Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 2 Normenkette

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Beschlussdurchführung: Aufg... / 2 Normenkette

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Vorschuss-Beschluss: Fehler... / 6 Entscheidung

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Sondernutzungsrecht: Auslegung / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, durch eine bauliche Veränderung für eine Wohnung einen barrierefreien Zugang über die Terrasse zu schaffen. Das LG meint unter Heranziehung der üblichen Definitionen und zutreffender Maßgaben, es liege insoweit eine grundlegende Umgestaltung vor. Ob es so ist, ist eine Frage des Einzelfalls und der konkreten Umstände vor Ort. Abstrakt l...mehr

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Anfechtungsklage: Viele all... / 1 Leitsatz

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstandes. Werden in einer nach dem 30.11.2020 bei Gericht eingegangenen Anfechtungsklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur dann als gegen die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Unterteilung: Vermehrung de... / 2 Normenkette

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Tagesordnung: Anträge eines... / 2 Normenkette

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Versammlung: Kausalität ein... / 2 Normenkette

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Versammlung: Angemessene Ve... / 2 Normenkette

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Versammlung: Ladungsmangel ... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: R... / 2 Normenkette

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Plangerechte Herstellung: A... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 20.10.2022, 36 S 1546/22 WEGmehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Plangerechte Herstellung: A... / 2 Normenkette

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Plangerechte Herstellung: A... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K stehe tatsächlich ein (Erstherstellungs-)Anspruch gegen B zu, dass ein Beschluss gefasst wird, die Trennmauer zu entfernen. Dass Entschließungsermessen der Wohnungseigentümer sei auf null reduziert. Die Bauausführung sei planwidrig. Ob dies der Fall sei, richte sich nach der Grundbucheintragung, und zwar nach der Teilungserklärung und dem dor...mehr

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Anfechtungsklage: Viele all... / 2 Normenkette

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Vorschuss-Beschluss (Sonder... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Wann eine bauliche Veränderung eine Wohnanlage grundlegend umgestaltet, ist gesetzlich nicht definiert. Diese Frage ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Bezugspunkt sei die Anlage als Ganzes. Eine grundlegende Umgestaltung wird deshalb nur im Ausnahmefall und bei den nach § 20 Abs. 2 WEG privilegierten Maßnahmen zumindest typischerweise gar...mehr

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Plangerechte Herstellung: A... / 1 Leitsatz

Maßgeblich für den vereinbarten Bauzustand ist die Teilungserklärung und der dort in Bezug genommene Aufteilungsplan. Den Baubeschreibungen kommt keine tragende Bedeutung zu. Einem Anspruch auf Erstherstellung kann entgegenstehen, dass die Wohnungseigentümer zuvor einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG über eine abweichende Bauausführung gefasst haben.mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 2 Normenkette

§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 1 WEGmehr

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Vorschuss-Beschluss: Fehler... / 2 Normenkette

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Verpasste Einsicht in die V... / 2 Normenkette

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Beschlussdurchführung: Aufg... / 4 Die Entscheidung

Teilweise mit Erfolg! Die Klage sei im Hauptantrag gegen die anderen Wohnungseigentümer zulässig, aber unbegründet. Sie wäre begründet, wenn K einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hätte, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspreche. Eine gerichtliche Beschlussersetzung sei hingegen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ...mehr

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Versammlung: Kausalität ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, was die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darlegen kann, wenn es einen Ladungsmangel gibt. Hier gilt: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss darlegen und beweisen, dass sich der Ladungsmangel nicht ausgewirkt hat. Dazu reicht es nicht, zu Beschlussmehrheit vorzutragen oder zu behaupten, auch in einer weiteren Versammlung ...mehr

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Verpasste Einsicht in die V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hatte ein Wohnungseigentümer im Ergebnis keine ausreichende Möglichkeit, die Belege zu prüfen. Das AG meint, das führe zu keinem Mangel des Nachschuss-Beschlusses, wenn die Einnahmen und Ausgaben tatsächlich richtig seien. Dem ist zuzustimmen. Anfechtung ohne Belegeinsicht Das AG meint, ein klagender Wohnungseigentümer könne mit der Anfechtungsklage pau...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer Z, anstelle eines Balkons eine Terrasse zu errichten, ein Doppelfenster durch eine verschließbare Tür zu ersetzen und eine Rollstuhlrampe zu erstellen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG erklärt den Beschluss für ungültig. Selbst wenn ein behindertengerechter Zugang nicht durch das Treppenhaus, sond...mehr

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Plangerechte Herstellung: A... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Beseitigung einer Mauer. Der klagende Wohnungseigentümer geht gegen diese vor, weil sie ihn beim Einparken auf seinen Stellplätzen beeinträchtigt. Als Anspruchsgrundlage hierfür führt er seinen Anspruch auf eine erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums an. Dazu muss man feststellen, welcher Bauzustand "ordn...mehr

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Vorschuss-Beschluss (Sonder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um einen Beschluss, der eine "Sonderumlage" zum Gegenstand hat. Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG spricht von "Vorschüssen zur Kostentragung". Dies ist der bessere Begriff! Er sollte in der Praxis mehr oder nur noch zum Einsatz kommen. Zwar wird mit dem Begriff "Sonderumlage" deutlich, dass es um weitere Vorschüsse ...mehr

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Anfechtungsklage: Viele all... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der BGH nutzt den Fall, um auf 3 seit dem 1.12.2020 sehr umstrittene prozessuale Fragen seine Antworten zu geben. Alle Antworten überzeugen. Die erste (Streitgegenstand) stellt für die Kläger und die Gerichte eine große Arbeitserleichterung dar. Die zweite (Auslegung) entspricht den allgemeinen Grundsätzen. Und auch die dritte (keine Wahrung der Klagefrist) ü...mehr

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Gebührenstreitwert: Unterla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Gebrauch von Räumen vor. Dies wäre im aktuellen Recht nur möglich, wenn er durch den Gebrauch gerade in seinem Sondereigentum einen Nachteil erfährt, beispielsweise durch Geräusche oder Gerüche. Geht es hingegen nur um die Einhaltung der Vereinbarung der Wohnungseigentümer für ihr Verhältnis untereinander, ist es ...mehr

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Versammlung: Kausalität ein... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht das auch so! Die Frist der Einberufung zu einer Versammlung solle, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliege, mindestens 3 Wochen betragen, § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG. Die Beschlüsse seien bei objektiver Betrachtung nicht so dringlich, dass eine Fristunterschreitung gerechtfertigt gewesen sei. Der Mangel sei auch erheblich. Ein Einberufungsmangel sei fü...mehr

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Gebührenstreitwert: Einberu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer einen Beschluss nach § 24 Abs. 3 Fall 2 WEG erzwingen. Streitig ist, wie der Gebührenstreitwert für diese Klage festzusetzen ist. Gebührenstreitwert Für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts sind mehrere Schritte zu unternehmen. Überblick: Schritt 1 – Festsetzung des Gesamtinteresses. Schritt 2 – Ermittlung des 7,5-fachen Wer...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Wohnungseigentümer, K1 und K2. Die Gemeinschaftsordnung sieht eine Kostentragung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Nachdem die Gemeinschaft einen Verwalter bekommt, legt dieser erstmals einen Wirtschaftsplan vor. Die Kosten werden dort nach einem Umlageschlüssel von 50 % zu 50 % verteilt. Auf der Versammlung beschließen die Wohnungse...mehr

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Streitgenossenschaft (WEMoG) / 2.2 Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft

Die materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft liegt hingegen vor, wenn das eingeklagte Recht nur allen Klägern gemeinsam zusteht oder sich gegen alle Beklagten gemeinsam richtet und deshalb nur von allen Klägern oder gegen alle Beklagten einheitlich ergehen kann. Der letzte Aspekt macht die anfechtenden Wohnungseigentümer bei einer Prozessverbindung nach § 44 Abs. ...mehr

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Streitgenossenschaft (WEMoG) / 3 Exkurs: Streitgenössischer Streithelfer

Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussklage, kann ihm oder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Dritter als Streithelfer beitreten (sog. Nebenintervention). Bei dem Dritten wird es sich regelmäßig um einen anderen potenziellen Kläger handeln, der jedoch nicht selbst Klage erheben will oder dies nicht mehr kann, weil etwa die Frist zur Erhebung einer An...mehr

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Sondernachfolger (WEMoG)

Begriff Sondernachfolger ist jeder Erwerber eines Sondereigentums. Mit Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Erwerber nämlich die Rechtsstellung seines Vorgängers in Bezug auf das erworbene Sondereigentum. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur anteiligen Tragung der Kosten und Lasten verp...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.4 Beschäftigung von Hausmeistern/Reinigungskräften durch die WEG

Wohnungseigentümergemeinschaften können für Reinigungs- bzw. Hausmeistertätigkeiten im Gemeinschaftseigentum Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter. In Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Beschäftigtendatenschutz).mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage und nach § 9a Abs. 1 WEG rechtsfähig, aber keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband besonderer Art, der nach § 18 Abs. 1 WEG das Geme...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.3 Mitteilung von Zahlungsrückständen einzelner Eigentümer an die anderen Eigentümer durch den Verwalter im Rahmen des Vermögensberichts

Nach altem WEG-Recht hatten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung über die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung zu beschließen (§ 28 Abs. 5 WEG a. F.). Zur Vorbereitung der Beschlussfassung war es nach Auffassung der bayerischen Aufsichtsbehörde (Tätigkeitsbericht 2020) zulässig, alle Eigentümer über die Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer zu informieren. Nach der Re...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.4 Ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und ggf. einklagen (Aktivprozess)

Nach altem Recht konnten Hausgeldschulden von Eigentümern erst nach einem Beschluss durch die Eigentümerversammlung eingeklagt werden. Damit die Eigentümer sich auf die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorbereiten konnten, waren ihnen die Namen säumiger Eigentümer und die rückständigen Beträge bereits vor der Versammlung mitzuteilen; die Mitteilung der Hausgeldr...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 1 Die Stellung des Verwalters aus datenschutzrechtlicher Sicht

Nach § 9b WEG wird die Gemeinschaft durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Eine Einschränkung erfährt diese Vertretungsmacht im Außenverhältnis nur dadurch, dass vor dem Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist der Verwalter gegenüber der Gemeinscha...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.3 Muster: Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO für Wohnungseigentumsverwaltung

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.5 Klagen gegen die Gemeinschaft durch Eigentümer (Passivprozesse)

Seit der WEG-Reform sind Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer. Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen (§ 44 Abs. 2 WEG). Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Bereitstellung der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, k...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 5 Informationspflicht bei Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Eine Betroffenheit bei Wohnungsunternehmen könnte dann bestehen, wenn die Daten von Personen, die dem Wohnungsunternehmen im Rahmen der WEG-Verwaltung bekannt geworden sind, z...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.7 Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Die Pflicht könnte bei Wohnungsunternehmen allenfalls dann bestehen, wenn die dem Wohnungsunternehmen in einem anderen Zusammenhang bekannt gewordenen Daten (z. B. bei der WEG...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Mitzuteilen sind: der Name bzw. die Firma und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, das berechtigte Interesse, falls die Datenerhebung auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten ber...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.1 Führung der Eigentümerliste

In der Eigentümerliste sind sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit Namen und Anschrift zu erfassen. Der Verwalter benötigt die Eigentümerliste, um ordnungsgemäß zur Wohnungseigentümerversammlung einladen, die Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen den Eigentümern mitteilen und ausstehende Hausgeldzahlungen außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen zu könne...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 2 Nachweis der Verwalterstellung beim Grundbuchamt

Insbesondere im Rahmen einer Veräußerungszustimmung des § 12 WEG ist der Nachweis der Verwalterstellung dem Grundbuchamt gegenüber in öffentlich beglaubigter Form zu erbringen. Gleiches gilt im Fall der beschlussweisen Aufhebung der Veräußerungszustimmung gemäß § 12 Abs. 4 WEG. Ist der Verwalter ein bauträgerseits eingesetzter Erstverwalter, genügt auch die Vorlage der entsp...mehr