Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es handele sich um eine Streitigkeit unter den Teilhabern einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Teileigentum (Tiefgarage) und damit nicht um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i. S. d. § 43 WEG, sondern um eine Streitigkeit, für die die allgemeinen Prozessgerichte zuständig seien (Hinweis u. a. auf BayObLG, Beschluss v. 16.9.1994, 2Z AR 42/94, ...mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 6 Entscheidung

AG Schwerin, Urteil v. 7.10.2022, 14 C 299/22 WEGmehr

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Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es in formaler Hinsicht um das Recht der Wohnungseigentümer, in Belege als Teil der Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Materiell geht um die Frage, ob es Fehler bei der Berechnung der Nachschüsse gibt. Belegeinsicht Eine Verwaltung ist nach § 18 Abs. 4 WEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer ...mehr

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X, Eigentümer der WE Nr. 12, einen "Speicher", der in seinem Eigentum steht, zu Wohnzwecken auszubauen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, ein Ausbau wäre eine "zweckbestimmungswidrige Nutzung", da es sich bei dem Speicher um ein unselbstständiges Teileigentum handele, dessen Nutzung zu Wohnzwecken nicht zuläs...mehr

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt es sich, ob der Beschluss von Teilhabern einer Gemeinschaft nach Bruchteilen unter § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG fällt. Beschlüsse von Teilhabern Die Teilhaber einer Gemeinschaft nach Bruchteilen können nach § 745 BGB durch Stimmenmehrheit eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung besc...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahme d... / 2 Normenkette

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Versammlung: Beschlussfähig... / 2 Normenkette

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Streitverkündung: Gegenüber... / 2 Normenkette

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Verwalterbestellung: Einstw... / 2 Normenkette

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Mängelrechte gegen Bauträge... / 2 Normenkette

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Steckersolargeräte (Balkonk... / 1 Leitsatz

Für eine bauliche Veränderung ist kein Substanzeingriff erforderlich. Ein Balkonkraftwerk stellt eine bauliche Veränderung dar, die nicht unter die Privilegierungen des § 20 Abs. 2 WEG fällt.mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Tiefgarage mit 23 Stellplätzen. Die Tiefgarage bildet 1 Teileigentum. Die Teilhaber fassen einen Beschluss (Abrechnung der "Tiefgaragenbruchteilseigentümer"). Teilhaber K geht gegen den Beschluss der Teilhaber vor dem WEG-Gericht vor.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Heizk... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen zu TOP 3 gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die Nachschüsse bzw. Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse aus den Einzelabrechnungen für das Jahr 2021 vom 1.7.2022 (Druckdatum) und stellen diese fällig. Die Forderungen sollen zum 10.8.2022 eingezogen werden. Etwaige Guthaben aufgrund der Anpassung der beschlossenen Vorschüsse soll der Verwalter – s...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 1 Leitsatz

Der Ausbau eines Spitzbodens, der im unselbstständigen Teileigentum steht zu Wohnzwecken kann nicht nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Heizk... / 2 Normenkette

§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG; § 8 Abs. 1, Abs. 2 HeizkostenVmehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Verwalter in einer Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG den Streit verkünden.mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 3 Das Problem

Der Verwalter B erstellt einen Wirtschaftsplan, der Vorgaben der Gemeinschaftsordnung widerspricht. Denn diese schreibt bei den Kosten eine Trennung nach Wohnungs- und Teileigentum vor. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG wird aus diesem Grund vom AG rechtskräftig für ungültig erklärt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K hatte bereits vor dem AG-Urteil dem Verwal...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um den Begriff der "Beschwer". Daneben geht es um die Frage, wie man seit dem 1.12.2020 einen Vorschuss-Beschluss fassen sollte. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat. An dieser ...mehr

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Beschwer: Abklemmen einer H... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zentral um die Frage, wie die Beschwer zu berechnen ist, wenn einem Wohnungseigentümer ein Teil seiner Heizung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihrer Funktion beraubt wird. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Heizk... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse in Bezug auf die Warmwasserkosten zu berechnen sind, wenn es entgegen den Bestimmungen der HeizkostenV keine Warmwasserzähler gibt. HeizkostenV Die HeizkostenV schreibt vor, den Warmwasserverbrauch zu messen. Etwas anderes gilt nach § 11 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1. Buchstabe b) Heizko...mehr

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Beschluss widerspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die WE Nr. 12 werde in der Teilungserklärung beschrieben als "Miteigentumsanteil zu 90,46/1.000stel, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Dachgeschoss gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Wohnung samt dem darüber liegenden Speicher bzw. Spitzboden." Der Speiche...mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Anfechtungsklage dem Verwalter den Streit verkündet, um ihn an die Ergebnisse des Rechtsstreits zu binden. Konkret ging es darum, dass auch gegenüber dem Verwalter rechtskräftig feststeht, dass sein Tun im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan pflichtwidrig war. Probleme der Streitverkündung Im ...mehr

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Grundstückteil: Abschreibung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG Köln anders! Nach wohl nicht mehr bestrittener Auffassung setze eine Realteilung (= die Veräußerung einer Teilfläche) trotz § 1 Abs. 4 WEG nicht voraus, dass das Wohnungseigentum insgesamt aufgehoben werde. Die "Abschreibung" eines realen Grundstückteils des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks sei ohne Aufhebung sämtlicher "Sondereigentumsrechte" ...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen den folgenden Beschluss: "Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2022 wird genehmigt. Es gelten die ausgedruckten neuen ‚Wohnlasten’, und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2022. Der Wirtschaftsplan gilt bis zur Beschlussfassung eines neuen Wirtschaftsplanes fort." Der Wirtschaftsplan weist Gesamtausgaben in Höhe von 126.680,32 EUR aus; auf Wohnungseigentümeri...mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen: Gegen wen muss man klagen, wenn man eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangt? Wie erreicht man es, dass die Verwaltung einen Gegenstand in die Tagesordnung aufnimmt? Klagegegner Ein Wohnungseigentümer muss grundsätzlich immer dann, wenn es ihm um die ordnungsmäßige Verwaltung geht, gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ni...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahme d... / 4 Die Entscheidung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei befugt, Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums zu verlangen. Bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehe die Prozessführungsbefugnis, die sich, wie hier, aus einem vor dem 1.12.2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergebe, auch nach der Neuregelung...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen unter TOP 3, gegen ein Urteil teilweise Berufung einzulegen (das LG setzt für das Berufungsverfahren später einen Streitwert von 5.000 EUR fest). Ferner fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Die Eigentümerversammlung weist die Verwaltung an, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der WEG (…) einschließlic...mehr

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Mängelrechte gegen Bauträge... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungseigentumsrechte im Jahr 1999 gekauft haben, haben das gemeinschaftliche Eigentum nie ausdrücklich abgenommen. Die Abnahmeklausel ("Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für den Käufer in Gegenwart des Verwalters durch einen vereidigten Sachverständigen, der vom Verkäufer ausgewählt und bezahlt wird. Der Käufer beauftragt und ...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall gilt es, für eine Beschlussklage einen Wert zu ermitteln. Der Wert der konkreten Beauftragung ist einfach. Schwierig ist, was für die Wahl der Anwaltskanzlei für weitere, aber unbekannte Mandate gilt. Gebührenstreitwert in Beschlussklagen Nach § 49 GKG ist in Verfahren über Beschlussklagen der Streitwert auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 3 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zustimmung für 2 Veräußerungen, da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn gegen den potenziellen Erwerber kein wichtiger Grund besteht. Positiver Beschluss oder Negativbeschluss Das AG meint, diese Frage sei...mehr

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Wohnungseigentum: Filmaufna... / 4 Die Entscheidung

Im Hauptantrag ohne Erfolg! Die Vereinbarung könne gekündigt werden, sodass der Beschluss nicht schon deshalb einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspreche. Aus dem Umstand, dass die Parteien in die Vereinbarung nicht ausdrücklich aufgenommen haben, dass diese widerruflich oder kündbar sein solle, könne nicht der Schluss gezogen werden, die Parteien hätten sich auf eine Unkü...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 4 Erlöschen/Aufhebung

Mit der Verjährung des Beseitigungsanspruchs erlischt die Grunddienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann insgesamt, wenn die Ausübung der durch sie gewährten Berechtigung aufgrund der Beeinträchtigung der Anlage gar nicht mehr möglich ist; wird die Dienstbarkeit durch die Anlage nur teilweise beeinträchtigt, dann erlischt sie nur hinsichtlich des von der Beeinträc...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 1 Unterschied Grunddienstbarkeit zu anderen Belastungen des Wohnungseigentums

Die Grunddienstbarkeit ist gekennzeichnet durch eine nachbarschaftliche Beziehung zwischen dem belasteten und dem begünstigten Grundstückseigentümer. Mit diesem nachbarrechtlichen Bezug unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von allen anderen Belastungen des Wohnungseigentums, etwa dem Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dem Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB (§ 1030 BGB), der...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 2 Grundsätze

Eine Grunddienstbarkeit steht nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach § 8 WEG also den Miteigentümern in Gemeinschaft und nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Verband.[1] Nutzungsdienstbarkeit Wesen der Nutzungsdienstbarkeit ist die Nutzung des "dienenden...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.6 Uneinigkeit bei Instandhaltung/Modernisierung

Auch hier hat die WEG-Reform zu einer Vereinfachung geführt. Zwar können Beschlüsse jetzt leichter gefasst werden, aber die unten genannten "Standard-Einwände" bleiben. Auch hier kann die Hinzuziehung eines Mediators helfen, gute verträgliche Lösungen zu finden. Hilfreich sind wiederum die Fragen nach den Interessen der Beteiligten und worum es wirklich geht. Die nachfolgend...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse

Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis. Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig das Gefühl hat, mit seinen Interessen...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.4 Sie regen einen Perspektivwechsel an

Eine Partei will nur siegen, anstatt gemeinsam mit dem Konfliktpartner gewinnen. Klingt erst einmal seltsam, erscheint doch ein Gewinn beider deutlich vernünftiger. Aber manchmal sind die Fronten durch einen langen und erbitterten Streit verhärtet. Dann sehen die Beteiligten nicht mehr die Sache an sich, sondern es geht den Kontrahenten nur noch darum, Recht zu bekommen. Dam...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.3 Konfliktbearbeitung

Hier müssen zunächst alle notwendigen Informationen erhoben werden, z. B. welche Verträge oder Teilungserklärungen/Beschlüsse es in einer WEG gibt. Dann gilt es, die hinter den Positionen tiefer liegenden Interessen der Parteien zu sehen und zentrale persönliche Anliegen zu formulieren. Der Mediator hört sich jede Seite an, bemüht sich bestmöglich, diese zu verstehen, ohne zu...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.4 Zeitdruck nach einem Beschluss

Wenn ein Beschluss gefällt wird, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie gemäß § 45 WEG innerhalb eines Monats Klage erheben. In diesem kurzen Zeitraum sind kaum erfolgversprechende Verhandlungen/eine Mediation möglich. Praxis-Tipp Vorausschauende Lösung Lassen Sie diesen Zeitdruck möglichst gar nicht erst entstehen. Versuchen Sie schon vor der Eigentümerversammlung E...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.3 Sie behalten Ihre Neutralität

Sie kennen sicher Situationen, in denen um Ihre Zustimmung "gebuhlt" und versucht wird, Sie auf eine Seite zu ziehen. Sätze wie: "Am besten, Sie zeigen der anderen Seite einmal, wer hier recht hat..." sind keine Seltenheit im Verwalteralltag. Das werden Sie sicher nicht tun, denn Sie sind ja nicht der "Schiedsrichter" der WEG, sondern grundsätzlich unvoreingenommen für alle d...mehr

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Wärmecontracting / 4.1.1 Vermietete Eigentumswohnung

Für vermietete Eigentumswohnungen gelten keine Besonderheiten. Zwar können die Wohnungseigentümer eine Umstellung auf die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser beschließen, ohne § 556c BGB zu beachten. Ebenso sind die Wohnungseigentümer nicht an die WärmeLV gebunden. Achtung WEG-Beschluss ist nicht umsetzbar Jedoch können solche Beschlüsse im Mietverhältn...mehr

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Modernisierung (Miete) / 4.6.1 Interessenabwägung

Über die Ausnahmen ist aufgrund einer Interessenabwägung zu entscheiden. Die Duldungspflicht entfällt nur dann, wenn das Interesse des Mieters und seiner Angehörigen am Fortbestand der bisherigen Verhältnisse schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters und der übrigen Mieter an der Modernisierung. Die der Modernisierung entgegenstehenden Interessen der anderen Mieter sin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. WEG-Gemeinschaft

Rz. 15 Praktische Probleme ergaben sich bei der Eintragung dinglicher Rechte (insbes. Zwangshypotheken wegen Hausgeldrückständen) zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch § 10 Abs. 6 WEG aufgrund der WEG-Reform 2007[33] und § 9a WEG seit der WEG-Reform 2020[34] wurde der Gemeinschaft keine Rechtsfähigkeit zugebilligt.[35] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr