Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit der Tarifbegrenzung gem. § 19a ErbStG soll die Unternehmensnachfolge steuerlich in den Fällen zusätzlich entlastet werden, in denen der Erblasser oder Schenker keine Nachfolger in der Steuerklasse I (z. B. Kinder) hat.[1] Rz. 2 Für den Erwerb von begünstigtem (unternehmerischem) Vermögen soll nach § 19a ErbStG im Ergebnis immer die günstige Steuerklasse I gelten. Er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 20 Die Regelung des § 27a UStG wurde durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 notwendig; es bedurfte ab diesem Zeitpunkt wegen des Wegfalls der Grenzen einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.[1] Die nach vorgegebenen Kriterien in den einzelnen Mitgliedstaaten vergebenen Meh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 73 Die Erteilung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. richtigen Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1]; Gleiches gilt für eine Ablehnung der Erteilung. Jeder Unternehmer kann dabei nur eine einzige deutsche USt-IdNr. erhalten[2], er kann allerdings eine weitere USt-IdNr. in einem anderen Mitgliedstaat zugeteilt bekomm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 43 Unternehmer sind nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten ist, dass die für diese Unternehmer für die Zut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Steuerstundung (§ 28 ErbStG)

Rz. 35 Die Erbschaftsteuer ist auf Antrag des Erwerbers auf die Dauer von bis zu 10 Jahren zu stunden, sofern zum Erwerb ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück gehört[1] und der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des Vermögens aufbringen kann.[2] Die Stundung ist auch bei Schenkungen unter Lebenden möglich, da § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG [3] alle Erwerbe (und nicht nur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2 Unternehmer nach § 2 UStG

Rz. 38 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG hat jeder Unternehmer i. S. d. § 2 UStG den genannten Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. (Rz. 36)[1], denn das Gesetz knüpft daran keine weiteren Bedingungen. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag bei dem BZSt bzw. der zuständigen Finanzbehörde (Rz. 29ff.). Unternehmer sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.4 Pauschalisierende Land- und Forstwirte

Rz. 48 Unternehmer, welche ihre Umsätze im Rahmen ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ausschließlich nach der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG berechnen, können – im Unterschied zu den Kleinunternehmern – grundsätzlich sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen durchführen; sie erhalten schon deshalb auf ihren Antrag hin ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Behaltensregelungen (§ 19a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 66 Der Entlastungsbetrag fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist von 5 Jahren (Regelverschonung) bzw. 7 Jahren (Optionsverschonung) gegen die Behaltensregelungen verstößt.[1] Rz. 67 Im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2018"[2] wurde die Behaltefrist für die Fälle der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a Abs. 1 ErbStG) auf 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Stufen von 750.000 EUR

Rz. 44 Das Abschmelzen des Verschonungsabschlags erfolgt (ohne jeden sachlichen Grund) nicht stufenlos, sondern in Stufen von vollen 750.000 EUR. Dies führt zu Sprüngen beim Verschonungsabschlag und unbilligen Härten in der Besteuerung. Ein Härteausgleich (wie etwa beim Steuertarif[1]) ist nicht vorgesehen. Rz. 45 Praxis-Beispiel Beim Erwerb von begünstigten Vermögen von 50 M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 104 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 36). Andererseits sind solche grenzüberschreitenden Umsätze sehr betrugsanfällig und deshalb bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung der Waren

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen Waren müssen entweder in ein Zollverfahren überführt oder wieder ausgeführt werden. Nach Art. 150 UZK ist der Anmelder hierbei in der Wahl des Verfahrens grundsätzlich frei. Erforderlich für die Wahl des Zollverfahrens ist die Abgabe einer Zollüberwachung, s. Art. 158 UZK. Unter der Zollanme...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Union

Tz. 21 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Am Beginn steht die körperliche Bewegung der Waren aus dem Drittland über die EU-Außengrenzen in das Zollgebiet der Union. Diese kann auf dreierlei Art und Weise erfolgen: auf dem Landweg, zu Wasser oder in der Luft. Das Einführen von Waren in das EU-Zollgebiet bezeichnet der Gesetzgeber als "Verbringen". Hinweis Diesem faktischen Transport vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Kurzdarstellung der Einfuhr von Waren und der Zollabfertigung

Tz. 19 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Für das Verständnis der zollrechtlichen Relevanz von Waren und (grenzüberschreitenden) Warenbewegungen muss auf die oben dargestellten Begrifflichkeiten der Unions- und der Nicht-Unionswaren zurückgegriffen werden. Unionswaren – d. h. Waren, die in der EU gewonnen oder vollständig hergestellt wurden, oder solche Waren, die mittels Überlassun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Waren des Kapitels XI. der ZollbefreiungsVO

Tz. 74 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben diesem kleinen Grenzverkehr führen international tätige Körperschaften (in der Rechtsform des Vereins) ganz "offiziell" Waren ein, die ggf. in den Anwendungsbereich von Zollbefreiungstatbeständen der Zollbefreiungsverordnung (ZollbefreiungsVO) fallen. Die Inanspruchnahme entsprechender Befreiungstatbestände verlangt neben einer Antrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zollwert als Bemessungsgrundlage des Zolls

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Regelfall der Verzollung erfolgt durch die Anwendung eines Wertzollsatzes. Hiernach wird ein bestimmter Zollsatz in Gestalt einer Prozentangabe auf den Zollwert der Ware angewandt. Grundsätzlich ist der Zollwert in der abzugebenden Zollanmeldung anzugeben. Zum Nachweis der Ermittlung des Zollwerts müssen die hierfür erforderlichen Unterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Die Zollverfahren

Tz. 27 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Im Unionszollkodex werden die Zollverfahren (die früheren Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, die Nichterhebungsverfahren und das Verfahren der besonderen Verwendung) neu sortiert und strukturiert. Unter der Geltung des UZK werden nur noch drei der unter dem ZK existierenden fünf Zollverfahren fortbestehen. Die noch existierenden V...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Gestellung und vorübergehende Verwahrung

Tz. 23 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zudem sind die Waren nach dem Eingang in das Zollgebiet gem. Art. 139 UZK dem Zoll zu gestellen. Beim Begriff der Gestellung handelt es sich um einen spezifisch zollrechtlichen Terminus. Er bezeichnet die in vorgeschriebener Form vorzunehmende Mitteilung an die Zollbehörden, dass sich die in das Gemeinschaftsgebiet verbrachten Waren bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgrenzung zum Zollrecht: Außenwirtschaftsrecht

Tz. 7 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in die EU-Zollunion regelt, befasst sich das Außenwirtschaftsrecht mit der Ausfuhr von Gütern (Waren, Technologie und Software) aus der EU-Zollunion. Ausfuhrzölle existieren nicht, weil es sich bei der EU um einen Zusammenschluss von Exportnationen handelt. Ausnahmsweise kann es im Agrarsektor zu Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Unterliegen der zollamtlichen Überwachung

Tz. 22 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach der Ankunft der Waren im EU-Gebiet – z. B. über den Hamburger Hafen – ist eine elektronische Ankunftsmeldung bei der Eingangszollstelle abzugeben. Nachdem Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, unterliegen sie der sog. zollamtlichen Überwachung nach Art. 134 UZK. Die Zollverwaltung kann allgemeine Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zolltarif

Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Beim sog. Zolltarif handelt es sich um ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, das auch als sog. Nomenklatur bezeichnet wird. Es umfasst alle als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr vorstellbaren Güter und ordnet jeder dort gelisteten Ware eine bestimmte Nummer – die 11-stellige sog. Codenummer – zu. Aus der Codenummer ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Kurzübersicht zum Brexit

Tz. 130 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Seit dem 01.01.2021 gehört Großbritannien nicht mehr der Europäischen Union an, sondern gilt zollrechtlich als Drittland. Zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wurde ein "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" – "Trade and Cooperation Agreement (TCA)" – abgeschlossen, welches zunächst zum 01.01.2021 vorläufig angewendet wurde und...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Zollamtliche Überwachung

Tz. 18 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die zollamtliche Überwachung besteht aus allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden mit dem Ziel, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und ggf. der sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die für Waren gelten, die solchen Maßnahmen unterliegen, s. Art. 5 Nr. 27 UZK. Hinweis Werden etwa Nicht-Unionswaren aus dem Drittland von einem Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Relevante Themen für Gemeinnützige

Tz. 69 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Gemeinnützige Körperschaften (wie z. B. Vereine) zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie ähnlich umfänglich wie ein exportierendes Unternehmen der deutschen Wirtschaft zollrechtlich in Erscheinung treten. So werden zahlreiche für die Wirtschaft typische Sachverhalte in diesen Einrichtungen nicht vorzufinden sein. Dafür ergeben sich aus der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Warengruppe 3: Wissenschaftliche Geräte, Ersatzteile, Bestandteile, Zubehör und Spezialwerkzeuge, Art. 44, 45 ZollbefreiungsVO

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zollbefreiung nach Art. 44, 45 ZollbefreiungsVO erstreckt sich neben den wissenschaftlichen Geräten selbst auch auf Ersatzteile, Bestandteile und spezifisches Zubehör wie Spezialwerkzeuge für diese. Die Waren werden in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen – d. h. es wird kein Nichterhebungsverfahren in Anspruch genommen –, aber au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Unions-/Nichtunionswaren

Tz. 10 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das Zollrecht verwendet ähnlich wie das nationale Steuerrecht bestimmte Begrifflichkeiten, deren Verständnis für eine Befassung mit der Materie unverzichtbar ist. Entscheidend ist vor allem die Differenzierung zwischen den "Unionswaren und den Nicht-Unionswaren". Unter dem Begriff der Unionswaren versteht man solche Waren, die vollständig im...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Erlass, Erstattungen und Absehen von der Nacherhebung

Tz. 48 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Anders als im Steuerrecht (§§ 163, 227 AO) nehmen der Erlass, die Erstattung und das Absehen von der Nacherhebung von Zollschulden in der Praxis des Zollrechts eine erhebliche Bedeutung ein. Der Anwendungsbereich des Erlasses und der Erstattung ist im Falle der unzutreffenden oder nicht gerechtfertigten Abgabenfestsetzung eröffnet. Gemäß Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Das Ursprungskapitel des TCA

Tz. 134 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das Abkommen (TCA) enthält im Unterschied zu anderen Freihandelsabkommen kein gesondertes "Ursprungsprotokoll". Vielmehr ergeben sich die Ursprungsregelungen aus dem Abkommen selbst (Art. 37ff). Die Liste mit den produktspezifischen Regeln, einleitenden Bemerkungen und die Texte der Erklärungen zum Ursprung (sog. Ursprungserklärungen) finde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verfahrensrechtliches

Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Eine Präferenzbehandlung wird seitens des Vertragspartners nur gewährt, wenn ein entsprechender Antrag auf Präferenzbehandlung gestellt wird. Der Einführer muss diesen Antrag stellen, er ist für die Richtigkeit seines Antrags und die Einhaltung der Voraussetzungen des Ursprungskapitels verantwortlich. Als Grundlage für den Antrag stehen zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Warengruppe 2: Adressatenbezogene Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, Art. 43 ZollbefreiungsVO

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Art. 43 ZollbefreiungsVO sieht eine Zollbefreiung für Waren erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vor, die im Anhang II der Zollbefreiungsverordnung genannt sind. Hierunter fallen Bild- oder Tonmaterialien in Form von photographischen Platten, Filmen oder Positiven, bestimmte Drucke, Tonträger wie Schallplatten, Magn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Erprobungswaren gem. Art. 95ff. ZollbefreiungsVO

Tz. 86 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Im Kapitel XXII. der ZollbefreiungsVO werden zu Prüfungs-, Analyse oder Versuchszwecken eingeführte Waren behandelt. Hiernach sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden so...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

Tz. 98 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Etwaige Feststellungen der Zollprüfung im Zusammenhang mit einer Entziehung von Gegenständen aus der zollamtlichen Überwachung können sich vor allem vor dem Hintergrund ergeben, dass (gemeinnützige) Forschungseinrichtungen (in Gestalt von Vereinen) verschiedene in der ZollbefreiungsVO benannte Zollbefreiungstatbestände in Anspruch nehmen. Im...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Zollpräferenz

Tz. 14 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Unter dem Begriff der Zollpräferenz versteht man eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten dergestalt, dass niedrigere Zollsätze Anwendung finden bis hin zu einem Verzicht auf die Erhebung von Zöllen. Bei Berufen auf eine Zollpräferenz müssen deren Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden k...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dezentrale Aufbewahrung von Verzollungsunterlagen

Tz. 88 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig kommt es im Rahmen von Zollprüfungen gemeinnütziger Körperschaften zur Beanstandung dessen, dass kein zentraler Wareneinkauf existiert. Häufig zeichnen sich etwa große, international tätige Vereine durch eine stark dezentrale Verwaltungsorganisation aus, innerhalb derer die einzelnen Abteilungen oder Untergliederungen weitgehend a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Neuerungen durch den UZK

Tz. 59 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der UZK hat gegenüber dem bis zum 30.04.2016 geltenden ZK verschiedene Neuerungen gebracht. Nachfolgend soll ein Überblick wesentlicher Änderungen durch den UZK dargestellt werden bzw. darauf hingewiesen werden, was sich nicht geändert hat. Tz. 60 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auf existierende Bewilligungen, laufende Verfahren oder vorliegende E...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Fehler im Rahmen der Zollwertermittlung

Tz. 103 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die Zollwertermittlung im Einzelfall als äußerst komplex darstellen kann. Keinesfalls selten kommt es zu Beanstandungen der vom Zollpflichtigen selbst vorgenommenen Zollwertermittlung. Es handelt sich – ähnlich wie bei Fehlern im Rahmen der zolltariflichen Einreihung – um keine Fehler, die vorr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Empfehlungen

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es sollte auch in den Verwaltungen (großer) (gemeinnütziger) Vereine dafür Sorge getragen werden, dass das Zollrecht neben dem Steuerrecht ernst genommen wird. Hierzu ist es erforderlich, eine professionelle Zollabteilung vorzuhalten, die gewährleistet, dass den zollrechtlich existierenden Verpflichtungen nachkommen wird. Insbesondere sollt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 2 Aus den Gründen:

Die im Berufungsverfahren streitgegenständlichen Ansprüche aus der Gebäudeversicherung stehen dem Kl. nicht zu. 1. Zu Recht hat das LG die Klage auf Zahlung des fiktiven Mietausfalles in Höhe von 2.394,00 EUR (versehentlich im Urteilstenor mit 2.681,88 EUR angegeben) abgewiesen. Der Kl. beanstandet die Annahme des LG nicht, dass fiktive Hotelkosten nach den Bestimmungen der Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Differenzen aus der Abstimmung mit Kreditorenkonten

Tz. 92 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Zollprüfer wird daneben sämtliche Kreditorenbuchungen mit Drittlandsbezug daraufhin überprüfen, ob diese betragsmäßig mit den nach seinen Unterlagen im Rahmen der Zollanmeldung erklärten Zahlen übereinstimmen. Hierbei werden Abweichungen hinsichtlich der im Rahmen der Zollanmeldung gemachten Angaben zum Zollwert und den kreditorisch erfa...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / I. Die Leitsätze der Entscheidung

1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Warengruppe 1: Mikrofilme und Mikrowiedergaben von Büchern, Instrumente zu Vorführzwecken, Art. 42 ZollbefreiungsVO

Tz. 76 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Art. 42 ZollbefreiungsVO sieht eine Befreiung von den Einfuhrabgaben im Hinblick auf im Anhang I der ZollbefreiungsVO aufgeführte Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vor, ohne dass es für deren Befreiung auf ihren Empfänger oder ihren Verwendungszweck ankommt. Aufgeführt werden etwa Mikrofilme von Büche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Einreihungsfehler

Tz. 96 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Im Rahmen von zolltariflichen Einreihungen kommt es regelmäßig zu Fehlern. Insbesondere im Hinblick auf komplexe wissenschaftliche Geräte oder ganze Anlagen kann sich das Risiko einer fehlerhaften zolltariflichen Einreihung erhöhen. Sofern der Zollprüfer die vom (gemeinnützigen) Verein vorgenommene Einreihung für fehlerhaft hält und die vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Warengruppe 4: Ausrüstungsgegenstände für Forschungseinrichtungen außerhalb der EU, Art. 51, 52 ZollbefreiungsVO

Tz. 85 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Art. 51, 52 ZollbefreiungsVO werden Ausrüstungen von Forschungseinrichtungen oder Anstalten mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft vom Zoll befreit. Hierunter fallen Instrumente, Apparate und Maschinen, die in der wissenschaftlichen Forschung verwendet werden sowie Zubehör- und Ersatzteile und eigens für deren Instandhaltung, Prüfung, Eins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

Rn. 320 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG aF als auch die des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF erfüllte. Das setzte zum einen vorau...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. [9] Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. [10] Der Senat hat bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde. Der Zulässigkeit dürfte dabei entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht schon im Wege stehen, dass die Antragstellerin einen ausdrücklichen Antrag nicht gestellt hat (§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO). Denn aus ihrem Beschwerdevorbringen folgt mit hinreichender Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr