Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Künftige Ansprüche

Rz. 25 Nicht jeder künftige Anspruch ist vormerkungsfähig. Denn ein künftiger Anspruch ist noch kein Anspruch.[71] Vormerkungsfähig ist ein künftiger Anspruch nur, wenn sein Rechtsboden durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen soweit vorbereitet ist, dass eine wenn auch nur vorläufige, aber vom Verpflichteten nicht mehr einseitig zerstörbare Bindung an das Rechtsg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zulässigkeit eines Gesamtrechts

Rz. 6 Während bei Grundpfandrechten die Gesamtbelastung gesetzlich geregelt und damit zugelassen ist (§§ 1132, 1192, 1200 BGB; zur Ausnahme bei Eintragung der Zwangshypothek[2] siehe § 867 Abs. 2 ZPO), besteht über die Möglichkeiten der Gesamtbelastung bei den anderen dinglichen Rechten teilweise Streit.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Eintragungen mit unerlaubtem Inhalt

Rz. 48 Zur inhaltlichen Unzulässigkeit eintragungsfähiger Rechte führt es ebenfalls, wenn diese mit einem gesetzlich nicht zugelassenen Inhalt eingetragen werden.[165] Die Zulässigkeit ist dabei nach den allgemeinen Vorgaben zu beurteilen, die das materielle Recht für jedes einzelne dingliche Recht aufstellt (siehe § 19 GBO Rdn 21 ff.). Rz. 49 Inhaltlich unzulässig sind bspw....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 109 Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die Verfügungsbeschränkung außerhalb des Grundbuchs entstanden, aber nicht eingetragen ist, was bspw. bei einer Nacherbfolge (§§ 2100, 2113 f. BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 91), insbesondere auch im Fall der Surrogation nach § 2111 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BGB der Fall ist (z.B. wird bei Veräußerung eines der Nacherbfolge unterliegenden Nachlas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff der Wohnung

Rz. 2 Der Begriff "Wohnung" i.S.d. Vorschrift ergibt sich aus Nr. 4 der "Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes" vom 19.3.1974,[3] dort ist unter Hinweis auf DIN-Blatt 283[4] ausgeführt: "Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets ...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Sonderhefte

a) Zur Erhaltung der Übersichtlichkeit sind Schriftstücke von vorübergehender Bedeutung zu separat geführten Sonderheften zu nehmen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: aa) den Geschäftsgang betreffende Schriftstücke, soweit sie nicht Erklärungen von selbstständiger Bedeutung enthalten, bb) unbrauchbar gemachte Hypothekenbriefe oder dazugehörige Schuldurkunden, die dem Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 9 [Verweis auf Muster]

Gesetzestext Die nähere Einrichtung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher sowie der Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher ergibt sich aus den als Anlagen 1 und 3 beigefügten Mustern. Für den Inhalt eines Hypothekenbriefs bei der Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes dient die Anlage 4 als Muste...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Selbstständiger Personenzusammenschluss

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei dem Personenzusammenschluss muss es sich um einen selbstständigen, d. h. von seinen Mitgliedern verschiedenen Unternehmer handeln. Nicht erfasst werden daher reine Innengesellschaften, die nach außen nicht selbst als Unternehmer auftreten. Auch reine Aufwandpools, bei der lediglich mehrere Personen gemeinsam den Aufwand tragen, scheiden ma...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigungen

1 Leitsatz Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn sich der Wohnungseigentümer in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder in einer Sitzung des Verwaltungsbeirats ge...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es wohnungseigentumsrechtlich darum, ob und wann bei einer Beleidigung eine WEG-Streitigkeit vorliegt. Alte und Aktuelle Lösung Diese Frage stellte sich nicht das erste Mal. Es gab bereits im Jahr 2017 einen Fall, bei dem ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer in einer Versammlung beleidigt hatte. Der BGH entschied damals, eine WEG...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 1 Leitsatz

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn sich der Wohnungseigentümer in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder in einer Sitzung des Verwaltungsbeirats geäußert hat...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der BGH meint erstens, es handele sich um keine WEG-Streitigkeit. Dies folge allerdings nicht schon daraus, dass K kein Wohnungseigentümer sei. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei gegenstands- und nicht personenbezogen zu verstehen. Entscheidend sei daher, ob die Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG in sachlicher Hinsicht vorlägen. Maßgeblich sei hier der Umstand, ob...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 6 Entscheidung

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 3 Das Problem

Eine GbR, deren Gesellschafter K und seine Ehefrau sind, der Beklagte und dessen Ehefrau bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 2 Doppelhaushälften. Zwischen den Parteien kommt es seit Langem zu diversen Auseinandersetzungen. U. a. geht es um die Reinigung von Entwässerungsrinnen. Am 6.3.2018 werden Wohnungseigentümer B und se...mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! B1 sei verpflichtet, die Kabel zu dulden. Die Duldungspflicht folge aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer gem. § 242 BGB in Verbindung mit den Rechtsgedanken aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG und Art. 5 GG. Die Antennenkabel dienten einem von der Rechtsordnung geschützten Zweck, indem sie die Grundversorgung für den Fernsehempfang von K1 und K2 sicherste...mehr

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Versammlung: Vertreterklausel / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! X sei nach den Vertretungsregelungen der Vertreterklausel tatsächlich nicht zu einer Vertretung berechtigt gewesen. Die Vertreterklausel sei auch wirksam. Die Befugnis, sich bei einer Versammlung durch jeden Dritten vertreten zu lassen, könne durch eine Vereinbarung beschränkt werden. Unzulässig sei es nur, die Möglichkeit einer Vertretung gänzlich auszuschließe...mehr

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Wohnung: Zweckentfremdung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die 4 Männer die Wohnung aus öffentlich-rechtlicher Sicht bewohnen. Kein Wohnen Das VG verneint die Frage. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist hieran nichts zu erinnern. Aus wohnungseigentumsrechtlicher Sicht dürfte der Vertrag zwischen K und den Männern aber ein Mietvertrag im Sinne von § 13 Abs. 1 WEG sein. Man kann allerding...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Allerdings bestehe eine Beschlusskompetenz, den geltenden Umlageschlüssel für Rücklagen zu ändern. § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG verpflichte die Gemeinschaft nur, eine angemessene Erhaltungsrücklage anzusammeln, bestimme aber nicht den Schlüssel, nach welchem die Rücklage aufzufüllen sei. Hier sei § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG anzuwenden. Er gelte zwar an sich nur ...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG München anders! Die Eintragung habe nicht mit der angegebenen Begründung verweigert werden dürfen. Gem. § 8 Abs. 1 WEG könne der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden sei. Die an den Gebäuden begründe...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 2 Normenkette

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Verwalter: Schadensersatz / 2 Normenkette

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 2 Normenkette

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Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 2 Normenkette

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Verwalterbestellung: Ermessen / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Duldung ein... / 2 Normenkette

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Versammlung: Vertreterklausel / 2 Normenkette

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer die Einsichtnahme in die nach seiner Ansicht vorhandenen Originale der Verwaltungsunterlagen erzwingen. Auf ihm übersandte Kopien will er sich nicht einlassen. Bei der Einsichtnahme will er sich begleiten lassen. Originale und Durchführung der Einsichtnahme Wie vom LG entschieden, hat der Einsichtsberechtigte das Recht, die O...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 1 Leitsatz

Ein an dem Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert nicht den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG.mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob das bereits mit einem (aufgeteilten) Erbbaurecht belastete Grundstück nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt werden kann, wenn teilweise Wohnungseigentumsrechte substanzlos bleiben. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und Teile der Literatur meinen allgemein, ein bestehendes Erbbaurecht hindere den Vollzug einer Teilun...mehr

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Versammlung: Vertreterklausel / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Vertreterklausel, also eine Vereinbarung, die den Kreis der möglichen Vertreter eines Wohnungseigentümers einengt. Wirksamkeit einer Vertreterklausel Man kann fragen, ob eine Vertreterklausel überhaupt wirksam ist. Dies bejaht das LG mit der herrschenden Meinung. Eine Vertreterklausel bezweckt, die Versammlungen der Wohnungseigentümer vo...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Wohnungseigentümer sich in welcher Weise an der Erhaltungsrücklage zu beteiligen hat. Grundsatz Die Mittel für die künftigen Erhaltungsmaßnahmen (= die Erhaltungsrücklage) sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG umzulegen. Die Wohnungseigentümer können, wie im Fall, etwas Anderes vereinbaren. Sie können nach dem LG auch etwas Ande...mehr

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Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach um die Frage, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, einen Umlageschlüssel rückwirkend zu ändern. Rückwirkende Änderung eines Umlageschlüssels Die LG-Lösung entspricht dem allgemeinen Denken. Danach gilt: Der Beschluss, einen Umlageschlüssel zu ändern, ist grundsätzlich nur für künftige Wirtschaftspläne und darauf beru...mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall mögen sich die Wohnungseigentümer offensichtlich nicht. Der eine "piesackt" den anderen und meint, in seinem Sondereigentum ein Kabel nicht dulden zu müssen. Einrichtungen im Sondereigentum Es ist nicht selten, dass sich im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers Einrichtungen und/oder Anlagen finden, die allen Wohnungseigentümern oder einem anderen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Schadensersatz / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht das nicht so! Zu Recht und mit zutreffender Begründung habe das AG ausgeführt, dass bis zum 30.11.2020 keine Ansprüche gegen B bestanden hätten. Denn die Ansprüche beruhten entweder darauf, dass bei der Fassadenrenovierung, welche unstreitig vor dem 1.12.2020 durchgeführt worden sei, die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt worden seien. Oder aber (auch) darauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe einen Anspruch auf Einsichtnahme aus § 18 Abs. 4 WEG. Der Klageantrag sei hinreichend bestimmt. Die Unterlagen, in die Einsicht gewährt werden solle, müssten zwar hinreichend bestimmt bezeichnet werden, weil die Vollstreckung nach § 883 ZPO zu erfolgen habe. Dies habe K aber auch getan. In zeitlicher Hinsicht habe K seinen Einsichtnahmeanspruch hinreichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Schadensersatz / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen der Verwaltung haftet, die vor dem 1.12.2020 wurzeln. Haftung vor dem 1.12.2020 und nach dem 30.11.2020 Das LG meint einerseits, für Pflichtverletzungen des Verwalters und/oder der Wohnungseigentümer oder der Verwaltungsbeiräte hafte ab 1.12.2020 die Gemeinschaft de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / g) Feststellungsverfahren bei WEG-Gemeinschaften

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann an Wohnungen sog. Wohnungseigentum und an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden (§ 1 Abs. 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum ist das Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / i) Bauherren- und Erwerbergemeinschaften

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO kommt bei den typischen Bauherren- und Erwerbergemeinschaften nicht in Betracht, da die Einkünfte dem jeweiligen Bauherrn oder Erwerber originär zufließen und eine gemeinschaftliche Einkunftsquelle somit nicht besteht. Dies gilt wie bereits erwähnt auch, wenn die Bauherrengemein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, wer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten kann. Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Gebra... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig, was wegen Versäumung der Anfechtungsfrist allein zu prüfen sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungseigentümer im Jahre 2016 vereinbart hätten, an der Stelle, an welcher jetzt die Gartenhütten errichtet werden sollen, Mülltonnenstellplätze zu erstellen. Zwar werde die Auffassung vertreten, dass Gebrauchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Split... / 4 Die Entscheidung

Die Beschlussersetzungsklage hat keinen Erfolg! Es fehle bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem im Verfahren gestellten Antrag nicht vorbefasst worden sei. Da gerade der Umfang des Lärms einer der zwischen den Parteien streitigen Punkte sei, handele es sich bei der Vorbefassung auch nicht um eine reine Förmelei. Vielmehr se...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Unter... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer vor, der eine bauliche Veränderung ohne Gestattung vorgenommen hat. Diese Klage muss grundsätzlich Erfolg haben: Ohne Gestattung, die auch nachträglich möglich ist, sind bauliche Veränderungen unzulässig und rückgängig zu machen. Zustimmung der Verwaltung Zum Teil, und so auch i...mehr