Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Mit dem Widerspruch entsteht ein neuer Verfahrensabschnitt, weil nunmehr streitig verhandelt wird (KG NJW-RR 08, 520). Nach Einlegung eines Widerspruchs ist grds aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urt zu entscheiden (§§ 924 II 2, 925 I). Das Gebot der mündlichen Verhandlung ist insofern aber nicht strenger als der im Urteilsverfahren allgemein geltende Mündlichkeitsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Formularzwang.

Rn 3 Zur Frage, ob für den Widerspruch Formularzwang besteht und zur Übermittlungsverpflichtung des Rechtsanwalts und registrierter Personen (§ 10 RDG sowie § 10 Kreditzweitmarktgesetz) gem § 702 II 2 s § 692 Rn 14–15 u § 702 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grenze der Befugnisse.

Rn 5 Wie in Hs 1 ausdrücklich geregelt, ist der Nebenintervenient an die Lage des Rechtsstreits im Zeitpunkt seines Beitritts gebunden. Er darf sich nach Hs 2 durch seine Prozesshandlungen nicht mit Erklärungen und Handlungen der unterstützen Partei in Widerspruch setzen. Der Streithelfer darf für die Partei mit oder ohne ihren Willen, aber nicht gegen ihren Willen handeln. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übermittlung in nur maschinell lesbarer Form (Abs 2).

Rn 4 Die Überführung der nur für den Mahnantrag geltenden Regelung aus § 690 III aF in eine allgemeine Formvorschrift bewirkt durch neue Formulierungen in § 702 II, dass nun beide Parteien (nicht nur ASt des MB) des Mahnverfahrens grundsätzlich alle Anträge und Erklärungen (nicht nur den Mahnantrag) in nur maschinell lesbarer Form übermitteln können, wenn (unverändert zu § 6...mehr

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zfs 04/2024, Ordnungsgemäße... / 2 Aus den Gründen: …

[9] Das BG hat rechtsfehlerfrei angenommen, der Kl. stehe kein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch zu, weil die Versicherungsnehmerin die Prämienzahlungen hinsichtlich beider Versicherungsverträge nicht ohne Rechtsgrund vorgenommen hat. Die Kl. konnte den Widerspruch nicht noch im Jahr 2019 wirksam ausüben. Auf die von der Revisionserwiderung aufgeworfene Frage, ob die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Beigeladenen müssen das Musterverfahren in der Lage annehmen, in der es sich im Zeitpunkt der Aussetzung des von ihnen geführten Rechtsstreits befindet. Sie sind berechtigt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, soweit ihre Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen des Musterklägers nicht in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Räumungsklage des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Untermieter muss unbegründet sein, weil der Beklagte nach den §§ 574–574b BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist § 574a BGB, der auf § 574 BGB Bezug nimmt. Diese Vorschrift setzt voraus: 1. Wirksame Kündigung des Vermieters, 2. form...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2, Bereiterklärung.

Rn 3 Diese kann allg erfolgen (St/J/Berger § 407 Rz 5; Anders/Gehle/Gehle § 407 Rz 7; Zö/Greger § 407 Rz 1; aA MüKoZPO/Zimmermann § 407 Rz 3; Musielak/Voit/Huber § 407 Rz 2 mit Wortlautargument) oder für den konkreten Fall. Entspr den allg Regeln genügt bloßes Schweigen auf ein gerichtliches Ersuchen nicht, wohl aber Entgegennahme durch Erscheinen auf Ladung oder Vergleichba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. 2Der Nacherbe kann nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der streitige Teil der Masse auszuzahlen sei. 2Wird dies nicht für angemessen erachtet, so ist die Anfertigung eines neuen Planes und ein anderweites Verteilungsverfahren in dem Urteil anzuordnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hat der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners im Besitz, in Ansehung deren ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, so kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen nach § 766 widersprechen, soweit die Forderung durch den Wert der Sache gedeckt ist. 2Steht dem Gläubiger ein solches Recht in Ansehung der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubigers, der dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Entscheidungen des Sachwalters im Umsetzungsverfahren können in einem Widerspruchsverfahren überprüft werden. Es ist zweistufig ausgestaltet: Zunächst ist es gem Abs 3 Aufgabe des Sachverwalters, über den Widerspruch zu entscheiden. Anschließend besteht gem Abs 4 die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Die Norm dient der Durchführung eines redlichen und fairen Verfahrens. Sie soll einen möglichst hohen Grad an Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit bei der Aufklärung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts sichern. Zudem stellt sie klar, dass sowohl die Dispositionsmaxime als auch der Beibringungsgrundsatz keinen Widerspruch zur Wahrheitsfindung im Zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder auf Grund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden. 2Auf Grund des Veräußerungsverbots kann nach Maßgabe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsarten.

Rn 3 Durch Einschreiben mit Rückschein (Abs 2 S 2 Alt 1) oder durch einen gleichwertigen Nachweis (Abs 2 S 2 Alt 2), dh wie nach § 176, soll vorrangig zugestellt werden, wenn eine internationale Vereinbarung dies gestattet. Dies kann eine bilaterale Vereinbarung, aber auch ein multilaterales Abkommen sein (vgl für Einzelheiten www.rechtshilfe-international.de). Nach Art 10 l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Offenbar.

Rn 4 Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sie sich aus dem Zusammenhang gerade dieses Urteils bzw aus dem Urt selbst (BGHZ 127, 74, 80 f, zB falsche Parteibezeichnung, Rn 6), oder zumindest aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung ohne weiteres, nicht notwendigerweise sofort erkennbar, ergibt (BGHZ 20, 188, 192; NJW-RR 01, 61; BGHR 03, 1168, 1169; BGH NJW 07, 518; BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristunterbrechung.

Rn 6 Die Vollziehungsfrist wird unterbrochen durch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (Ddorf OLGZ 87, 367). Die Einlegung von Widerspruch oder Rechtsmitteln gegen den Arrestbefehl führt nicht zur Unterbrechung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / 1. Entscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 57 Die Entscheidung der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG erfolgt durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur, wenn die Zahl der Kündigungen weniger als 50 beträgt, oder einen bei der Agentur gebildeten "Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen", der vor seiner Entscheidung den Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören hat. Arbeitgeber und B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 18 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materiell-rechtliche Grundsätze.

Rn 9 Ein mitwirkendes Verschulden des Vollstreckungsschuldners ist zu berücksichtigen (BGHZ 122, 172, 179 = NJW 93, 2685; 90, 2689, 2690; 06, 2557 Rz 23; GRUR 16, 406 Rz 38 – Piadina-Rückruf; NJW 17, 1600 Rz 25). Ein Ausschluss oder eine Minderung des Schadensersatzanspruchs aus § 945 kommt namentlich dann in Betracht, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Arrestbeklagten dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Veranlassung.

Rn 4 Darüber hinaus darf der Beklagte für die Klageerhebung keine Veranlassung gegeben haben. Eine solche Veranlassung ist idR dann gegeben, wenn der Beklagte außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er ohne gerichtliche Hilfe nicht bereit sein wird, die Klageforderung zu erfüllen. Insbesondere, wenn der Beklagte auf eine Mahnung nicht reagiert hat oder wenn er eine ka...mehr

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AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Maßgebend sind zwei Kalenderjahre Die Entscheidung ist zutreffend. Liegen zwischen der Beendigung einer Angelegenheit und der Beginn einer anderen Angelegenheit, für die eine Gebührenanrechnung vorgesehen ist, mehr als zwei Kalenderjahre, dann ist die Anrechnung ausgeschlossen. Erforderlich sind zwei Kalenderjahre. Zwei Jahre alleine reichen nicht aus. Ein solcher Fall lag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsgegner.

Rn 17 Dem Ag steht gegen den MB ausschließlich der Widerspruch zu (§ 694 I).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit Form und Inhalt der Entscheidung über den Widerspruch. Konsequenz der nach § 924 stattzufindenden mündlichen Verhandlung ist es, dass die Entscheidung durch Endurteil zu erfolgen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 3 EuVTVO – Vollstreckungstitel, die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen. Eine Forderung gilt als ›unbestritten‹, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Zurückweisung des Eintragungsantrages steht dem Gläubiger Erinnerung gem § 71 I GBO, § 11 I RPflG zu. Der Schuldner kann, wenn er die Eintragung aus vollstreckungsrechtlichen oder grundbuchrechtlichen Gründen für unzulässig hält, nur ggü dem Grundbuchamt anregen, vAw einen Widerspruch einzutragen oder die Löschung vorzunehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übereinstimmende Beendigungserklärung.

Rn 10 Bei einer übereinstimmenden Beendigungserklärung bzw fehlendem Widerspruch gegen eine Beendigungserklärung des ASt ergeht keine Entscheidung mehr. Das Gericht prüft vAw, ob der Verfahrensgegenstand weggefallen ist und das Verfahren dadurch beendet wurde. Sollte der ASt trotz Beendigungserklärung den Antrag weiterverfolgen, so ist dieser zurückzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 75 Gem. § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt seine Entscheidung innerhalb eines Monats ab Antragseingang treffen. Wird die Frist überschritten, hat dies auf die Wirksamkeit der Entscheidung keinen Einfluss. Die Zustimmungserklärung wird dadurch auch nicht entbehrlich. Unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Gegen die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Inhalt

Rz. 145 Der Betriebsrat muss sich bei dem Widerspruch auf einen der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe berufen. a) Soziale Gesichtspunkte Rz. 146 Der Betriebsrat kann nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprechen, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht genügend berücksichtigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mahnverfahren.

Rn 15 Im Mahnverfahren ist regelmäßig die Bestellung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Daher haben weder der Antragsteller noch der Widerspruch einlegende Gegner Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch nicht, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist (BGH FamRZ 10, 634; LG Stuttg FamRZ 15, 946).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Verteidigungsanzeige.

Rn 8 Auf Antrag des Kl ergeht gegen Bekl VU im schriftlichen Verfahren (§ 331 III), auch nach vorausgegangenem Mahnverfahren, weil der Widerspruch bzw der Einspruch nicht mehr als Anzeige der Verteidigungsabsicht gilt (§ 697 II 1). Ein unechtes VU gegen den Kl setzt mündliche Verhandlung voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe des Interesses a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Findet nach § 741 die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut statt, so kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben, wenn das gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner ergangene Urteil in Ansehung des Gesamtgutes ihm gegenüber unwirksam ist.mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VII. Checkliste

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg. 2Dasselbe gilt, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtzeitig beantragt ist, der Antrag aber zurückgewiesen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Gericht, welches über den Widerspruch entscheidet, entscheidet mit für das Verteilungsgericht bindender Wirkung. Dieses Urt kann nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass erst nach Rechtskraft vollstreckt werden kann. Wegen der Kosten ist der Ausspruch der vorläufigen Vollstreckbarkeit dagegen möglich. Es ergeben sich je nach Entscheidung unterschiedl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

Rn 6 Ein Schuldner, gegen den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein persönlicher Arrest angeordnet oder bestätigt worden ist, kann diese Entscheidungen durch Widerspruch und Berufung anfechten (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Antrags (Abs 1).

Rn 5 Der Antrag muss auf Erlass eines MB gerichtet sein. Daran wird es wegen der eingeführten Formulare und des Zwangs, sie zu benutzen (§ 703c II, § 691 I 1), selten fehlen. Es besteht kein Anwaltszwang (§ 78 III). Anträge können vor dem UdG abgegeben werden (§ 702 I 1). Im Falle des Formularzwangs ›werden diese ausgefüllt‹ (§ 702 I 2). Im Regelfall wird der UdG nicht nur F...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 24 Einen Sonderfall der Weiterbeschäftigung normiert § 102 Abs. 5 BetrVG (siehe § 13 Rdn 3 ff.). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den ordentlich gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen unter folgenden Voraussetzungen weiter zu beschäftigen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr