Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.2 Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (Abs. 3)

Rz. 20 Abs. 3 enthält keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme. Er enthält vielmehr eine Vertrauensschutzregelung in Gestalt von Ausschlussfristen für die Rücknahme (nur) von VA mit Dauerwirkung (zum Begriff vgl. Komm. zu § 48). Dem liegt zum Teil die Überlegung des Vertrauensschutzes wegen getroffener Vermögensdispositionen (Ausrichtung des Lebensstils a...mehr

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Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die Ermächtigung für einen Bescheid über die Rückforderung von Urkunden und Sachen, die aufgrund eines VA ausgestellt oder überlassen wurden. Vorausgesetzt wird daher, dass der zugrunde liegende VA wegen Nichtigkeit, durch Rücknahme oder Widerruf oder in sonstiger Weise seine Wirksamkeit verloren hat und auch die damit zusammenhängend erteilten U...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.2 Voraussetzungen der Umdeutung (Abs. 1)

Rz. 8 Die Umdeutung ist nur erforderlich und möglich, wenn ein fehlerhafter VA vorliegt, wobei die Fehlerhaftigkeit sowohl formell und materiell rechtswidrige VA umfasst. Für die Zulässigkeit der Umdeutung setzt Abs. 1 Grenzen und stellt zwingende Voraussetzungen auf, an denen zumeist die Umdeutung materiell-rechtlicher VA scheitert. Rz. 9 Überwiegend wird (unter Hinweis auf ...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.3 Ausschluss der Umdeutung (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 setzt der Umdeutung sachliche Grenzen. Eine Umdeutung ist in den dort genannten Fällen unzulässig und kann daher nicht den fehlerhaften Ausgangsbescheid erhalten. Dieser ist dann im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren als rechtswidrig aufzuheben. Der Erlass eines anderen VA auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen wird durch eine unzulässige Umdeutung ...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, Sozialrechtliche Herstellung, Monographie 2009. ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989 S. 29. Laubinger, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, Verwaltungsarchiv 78 S. 207. Lüdemann/Windthorst, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, BayVBl. 1995 S. 357. Treichel, Aufhebung und Sanktionsrechtsfolge,...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält spezifische, nur das sozialrechtliche Verfahren betreffende Regelungen, die in anderen Verfahrensregelungen (VwVfG, AO) keine Entsprechung finden. Sie ist als eigenständige Regelung und Ergänzung der §§ 44 bis 47 nur für Verwaltungsakte (VA) mit Dauerwirkung zu verstehen (zum Begriff des Dauer-VA vgl. Rz. 5 f.). Die Beschränkung auf Dauer-VA ergi...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.4 Folgen unbeachtlicher Verfahrensmängel

Rz. 22 Da die Vorschrift allein die Frage der Aufhebung eines VA bei Form- oder Verfahrensmängeln betrifft, gilt sie nur für die Überprüfung eines VA im Widerspruchsverfahren oder bei Anfechtungs- bzw. kombinierter Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen einen erlassenen VA. Sie ist auch im Fall eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 zu beachten. Zur Kostenfolge nach § 63...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.2 Ende der Hemmung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 regelt nunmehr, dass die Hemmung mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des VA oder 6 Monate nach einer anderweitigen Erledigung des VA endet. Unanfechtbar wird der VA, wenn die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat bzw. drei Monaten bei Bekanntgabe im Ausland (§ 84 Abs. 1 SGG) abgelaufen ist. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig oder fehlt sie, tritt Unanfe...mehr

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Steuerberater und die EU-Da... / 3 Betroffenenrechte: Informationspflichten auf der Kanzleihomepage

Nachdem mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten die Grundlage für das Datenschutz-Managementsystem geschaffen ist, sind die konkreten Anforderungen aus der DSGVO zu betrachten, für deren Erfüllung diese Informationen notwendig sind. Daher steigen wir nun in den wichtigen Themenkomplex der Betroffenenrechte ein. Deren Stärkung stellt eine der wesentlichen Änderungen ...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsentziehung bei Verurteilung zu Bewährungsstrafe und anschließendem Widerruf der Bewährung

Leitsatz Die Regelung des § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 BGB, welche den Erblasser berechtigt, einem Abkömmling, der wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, den Pflichtteil zu entziehen, ist nicht analogiefähig. Der Erblasser ist daher nicht berechtigt, einem Abkömmling, der wegen einer vorsätzlichen Straft...mehr

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AGS 3/2018, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung beruht auf § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beläuft sich entgegen der Annahme des Senats in seinem Beschl. v. 4.9.2017 nicht auf 350,00 EUR, sondern auf 59.136,58 EUR, ermittelt mit der Differenz zwischen dem Betrag von 80.000,00 EUR, dessen Zahlung der Kläger erstinstanzlich zuletzt noch verlangt hat, und den ihm von dem LG ...mehr

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AGS 3/2018, Rechtsmissbräuc... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat die Beklagte nach Widerruf von vier Darlehensverträgen zuletzt auf Zahlung von 80.000,00 EUR in Anspruch genommen. Das LG hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin die Beträge von 7.182,75 EUR, 10.678,16 EUR und 3.002,51 EUR jeweils Zug um Zug gegen Zahlung jeweils höherer Beträge an die Beklagte zu zahlen, die Klage im Übrigen abgewiesen und den Streitwert ...mehr

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AGS 3/2018, Anwaltsvertrag ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein Anwaltsvertrag dadurch zustande gekommen, dass der Beklagte mit der Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht der Klägerin ein Angebot auf Mandatsübernahme abgegeben habe, das diese durch Aufnahme der Anwaltstätigkeit angenommen habe. Der Beklagte habe diesen Vertrag jedoch wirksam nach §§ 312b, 312d Abs. ...mehr

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zfs 3/2018, Schadensersatza... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl., einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen. Sie beantragte am 21.7.2009 bei dem Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung. Der Bekl. nahm den Antrag an und übersandte der Kl. mit Schreiben vom 24.7.2009 den Versicherungsschein mit weiteren Informationen zur Versicherung. Im Policenbegleitschreib...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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zfs 3/2018, Schadensersatza... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Das BG hat allerdings zu Recht angenommen, dass der Widerruf der Kl. verfristet war." a) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urt. v. 28.6.2017 (zfs 2017, 632) entschieden und im Einzelnen begründet hat, beginnt die Widerrufsfrist gem. § 8 Abs. 2 S. 1 VVG auch dann mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung und der weiteren dort genannten Unterlagen, wenn der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.7 Korrektur des Haftungsbescheids

Rz. 30 Die Korrektur eines Haftungsbescheids erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO . Die speziellen Korrekturbestimmungen der §§ 172ff. AO für Steuerbescheide können für Haftungsbescheide auch nicht entsprechend angewendet werden.[1] Durch die Anwendung der allgemeinen Korrekturvorschriften wird dem Gesichtspunkt besser Rechnung getragen, dass die Gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.7 Korrektur des Duldungsbescheids

Rz. 75 Die Änderung oder Aufhebung des Duldungsbescheids erfolgt mangels anderer Regelung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO. Hierdurch wird dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass die Geltendmachung der Duldung im Ermessen der Verwaltung liegt .[1] Es ist damit zulässig, auch einen rechtmäßigen Duldungsbescheid zu widerrufen[2], wenn dies zweckmäßig ersch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.3.3 Fortbestand des Primäranspruchs (§ 191 Abs. 5 AO)

Rz. 12 Der Haftungsanspruch setzt den Fortbestand des Primäranspruchs[1] voraus. Das Erlöschen des Primäranspruchs [2] führt grundsätzlich auch zum Erlöschen des Haftungsanspruchs.[3] Hierbei ist allerdings zu differenzieren: Erlischt der Primäranspruch[4] durch Festsetzungsverjährung [5], Zahlungsverjährung [6] oder Erlass [7], so wird die Geltendmachung durch § 191 Abs. 5 AO gr...mehr

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AGS 2/2018, Doppelter Auffa... / 1 Aus den Gründen

Der Antragsteller, Inhaber einer Fahrerlaubnis u.a. der Klassen A1, B, C1 und CE, begehrte den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Ihm war wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Laufe des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller ein...mehr

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AGS 2/2018, Doppelter Auffa... / Leitsatz

Abweichend von seiner bisherigen Streitwertfestsetzungspraxis und abweichend von den Empfehlungen in den Nr. 46.1 bis 46.10 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit legt das Beschwerdegericht nunmehr in Hauptsacheverfahren, die die Entziehung oder den Widerruf einer Fahrerlaubnis betreffen, den zweifachen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (also 10.000,00 EUR),...mehr

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AGkompakt 2/2018, Nachträgl... / III. Einigung unter Widerrufsvorbehalt

Einigungsgebühr entsteht erst mit Ablauf der Widerrufsfrist Schließen die Parteien eine Einigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs, so vereinbaren sie damit ein vertragliches Rücktrittsrecht nach den §§ 346 ff. BGB. Nach materiellem Recht kommt die Einigung mit ihrem Abschluss wirksam zustande. Ungeachtet dessen ordnet Anm. Abs. 3, 2. Alt. zu Nr. 1000 VV jedoch an, dass die E...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.5 Formbedürftiger Widerruf trotz Scheidung

Ist trotz späterer Scheidung bei Testamentserrichtung ein Fortgeltungswille vorhanden, bleiben die letztwilligen Verfügungen der Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament wirksam. Will einer der Partner seine letztwillige Verfügung beseitigen, muss er in der oben beschriebenen Art und Weise tätig werden. Dabei ist zu beachten, dass wechselbezügliche Verfügungen i. S. d...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.1.1 Durch Erklärung des Testierenden

Zur Aufhebung einer letztwilligen Verfügung stellt das Gesetz dem Testierenden – unabhängig von Trennung bzw. Scheidung – mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Errichtung eines Testaments mit abweichendem Inhalt (§ 2258 Abs. 1 BGB), Vernichtung eines bestehenden Testaments oder Streichung einzelner Textpassagen (§ 2255 BGB), Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.8 Aufhebung bisheriger Verfügungen von Todes wegen

Ein Erbverzicht schließt nur das gesetzliche Erbrecht aus. Die Unsicherheit, ab wann das Erbrecht des überlebenden Ehegatten im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfällt, besteht in gleicher Weise auch bei der gewillkürten Erbfolge aufgrund der Auslegungsregeln der §§ 2077, 2268 und 2279 Abs. 2 BGB. Ein Widerruf von letztwilligen Verfügungen ist in den in I.2.1.2 dargestellten...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.1 Anfechtungsrecht gem. § 2079 BGB für den Fall der Wiederverheiratung

Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten werden wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament bindend, § 2271 Abs. 2 BGB. Durch eine einseitige Verfügung kann der überlebende Ehegatte seine Bindung an wechselbezügliche Verfügungen gem. § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht beseitigen. Die Regelung des Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen erklärt sich au...mehr

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Sommer, SGB V § 121 Belegär... / 2.3 Belegarztanerkennung

Rz. 5 Eine vertragsärztliche Belegarzttätigkeit i. S. d. SGB V liegt nur vor, wenn der Arzt nicht vom Krankenhaus, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung vergütet wird. Die auf der Basis des Honorarvertragsmodells erbrachten Leistungen des Belegarztes auf der Belegstation sind dagegen keine vertragsärztlichen Leistungen. Abs. 2 charakterisiert im Übrigen den Belegarzt ...mehr

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Gebrauch eines Wohnungseigentums: Tagesmutter

Leitsatz Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise führt eine Kindertagespflege mit lediglich 2 bis 3 Tagespflegekindern nicht zu größeren Beeinträchtigungen. Normenkette WEG § 15 Abs. 2 Das Problem In der Versammlung im April 2013 informiert K die anderen Wohnungseigentümer über die Absicht seiner Lebensgefährtin, in K's Sondereigentum (= Eigentumswohnung) als Tagesmu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit

Leitsatz Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden. Normenkette Art. 14, Art. 17 Abs. 1, Abs. 2, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ungarn 2011, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1, Art. 21 DBA-Ungarn 1977, Art. 18 OECD-Mus...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.2 Inhalt des Vertrags

Rz. 5 § 54 betrifft die materiell-rechtliche Gestaltung des Vertrags, während sich die formelle Zulässigkeit nach § 53 richtet, so dass Vergleichsverträge nur zulässig sind, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei enthält Abs. 1 die Legaldefinition des Vergleichsvertrages und stellt insbesondere klar, dass die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 2 erfüllt sein...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.6 Fehlerhafter Vergleichsvertrag

Rz. 12a Erweist sich nachträglich ein dem Vertrag zugrunde gelegter "ungewisser" Sachverhalt als falsch, wird dadurch der Vertrag nicht berührt. Der Vertrag bleibt weiterhin wirksam (BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93). Der Vertrag kann auch nichtig und damit rechtswidrig und unbeachtlich sein (§ 58). Er kann außerdem an geänderte Verhältnisse angepasst oder gekündigt wer...mehr

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Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Schell, SGB IX § 172 Einsch... / 2.1.1 Bedingung/Auflage

Rz. 7 Um sicherzustellen, dass die gesetzliche Voraussetzung auch erfüllt wird, wird das Integrationsamt einen zustimmenden Bescheid mit einer Nebenbestimmung i. S. des § 32 SGB X versehen. Hierfür kommen eine Bedingung (§ 32 Abs. 2 Nr. 2) oder eine Auflage (§ 32 Abs. 2 Nr. 4) in Betracht. Rz. 8 Mit einer Auflage wird dem Adressaten des Verwaltungsaktes ein Tun (hier nicht vo...mehr

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Schell, SGB IX § 225 Anerke... / 2.2 Anerkennungsverfahren

Rz. 7 Eine Anerkennung kann nur auf Antrag ausgesprochen werden. § 18 Werkstättenverordnung regelt das Antragsverfahren im Einzelnen. Diese Vorschrift schreibt die Schriftform oder eine elektronische Form (Art. 167 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anforderungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017, BGBl. I S. 626) des Antrags vor; das Gleiche gilt ...mehr

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Schell, SGB IX § 157 Berech... / 2.1 Auszubildende

Rz. 3 Die mit den Beschäftigungsförderungsgesetzen 1985 und 1990 und zuletzt mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze v. 26.7.1994 (BGBl. I S. 1792) bis zum 31.12.2000 beschränkte Regelung, bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Arbeitsplätze, auf denen schwerbehinderte Menschen...mehr

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Schell, SGB IX § 155 Beschä... / 2.1.3 Auszubildende

Rz. 14 Die Vorschrift hält Arbeitgeber, die über Plätze zur beruflichen Bildung, insbesondere Ausbildungsplätze verfügen, an, bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung solcher Stellen angemessen zu berücksichtigen. Rz. 15 Es handelt sich dabei sowohl um betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 25 BBiG) o...mehr

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Schell, SGB IX § 170 Antrag... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Abgrenzung Schenkung – Zuwendung; Widerruf der Schenkung

Rz. 404 Werden Ansprüche auf Rückübertragung zugedachten Vermögens geltend gemacht, so ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der Vermögensübertragung eine Schenkung im Sinne § 516 BGB zugrunde lag. Führt dies Prüfung zur Bejahung, so scheiden weitergehende Überlegungen im Hinblick auf Ansprüche nach Gesellschafts- oder Bereicherungsrecht oder solche wegen Wegfalls der Ge...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / IX. Widerruflichkeit der Einwilligung

Rz. 129 Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.[147] Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person ist hierüber vor Abgabe der Einwilligung in Kenntnis zu setzen. Der Widerruf der Einwil...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Zustimmung zur Scheidung

Rz. 518 Der Antragsgegner kann seine Zustimmung zur Scheidung gemäß § 134 Abs. 1 FamFG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erteilen. Die Zustimmung zur Scheidung bewirkt, dass im Falle einer Trennung der Eheleute von nicht unter einem Jahr die Beweiskraftregel des § 1566 BGB zum Tragen kommt. Die Ehe gilt im Falle der Zustimmung durch den Gegner kraft Gesetzes als unw...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Widerrufsvoraussetzungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 415 Stellt die Vermögenszuwendung eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB dar, so kann diese unter den Voraussetzungen des § 530 BGB widerrufen werden. Die Voraussetzungen für den Schenkungswiderruf liegen vor, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers des groben Undanks schuldig gemacht hat. Die An...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 2. Einwilligungswiderruf, Art. 17 Abs. 1 lit. b) DSGVO

Rz. 80 Nach Art. 17 Abs. 1 lit. b) DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Verarbeitung allein auf der Einwilligung[79] der betroffenen Person beruht und diese Einwilligung durch die betroffene Person widerrufen wird. Rz. 81 Der Einwilligungswiderruf muss als solcher nicht ausdrücklich bezeichnet sein, es reicht aus, wenn die betroffene Person gegenüber dem Ve...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Bankvollmachten

Rz. 586 Da während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet wird, verfügen Ehegatten in der Regel gemeinsam über Konten. Entweder handelt es sich von vornherein um ein Gemeinschaftskonto oder die Ehegatten haben sich gegenseitig Kontovollmacht eingeräumt. Mit Trennung oder Scheidung ändern sich die vertraglichen Konstellationen nicht automatisch, auch wenn die Ehegatten das oft denk...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Lebensversicherung

Rz. 574 Haben Ehegatten während der Ehezeit Lebensversicherungen abgeschlossen haben, ist danach zu fragen, ob der jeweils andere Ehegatte als bezugsberechtigte Person eingesetzt worden ist. Oft soll die Lebensversicherung der Absicherung des überlebenden Ehegatten dienen. Mit der Scheidung verliert diese Bezugsberechtigung in der Regel nicht ihre Wirkung. Der Vertrag besteh...mehr