Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Eintragung ohne den gesetzlich gebotenen Mindestinhalt

Rz. 51 Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung eines an sich eintragungsfähigen Rechts kann ebenfalls dadurch eintreten, dass die Eintragung nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt aufweist. Hierzu zählen insbesondere die Eintragung von Rechten, Vormerkungen, Widersprüchen[187] und Veräußerungsverboten ohne die Angabe eines Begünstigten,[188] die Eintragung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 78 Mit EU-Verordnung Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (EuErbVO), ABl L S. 107, wurde ein dem Erbschein gleichwertiges Nachweisdokument in Gestalt des ENZ für den Rechtsverkehr zwischen den an der EuErbVO teilnehmenden Mitgliedsstaaten eingeführt. Im ENZ sind Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis zusammengefasst. Dieses Zeugnis ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Änderung, Aufhebung der Entscheidung

Rz. 19 Das Beschwerdegericht kann die einstweilige Anordnung jederzeit von Amts wegen aufheben oder – entsprechend § 48 Abs. 1 FamFG – ändern;[31] es kann beispielsweise die Löschung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs anordnen.[32] Die Aufhebung hat durch Beschluss (§ 38 FamFG) zu erfolgen, der zu erlassen ist (§ 38 Abs. 3 S. 3 FamFG). Zudem kann das Beschwerdegericht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Betroffenes Recht

Rz. 29 Hierunter sind zu verstehen alle dinglichen Rechte, welche im Grundbuch eingetragen werden können, weiterhin auch Vormerkungen und Widersprüche sowie Verfügungsbeschränkungen; letztere, obwohl sie nur zum Zweck der Einengung der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Berechtigten in das Grundbuch aufgenommen werden, da sie dennoch das Recht desjenigen verlautbaren, der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verwendung wider besseren Wissens

Rz. 17 Die Notarbescheinigung teilt den Inhalt bzw. die Rechtsfolge des Inhalts der vorgelegten Vollmachtsurkunden mit und ist damit für das GBA bindendes Nachweismittel. Die Notarbescheinigung selbst ist aber kein Rechtsscheinträger für einen gutgläubigen Erwerb kraft Vollmachtscheins. Deswegen schafft die Notarbescheinigung auch keine unwiderlegliche Vermutung.[19] Bei and...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Gutgläubigkeit

Rz. 306 Der Erwerber muss im guten Glauben sein, den der Gesetzgeber schon dann ausschließt, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit die mangelnde Berechtigung des Veräußerers unbekannt geblieben ist. Damit wird gegenüber § 892 BGB die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eingeschränkt, da i.R.d. § 892 BGB nur positive Kenntnis der Gutgläubigkeit entgegensteht. Welch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nicht wesentlicher Inhalt (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angabe des Ranges der Hypothek und insbesondere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Ersuchen

Rz. 26 § 17 GBO gilt, abgesehen von vorstehenden Fallgruppen, auch für behördliche Ersuchen gemäß § 38 GBO. Diese müssen sich in die zeitliche Erledigungsreihenfolge nach Eingang einreihen und genießen kein allgemeines Vorrecht.[29]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Aufschiebend bedingte Anteilsübertragung

Rz. 308 Problematisch war die Frage, ob auch bei der aufschiebend bedingten Anteilsübertragung ein gutgläubiger Erwerb möglich ist.[1048] Erwirbt bspw. ein Dritter von einem Treuhänder den Geschäftsanteil, obwohl dieser schon aufschiebend bedingt auf die Beendigung des Treuhandverhältnisses auf den Treugeber übertragen hat, erwirbt der Dritte von dem berechtigten Gesellschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Unrichtigkeit

Rz. 3 Es muss eine Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB) durch Nichteintragung des Berechtigten vorliegen. Gleichgültig ist, ob das dem Berechtigten zustehende Recht überhaupt nicht,[7] oder für einen Nichtberechtigten oder unter Nichtbeachtung des § 47 GBO [8] eingetragen oder zu Unrecht gelöscht worden ist. Gleichgültig ist auch, ob der eingetragene Berechtigte sein Rech...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Widerspruchsverfahren

Rz. 404 Nach § 41 WpÜG sind Verfügungen der BaFin im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Der Begriff der Verfügung entspricht dem des Verwaltungsakts.[842] Verwaltungsakte der BaFin sind bspw.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ablauf der Widerspruchsfrist

Rz. 2 Das Grundbuchamt kann über die Feststellung der neuen Rangordnung erst entscheiden, wenn die Widerspruchsfrist des § 104 Abs. 1 GBO abgelaufen ist. Das setzt voraus, dass der Vorschlag für eine neue Rangordnung allen Beteiligten ordnungsmäßig zugestellt worden ist. Deshalb wird das Grundbuchamt zunächst prüfen müssen, ob gegenüber allen Beteiligten die Vorschrift des §...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Grundbuchamt kann eine Eintragung über ein Recht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften von Amts wegen als gegenstandslos löschen. Für die auf der Grundlage des Gesetzes vom 1.6.1933 zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse eingetragenen Entschuldungsvermerke gilt Satz 1 entsprechend. (2) Eine Eintragung ist gegenstandslos:mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.6 Erlass

Dem Träger der Rentenversicherung obliegt es, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu entscheiden, ob und inwieweit ein Bescheid über Säumniszuschläge zurückzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber geltend macht, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden. Ein etwaiger Erlass der Säumniszuschläge setzt die Unanfechtbarkeit des Beitragsbescheids voraus. Über d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 5 Für eine Amtslöschung kommt nur eine Eintragung über ein Recht in Betracht; das ergibt sich sowohl aus Abs. 1 als auch aus Abs. 2. Welche Rechte darunter zu verstehen sind, ist in § 84 Abs. 3 GBO näher erläutert. Danach ist der Ausdruck "Recht" im weitesten Sinne zu verstehen. Es gehören dazu nicht nur alle Rechte am Grundstück und an Grundstücksrechten, sondern auch V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Bewilligungssurrogate

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / X. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG – Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

Rz. 23 Unverändert geblieben ist die Pflicht, den Arbeitnehmer über die Dauer seines jährlichen Erholungsurlaubs zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG). Unproblematisch ist dies bei Vollzeitmitarbeitern. Zu beachten ist allerdings, dass der Urlaubsanspruch auch für Teilzeitmitarbeiter konkret anzugeben ist. Ändert sich die Arbeitszeit und geht damit eine Veränderung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsstelle und Rang

Rz. 6 Die Eintragung des Vermerks erfolgt für die Testamentsvollstreckung über das Eigentum an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Abteilung II, vgl. § 10 Abs. 1 lit. b GBV. Bezieht sich die Testamentsvollstreckung auf bereits eingetragene beschränkte Grundstücksrechte oder Rechte an solchen Rechten oder auf Vormerkungen, Widersprüche oder Verfügungsbeschränkunge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist ein Grundstück für sich allein auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen, so gilt folgendes:mehr

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Vorbemerkungen / IV. Sonderregelungen

Rz. 7 Sonderregelungen enthalten die §§ 2, 4 Abs. 4, 14 Abs. 2 GBMaßnG. Insoweit findet bei der Zurückweisung eines Eintragungsantrags statt der Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO) die befristete Beschwerde nach den Vorschriften des FamFG (§§ 58 ff. FamFG) Anwendung. In §§ 105 Abs. 2 Hs. 2, 110 GBO ist die Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO) durch die befristete Beschwerde nach den Vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Einheitshypothek

Rz. 22 Drei Hypotheken von bisher: 1 20.000 EUR 2 10.000 EUR 3 30.000 EUR werden zusammengefasst zu: 60.000 EUR Zitat Die Hypotheken Nr. 1, 2 und 3 sind zusammengefasst zu einer einheitlichen Hypothek für sechzigtausend EUR Darlehen mit bis zu 8 % Jahreszinsen und bis zu 5 % weiteren Nebenleistungen gegen den jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar. Die bisherigen Hypothekenbrie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Notarielle Beurkundung

Rz. 1254 Nach § 130 Abs. 1 AktG ist jeder Beschluss der Hauptversammlung einer AG durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.[3619] Beschluss ist jede Äußerung des durch Abstimmung ermittelten Willens der Hauptversammlung. Auch Wahlen sind Beschlüsse. Bei großen Hauptversammlungen kann die Beurkundung durch zwei Notare erfolgen.[3620] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein nicht im Grundbuch eingetragenes Mitbenutzungsrecht der in Artikel 233 § 5 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichneten Art oder ein sonstiges nicht im Grundbuch eingetragenes beschränktes dingliches Recht mit Ausnahme der in Artikel 233 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Nutzungsrechte, das zur Erha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 9 Wird die Bewilligung der Vormerkung oder des Widerspruchs nach § 895 S. 1 ZPO durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil fingiert, das die Abgabe der Erklärung des Schuldners zur endgültigen Eintragung beinhaltet, so erlischt nach § 895 S. 2 ZPO das Sicherungsmittel unmittelbar durch die Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils durch eine andere vollstreckbare E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsmittel

Rz. 18 Gegen die einstweilige Anordnung oder deren Ablehnung ist in entsprechender Anwendung des § 70 Abs. 4 FamFG weder die Rechtsbeschwerde noch sonst ein Rechtsmittel gegeben;[27] auch nicht die Erstbeschwerde zum BGH bei einer selbstständigen neuen Regelung.[28] Eine Anfechtung im Wege einer außerordentlichen Beschwerde scheidet aus, da dieser Rechtsbehelf dem verfassung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Landesrecht (Bayern)

Rz. 48 Nach dem Landesrecht (Bayern) können ersuchen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Fremdgrundpfandrecht

Rz. 6 § 27 GBO gilt nur für im Grundbuch eingetragene Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, die einem Dritten zustehen oder zustanden und für das Pfandrecht an dem Entschädigungsanspruch gemäß § 29 ErbbauRG.[6] Kommt es zu einer sog. Zinsgrundschuld neben der Kapitalgrundschuld, gilt § 27 GBO nur für die Kapitalgrundschuld, da die Zinsgrundschuld nur außerhalb des Grundbuch...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG zur Aufnahme auf andere AG)

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.17: Verschmelzungsvertrag (AG zur Aufnahme auf andere AG) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Bestehen eines Rangverhältnisses

Rz. 9 § 45 GBO zielt auf grundbuchmäßige Verwirklichung der Grundsätze des § 879 BGB. Demgemäß findet er keine Anwendung, wo entweder überhaupt kein Rangverhältnis in Frage kommt oder wo der Rang gesetzlich bestimmt oder auch ohne Eintragung in das Grundbuch gewahrt ist. Rz. 10 Ein Rangverhältnis, d.h. ein Verhältnis, kraft dessen von mehreren, ihrem unmittelbaren Inhalt nach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bedeutung des guten Glaubens (§ 892 BGB) im Grundbuchverfahren

Rz. 82 Ist die Grundbucheintragung auf der Grundlage der Bewilligung eines Nichtberechtigten bereits erfolgt, muss das GBA das eingetragene Recht gem. § 891 BGB als wirksames Vollrecht behandeln, solange ihm nicht mit Sicherheit bekannt oder in Form des § 29 GBO nachgewiesen wird,[205] dass das Grundbuch unrichtig ist. Rz. 83 Das GBA hat einen Eintragungsantrag abzulehnen, we...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4 Abwicklung der Prüfung

Geprüft werden die Personen an ihrem Arbeitsplatz und die Geschäftsunterlagen beim Arbeitgeber. Das Hauptzollamt kann verlangen, dass Geschäftsunterlagen auch beim Amt vorgelegt und Auskünfte dort erteilt werden. Die Prüfung läuft in der Regel wie folgt ab: Ein oder mehrere Prüfer betreten die Geschäftsräume, Werkstätten, Baustellen oder im Hotel- und Gastgewerbe das Lokal, d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Folgen der Verletzung des § 23 GBO

Rz. 51 Eine Löschung unter Verletzung des Abs. 1 hat keinen Einfluss auf das materiell-rechtliche Bestehen des Rechts.[137] Wie auch sonst wirkt sich das Erlöschen der formellen Position im Grundbuch für sich genommen nicht auf die materielle Rechtslage aus, so dass das Recht außerhalb des Grundbuchs fortbesteht. In diesem Fall besteht allerdings für den Rechtsinhaber die Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Spalte 4

Rz. 5 In Spalte 4 erfolgt die inhaltliche Eintragung der Hypothek, Grund- oder Rentenschuld (Abs. 5). Hierbei sind Geldbeträge in Buchstaben zu schreiben (§ 17 Abs. 1 S. 1 GBV). Nicht eingetragen wird hier die Zusammenfassung mehrerer im Range aufeinanderfolgender Hypotheken desselben Gläubigers zu einer sog. Einheitshypothek (besser: einheitlichen Hypothek). Sie stellt viel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Beteiligte (Abs. 1)

Rz. 2 Beteiligte sind grundsätzlich alle Personen, deren Rechte von der Änderung der Rangverhältnisse betroffen werden können. Zur Erleichterung des Verfahrens wird jedoch der Kreis der Beteiligten in den §§ 92 bis 97 GBO abschließend bestimmt. Wer nach diesen Vorschriften nicht beteiligt ist, gilt selbst dann nicht als Beteiligter, wenn sein Recht durch die Änderung der Ran...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Bezeichnung des Ausübungsbereichs von Rechten

Rz. 17 Bei Belastung des Grundstücks mit einem Recht, dessen Ausübung rechtsgeschäftlich auf einen realen Teil des Grundstücks beschränkt ist, mussmehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (j) Rechtsformabhängige und fakultative Regelungen

Rz. 108 Dieser für alle Rechtsformen geltende Katalog wird durch Sonderregelungen für die unterschiedlichen Rechtsformen der beteiligten Rechtsträger ergänzt (vgl. z.B. für die Verschmelzung der GmbH in die GmbH § 46 UmwG: Nennbetrag des zu gewährenden Anteils für jeden Anteilsinhaber gesondert).[248] Darüber hinaus kann der Verschmelzungsvertrag noch fakultative Regelungen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zulässigkeit eines Gesamtrechts

Rz. 6 Während bei Grundpfandrechten die Gesamtbelastung gesetzlich geregelt und damit zugelassen ist (§§ 1132, 1192, 1200 BGB; zur Ausnahme bei Eintragung der Zwangshypothek[2] siehe § 867 Abs. 2 ZPO), besteht über die Möglichkeiten der Gesamtbelastung bei den anderen dinglichen Rechten teilweise Streit.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eigene Stellungnahme

Rz. 23 Die h.M. überzeugt indes in der Begründung nicht. Ein Ermessen des GBA ist richtigerweise nicht gegeben.[33] Die Entscheidung des GBA gehört zur Rechtsprechung.[34] Der Rechtsanwendung ist das Ermessen fremd; ein Ermessen könnte lediglich auf Missbrauch hin überprüft werden, was nach der gesamten Rechtsprechung offensichtlich nicht die äußerste Grenze darstellen soll. ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Abgrenzung zum Unternehmensregister

Rz. 5 Seit 2007 existiert ferner das Unternehmensregister. Sein Inhalt, abrufbar über die Internetseite "www.unternehmensregister.de", sind insb. alle Handelsregistereintragungen in Deutschland, deren Bekanntmachung und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente (§ 8b Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie die Unterlagen der Rechnungslegung nach § 325 HGB und deren Bekanntmachung (§ 8...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unstreitige Fälle zur Zwischenverfügung

Rz. 31 Die Ermessensausübung hin zum Erlass einer Zwischenverfügung hat jedenfalls bei kleineren formellen Antragsmängeln und zur Sicherung der Kosten zu erfolgen. Das GBA muss in diesen Fällen zwischenverfügen; ein Ermessen besteht nicht: Rz. 32mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gemischte Anträge

Rz. 14 Keine Änderungen erfahren Anträge mit erklärungsersetzendem Inhalt. Auch hier ist allein die formelle Ausgestaltung entscheidend. Hierunter fallen sowohl die Fälle, in denen die Eintragungsbewilligung oder eine Zustimmungserklärung in die Form des Antrags gekleidet sind,[14] als auch diejenigen Fälle, in denen mit dem Antrag weitere zur Eintragung erforderliche Erklär...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Alternative Handlungsmöglichkeiten des Grundbuchamts und des Notars

Rz. 127 Nach der Formulierung des § 18 GBO bestehen die ausschließlichen Handlungsmöglichkeiten des GBA in Stattgabe des Antrags durch Eintragung, Zurückweisung oder Zwischenverfügung. Die überwiegende Kommentarliteratur, insbesondere unter Berufung auf z.T. ältere Literatur, hält sich (indes mit Widersprüchen im Einzelnen) an diesen Wortlaut und betrachtet die angebotenen A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Grundbucheintragung

Rz. 231 Die Anlegung und Führung des Gebäudegrundbuchs sowie die Eintragung des Nutzungsrechts oder Vermerks über Bestehen des Gebäudeeigentums im Grundbuch des betroffenen Grundstücks regelt in Ausübung der Verordnungsermächtigung aus Art. 18 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, 3 RegVBG, Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 des 2. VermRÄndG[943] die Gebäudegrundbuchverfügung v. 15.7.1994 (BGBl 1994, 160...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr