Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Verzug und Verzugszinsen im... / Zusammenfassung

Begriff Ein Schuldner kommt immer dann in Verzug, wenn er die ihm obliegende Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, n...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Rollladen

Rollläden als feste Bestandteile der äußeren Fassade sind Bestandteile des Gemeinschaftseigentums.[1] Ob im Übrigen insbesondere Rollladengurte Sonder- oder Gemeinschaftseigentum sind, ist umstritten. Mit den besseren Argumenten dürfte es sich um Sondereigentum handeln.[2]mehr

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Zweitbeschluss (WEMoG) / 2 Der ergänzende bzw. abändernde Zweitbeschluss

Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich nicht gehindert, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen. Die Befugnis dazu ergibt sich aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Gemeinschaft eine erneute Beschlussfassung für angebracht hält.[1] Grundsätzlich zulässig ist es also,...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Balkonbrüstung

Die Balkonbrüstung gehört zwingend zum Gemeinschaftseigentum.[1] Die Innenseite der Balkonbrüstung ist ebenfalls Teil des Gemeinschaftseigentums, wenn der Aufbau bzw. das Material des Brüstungselements (hier: Faserzementplatte) eine gesonderte dingliche Zuordnung dieses Bereichs nicht ermöglicht.[2]mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 2.2.3 Übergabe

Für den von § 8 Abs. 3 WEG vorausgesetzten Besitz an den Räumen genügt es, wenn dem Erwerber die zum Sondereigentum gehörenden Räume übergeben wurden. Es kommt also weder auf die Übergabe, noch auf die Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums an. Weiter spielt auch die Übergabe von außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, auf die sich das Sondereigentu...mehr

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Auskunftsanspruch gegenüber... / 3 Erlöschen des Anspruchs

Der Auskunftsanspruch erlischt, sobald er seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfüllt ist. Mit dem Hinweis hierauf kann der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft also wiederholte Auskunftsansprüche, welche die gleiche Frage zum Gegenstand haben, zurückweisen. Hinweis Keine Auskunftspflicht nach Entlastung Die vor Inkrafttreten des WEMoG vertretene Auffassung, de...mehr

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Leer stehende Eigentumswohn... / 1.1 Grundsatz

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Kosten seiner Erhaltung und sonstigen Verwaltung anteilig zu tragen. Der Umfang der Kostenbeteiligung richtet sich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung sieht ei...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 4 Die Verteilung der Fertigstellungskosten

Die Kosten für die Fertigstellung des Sondereigentums hat jeder (werdende) Wohnungseigentümer selbst zu tragen. Die Kosten für die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums sind auf die (werdenden) Wohnungseigentümer nach dem in der Gemeinschaftsordnung für die Erhaltungskosten vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel umzulegen bzw. bei Fehlen einer solchen Vereinbarung nach ...mehr

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Zweiergemeinschaft (WEMoG) / 3 Veräußerungszustimmung

Auch in einer Zweiergemeinschaft kann die Gemeinschaftsordnung selbstverständlich vorsehen, dass die Veräußerung einer Sondereigentumseinheit nach § 12 WEG der Zustimmung eines Dritten, insbesondere des Verwalters, bedarf. Insoweit gelten keinerlei Besonderheiten gegenüber anderen Wohnungseigentümergemeinschaften. Ist ein Verwalter nicht bestellt oder ist der Verwalter unsic...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 4 Verschulden nötig?

Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 WEG wird zwar ein Verschulden des störenden Wohnungseigentümers vorausgesetzt, die Rechtsprechung jedoch denkt hierüber anders. Nach überwiegender Auffassung ist ein Verschulden des Wohnungseigentümers nicht erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht[1] ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, es sei allein Aufgabe der Fachgerichte zu klär...mehr

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Bauträger (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bauträger ist, wer gewerbsmäßig tätig ist und im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene, u. U. auch fremde Rechnung baut. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Einzelheiten zur Ausübung des Bauträgergewerbes regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, die das Ziel hat, die Vermögenswerte zu schützen, die die Auftraggeber dem Bauträger anvertrauen. Die Baut...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 2.2 Erhaltungsmaßnahmen

Eine Haftung aus Verzug kommt für den Verwalter auch dann in Betracht, wenn er verspätet Maßnahmen der Erhaltung (früher: Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums einleitet. Zwar ist in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum verantwortlich. Als ihrem Organ obliegt die rech...mehr

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Balkon (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bei Balkonen entstehen häufig Rechtsunsicherheiten hinsichtlich seiner Eigentumszuordnung. Soweit auch die konstruktiven Elemente des Balkons unumstritten dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, können die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch diesbezüglich den jeweiligen Balkoneigentümern durch einfachen Mehrheitsbeschluss auferlegt werden. Gesetze, Vorschriften un...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Sauna

Eine Sauna (Gemeinschaftssauna in einem Schwimmbad o. Ä.) ist als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Baum

Ein Baum sowie dessen Früchte sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Markise (nachträglich angebracht)

Eine nachträglich angebrachte Markise, die kein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist und sich leicht entfernen lässt, ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wand (nichttragend)

Eine nichttragende Mauer im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums ist Bestandteil des Sondereigentums. Diese darf nach Belieben beseitigt oder verändert werden.[1] Zu nichttragenden Holzbau- oder Trockenbauwänden s. Trennwand.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schwimmbad

Ein Schwimmbad (Gemeinschaftsschwimmbad) ist – sofern es der Nutzung aller Wohnungseigentümer zugänglich ist – eine Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs und daher Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fundament

Als konstruktiver Gebäudeteil ist das Fundament des Gebäudes Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Garten/Gartenanlage

Die Außenanlage ist als Grund und Boden zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Alarmanlage (Wohnung)

Eine Alarmanlage, die lediglich der Absicherung bzw. Überwachung einer Wohn- oder Teileigentumseinheit dient, ist als Zubehör zu klassifizieren und deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Busch

Ein Busch sowie dessen Früchte sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Grundstück

Das Grundstück ist immer Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fenstergitter

Fenstergitter werden als Gegenstand der äußeren Ansicht des Gebäudes dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.[1]mehr

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Versorgungssperre (WEMoG) / 1 Grundsätze

In der Rechtsprechung und herrschenden Lehre ist es mittlerweile anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist. Streitig ist hier allein die rechtsdogmatische Begründung. Die überwiegende Meinung steht auf dem Standpunkt, die Gem...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Badewanne

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Außenrollladen

Außenjalousien und -rollläden als feste Bestandteile der äußeren Fassade sind Bestandteile des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Blockheizkraftwerk

Eine der Beheizung eines Gebäudes dienende Heizungsanlage gehört zu den wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB. Ein Blockheizkraftwerk ist somit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Hecke

Eine Hecke sowie deren Früchte sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Ladestation (E-Mobile)

Eine Ladestation ist Zubehör und daher sondereigentumsfähig.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abzugsanlage (dient lediglich einer Teileigentumseinheit, z. B. Restaurant)

Eine Einrichtung zum ausschließlichen Gebrauch eines Sonder- oder Teileigentümers ist Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Einbauküche

Eine Einbauküche kann im Sondereigentum stehen, wenn sie ein wesentlicher Bestandteil ist. Das ist bei einer Standardeinbauküche, die nach dem Fertigungsprogramm eines Serienherstellers zusammengestellt ist, nicht der Fall.[1] Ist sie kein wesentlicher Bestandteil, ist sie sonderrechtsfähiges Zubehör und steht im Eigentum des Sondereigentümers.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Rasenfläche

Die Außenanlage als Grund und Boden sowie alle Pflanzen und Gewächse sind zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann an Freiflächen (als Annex zum Sondereigentum an Räumen) nach § 3 Abs. 2 WEG Sondereigentum begründet werden.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Früchte (Pflanzen)

Ein Baum sowie dessen Früchte sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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Zweiergemeinschaft (WEMoG) / 2.2 Verwaltungsbeirat

Auch in einer Zweiergemeinschaft kann ein Verwaltungsbeirat bestellt werden. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 enthält § 29 WEG keine Vorschriften mehr über eine Mindest- oder Höchstzahl von Beiratsmitgliedern.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Absperrpfosten (Parkplatz)

Absperrpfosten sind, weil fest mit dem Grund und Boden verbunden, Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Innentüren

Die Innentüren eines Sonder- oder Teileigentums gehören inklusive der Zargen und sonstigen Bauteile zum Sondereigentum.[1]mehr

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Balkon (WEMoG) / 2 Erhaltung und Kostenverteilung

Auferlegung der Kostentragungspflicht per Vereinbarung Grundsätzlich können sowohl die Pflicht zur Erhaltung des Balkons als auch die entsprechende Kostentragungspflicht per Vereinbarung dem jeweiligen Wohnungseigentümer auferlegt werden, dessen Wohnung über einen Balkon verfügt. Er ist dann auch zur Erhaltung der im Gemeinschaftseigentum stehenden konstruktiven Bestandteile ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kamin (Wohnung)

Ein sich innerhalb einer Wohnung befindender "offener" Kamin ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Gegensprechanlage (Haustür)

Die Gegensprechanlage ist eine Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Alarmanlage (Haus)

Eine Alarmanlage, die der Absicherung der Gebäudehülle oder bestimmter Bereiche der gemeinschaftlichen Anlagen (z. B. Tiefgarage) dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Briefkastenanlage

Die Briefkastenanlage ist als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tapete (Wohnung)

Bei der Gestaltung der Innenwände eines Sonder- oder Teileigentums handelt es sich um Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fassade

Der Außenputz eines Gebäudes, wie auch die Isolierschichten, Wärmedämmung, tragende Bauteile etc., sind zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Carport

Ein fest mit dem Grundstück verbundener Carport ist wesentlicher Bestandteil desselben und daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kellergang

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind in der Regel Bestandteile des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 3.2 Grobe Pflichtverletzung

Die Voraussetzungen einer Entziehung des Wohnungseigentums sind erfüllt, wenn der betreffende Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Achtung Mindestens 3 gravierende Pflichtverstöße Es müssen mindestens 3 gravierende Pflichtverstöße vorliegen, da nur ein wiederholter grober Verstoß trotz Abmahnung zur ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens, das gemäß § 9a Abs. 3 WEG der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet ist und von ihr verwaltet wird. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anteil am Verwaltungsvermögen, auch keinen ideellen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Stellplatz

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellplätze gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG sondereigentumsfähig. Ist weder Sondereigentum nach neuem Recht noch ein Sondernutzungsrecht begründet, stehen Stellplätze, die sich außerhalb eines Gebäudes oder ebenerdig auf dem Dach einer Tiefgarage befinden, zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr