Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fremdvergleich (tatsächlich... / 2.2 Formen

Unterformen sind der innere und der äußere Fremdvergleich.[1] Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Herkunft der als Vergleichsobjekt herangezogenen Daten. Beim inneren Fremdvergleich erfolgt die Bestimmung von Verrechnungspreisen auf der Grundlage von Vergleichswerten, die das Unternehmen aus dem Verkauf der gleichen Ware bzw. der Erbringung der gleichen Leistung unter ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
S/4HANA-Implementierung bei... / 5 Flug inkl. Stop-Overs: Implementierung inkl. Zwischenziele

Das ACE@S/4-Projekt hatte zunächst als reine FICO-Initiative begonnen. Doch schnell wurde klar, dass es eines funktionsbereichs-übergreifenden S/4-Programms bedarf, um die ERP-Landschaft von (über-)morgen zu bauen (Stichwort "E2E-Prozesse"). Daher haben sich bereits vor 4 Jahren die Product Owner der Kernfachbereiche (FICO, Vertrieb, Produktion, Logistik, Kundendienst) gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine Anerkennung dem Grund nach setzt voraus, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die in ähnlicher Weise auch vom fremden Dritten getroffen worden wären. Dies wäre nicht der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung eine positive Auswirkung auf den Absatz nicht zu erwarten ist, etwa wenn eine Marke ein so schlechtes Image hat, dass durch deren Verwendung Kunden e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausländische Einkünfte – AB... / 2 Inhalt

Nach § 34d EStG wird neben dem Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Einkunftsart nach den §§ 13ff. EStG ein qualifizierter Bezug zum Ausland verlangt. Fehlt es daran, soll nach deutschem Verständnis die Berücksichtigung der ausl. Steuern nicht möglich sein, weil nach den Wertungen des deutschen Steuerrechts der Bezug zwischen den ausl. Einkünften und dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fremdvergleich (tatsächlich... / 2.1 Ausgangspunkt

Der tatsächliche Fremdvergleich kommt dem Idealtypus nahe, wonach eine Verrechnungspreisbestimmung gegenüber fremden Dritten als Grundlage für die Ermittlung konzerninterner Entgelte herangezogen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass es Lieferungen bzw. Leistungen gibt, die hinsichtlich aller preisbeeinflussenden Faktoren hinreichend vergleichbar sind und Unterschiede ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm

Leitsatz 1. Bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist eine betragsmäßige Erweiterung des Klagebegehrens in Bezug auf eine angegriffene Feststellung nicht als Klageänderung i.S. des § 67 FGO, sondern als grundsätzlich zulässige Klageerweiterung anzusehen, es sei denn, der Kläger hat eindeutig zu erkennen gegeben, dass er von einem weitergehenden Klagebegehre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.9 Selbständig Tätige (Abs. 7)

Rz. 28 Die Ergänzung enthält in Abs. 7 Satz 1 eine Bestandschutzregelung für diejenigen Selbständigen, die wegen Beschäftigung nicht geringfügig tätiger Arbeitnehmer in der bis zum Inkrafttreten der Neuregelung geltenden Fassung nicht versicherungspflichtig nach § 2 waren, aber nach § 2 versicherungspflichtig würden, weil sie nur Arbeitnehmer beschäftigen, die wegen der Anhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.4 Nachversicherung von Diakonissen und diesen vergleichbaren Personen

Rz. 13 Diakonissen waren versicherungsfrei. Aufgrund der Vereinbarung über die Rentenversorgung der Diakonissen der Evangelischen Mutterhäuser und Diakoniewerke in der DDR vom 1.3.1985 (ergänzt durch die Änderungsvereinbarung vom 24.7.1990) wurden die vor dem 1.1.1985 liegenden Dienstzeiten der Diakonissen bei der Rentenberechnung als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a)

Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Rz. 5 Als einzige Regelung des § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.2 Fortbestand der Versicherungspflicht

Rz. 15 Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände, sowie Mitglieder geistlicher Genossenschaften die bis zum 31.12.1991 nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden sind und deshalb am 31.12.1991 versicherungspflichtig waren, bleiben nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in dieser Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.4 Selbständige Handwerker (Abs. 2, 2a)

Rz. 11 Der versicherungsrechtliche Status von selbständigen Handwerkern war bis zum 31.12.1991 durch das HwVG geregelt. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 HwVG unterlagen in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker nur der Versicherungspflicht, solange sie für weniger als 216 Kalendermonate (18 Jahre) Pflichtbeiträge gezahlt hatten. Mit der rechtssystematischen Integration des HwVG in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Bestimmung in § 162 Nr. 3a a. F. wurden Auszubildende erfasst, die eine außerbetriebliche Ausbildung absolvieren, aber nicht gemäß § 7 Abs. 2 SGB IV zur Ausbildung beschäftigt waren. Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV war bei diesen Auszubildenden die (Netto)Ausbildungsvergütung. Die Rentenversicherungsbeiträge waren, auch wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Für Nachversicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des RRG 1992 am 1.1.1992 bereits eingetreten sind, wird nach Abs. 1 Satz 1 der bislang geltende Rechtszustand umfassend aufrechterhalten. § 233 betrifft dabei allein die Frage, ob nachzuversichern ist, also die Voraussetzungen einer Nachversicherung gegeben sind. Wie die Nachversicherung dann durchgeführt wird, best...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.8 Vollrentner

Rz. 22 Die Anfügung von Abs. 9 zum 1.1.2017 beinhaltet eine Übergangsregelung für diejenigen Personen, die eine vorzeitige Altersrente beziehen und daneben in einer Beschäftigung versicherungsfrei waren. Dieser Zustand soll im Sinne eines Bestandsschutzes erhalten bleiben. Gleichzeitig soll aber auch die Möglichkeit bestehen, entsprechend § 5 Abs. 4 von der Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze des § 229 ergänzen die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsfreiheit (§§ 1, 2, 4 und 5). Folgender Personenkreis ist von den Regelungen betroffen: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1a), selbständige Lehrer, Erzieher oder Pflegepersonen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), selbständige Handwerker (Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.1.1 Personenkreis und Dauer

Rz. 5 Abs. 1 erhält eine nach dem Recht des Beitrittsgebiets begründete Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung über den 31.12.1991 hinaus für die Versicherten aufrecht, die nach den ab 1.1.1992 im gesamten Bundesgebiet geltenden Vorschriften des SGB VI (§§ 1 bis 3) nicht mehr versicherungspflichtig wären. Damit wird der am 31.12.1991 bestehende Sicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.3 Nachversicherung von Kirchenbediensteten

Rz. 12 Geistliche (Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare) und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften in der ehemaligen DDR unterlagen nach § 2 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten v. 18.1.1958 (GBl. der DDR I Nr. 8 S. 84) nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und waren damit in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.2 Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen (Abs. 1)

Rz. 9 Bis zum 31.12.1991 unterlagen selbständig tätige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen der Versicherungspflicht, wenn sie in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 AVG). Die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeiter beeinflusste die Versicherungspflicht dagegen nicht. Seit 1.1.1992 steht jegliche mehr als geringfügige Beschäftigung eines A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.3 Auslandszeiten

Rz. 8 Um auch für Zeiten einer im Ausland verbrachten Beschäftigung eines Beamten (z. B. Auslandslehrer) im Falle eines unversorgten Ausscheidens diese ruhegehaltsfähige Dienstzeit in die Nachversicherung einbeziehen zu können, bedurfte es aufgrund des Territorialitätsprinzips der Rentenversicherung einer dem Grunde nach bestandenen Versicherungspflicht in der gesetzlichen R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.7 Geringfügig versicherungspflichtige Beschäftigung (Abs. 5)

Rz. 22 Die Übergangsregelung in Abs. 5 bestimmt, dass diejenigen Personen, die bisher wegen Verzichts auf die Versicherungsfreiheit bei geringfügig entlohnter Beschäftigung versicherungspflichtig waren, auch nach neuem Recht ohne das Recht auf Antragsbefreiung versicherungspflichtig bleiben, da der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach bisherigem Recht für die Dauer de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.5 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen

Rz. 16 In der ab 1.1.2009 geltenden Fassung regeln Abs. 7 und 8 übergangsrechtlich die Befreiung von der Versicherungspflicht für Lehrer und Erzieher an Privatschulen. Dabei gilt Abs. 7 für die Lehrer und Erzieher, die zum Zeitpunkt der (verschärfenden) Rechtsänderung am 1.1.2009 bereits von der Versicherungspflicht befreit waren, nach den ab 1.1.2009 geltenden Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.6 Geringfügig Beschäftigte

Rz. 18 Die Übergangsregelung bestimmt, dass Personen, die vor dem 1.1.2013 mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400,00 EUR und nicht mehr als 450,00 EUR versicherungspflichtig waren, in einem Übergangszeitraum von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kein Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1b besitzen sollen, solange ihr Entgelt weiterhin in dieser Einkommensspanne li...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Abs. 1 erfasst Personen, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet aus einer Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden sind (Satz 1 Nr. 1) bzw. den Anspruch auf eine bereits gezahlte Versorgung verloren haben (Satz 3 Nr. 2). Es werden jedoch nur Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 erfasst, in denen der Nachzuvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Rz. 7 Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 2) werden die Selbständigen von der Rentenversicherung erfasst, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.8 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 6)

Rz. 23 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten (§ 8 i. V. m. § 5 Abs. 2) mit Wirkung zum 1.4.2003 grundsätzlich neu gestaltet. Die Anpassung von Abs. 6 zum 1.1.2013 wurde damit begründet, dass es sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Änderung von § 5 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.2 Landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 11 Wie alle selbständig Erwerbstätigen unterlagen auch landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1991 der Versicherungspflicht. Die für das alte Bundesgebiet in dieser Zeit geltenden Vorschriften über die Altershilfe der Landwirte nach dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte (GAL) v. 27.7.1957 (BGBl. I S. 1063) wurden zunächst nicht auf das B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Beteiligung von drei Unternehmern

Rz. 16 Das Dreiecksgeschäft wird dadurch geprägt, dass drei Unternehmer (der letzte Abnehmer kann allerdings auch eine nur umsatzsteuerlich erfasste juristische Person sein, die nicht Unternehmer ist, vgl. § 25b Abs. 1 S. 2 UStG, s. dazu Rz. 20) beteiligt sind, die über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen. Es darf für die Anwendbarkeit der Vorschrift also nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Regierungsbegründung

Rz. 11 Nachdem sich abzeichnete, dass diese Regelung nicht mehr kommen würde, hat die Bundesregierung in Art. 16 ihres Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 1997 [1] die Neuregelung des allgemeinen Reihengeschäfts in § 3 UStG – durch Streichung des bisherigen § 3 Abs. 2 UStG und Änderungen in § 3 Abs. 5a, 6, 7 und 8a sowie in § 1a Abs. 1 UStG (s. die Erläuterungen zu diesen Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rz. 5 Während zum allgemeinen Reihengeschäft keine eigenständigen Vorgaben in der MwStSystRL bis zur Schaffung des Art. 36a [1] zu finden sind, wurde das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft im Zusammenhang mit den Regelungen für den Europäischen Binnenmarkt zum 1.1.1993 besonders geregelt: Die Richtlinie 92/111/EWG v. 14.12.1992, sog. 1. Vereinfachungsrichtlinie [2], schu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Aufzeichnungspflichten

Rz. 36 § 25b Abs. 6 UStG regelt ergänzend und zusätzlich zu den Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG Folgendes: Wenn der erste Abnehmer eine inländische, d. h. deutsche USt-IdNr. verwendet, konkret, wenn der zweite Unternehmer in der Reihe ein im Inland registrierter Unternehmer ist, dann muss er das vereinbarte Entgelt für seine Lieferung an den letzten Abnehmer sowie desse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besteuerungsfiktion bezüglich des innergemeinschaftlichen Erwerbs des zweiten Unternehmers in der Reihe

Rz. 32 § 25b Abs. 3 UStG arbeitet zum Funktionieren dieser Vereinfachung mit dem gesetzestechnischen "Trick" der Fiktion: Der innergemeinschaftliche Erwerb, der in § 25b Abs. 2 Nr. 1 UStG ausdrücklich vorausgesetzt wird, und der auch immer vorliegt, wenn § 25b Abs. 1 UStG erfüllt ist, "gilt als besteuert"[1], wenn gem. § 25b Abs. 2 UStG der letzte Abnehmer die Steuerschuld f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verlagerung der Steuerschuld auf den letzten Abnehmer

Rz. 24 § 25 Abs. 2 UStG ist der eigentliche Kern der Sonderregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte: Die Steuerschuld für die Lieferung des zweiten Unternehmers in der Reihe an den letzten Abnehmer wird auf diesen verlagert (sog. Reverse Charge).[1] Damit wird erreicht, dass sich der zweite Unternehmer in dem Mitgliedstaat des letzten Abnehmers, in welchem die L...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Leitsatz 1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63). 2. E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Leitsatz 1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen ­Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekomme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags

Leitsatz 1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. 2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

Leitsatz Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung eines Promotionsstipendiums

Leitsatz 1. Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber den sonstigen Einkünften i.S. von § 22 EStG vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind, sind als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 bzw. Satz 3 Buchst. b EStG steuerbar, wenn der Stipendiat für die Gewährung der Leistungen eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbrin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht

Leitsatz 1. Eine Ware bestehend aus rund 90 % (v/v) bzw. 85 % (m/m) Ethanol, 4,8 % (m/m) Trockenrückstand, bis zu 10 % (m/m) Wasser und mit einem durchschnittlichen Vanillin-Gehalt von 0,5 % (m/m) ist als Vanille-Oleoresin in die Unterpos. 1302 19 05 KN einzureihen. Die Pos. 1302 KN ist gegenüber den Pos. 3301 und 3302 KN nicht subsidiär. 2. Vanille-Oleoresin der Unterpos. 13...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastung des gemeinschaftl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach vor allem um die Frage, ob die Belastung des gemeinschaftlichen Eigentums § 9a Abs. 2 WEG unterfällt. Wäre die Frage zu bejahen, könnte der Verwalter beispielsweise die Eintragung einer Dienstbarkeit namens der Wohnungseigentümer nach § 19 GBO bewilligen. Umfang des § 9a Abs. 2 WEG Das OLG entscheidet sich dafür, dass eine sachenr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reservist der US-Streitkräfte fällt unter Steuerbefreiung nach dem NATOTrStat

Leitsatz Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass die Bezüge eines in Deutschland tätigen Reservisten der US-Streitkräfte hierzulande von der Einkommensteuer befreit sind. Das Gericht verwies auf eine Steuerbefreiung nach dem NATOTrStat, die für Truppenmitglieder und ziviles Gefolge gilt. Sachverhalt Der Kläger war ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, der bereits seit 2009 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Kosten für die Anmietung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern für Arbeitnehmer?

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Aufwand der Klägerin für die Anmietung von Unterkünften für ihre Arbeitnehmer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen ist. Sachverhalt Der Unternehmenszweck einer GmbH (der Klägerin) war die Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Abwasseranlagen. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geldautomat: Klage auf Unte... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, welchen Gebrauch der Mieter von Räumen machen darf, die nur als "Bank" genutzt werden dürfen. Benutzung Das OLG entscheidet sich dafür, dass der Mieter bei einer Benutzungsvereinbarung "Bank" einen Geldautomaten aufstellen darf. Dem ist zuzustimmen. Denn der Bankbetrieb schloss immer notwendig die Aufbewahrung und Ausgabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung I / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! A und B seien als Verwaltungsbeiräte geeignet. Zwar seien sie keine Wohnungseigentümer. Es genüge aber, dass sie werdende Wohnungseigentümer seien. Dem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass A und B vom Kaufvertrag zurückgetreten seien. Ob der Rücktritt wirksam sei, sei ungeklärt und nicht entscheidend. Zwar werde regelmäßig vertreten, dass es für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr