Fachbeiträge & Kommentare zu Wartung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 2 Gesetzliche Einzelfälle der ordnungsmäßigen Verwaltung

Die wichtigsten Bestandteile einer ordnungsmäßigen Verwaltung sind in § 19 Abs. 2 WEG, dort unter den Ziffern 1–6 aufgeführt. Danach gehören zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die Aufstellung einer Hausordnung[1], die ordnungsmäßige Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums[2], die angemessene Versicherung des gemeinschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
PV-Anlage: Betrieb – Wartun... / 1 Wartung und Prüfung

Auch wenn die PV-Anlage fachlich gesehen wartungsarm ist, sollte nach Möglichkeit eine regelmäßige Wartung vorgenommen werden. Empfohlen wird der Abschluss eines Wartungsvertrags mit dem Installationsbetrieb oder PV-Fachbetrieb, der die Anlage installiert hat. Er nimmt jährlich eine Sichtprüfung aller Bauteile und zugehörigen Komponenten vor, stellt die Funktionstüchtigkeit ...mehr

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PV-Anlage: Betrieb – Wartung, Versicherung und wiederkehrende Meldepflichten

Zusammenfassung Überblick Bei einer PV-Anlage verursachen Planung, Montage und Installation den mit Abstand höchsten (bürokratischen) Aufwand und stellen den höchsten Kostenfaktor dar. Im laufenden Betrieb muss nicht viel beachtet werden – doch sollten vor allem wiederkehrende Meldungen und die richtige Versicherung im Blick behalten werden. 1 Wartung und Prüfung Auch wenn die ...mehr

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PV-Anlage: Betrieb – Wartun... / Zusammenfassung

Überblick Bei einer PV-Anlage verursachen Planung, Montage und Installation den mit Abstand höchsten (bürokratischen) Aufwand und stellen den höchsten Kostenfaktor dar. Im laufenden Betrieb muss nicht viel beachtet werden – doch sollten vor allem wiederkehrende Meldungen und die richtige Versicherung im Blick behalten werden.mehr

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PV-Anlage: Betrieb – Wartun... / 3 Versicherung

Eine Versicherungspflicht für PV-Anlagen gibt es nicht, empfehlenswert ist die Absicherung aber dennoch. Sie kann entweder über eine spezielle PV-Anlagen-Versicherung oder über eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung erfolgen, in Einzelfällen auch über die Hausratversicherung (zum Beispiel bei Balkon-Solaranlagen). Selbstmontierte Anlagen sind dabei in der Regel vom Ver...mehr

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PV-Anlage: Betrieb – Wartun... / 4 Wiederkehrende Meldepflichten

Nicht nur bei der Inbetriebnahme, sondern auch im laufenden Betrieb muss der Anlagenbetreiber bestimmten Meldepflichten aus dem EEG oder anderen rechtlichen Bestimmungen (Finanzamt) je nach Anlagenkonzept fristgerecht nachkommen. Anlagen mit einer Leistung von höchstens 7 kW und sonstige Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von höchstens einem Kilowatt sind von der Meld...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
PV-Anlage: Betrieb – Wartun... / 2 Überwachung und (Brand-)Schutz

Die Überwachung oder besser das kontinuierliche Monitoring der Anlage gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betreibers. Es gilt, neben dem regelmäßigen Auslesen der Ertragsdaten, die Netzeinspeisung, den Eigenverbrauch und gegebenenfalls die Aktivitäten des Stromspeichers zu erfassen. Auch die Angabe der CO2- und Stromkosteneinsparung durch den Anlagenbetrieb wird zum Monit...mehr

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PV-Anlage: Installation – V... / 1 Projektierung

Von dem Zeitpunkt der Entscheidung, eine PV-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade des Eigenheims zu installieren, bis zur Inbetriebnahme der Anlage sind einige Meilensteine zu berücksichtigen. Sie teilen den Projektverlauf in Etappen mit überprüfbaren Zwischenzielen und erleichtern damit sowohl die Projektplanung als auch die Kontrolle des Projektfortschritts. Solche Meile...mehr

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PV-Anlage: Leasing, Miete o... / 2 Leasing

Leasing ist vor allem aus der Automobilbranche bekannt. Hier wird ein Auto meist für 2 bis 4 Jahre von einem Leasinggeber (Autohaus) zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug muss der Leasingnehmer in der Regel eine monatliche Rate sowie manchmal eine Anfangs- oder Endsumme (Restwert bei Rückgabe) zahlen. Genauso funktioniert es auch, Photovoltaik zu leasen. Bei einem Einfamilienh...mehr

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PV-Anlage mit Photovoltaik-... / 2 Preise

Die Preise für diese Fertiglösungen variieren in Abhängigkeit der Leistungsklasse der PV-Anlage. Hier muss man mit etwa 2000 EUR pro kWp rechnen. Für einen Pkw-Stellplatz gibt es Lösungen ab ca. 9.000 EUR (ab 3 kWp), für 2 Stellplätze bereits ab ca. 11.500 EUR (ab 6 kWp). Zusätzlich fallen darüber hinaus noch die Kosten für den Wechselrichter, Wartung und Versicherung an. Auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußschutz: Auswahl und Einsatz / 1.2 PSA-Benutzerverordnung

§ 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) bestimmt: Zitat Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über das Inverk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Leasing, Miete o... / 3 Miete

Die Miete einer Photovoltaikanlage funktioniert ähnlich. Der Vermieter kauft die PV-Anlage. Er ist auch für die Planung, Montage, Wartung, Reparaturen und Versicherung zuständig. Der Mieter kann die Anlage und auch den produzierten Solarstrom nutzen und zahlt dafür eine monatliche Miete. Auch hier wird ein Vertrag mit einer langen Laufzeit geschlossen und zusätzlich ein Betr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Besteuerung und ... / 1.1 Regelbesteuerung

Bei der Entscheidung für die Regelbesteuerung muss jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Die beim Kauf der Anlage fällige Umsatzsteuer sowie die auf Leistungen wie Wartung, Versicherung, Reparaturen oder Unterhalt gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch Im Gegenzug muss der Betreiber jedoch Umsatzsteuer a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 6 Rechte und Pflichten als Betreiber

Mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach des Eigenheims, des Mehrfamilienhauses oder auf dem Betriebsgelände werden Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen zum Anlagenbetreiber nach dem EEG und unterliegen den dafür geltenden Bestimmungen. Hieraus ergeben sich neben der Anmeldung der Anlage beim lokalen Netzbetreiber[1] und der Registr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wärme-, Kälte- und Schallsc... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrofachkraft / 3 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)

Nach DGUV-I 203-049 gilt als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten […], wer in Bezug auf die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in gleichartige, sich wiederholende Arbeiten ausgebildet ist, die vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Zur Instandhaltung zählt auch die Durchführung wiederkehrender Prüfungen." Das heißt...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrofachkraft / 1.1 Qualifikation

Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird i. d. R. dadurch nachgewiesen, indem elektrotechnisches Wissens im Rahmen der Berufsausbildung unabhängig von Form und Ort (Schule, Betrieb usw.) vermittelt wurde. Dies trifft insbesondere für die Aus- und Weiterbildungen in der Elektrobranche z. B. Elektroingenieur (bzw. Master...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Gebäudereinigers ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Er ist mit der Reinigung und Pflege aller Arten von Gebäuden des Wohn- und gesellschaftlichen Bereiches (Theater, Sportstätten, Denkmale u. a.), aller Arten von Verkehrsmitteln sowie von Industrieanlagen verbunden. Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (z. B. in Krankenhäusern) sind eb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / 1 Geltungsbereich

Gebäudereiniger arbeiten häufig für Dienstleister zur Reinigung von Gebäuden (z. B. Büro- und Schulgebäude, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Bibliotheken) einschließlich textiler Raumausstattungen sowie von Lichtschutz- und Wetterschutzanlagen und von Verkehrsmitteln (Eisen- und Straßenbahnen, Busse, Flugzeuge und Schiffe) einschließlich des Reinigens und Pflegens von...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrofachkraft / 2 Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Es obliegt dem Arbeitgeber, einer geeigneten Elektrofachkraft Fach- und Aufsichtsverantwortung im Sinne einer notwendigen betrieblichen Arbeitsorganisation, zu übertragen. In diesem Fall spricht man von einer verantwortlichen Elektrofachkraft – VEFK. Die Verantwortung kann sich auch auf eine bestimmte Betriebs- und Anlagentechnik, auf bestimmte ortsbezogene oder thematische ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektroprüfung / 3 Prüffristen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel vom Arbeitgeber festgelegt werden. Mit den Prüfungen ist der sichere Zustand des Arbeitsmittels vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Dabei müssen die Einsatzbedi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 1 Geltungsbereich

Der Bereich der Kunststoff-Formgebung umfasst das Extrudieren, Kalandrieren, Pressen, Spritzgießen, Herstellen von Hohlkörpern, Beschichten flexibler Trägerschichten, Verstärken, Schäumen und Verarbeiten von Kunststoffen und Kautschuken. Folgende Tätigkeitsbereiche stehen dabei im Vordergrund:[1] Industrielles Herstellen verschiedenster Halb- und Fertigprodukte aus Kunststoff...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Steinmetz/Steinbildhauer (P... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.5 Sachlicher Grund erforderlich?

Der BGH[1] hatte für die gesetzliche Öffnungsklausel des § 16 Abs. 3 WEG a. F. klargestellt, dass die Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung einen weiten Ermessensspielraum haben, der erst dann überschritten ist, wenn gegen das Willkürverbot verstoßen wird. Diese Rechtsprechung hat er[2] auf eine Kostenverteilungsänderung hinsichtlich Maßnahmen der Instandha...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.1 Einfacher Mehrheitsbeschluss

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Wohnungseigentumsgesetz nur noch eine einfach-mehrheitliche Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung vor. Einzige Ausnahme bildet § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG für die Rechtsfolgenseite einer Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer bei Maßnahmen baulicher Veränderung. Es können alle Maßnahmen der baulichen Verän...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.7 Grundlagenbeschluss

Insbesondere größere Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, erfordern ein zwei- bzw. mehrstufiges Verfahren. Zunächst bedarf es der Klärung des Umfangs der Maßnahme durch einen Sonderfachmann, des Einholens von Vergleichsangeboten und schließlich der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme. Die Wohnun...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Steinmetz/Steinbildhauer (P... / Zusammenfassung

Überblick Der Steinmetz zählt zu den ältesten Berufen überhaupt. Heute werden neben Naturstein auch Betonwerk- bzw. Kunststein bearbeitet. Dazu werden traditionelle Werkzeuge und Maschinen verwendet. In den nach Plänen hergestellten Objekten dominiert die geometrische Gestaltung, wie z. B. an Grabsteinen, Geländern bzw. an Wänden von Bauwerken. Gemeinsam mit den Steinmetzen ...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.3 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)

Nach der Bestimmung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter allgemein und konturenlos berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen, die nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG verleiht ihm die erforderliche Vertretungsmacht im Auß...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.3.1 Instandhaltungs-Budget

Für die einzelnen Wohnungseigentümer muss das finanzielle Risiko stets überschaubar sein. Die Verantwortlichkeit für eine diesbezügliche Entscheidung muss bei der Eigentümerversammlung verbleiben. Eine Klausel ohne gegenständliche Beschränkung, Budgetierung oder Begrenzung der Höhe nach benachteiligt die Wohnungseigentümer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.1.1 Erhaltungspflichten

Durch Vereinbarung kann den Wohnungseigentümern grundsätzlich die Verpflichtung zur Erhaltung bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums auferlegt werden. Auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel ist dies bei einer allgemeinen Öffnungsklausel nur mit Zustimmung der entsprechend belasteten Wohnungseigentümer möglich. Bei einer entsprechend spezifizierten Öffnungsk...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.3 Bauüberwachung/Baumängel

Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sind grundsätzlich mit der Grundvergütung des Verwalters abgegolten und können eine zusätzliche Honorierung nicht rechtfertigen. Ist der Verwalter jedoch mit der Bauüberwachung[1] oder der Geltendmachung von Baumängeln beauftragt, rechtfertigt dies ein Sonderhonorar. Zu beac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.3 Stecken gebliebener Bau

In der Praxis leider immer wieder zu verzeichnen sind Bauträgerinsolvenzen mit der Folge, dass die Wohnungseigentumsanlage nicht fertig gestellt werden kann. In einem derartigen Fall besteht nach herrschender Meinung ein Anspruch eines jeden Wohnungseigentümers, den Wiederaufbau als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung zu verlangen dann, wenn die Voraussetzungen des § 22 WEG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.2.1.2 Konkrete bzw. spezifische Öffnungsklausel

Andere Grundsätze gelten dann, wenn bereits die Öffnungsklausel selbst die Möglichkeit einer nachträglichen Verpflichtung von Sondernutzungsberechtigten ermöglicht. Musterklausel: Öffnungsklausel zur beschlussweisen Begründung von Erhaltungspflichten eines Sondernutzungsberechtigten "Sollten zugunsten einzelner Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung oder in dieser Gemein...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.3.2 Sachverständigen-Budget

Insbesondere hinsichtlich eines im Sondereigentum auftretenden Feuchtigkeitsschadens im Bereich des Gemeinschaftseigentums sollte der Verwalter zügig und flexibel in der Lage sein, für die Klärung der Schadensursache einen Sonderfachmann beauftragen zu können, ohne zuvor eine Eigentümerversammlung einberufen zu müssen. Freilich wäre der Verwalter mit Blick auf das Außenverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.1.2 Kostentragungspflichten

Wird dem sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer nicht die Pflicht zur Erhaltung auferlegt, dürfte es jedenfalls im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer liegen, ihn zumindest mit den entsprechenden Kosten zu belasten. Musterklausel: Kostentragungspflicht des Sondernutzungsberechtigten "Die Wohnungseigentümer sind sich darüber einig, dass zugunsten des jewei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.2.1.1 Allgemeine Öffnungsklausel

Für den Fall, dass die Gemeinschaftsordnung eine allgemeine Öffnungsklausel enthält, führt eine entsprechende Verpflichtung zur schwebenden Unwirksamkeit des Beschlusses bis der Sondernutzungsberechtigte seine Zustimmung erteilt. Praxis-Beispiel Erhaltung des Gartenteils Zugunsten einer Wohnungseigentümerin ist an einem bestimmten Teil des gemeinschaftlichen Gartens ein Sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag (WEMoG) / 2.2 Schriftliche Auskünfte

Insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Verwaltervertrags und für einen realistischen Ansatz der Verwaltervergütung sollte sich der potenzielle Verwalter nicht scheuen, seiner Kontaktperson ein Formular zu den wesentlichen Objekteigenschaften zu übersenden. Der nachfolgende Fragenkatalog könnte selbstverständlich auch telefonisch abgearbeitet werden, allerdings dürft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.3.2 Selbstkontrahierungsverbot

Nach der Bestimmung des § 181 BGB darf der Vertreter in aller Regel kein Insichgeschäft tätigen. Er darf also nicht im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornehmen. Allerdings lässt diese Bestimmung Ausnahmen für den Fall zu, dass dem Vertreter das Insichgeschäft gestattet ist. Eine entsprechende generelle Gest...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3 Erhaltung und Kosten

Nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG insbesondere die Erhaltung, also die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Verantwortlich und kostentragungsverpflichtet ist demnach die Gemeinschaft de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 1.6 Schranken des Sondernutzungsrechts

Das Recht des Sondernutzungsberechtigten unterliegt immanenten Schranken, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ergeben und die für das Gemeinschaftseigentum aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund des Rechts zum Mitgebrauch, bestehen.[1] So ist ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verpflichtet, dem benachbarten Mitei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.2.2 Kostentragungsverpflichtung

Unproblematischer gestaltet sich die nachträgliche Belastung des sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers mit Kosten betreffend der seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche des Gemeinschaftseigentums. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann eine dauerhafte Änderung des Kostenverteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht nur bezüglich der Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 11 Abs. 1 WEG). Dies gilt auch, wenn ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Gemeinschaft vorliegt. Selbstverständlich kann aber die Eigentümergemeinschaft eine Aufhebung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vereinbaren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen zur U...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Einen Neubau ohne "Baumangel" gibt es kaum. Auch bei Bauleistungen im Rahmen der Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, eines Gebäudes sind Baumängel keine Seltenheit. Ihre Beseitigung verursacht in der Regel erhebliche Kosten. Im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der einzelnen Eigentümer ist das rechtzeitige Erkennen eines Baumangels und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel (WEMoG) / 3.2 Baumängel im Rahmen der Erhaltung

Die Durchführung der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwingend dem Verwalter. Er schließt Werkverträge mit Bauhandwerkern nicht im Namen der einzelnen Wohnungseigentümer ab, sondern im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als recht...mehr