Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Reform.

Rn 1 § 361 wurde durch das VRRL-UG (s Vor §§ 355 ff Rn 2) neu eingefügt. I knüpft an § 357 IV aF an. Eine II entsprechende Regelung war in der bisherigen Gesetzesfassung nur in § 312i aF enthalten, der jedoch nur die Voraussetzungen eines Widerrufsrechts und nicht dessen Rechtsfolgen betraf. Anerkannt war jedoch, dass die Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Angestrebter Hauptvertrag.

Rn 35 Eine weitere Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist der Abschluss des angestrebten Vertrags mit einem Dritten. Das Risiko, dass der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten nicht abgeschlossen wird oder unwirksam ist, trägt der Makler (BGH NJW 83, 1130 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]). Der Auftraggeber ist im Hinblick auf den Abschluss des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zu §§ 355, 357b–d.

Rn 3 § 357 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der in III 1–4 grundlegende Bestimmungen zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen enthält, die auch für die § 357 unterfallenden Vertriebsformen gelten. Ggü § 355 III 1 enthält I für die Frist zur Rückgewährung der ausgetauschten Leistungen eine spezielle Vorschrift. Rn 4 Für die Rechtsfolgen des Wider...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 5 Aus dem Begriff des Sendens wird die Notwendigkeit einer gewissen Verkörperung und Textform (Briefe, Faxe, E-Mails, SMS) gefolgert (Köln K&R 12, 57 – Übermittlung eines adressierten Gewinnprotokolls ausr; LG Köln BeckRS 2010, 11062 Anrufbeantworteraufzeichnung nicht ausr; ebenso HP/Kotzian-Marggraf Rz 3, aA LG Lübeck v 3.6.10 – 14 S 71/10; LG Köln NJW-RR 09, 1068 [LG Kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkauf, II Nr 1.

Rn 14 Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware zu laufen, II Nr 1a). Zu beachten ist insoweit, dass ein Verbrauchsgüterkauf sich nicht nur auf den Verkauf beweglicher Sachen bezieht (vgl § 474 I 1), sondern auch dann vorliegt, wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher neben dem Verkauf einer beweglichen Sache ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abschnittsfinanzierungen.

Rn 60 Verständigen sich Realkreditgeber u Darlehensnehmer auf eine Abschnittsfinanzierung, wird für die Dauer eines bestimmten Zeitraums eine Festzinsvereinbarung getroffen. Bei der echten Abschnittsfinanzierung ist das Ende der Zinsfestschreibungsperiode gleichbedeutend mit dem Ende der Laufzeit des Darlehens. Kommt es zu einer Anschlussvereinbarung, liegt ein eigenständige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerrufserklärung, I.

Rn 5 Der Verbraucher hat den Widerruf des Vertrags ggü dem Unternehmer zu erklären. Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, zur Erklärung des Widerrufs das Muster-Widerrufsformular nach Anl 2 zu Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und ihm zu übermitteln. Macht der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerrufserklärung, II 1.

Rn 6 Der Verbraucher hat den Widerruf des Vertrags ggü dem Unternehmer zu erklären. Aus dem Verweis in II 1 auf § 356 I ergibt sich, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen kann, zur Erklärung des Widerrufs das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zu § 356.

Rn 5 §§ 357, 357a stehen auch im Zusammenhang mit § 356, der die Voraussetzungen des Widerrufsrechts für Verträge regelt, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Hervorzuheben ist dabei das Zusammenspiel von § 357a II 1, 2 und § 356 IV, die sich auf Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge über Dienstleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mängelrechte des Verbrauchers.

Rn 12 Grundvoraussetzung ist, dass der Verkäufer aufgrund von Mängelrechten des Käufers alternativ die Kaufsache zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste. Damit scheiden wie bei I alle Maßnahmen aus Kulanz (vgl Rn 9) und Rücknahmen infolge eines gesetzlichen Widerrufsrechts aus (zu § 478 aF: BTDrs 14/6040, 248; Lepsius AcP 207, 340, 348). Da der Regress den Verkäufer n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 10 Zum Widerruf berechtigt ist in erster Linie der Verbraucher als Vertragspartner, auch wenn er beim Vertragsschluss vertreten worden ist. Bei § 1357 (oder § 8 II LPartG) soll auch der Mithaftende widerrufen können. Gleiches soll sogar für den nach § 179 I haftenden vollmachtlosen Vertreter gelten, BGH NJW-RR 91, 1079 (zu § 355 aF); auch Grüneberg/Grüneberg Rz 2. Schließ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Besonderheiten bei Verträgen nach II Nr 2.

Rn 17 Die hierunter fallenden Verträge sind ausschl nach II Nr 2 zu behandeln, auch wenn im Einzelfall auch an eine Anwendung von II Nr 1 gedacht werden könnte (s dazu BTDrs 17/12637, 61). Für diese Verträge beginnt die Widerrufsfrist einheitlich mit Vertragsschluss. Im Vergleich zur allg Regelung des § 355 II 2 ergibt sich damit kein Unterschied. II Nr 2 hat damit allein kl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unwiderruflichkeit.

Rn 3 Weitere Voraussetzung für das Entstehen des Vergütungsanspruchs ist die Unwiderruflichkeit des Darlehensvertrages nach §§ 495, 355. Diese ist gegeben mit Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist (§ 355 II). Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation, handelt der Verbraucher ggf rechtsmissbräuchlich (§ 242), wenn er in Kenntnis seines Widerrufsrechts davon kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsfrist, II, III 1.

Rn 7 Aus § 355 II 1 ergibt sich, dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt. Nach § 355 II 2 läuft diese Frist grds ab Vertragsschluss. § 356 III 1 enthält eine hiervon abweichende spezielle Regelung für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, dazu Janal VuR 15, 43. III 1 verdrängt damit § 355 II 1. Darüber hinaus sind für den Verbrauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rechtsfolgen des Widerrufs.

Rn 21 Die Ausübung des Widerrufsrechts hat rechtsgestaltenden Charakter. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist der Verbraucherdarlehensvertrag schwebend wirksam; es bestehen wechselseitige Erfüllungsansprüche. Hat der Verbraucher die Widerrufsfrist verstreichen lassen, wird seine Willenserklärung ex nunc endgültig wirksam (Staud/Kessal-Wulf Rz 7). Rn 22 Die Rechtsfolgen eines f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gutgläubigkeit des Vertragspartners.

Rn 3 Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei Vertragsschluss kannte. Das Kennenmüssen steht der Kenntnis nicht gleich (München ZIP 08, 220, 222). Maßgeblich für die Kenntnis des Vertragspartners ist der Zeitpunkt der Abgabe seiner eigenen Vertragserklärung. Erlangt der Vertragspartner erst später Kenntnis von dem Mangel d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechte des Verbrauchers bei Verstoß gegen die Pflichten aus I–III.

Rn 16 Kommt der Unternehmer seinen Pflichten gegenüber dem Verbraucher nicht nach, kann dem Verbraucher ein Schadensersatzanspruch zustehen wegen Verletzung einer Nebenpflicht (§§ 280 I, 241 II). Im Einzelfall kann der Verbraucher auch nach § 324 vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm aufgrund der Verletzung der Pflichten aus I–III ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungen, Verwendungen (§§ 346, 347).

Rn 36 In Reaktion auf das Urt des EuGH, dass der Ersatz der Nutzungen nicht richtlinienkonform ist (NJW 08, 1433 Rz 24–43 ›Quelle‹), und des umsetzenden Urt des BGH (BGHZ 178, 27 Rz 14–35) hat der Gesetzgeber in § 475 III 1 geregelt, dass beschränkt auf Verbrauchsgüterkäufe Nutzungen und deren Wert nicht ersetzt werden (Kaeding NJW 10, 1031: nicht entschädigte Nutzungen bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbeförderungsverträge, VIII.

Rn 36 Der Abs wurde mWv 28.5.22 neu eingefügt (Rn 1); er entspricht inhaltlich weitgehend II Nr 5 aF. Bei der Beförderung von Personen bieten europarechtliche Vorgaben (zB nach FluggastrechteVO) und bestehende öffentlich-rechtliche Regelungen einen ausreichenden Schutz (BTDrs 17/12637, 47), sodass über einen Teilverweis in § 312a nur ein Basisschutz gewährt wird. Von VIII er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzpflicht.

Rn 4 Ziel des I ist der Ausgleich der Interessen von Verbraucher und Unternehmer. Dabei geht es insb um die Wertminderung der (ja, vielleicht mangelfreien) Sache dadurch, dass sie womöglich nicht mehr ›fabrikneu‹ an den Unternehmer zurückgelangt. Etwa bei Kfz, Möbeln und Kleidungsstücken kann das einen erheblichen Verlust bedeuten. Rn 5 Nach I Nr 1 besteht keine Ersatzpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Rückausnahmefall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang ohne Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170p Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Von der Aussage, dass mit dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auch bei Zurückbehalt von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten beim Veräußerer grds keine Herrschaftsposition verbleibt, die ihn in die Lage versetzen würde, den (neuen) zivilrechtlichen Eigentümer von der Einwirkung für die gewöhnliche Nutzungsdauer auf das erworbene WG au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.2 Inhaltliche Anforderungen an ESG-Ziele

Grundsätzlich gilt für die Arbeitsvertragsparteien die Vertragsfreiheit. Sie können damit an sich alle (ESG-)Ziele vereinbaren, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. AGB-rechtlich sind Zielvereinbarungen nur eingeschränkt überprüfbar. Die vereinbarten Ziele sind als Vergütungsabrede Kernbestand des Arbeitsverhältnisses und unterliegen damit nicht dem AGB-Recht....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.12 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 65 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG stellt die Vermögensgegenstände steuerfrei, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen in der Vergangenheit im Wege einer – nicht notwendigerweise steuerpflichtigen – Schenkung bzw. durch einen Übergabevertrag zugewendet hatten und die nunmehr an diese Personen von Todes wegen zurückfallen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 12 Widerruf der Dienstwagengewährung

Regelmäßig wird in der Dienstwagenvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart. Eine solche Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle. Die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ist unwirksam. Für die Ausübung des Widerrufs müssen sachliche Gründe genannt werden. Als sachliche Gründe kommen zum Beispiel die berechtigte Freistellung des Arbeitnehmers, das Ruhen des Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VII. Widerruf

Rz. 299 Bei Widerrufsvergleichen ist die Wirksamkeit des Vergleiches aufschiebend bedingt.[378] Die zwischen den Parteien getroffene Regelung soll erst dann gelten, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist, ohne dass bei Gericht eine Widerrufserklärung eingegangen wäre. Rz. 300 Ein im Prozessvergleich nicht enthaltenes Widerrufsrecht kann von den Parteien nachträglich nur wi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.2 Ausübung des Widerrufsrechts: Geänderte Lohnsteuer-Anmeldung

Soll von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden, genügt hierfür allerdings eine formlose Erklärung gegenüber dem Finanzamt nicht. Auch die Abgabe des Widerrufs im Einspruchs- oder Klageverfahren ist nicht ausreichend. Nach Ansicht des BFH ist der Widerruf in derselben Form auszuüben, in der das ursprüngliche Wahlrecht ausgeübt worden ist. Ausgeübt werden die Pauschalierun...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 4 Besonderheiten bei Daten von Mitarbeitenden

Personenbezogene Daten von Mitarbeitenden dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies dem Unternehmen gestattet ist. Dabei sind die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen zu beachten. Auch hier gilt, dass der Betroffene auch seine Einwilligung in Bezug auf den Umgang mit seinen Daten erteilen kann. Diese Einwilligung darf aber nicht durch Druckau...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.4 Widerrufsrecht

Der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine Verbrauchereigenschaft gemäß § 13 BGB bereits dann zu, wenn ihr auch nur ein Verbraucher angehört.[1] In aller Regel handelt es sich daher beim Verwaltervertrag um einen Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB. Ob der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Widerrufsrecht nach §§ 312b Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB mit Blick auf einen von ih...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Vollmacht

Rz. 44 Darüber hinaus hat er das Recht, Schadenersatzansprüche (§§ 280 Abs. 1, 823 BGB) gegen den Bevollmächtigten anzumelden, die der Vollmacht zugrunde liegende causa zu kündigen, und letztlich als ultima ratio die Vollmacht zu widerrufen (§ 671 BGB). Rz. 45 Das stärkste Recht des Vollmachtsüberwachungsbetreuers ist die Möglichkeit, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.[92]...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 296 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Rz. 297 Bei einer Doppelbevollmächtigung, wenn also dieselben Aufgaben an zwei Vertreter übertragen werden (mehrere Bevollmächtigte mit Einzelvertretungsbefugnis), kön...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Praxisfall Widerruf postmortaler Vollmachten

Rz. 301 Praxisfall "Widerruf postmortaler Vollmachten" E setzt seine Frau F zur Alleinerbin ein, Tochter T erteilt er postmortale Kontovollmacht bei der B-Bank. Nach Versterben des E ruft F am 5.5. bei der B-Bank an und widerruft die zugunsten der T bestehende Kontovollmacht. Am 6.5. hebt die T den kompletten Guthabenbetrag ab und verreist unbekannt. Hat F Ansprüche gegen B? Lö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Informationspflichten (Art. 12–23 DSGVO)

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Werden personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person abgefragt, so hat der Verein – aus Gründen der Transparenz von Datenverarbeitungsprozessen im Zeitpunkt der Datenerhebung – eine entsprechende datenschutzrechtliche Unterrichtung vorzunehmen (s. Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO). Daraus folgt, dass der Verein in jedem Formular, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Doppelbevollmächtigung

Rz. 77 Im Falle der Verhinderung des Bevollmächtigten ist die Kontinuität der Versorgung des Betreuungsbedürftigen in Frage gestellt, möglicherweise wird sogar die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Als mögliche Lösung bietet sich für diesen Fall an, im Außenverhältnis eine Doppelvollmacht [132] derart zu erteilen, dass beiden Vertretern dieselben Aufgaben übertragen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich

Rz. 327 Ein Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich ist durch den Vollmachtgeber nur möglich, solange er geschäftsfähig ist.[514] Er kann das Recht zum Widerruf aber z.B. auf seinen Kontrollbevollmächtigten übertragen. Auch der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten kann den Widerruf von erteilten Vollmachten erklären, sofern dies ausdrücklich von seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobilitätsbudget / 2 Anspruch und Einführung des Mobilitätsbudgets

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Mobilitätsbudget selbst, sodass das Budget im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung ausgestaltet werden kann. Hat aber ein Mitarbeiter einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf einen Dienstwagen mit Privatnutzung, kann dieser nur einvernehmlich durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden. In den Regelungen zum Mobilitätsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.11 Behandlungsprogramme für Brustkrebs (Abs. 9)

Rz. 84 Der G-BA hat die Dokumentationsanforderungen, die für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 geregelt sind, regelmäßig an den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz anzupassen, um unterschiedliche, medizinisch nicht begründbare Unterschiede bei den Dokumentationsinhalten zu vermeiden (Satz 1; BT-Drs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 Pauschalierungswahlrechte ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) pauschal mit 30 % zuzüglich Annexsteuern erheben. Für Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.3 Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 3)

Rz. 44 Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auch der Widerruf kann – wie die Einwilligung selbst – grundsätzlich nur von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden (vgl. Rz. 29). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.6 Beispiel für eine Einwilligung

Rz. 47 Nachstehend ein Beispiel für eine Einwilligungserklärung, die die Anforderungen des Art. 7 DSGVO i. V. m. § 67b Abs. 2 erfüllt: Praxis-Beispiel Einwilligungserklärung Ich, …………………………, willige ein, (Personalien der betroffenen Person) dass die ……………………………………………………………………………… (Bezeichnung der auskunftserteilenden Stelle) der …………………………………………………………………………………… (Bezeichnung der aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2 Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO und § 67b Abs. 2)

Rz. 37 Art. 7 Abs. 1 DSGVO legt dem Verantwortlichen eine Nachweispflicht für das Vorliegen einer Einwilligung auf, die in § 67b Abs. 2 Satz 1 konkretisiert wird. Mit Art. 7 Abs. 2 DSGVO werden Bedingungen an eine schriftliche Einwilligung gestellt, die in § 67b Abs. 2 Satz 2 und 3 ergänzt werden. Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 3 regeln das Widerrufsrecht der betro...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 9.2 Ausübung des Widerrufsrechts

Soll von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden, genügt hierfür allerdings eine formlose Erklärung gegenüber dem Finanzamt nicht. Auch die Abgabe des Widerrufs im Einspruchs- oder Klageverfahren ist nicht ausreichend. Nach Ansicht des BFH ist der Widerruf als "actus contrarius" der Wahlrechtsausübung in derselben Form wie das Wahlrecht auszuüben. Ausgeübt werden die Pausc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 10 Widerruflichkeit der Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH v. 15.6.2016 sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich.[1] Der BFH legt die Gesetzesbegründung zu § 37b EStG [2] dahingehend aus, dass der Gesetzeswortlaut keine Anhaltspunkte dafür biete, dass die Pauschalierungswahlrechte nicht widerrufen werden könnten. Sinn und Zweck der Vorschrift sprächen jedoch für deren Widerruflichkeit. Zum Wid...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10.1 Einseitige Änderung durch den Arbeitgeber

Rz. 97 Ein Arbeitgeber muss sich vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers etwa wegen dringender betrieblicher Belange i. S. v. § 7 Abs. 1 BUrlG ablehnt. Hat der Arbeitgeber durch Abgabe der Freistellungserklärung den Urlaub genehmigt, ist er an diese Erklärung gebunden und kann die Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Grundsätzliche Unabdingbarkeit des BUrlG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 4 Aus der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, "von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden", ergibt sich im Zusammenspiel mit der weitergehenden Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, wonach "im Übrigen – abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG – von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten...mehr