Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.1.3 Auskehrung (Satz 3)

Rz. 26 Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragene...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.2 Irrtum über die Unentgeltlichkeit

Rz. 467 Da in subjektiver Hinsicht der Wille zur Unentgeltlichkeit der Vermögenshingabe vorliegen muss, ist erforderlich, dass der Zuwendende sich den Tatsachen, die die objektive Unentgeltlichkeit ausmachen, bewusst ist. Dies erfordert die Kenntnis, dass die Vermögenshingabe weder mit einer Gegenleistung oder einem Gemeinschaftszweck rechtlich verknüpft ist noch der Erfüllu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundsätzliches

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zu der Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf aktive bzw passive organschaftliche Ausgleichsposten hat im JStG 2008 erstmals der Gesetzgeber zu einem Teilbereich Stellung bezogen. Für die Zeit vor Inkrafttreten des JStG 2008 finden sich Äußerungen nahezu ausschließlich in der Bp-nahen Fachlit. Die Antwort auf die Frage nach der stlichen Beh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Verkürzung einer Organschaftskette durch Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung

Tz. 80 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im UmwSt-Erl 2011 nur bruchstückhaft angesprochen sind die Auswirkungen auf den Ausweis organschaftlicher Ausgleichsposten, die sich bei einer mehrstufigen Organschaft aus der Verkürzung der Beteiligungskette durch eine Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung ergeben. Beispiel: Verkürzung einer bisher zweistufigen auf eine einstufige Organschaft ...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.11.1 Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (§ 13 Abs. 1 Nr. 8a ErbStG)

Rz. 182 Antragsberechtigt für die Entschädigung nach Bundesentschädigungsgesetz (BEG, in Kraft getreten am 01.10.1953, zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 des Gesetzes vom 28.06.2021, BGBl I 2021, 2250) waren Verfolgte des NS-Regimes, die bis zum 31.12.1952 ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin hatten bzw. die vor ihrem Tod oder ihrer Auswanderun...mehr

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Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts

Leitsatz 1. Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber – z.B. nach § 3 EStG – steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.5 Fazit

Rz. 45 Der gemeine Wert eines Anteils ist demzufolge nach den für die KapG auch für außersteuerliche Zwecke üblicherweise angewandten Bewertungsverfahren zu berechnen. I.d.R. wird zumindest bei Beteiligungen an großen KapG die Ertragswertmethode zur Anwendung kommen, weil sie von der Fragestellung ausgeht, welches Kapital ein gedachter Investor einsetzen würde, um aus seinem...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Altes Recht bis 30.06.2016

Rz. 4 Nach § 28 Abs. 1 ErbStG a. F. gewährte das ErbStG dem Erwerber von BV oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen auf Antrag einen Rechtsanspruch auf Stundung, wenn dies zur Erhaltung des Betriebes notwendig war. Die ursprüngliche Regelung des § 28 ErbStG a. F. wurde durch die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zum 01.01.2009 nicht geändert. Allerdings wu...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / I. Das Problem der Leserin

Insolvenzanfechtung von Zahlung aus 2001 Der gewerbliche Schuldner – ein Gastronom – ist mit Mietzahlungen gegenüber der Gläubigerin in Rückstand geraten, die die Forderung deshalb an uns übergab. Bei einer monatlichen Miete von 2.363,00 DM waren bis Februar 2001 Rückstände von 30.719,00 DM aufgelaufen. Da der Schuldner die Forderung zunächst nicht ausglich, wurde Mahnantrag ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / VI. Steuerbefreiung nur für eine Wohnung

Die enge Auslegung der Steuerbefreiung zeigte sich im Fall des FG Köln[12] noch in einem weiteren Sachverhaltsdetail: Wie beschrieben hatte die Erblasserin M in diesem Haus zwei Wohnungen, die aber nicht miteinander verbunden waren. Im Sachverhalt werden die weiteren Details beschrieben: Zitat In der oberen Wohnung befanden sich die Schlafzimmer, ein Badezimmer, die Küche und ...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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FoVo 06/2022, Was soll man schreiben, wenn der Insolvenzverwalter nach Jahrzehnten anficht?

Wir haben in diesem Heft (FoVo 2022, 101) dargestellt, dass gem. § 130 InsO in Kombination mit der Rechtsprechung des BGH Zahlungen nach einem (ersten) Eröffnungsantrag auch noch nach Jahrzehnten angefochten werden können. Anfechtungsvoraussetzungen fokussieren Zugleich wurde aufgezeigt, dass die Anfechtungsvoraussetzungen präzise zu prüfen sind. Selten zeigen die Anfechtungss...mehr

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Unionsrechtlicher Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben eines Zuckerherstellers

Leitsatz 1. Ist Art. 2 VO 1360/2013 dahingehend auszulegen, dass ein Zuckerhersteller seinen Antrag auf Erstattung zu Unrecht erhobener Abgaben bis zum 30.09.2014 hätte stellen müssen? 2. Falls die erste Frage zu verneinen ist: Ist die zuständige Behörde in einem Fall wie dem vorliegenden (unionsrechtswidrig, aber bestandskräftig festgesetzte Abgaben, deren Erstattung erst ei...mehr

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Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Ansatz

Tz. 23a Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Für die folgenden Ausführungen ist zu berücksichtigen, dass sich der Standardsetzer in IAS 41 aufgrund einer fehlenden Anpassung des Standards ua. noch auf den Primärgrundsatz der Verlässlichkeit (reliability) des Framework (1989) bezieht und nicht auf die fundamentalen qualitativen Anforderungen des überarbeiteten Rahmenkonzepts von 2018. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verwendungsreihenfolge

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 29 äußert sich zudem im Zusammenhang mit der Nachversteuerung zur Verwendungsreihenfolge für die nicht entnommenen Gewinne im Falle des Entnahmeüberhangs. Demnach ist die Verwendungsreihenfolge wie folgt aufgebaut:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung und Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweis: Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Heß, Asset Protection, NWB 2017, 450; Kraft, Besteuerungssystematische Unterschiede auf der Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre transparenter und intransparenter Trusts; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtensteinis...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / Leitsatz

Grundsätzlich gilt, dass wenn zwei Verfahren, die zunächst selbstständig waren, zu einem verbunden werden, einmal entstandene Gebühren aus den getrennten Verfahren bestehen bleiben (§ 15 Abs. 4 RVG). Mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kann nur dessen Nachprüfung verlangt werden. Eine Erstattungsforderung, über die eine anfechtbare Entscheidu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Abfindung für die Ausschlagung oder den Verzicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)

Rz. 114 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers auf den bereits entstandenen Pflichtteil, oder schlägt jemand einen Erbteil oder ein Vermächtnis aus und erhält hierfür jeweils eine Abfindung, so muss gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG die Abfindung der Erbschaftsteuer unterworfen werden (s. § 3 Rn. 460). In diesem Fall entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Wertbeeinflussende Tatsachen

Tz. 21 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Ereignisse, deren Ursache eindeutig nach der Berichtsperiode liegt (wertbeeinflussende Tatsachen), dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden (IAS 10.10; zu den Ausnahmen im Zusammenhang mit der Annahme der Unternehmensfortführung vgl. Tz. 27ff. und im Zusammenhang mit der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie vgl. Tz. 17). Dies entsp...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 11 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Die unverwässerten EPS sollen die Jahresabschlussadressaten darüber informieren, wie hoch das Periodenergebnis des Berichtszeitraums bezogen auf die bereits ausgegebenen Aktien ist. Um das relevante Ergebnis zu ermitteln, müssen von dem Periodenergebnis nach Steuern sämtliche Anteile abgezogen werden, die nicht auf die ausstehenden Aktien ent...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 24 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung der verwässernden potenziellen Aktien sind alle potenziellen Aktien zu berücksichtigen, sofern ihre Berücksichtigung zu einer Verwässerung der EPS führt (IAS 33.31). Als Umwandlungszeitpunkt wird gem. IAS 33.36 entweder der Beginn des Berichtszeitraums oder der Emissionszeitpunkt der potenziellen Aktien, falls dieser später...mehr

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Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers

Leitsatz Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für ­Tage, an denen der Berufskra...mehr

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zfs 06/2022, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen den Bekl. Anspruch auf Zahlung der bedingungsmäßigen monatlichen Unfallrente gemäß §§ 1 S. 1, 178 Abs. 1 VVG. Entgegen der Auffassung des LG durfte die Klage nicht wegen der fehlenden ärztlichen Feststellung eines Dauerschadens binnen der vereinbarten 15-Monatsfrist (Ziff. 2.1.1.1 AUB 2005) abgewiesen werden. Dem Bekl. ist es gemäß § 242 BGB nach den konkre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Umfang des Inlandsvermögens

Rz. 9 § 121 BewG bestimmt abschließend, welche Vermögenswerte und organisatorischen Einheiten im Einzelnen zum Inlandsvermögen gehören. Fällt ein WG nicht unter den abschließenden Katalog des § 121 BewG , so zählt es auch nicht zum Inlandsvermögen. Zum Inlandsvermögen gehören: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1); inländisches Grundvermögen (§ 121 ...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Verweis auf § 5 UmwStG

Tz. 11 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts in den Fällen, in denen sich die Anteile an der Überträgerin am stlichen Übertragungsstichtag nicht oder nicht zu 100 % im BV der Übernehmerin befinden. Wegen Einzelheiten s § 5 UmwStG Tz 1ff. Die Anwendung des § 5 UmwStG auch bei der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bisherige Rspr und hM

Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen gelassen BFH BStBl II 2011, 1012). ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.21.3.1 Zweckwidmung

Rz. 264 Der Erblasser oder Schenker muss die Verwendung zu dem begünstigten Zweck verfügt haben (s. R E 13.10 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Bei der Ermittlung der Zweckwidmung durch einen Erblasser sind neben dem Wortlaut des Testaments auch Umstände außerhalb des Testaments heranzuziehen (s. FG München vom 13.03.2002, EFG 2002, 852). Weiter ist es ausreichend, wenn der Erblasser ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.3 Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG)

Rz. 168 Begünstigte des FlüHG (in Kraft getreten am 16.05.1971, BGBl I 1971, 681, letzte Änderung durch Art. 6a des Gesetzes vom 21.07.2004, BGBl I 2004, 1742) sind deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatten und vor dem 01.07.1990 in die Bundesrepublik übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Festsetzung der Haftungsschuld in Höhe von 15 % (§ 42d Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Haftungsschuld kann mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts ohne USt angenommen werden, wenn nach den Umständen die ArbN-Überlassung im Einzelfall nicht oder nur schwer ermittelt werden kann, § 42d Abs 6 S 7 EStG. S 7 wurde eingefügt, um der Beweisnot der FinVerw bezüglich der Höhe der entstandenen LSt Rechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 172 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Leistungen eines Ehegatten waren auch als die des anderen zu bewerten. Es kam daher nicht darauf an, wer die Aufwendungen getragen hat (s zur Rechtslage ab VZ 2013 s § 26a Rn 65ff (Schneider)). Im Übrigen gilt auch hier eine restriktive Beurteilung. So besteht keine sittliche Verpflichtung der Ehefrau, mit ihrem Ehemann in ein Wohnstift zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rspr-Änderung des BFH

Rn. 100a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH änderte jedoch seine Rspr hierzu in neueren Entscheidungen (BFH BStBl II 2010, 280; 2011, 1012; BFH/NV 2011, 1691). So stehe behinderungsbedingter Mehraufwand bei den Baumaßnahmen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtums...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 § 36 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 3 In Abs. 1 Nr. 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates unter bestimmten Voraussetzungen (Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen) Rechtsverordnungen über die sich aus der Aufhebung oder Änderung von Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ergebenden Rechtsfolgen zu e...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Am 11.7.2020 kam es in Dresden zu einem Verkehrsunfall, an dem der vom Betroffenen geführte Pkw und ein Radfahrer beteiligt waren. Gegen den Betroffenen wurde deswegen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt, das die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom, 25.9.2020 eingestellt und das Verfahren gem. § 43 OWiG an die Verwaltungsbehörde abgegeben ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.5.2 Objektive Gründe

Rz. 97 Ein zwingender objektiver Grund, der beim Erblasser eine fehlende Selbstnutzung rechtfertigen könnte, liegt z. B. bei Unterbringung im Pflege- oder Altenheim aufgrund nachgewiesener körperlicher Gebrechlichkeit vor. Rz. 98 Weitere denkbare objektive Gründe einer Nichtselbstnutzung des begünstigten Objekts wären: Der Wohnungszustand ist nicht für Wohnzwecke geeignet (z. ...mehr

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zfs 06/2022, Haftungsaussch... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 17.7.2017 in T. ereignete. Der Bekl. zu 2) beschädigte bei einem Beladevorgang mit dem Lkw, X der über die Firma C. F. S. bei der Bekl. zu 1) haftpflichtversichert war, einen Lkw im Eigentum der D. AG (Zedentin) mit … Die alleinige Verantwortlichkeit des Bekl. zu 2) ist zwischen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Frühere Rspr des BFH

Rn. 33 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der StPfl muss die Tatsachen für das Vorliegen der ag Belastung nachweisen oder glaubhaft machen; an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 1974, 736; 1978, 338). Nach früherer Auffassung der Verwaltung und Rspr galten strenge Nachweispflichten (s zB BFH BStBl II 1981, 711 betreffend Frischzellenbehandlu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Behandlung von Schulden

Rz. 34 Das folgende Beispiel veranschaulicht den Sachverhalt. Praxis-Beispiel Wie die vorigen beiden Beispiele, jedoch hat S noch eigenes Vermögen mit einem Steuerwert von 300.000 EUR. Außerdem besteht eine Pflichtteilsschuld i. H. v. 450.000 EUR. Beim Tod des S haben die Wertpapiere einen Steuerwert von 1.500.000 EUR. Lösung: Rz. 35 Sind hingegen sowohl direkt zuordenbare Schu...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Köln hat seiner Entscheidung die Grundsätze der Rspr. zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten zugrunde gelegt. Die Berechnung des Abrechnungssaldos aus einem widerrufenen Versicherungsvertrag, insbesondere aus einem Lebensversicherungsvertrag, ist einem "normalen" Versicherungsnehmer ohne besondere Fachkenntnisse nicht möglich, weil dabei auch Positionen w...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1 Allgemeine Hinweise und zeitliche Anwendung

Rz. 180 Angestoßen durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mattner (EuGH vom 22.04.2010, DStR 2010, 861) hatte der Gesetzgeber in § 2 Abs. 3 ErbStG für bestimmte, der beschränkten Steuerpflichtige unterliegende Vorgänge ein Wahlrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht eingeführt (s. Koordinierter Ländererlass vom 15.03.2012, BStBl I 2012, 328). Der Steuerpflichtige ...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / 1

Die Befreiung des Familienheims hat seit der Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 u.a. eine Erweiterung auf die Kinder des Erblassers erfahren. Bis zum 31.12.2008 waren nur das Familienheim für die Ehegatten und in diesen Fällen auch nur bestimmte abgeschlossene Einheiten und nur von Todes wegen steuerbefreit. Nachdem die damals gültigen Regelungen vor allem auch der steuerlic...mehr