 1023 § 14 Abs. 4 S. 5 KStG a. F. bestimmte, dass die Umwandlung der Organgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person der Veräußerung der Beteiligung gleichgestellt wird und daher zur Auflösung des aktiven oder passiven Ausgleichspostens führte. Der aktive oder passive Ausgleichsposten war daher aufzulösen. Diese Auflösung erfolgte nach Abs. 4 S. 3 e...mehr

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Versandhandel / 4 Versand von Ware über Online-Versandhändler im Rahmen sog. Fulfillment-Verträge

Deutsche Unternehmer vertreiben ihre Waren häufig über (auch im EU-Ausland ansässige) Online-Versandhändler. Dieser Händler kann im Rahmen seines Vertrags mit dem liefernden Unternehmer sog. Fulfillment-Leistungen an den Unternehmer erbringen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Leistungen im Zusammenhang mit der Lagerung sowie mit dem Versand der zu vertreibenden Ware....mehr

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Versandhandel / 9 Richtlinienvorschlag zur Abschaffung der 150-EUR-Grenze bei den Fernverkaufsregelungen

Die EU-Kommission hat am 17.5.2023 dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, welche sich auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige bezieht, die Fernverkäufe eingeführter Waren erleichtern und die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Waren sowie Sonderregelungen für die Anmeldung ...mehr

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Versandhandel / 2.4 Keine Erwerbsbesteuerung bei Gelegenheitserwerbern

Versandhandelslieferungen an Privatpersonen unterliegen – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – grds. der Umsatzbesteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat. Bei Lieferungen an sog. Gelegenheitserwerber, z. B. Abnehmer ohne USt-IdNr., die nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht ausführen, Kleinunternehmer, pauschalierende Landwirte, nicht unternehmerische juristische P...mehr

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Versandhandel / 2.6 Verlagerung des Lieferorts bei Überschreiten der Lieferschwelle

Der Lieferort verlagert sich nur dann in den Bestimmungsmitgliedstaat der Ware, wenn der Händler mit seinen Lieferungen die von dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat festgelegte Lieferschwelle überschreitet oder auf ihre Anwendung verzichtet und sich damit freiwillig dem Umsatzsteuerrecht des anderen Staats unterwirft. Wichtig Maßgebliche Lieferschwelle ohne verbrauchsteuerpflichti...mehr

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Vermittler / 5 Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Steuerpflichtig sind alle Vermittlungsleistungen, die sich nicht auf die in Tz. 4 genannten Umsätze beziehen. Hierzu gehören insbesondere in der o. a. Aufzählung nicht enthaltene inländische Lieferungen und sonstige Leistungen; Leistungen von Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden[1]; innergemeinschaftliche Warenlieferungen; innergemeinschaftliche Güterbefö...mehr

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Versandhandel / 3.2 Regelungen ohne Veränderungen gegenüber der alten Versandhandelsregelung

Bei den ab 1.7.2021 geltenden Fernverkaufsregelungen (Regelungen zum Ort der Lieferungen, § 3c UStG) gelten die oben[1] genannten Voraussetzungen der Verlagerung des Lieferorts in den Bestimmungsstaat der EU fort, mit der Ausnahme, dass es nicht mehr auf Lieferschwellen ankommt. Der Abnehmerkreis der Ware bleibt der gleiche und nach wie vor gilt auch, dass die Ware durch den...mehr

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Versandhandel / 1 Lieferungen an Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten

Von der Versandhandelsregelung bzw. den diese ersetzenden und ab 1.7.2021 geltenden Fernverkaufsreglungen (Ort der Lieferung gem. § 3c UStG) sind in erster Linie die Unternehmer betroffen, die Waren an Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten liefern und diese Waren entweder selbst zu ihrem Kunden befördern oder dorthin versenden (befördern lassen, z. B. durch Postdienst...mehr

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Versandhandel / 3.3.1 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf

Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf[1] ist die Lieferung eines Gegenstands, der durch den Lieferer oder für dessen Rechnung aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates an den Erwerber befördert oder versandt wird, einschließlich einer Lieferung, an deren Beförderung oder Versendung der Lieferer indirekt beteiligt ist. Der Ort des i...mehr

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Versandhandel / 3.3.5 Lieferungen über einen Online-Marktplatz – Reihengeschäftsfiktion

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes (M) wird bei bestimmten Lieferungen fiktiv so gestellt, als ob er die Lieferung des auf seinem Marktplatz tätigen Versandhändlers (V) selbst erhalten und als ob er diese Lieferung selbst an den Kunden (K) des Versandhändlers ausgeführt hat. Es wird also ein Reihengeschäft V-M-K fingiert. Dies gilt für folgende Arten von Lieferungen: Lief...mehr

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Versandhandel / 5 Kauf auf Probe/Rückgaberecht

Bei einem Kauf auf Probe[1] im Versandhandel kommt der Kaufvertrag noch nicht mit der Zusendung der Ware, sondern erst nach Ablauf der vom Verkäufer eingeräumten Billigungsfrist oder durch Überweisung des Kaufpreises zustande. Erst zu diesem Zeitpunkt ist umsatzsteuerrechtlich die Lieferung ausgeführt.[2] Dagegen ist bei einem Kauf mit Rückgaberecht bereits mit der Zusendung...mehr

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Versandhandel / 3.1 Grundsätze

Die vorherige Versandhandelsregelung bzw. die vorherigen Lieferschwellen sind zum 1.7.2021 abgeschafft und durch neue sog. Fernverkaufsregelungen ersetzt. Prinzipiell bleibt es aber bei dem vorherigen Prinzip, dass die USt aus einem grenzüberschreitenden Warenverkauf an Privatpersonen dem EU-Mitgliedstaat zufließt, in dem der Verbrauch stattfindet bzw. dem Mitgliedstaat, in ...mehr

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Versandhandel / 2.3 Lieferer muss befördern oder versenden

Der Händler kann die Ware selbst oder durch einen unselbstständigen Erfüllungsgehilfen befördern (z. B. durch einen Angestellten). Er versendet die Ware, wenn er einen selbstständigen Beauftragten (z. B. die Bahn, die Post, einen Reeder oder einen Spediteur) mit dem Transport der Ware an den Kunden im Bestimmungsmitgliedstaat beauftragt. Führt eine in einem anderen EU-Mitgli...mehr

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Versandhandel / 5.1 Kauf auf Probe

Ein Kauf auf Probe liegt vor, wenn die Billigung des gekauften Gegenstands im Belieben des Käufers steht, sodass der Kauf im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen ist.[1] Kennzeichnend für derartige Käufe ist insbesondere der Verbleib der Gefahr des Untergangs beim Verkäufer sowie i. d. R. die kostenfreie Rücknahme der Ware bei Nichtbilligung. B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Hauptanwendungsfall: Unternehmen mit Routinefunktion (§ 1 Abs. 3b Satz 3 AStG)

Die Norm führt die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV a. F. fort.[1] Hiernach wird unterstellt, dass im Fall, dass das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt und das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entsprechenden Leistungen anzusetzende Entgelt nach der Kostenaufschlagsmethode zu e...mehr

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Versandhandel / 3.3.3 Fernverkauf aus dem Drittlandsgebiet in den Einfuhrstaat

Bei diesem dritten (und letzten) Fernverkauf[1] handelt es sich um die Lieferung von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit Ende des Transports im Mitgliedstaat der Einfuhr. Der Lieferort gilt in diesem Fall als im Einfuhrmitgliedstaat gelegen. Die Umsatzschwelle von 10.000 EUR findet keine Anwendung. Achtung Ortsregelung gilt nur bei gleichzeitiger Anwendung ...mehr

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Vermittler / 9 Vermittlung oder Eigenhandel

Ob jemand eine Vermittlungsleistung erbringt oder als Eigenhändler tätig wird, ist nach den Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Maßgebend ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ob der Vermittler gegenüber dem Leistungsempfänger oder dem Leistenden tätig wird, ist insoweit ohne Bedeutung. Entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 BGB liegt eine Vermittlu...mehr

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Vermittler / 11 Von Vermittlern gezahlte Rabatte – Entgeltminderungen

Der Unternehmer, der dem Endabnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts erstattet oder einen Preisnachlass gewährt und dafür eine Minderung der Bemessungsgrundlage geltend macht, hat das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen. Eine Minderung der Bemessungsgrundlage kommt hingegen nicht in Betracht, wenn nicht ein an der Leistungskette beteiligter Unter...mehr

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Versandhandel / 3.3.4 Ausschluss der Fernverkaufsregelungen für bestimmte Umsätze

Die besonderen Lieferortsregelungen für die v.g. Fernverkaufsarten gelten nicht, wenn ein neues Fahrzeug geliefert wird, ein Gegenstand, der mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder für dessen Rechnung montiert oder installiert geliefert wird, auf die Lieferung eines Gegenstands die Differenzbesteuerung angewendet wird oder verbrauchsteuerpflichtige Waren ...mehr

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Versandhandel / 6 Vereinfachungsregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Deutschland

Ein innergemeinschaftliches Verbringen gem. § 1a Abs. 2 UStG und § 3 Abs. 1a UStG nach Deutschland liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Gegenstand bei einer im Ausgangsmitgliedstaat steuerbaren Lieferung nach Deutschland als Bestimmungsmitgliedstaat gelangt. Der Abnehmer steht also bei Beginn des Transports im Ausgangsmitgliedstaat fest und der Gegenstand wird an ihn unmi...mehr

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Versandhandel / 7 Haftung/Aufzeichnungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

Die §§ 22f UStG und 25e UStG regeln eine umsatzsteuerliche Haftung, verbunden mit entsprechenden Aufzeichnungspflichten für Betreiber elektronischer Plattformen (elektronische Marktplätze), über die Unternehmer Waren an ihre Kunden liefern (meist im Wege der Versendung mit Transport durch unabhängige Dritte). Die Haftung des Plattformbetreibers nach § 25e UStG [1] erstreckt s...mehr

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Versandhandel / 3.3.2 Fernverkauf aus dem Drittlandsgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Einfuhrstaat

Bei diesem Fernverkauf[1] handelt es sich um die Lieferung von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit Ende des Transports in einem anderen Mitgliedstaat als dem Einfuhrmitgliedstaat. Als Lieferort gilt der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet. Die Umsatzschwelle von 10.000 EUR findet keine Anw...mehr

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Versandhandel / 2.2 Ausnahme: Lieferung neuer Fahrzeuge

Unter die Regelung fallen alle Waren mit Ausnahme neuer Fahrzeuge. Unter neuen Fahrzeugen versteht man motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW mit einem Tachostand bis 6.000 km oder einer Erstzulassung zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht älter als 6 Monate; Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als...mehr

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Versandhandel / 2.5 Erwerbsschwellen für den Erwerb durch Gelegenheitserwerber

Derzeit gelten folgende Erwerbsschwellen[1] (die deutsche Schwelle hat für die Anwendung der Versandhandelsregelung keine Bedeutung). Steuerpflichtige ohne Vorsteuerabzugsrecht oder nicht steuerpflichtige juristische Personen können bis zu dem angegebenen Betrag jährlich Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet beziehen, ohne erwerbssteuerpflichtig zu werden.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Allgemeine Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 615 Die schädliche Qualifizierung von Verwaltungsvermögen entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das vom Erblasser erworbene Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer in begünstigungsfähiges Vermögen des Erblassers investiert (§ 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG). Die (allgemeine) Investitionsklausel gilt für alle Unternehmen, unabhängi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 277 In dem Bericht des Finanzausschusses wurde die neue 90-%-Grenze wie folgt begründet[1]: Zitat Satz 2 nimmt solches begünstigungsfähiges Vermögen von der Verschonung aus, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Besteht betriebliches Vermögen oder das Vermögen einer Gesellschaft zu mindestens 90 Prozent aus Verwaltungsvermögen ist davon auszugehen, das...mehr

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Vermittler / 10 Haftung von Internet-Plattform-Betreibern

§ 25e UStG regelt die Haftung, verbunden mit entsprechenden Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG für Betreiber elektronischer Schnittstellen(elektronische Marktplätze), über die Unternehmer Waren an ihre Kunden liefern, wenn der Betreiber mittels der elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands (nicht: sonstige Leistung) unterstützt. Eine elektronische Schn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.6 Grundstücksüberlassung im Rahmen von Lieferungsverträgen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG)

Rz. 452 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte führt nicht zur Begründung von Verwaltungsvermögen, wenn "die Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vorrangig überlassen werden, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG, s. dazu R E 13b.18 ErbStR 2019). ...mehr

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Versandhandel / Zusammenfassung

Überblick Versandhandelsunternehmen werden im EU-Binnenmarkt umsatzsteuerlich besonders behandelt. Diese Unternehmergruppe ist deshalb regelmäßig sehr stark mit dem Umsatzsteuerrecht anderer EU-Mitgliedstaaten konfrontiert. Wenn ihre Lieferungen (insbesondere an Privatleute) im EU-Ausland bestimmte Größenordnungen (Lieferschwellen) erreichen, werden sie nicht mehr im Ursprun...mehr

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Versandhandel / 5.2 Kauf mit Rückgaberecht

Ein Kauf mit Rückgaberecht liegt vor, wenn der Bestellung der unbedingte Vertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer folgt. Für das Vorliegen derartiger Käufe spricht insbesondere der Gefahrenübergang auf den Käufer mit Beginn der Beförderung oder Versendung. Ein weiteres Anzeichen ist auch die Verpflichtung des Käufers, bei einer Rückgabeentscheidung die Ware au...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Vermittler / 3 Ort der Vermittlungsleistung

Der Leistungsort einer Vermittlungsleistung bestimmt sich nur bei Leistungen an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG. Vermittlungsleistungen werden bei Leistungen an Nichtunternehmer grds. dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Hierunter fällt auch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen, von Frem...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe....mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 22 Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Personenvereinigungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG

Mit dem Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[1] wurde ein neuer § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG in die Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG eingefügt. Allgemeines Steuerbefreit sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperscha...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 9 Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz und nach ähnlichen Gesetzen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

Steuerbefreit sind auch die Ansprüche nach den folgenden Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung: Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG); Ansprüche nach dem Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG); Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7c ErbStG); Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Rechtsgrundlagen für die Einzelabrechnung – die 3 "Escape-Klauseln" des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Die Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG sieht insgesamt 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Bildung eines Transferpakets vor[1]: Die Bestimmung von Einzelverrechnungspreisen für alle betroffenen einzelnen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen ist anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile Geg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 302 Seit Langem wurde darüber diskutiert, wie unternehmerisches Vermögen, das der betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitnehmern dient, aus dem Begriff des schädlichen Verwaltungsvermögens ausgeklammert werden kann. Rz. 303 Bis zum 30.6.2016 gehörten Wertpapiere stets zum (schädlichen) Verwaltungsvermögen. Dies galt auch dann, wenn die Wertpapiere zur Rückdeckung von betr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuererstattungsansprüche (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist durch Art. 34 Jahressteuergesetz 2020[1] neu gefasst worden. Während Einkommensteuerschulden aus dem Todesjahr des Erblassers stets als abzugsfähige Erblasserschulden i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG eingestuft worden sind, sah der BFH die Erstattungsforderung für das Todesjahr des Erblassers nicht als steuerbar an, da der Erstattungsanspr...mehr

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Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Schwebende und mit dem Erbfall entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 140 Zivilrechtlich liegen Erblasserschulden auch bei den mit oder nach dem Erbfall entstehenden Verpflichtungen vor, sofern ihr Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers gegeben war. Die Abzugsfähigkeit derartiger Verbindlichkeiten i. R. d. § 10 Abs. 5 ErbStG folgt nicht strikt dem Zivilrecht, sondern nur unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips (§§ 9, 11 ErbS...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.2.2 Junge Finanzmittel

Rz. 560 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Geleistete Anzahlungen sind kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen, DStR 2021, 1089; Dorn/Scharfenberg, Offene Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzmittelfreibetrag i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG, ZEV 2022, 448; Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.1 Überblick

Rz. 532 Im Rahmen des Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetzes 2013 [1] wurde der Begriff des Verwaltungsvermögens u. a. um Finanzmittel (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG) erweitert. Der Gesetzgeber hat damit vor allem auf das weit verbreitete Gestaltungsmodell der Cash-GmbH reagiert. Rz. 533 Nach der damaligen Neuregelung gehörte zum Verwaltungsvermögen auch "der gemeine Wert de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr