Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 26 & Zu 4. Aus Gründen der Verständlichkeit verwenden wir das Begriffspaar "Gläubiger" und "Schuldner" anstelle der gesetzlichen Bezeichnungen "Antragsteller" bzw. "Antragsgegner". Als Rechtsanwalt ist man an das automatisierte Mahnverfahren gebunden. Zur Vereinfachung kann aber eine Kennziffer für sich und seinen Mandanten jeweils unabhängig voneinander beantragt werden. ...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 2 Gründe

I. Die zulässigerweise als Stufenklage gem. § 254 ZPO erhobene Klage ist insgesamt zulässig und über sie war auf der ersten Stufe durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entscheiden. Im hier vorliegenden Fall, in dem zugleich mit der Auskunft einzig zu einem bestimmten Gegenstand Wertermittlung verlangt wird, war gleichzeitig über den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Testamentsvollstreckervergütung. Am … 2017 verstarb die Erblasserin B. G. Ihr wesentlicher Nachlass bestand aus Kunstgegenständen, darunter Bilder von M. B. Nach dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils betrug der Nachlasswert 32.937.205,52 EUR entsprechend dem Nachlassverzeichnis (Anlage B1). In ihrem notariellen Testament vom 30.8.2011 (Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Einmal mehr hat das BVerfG zum Thema Beratungshilfe zu entscheiden gehabt. Insbesondere beim Komplex "Beratungshilfe für sozialrechtliche Fragen" hat das BVerfG nunmehr seit 13 Jahren mehrfach zu entscheiden gehabt, inwieweit Beratungshilfe versagt werden kann und inwieweit eben nicht. Von einer generellen Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Beratungsperson auszugehen, i...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / C. Muster: Beispiele für Kostenrisiko-Varianten

Rz. 13 Muster 9.3: Beispiele für Kostenrisiko-Varianten Muster 9.3: Beispiele für Kostenrisiko-Varianten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Es folgen einige Beispielsrechnungen für Rechtsanwaltsgebühren und für das gesamte Kostenrisiko im Rahmen eines Prozesses, sowie eines evtl. vorangehenden Widerspruchs- oder Antragsverfah...mehr

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zfs 09/2023, Fahreignungs-B... / 1 Aus den Gründen:

"Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat keinen Erfolg. Der bei verständiger Würdigung des Antragsbegehrens (§ 122 Abs. 1, § 88 VwGO) hinsichtlich der gemäß § 4 Abs. 9 StVG i.V.m. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbaren Fahrerlaubnisentziehung auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers und hinsichtlich der für sof...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die in § 10 Nr 2 KStG neben der USt auf Entnahmen ausdrücklich genannte nabzb USt auf vGA der Regelfall ist. Der die USt auslösenden vGA kann hierbei sowohl ein Tatbestand des § 3 Abs 1b Nr 1 UStG (ustliche Lieferung oder Entnahme eines Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke), als auch ein Tat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Sozialversicherung

Entscheidungen der Sozialversicherungsträger können mit einem Widerspruch angegriffen werden.[1] Der Sozialversicherungsträger führt daraufhin ein Widerspruchsverfahren durch (Vorverfahren).[2] Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn er zulässig und begründet ist. Hinweis Vorverfahrenszwang Eine direkte Klage ist zulässig, wenn ein Gesetz dies für besondere Fälle bestimmt, der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.3 Inhalt

Die Rechtsbehelfsbelehrung muss vollständig und richtig sein. Sie hat den Rechtsbehelf zu bezeichnen (Widerspruch, Klage), die Stelle oder das Gericht zu benennen, bei der oder dem der Rechtsbehelf einzulegen ist (einschl. der vollständigen Anschrift), die einzuhaltende Frist und die einzuhaltende Form (schriftlich oder zur Niederschrift) anzugeben. Die Rechtsbehelfsbelehrung ka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 4 Entscheidungen

Die Entscheidungen über den Vorschuss von Amts wegen oder auf Antrag sind Verwaltungsakte[1], die vom Leistungsempfänger mit einem Widerspruch angefochten werden können.[2] Das gilt auch für den Rückforderungsbescheid, mit dem ein überzahlter Vorschuss zurückgefordert wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.[3] Die sofortige Vollziehung kann durch den Leistungsträger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 2 Aufschiebende Wirkung

Rechtsbehelfe haben eine aufschiebende Wirkung.[1] Damit wird die Wirksamkeit der angegriffenen Entscheidung zunächst ausgesetzt. In bestimmten Fällen ist die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen (z. B. bei einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid).[2] Praxis-Beispiel Aufschiebende Wirkung Gegen den Bescheid einer Krankenkasse, mit dem die Zahlung von Krankengeld eingest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.1 Pflicht

Der Beteiligte ist über den zulässigen Rechtsbehelf zu belehren. Dabei ist zwischen einem Verwaltungsakt und einem Widerspruchsbescheid zu unterscheiden. Ein Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn er schriftlich erlassen oder bestätigt wird und der Beteiligte dadurch belastet ist.[1] Das ist der Fall, wenn seinem Antrag nicht in vollem Umfang en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1.1 Beginn der Ruhenswirkung

Die Ruhenswirkung tritt ein, wenn der Beitragsrückstand die Höhe von 2 Monatsbeiträgen erreicht hat und eine entsprechende Mahnung erteilt wurde. Hinweis Beginn des Ruhens Die Mahnung ist mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen zu versehen.[1] Erst nach dem diese abgelaufen ist, ohne dass gezahlt wurde, kann die Ruhenswirkung eintreten. Über die eingetretene Ruhenswirkung ist ein ...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 7 Direktversicherung für den Arbeitnehmer-Ehegatten

Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vor, wird eine Direktversicherung auch anerkannt, wenn sie dem im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten des Betriebsinhabers gewährt wird. Im Wesentlichen müssen hierfür folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Ein innerer Betriebsvergleich muss ergeben, dass den fremden Arbeitnehmern mit vergleichbaren Leistungs- u...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / I. Beschlussverfahren

Rz. 124 Das Beschlussverfahren findet einerseits statt, wenn der Einspruch gem. § 70 OWiG unzulässig ist und andererseits, wenn der Sachverhalt bereits vollständig geklärt ist und es aus Sicht des Gerichts einer Hauptverhandlung nicht bedarf gem. § 72 Abs. 1 OWiG. In letzterem Fall kann das Gericht den Betroffenen direkt freisprechen. Andernfalls hat es seine Absicht, im Bes...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anordnung von Verkehrsunterricht

Rz. 232 Der Verkehrsunterricht nach § 48 StVO dient der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr und soll erkennbaren Wissens- bzw. Einsichtsdefiziten von Verkehrsteilnehmern entgegenwirken. Er dient hingegen nicht zu repressiven Zwecken.[535] Von der Anordnungsmöglichkeit machen Verwaltungsbehörden in der Praxis wenig Gebrauch. Vereinzelt ist aber zu beobachten, dass bei re...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anhörung

Rz. 79 Laut § 55 OWiG i.V.m. § 163a StGB ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies hat noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens stattzufinden. Eine bestimmte Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann am Tatort geschehen, aber auch in Form der Zusendung eines Anhörungsbogens. Eine Aussagepflicht zur Sache gibt es nicht. D...mehr

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§ 9 Verkehrsradaranlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 40 Vorliegend handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[1] Ohne Anhaltspunkte für Messfehler genügen also die Angabe des verwendeten Messgerätes und des Eichdatums sowie der Abzug eines Toleranzwertes.[2] In den Polizeirichtlinien der Bundesländer finden sich z.T. konkrete Vorgaben; z.B. wird in Schleswig-Holstein derzeit bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/...mehr

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§ 9 Verkehrsradaranlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 55 Auch hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, sofern die Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten werden; für eine nähere Überprüfung des Messergebnisses bedarf es also konkreter Anhaltspunkten für eine Fehlmessung.[10] Die vorwerfbare Geschwindigkeit sowie deren Berechnung müssen sich jedoch klar aus den Urteilsfeststellungen ergeben.[11] Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch helfende Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen nach einem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschlagsteuern

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschlagsteuern sind Steuern, die als prozentualer Anteil einer anderen Abgabe erhoben werden. Sie werden auch als Annexsteuern bezeichnet (lat Annex = Anhängsel). Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden als prozentualer Zuschlag zur ESt/LSt erhoben. Zu Abweichungen bei der Ermittlung der > Bemessungsgrundlage vgl § 51a EStG. Zu Einze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.9.2 Verfahren bei Ungewissheit über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 738 Vergleichsweise häufig ist jedoch nach Sachverhaltslage noch ungewiss, ob eine Sperrzeit eingetreten ist, etwa weil der Auflösungssachverhalt noch ermittelt werden muss oder ein arbeitsvertragswidriges Verhalten streitig ist. Sofern die Agentur für Arbeit den Sachverhalt so bewertet, dass sie die Voraussetzungen für die Zahlung von Alg für mit hinreichender Wahrschei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.6 Dauer der Sperrzeit nach Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 732 Die Sperrzeitfolge des § 159 Abs. 6 als Folge des Meldeversäumnisses verstößt auch im Lichte der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nach der Rechtsprechung des BSG nicht gegen Verfassungsrecht. Zwar ist der Anspruch auf Alg danach durch die Eigentumsgarantie geschützt. Ein Eingriff in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie ist aber zu verneinen, denn es fehlt bereits ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld [Alg] II, Sozialgeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderun...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.2 Widerspruch gegen die Kündigung

Hinweis Schriftform des Widerspruchs Die Erklärung des Mieters, mit der er der Kündigung widerspricht und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt, bedarf der schriftlichen Form (§ 574b Abs. 1 BGB). Die Erklärung muss von dem oder den Mietern oder einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein. Die Worte "Widerspruch" und "Fortsetzung" braucht die Erklärung nicht zu...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1 Anwendungsbereich – Vorliegen einer "Härte"

Nach § 574 Abs. 1 BGB kann ein Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen ...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 4 Änderung des Vertragsgegenstands durch Gerichtsentscheid

Strittig ist, ob im Zuge der Änderung der Vertragsbedingungen auch eine Änderung des Mietgegenstands durch Gerichtsentscheid zulässig ist (z. B. Herausgabe bestimmter Räume). Überwiegend wird dies bejaht.[1] Zulässig sind jedenfalls Änderungen, die den Kern des Mietverhältnisses nicht berühren. Praxis-Beispiel Zulässige Vertragsänderungen Übernahme von Nebenpflichten, geringfü...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 12 Auswahlrecht des Vermieters

Liegt Eigenbedarf vor, steht es dem Vermieter frei, welchem von mehreren Mietern seines Hauses er kündigt.[1] Soziale Belange braucht der Vermieter bei seiner Entscheidung nicht zu berücksichtigen.[2] Der Vermieter muss somit keine "Sozialauswahl" vornehmen. Er handelt daher nicht treuwidrig, wenn seine Wahl unter mehreren vergleichbaren Wohnungen auf diejenige mit dem ältest...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2 Härtegründe

Voraussetzung für den Widerspruch des Mieters ist, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde. Hinweis Personenmehrheit Bei einer Personenmehrheit auf der Mieterseite ist ausreichend, dass der Härtegrund bei einer Person vorliegt. Praxis-Beispiel Familienangehörige des Mieters Zur Fam...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 4 Interessenabwägung

Hinweis Keine Abwägung gegen Mieterinteressen Die berechtigten Interessen des Vermieters sind bei der Entscheidung darüber, ob Eigenbedarf anzunehmen ist, nicht gegen die Belange des Mieters abzuwägen. § 573 BGB stellt ausdrücklich allein auf das Interesse des Vermieters ab. Die besonderen Belange des Mieters im Einzelfall sind nur auf dessen Widerspruch hin (§ 574 BGB) zu bea...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 9.1 Verstoß gegen Treu und Glauben

Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die schon bei Abschluss des Mietvertrags vorlagen. Wichtig Unbegrenzte Mietdauer trotz absehbarer Selbstnutzungsabsicht Der Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1.1 Anwendung der Sozialklausel

Diese doppelte Absicherung des Wohnraummieters führt in der Praxis erfahrungsgemäß dazu, dass die Instanzgerichte bestrebt sind, durch verstärkte Anwendung der Sozialklausel einen Ausgleich zu schaffen, wenn die Obergerichte die Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters reduzieren.[1] Die Sozialklausel gilt auch bei der außerordentlichen Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.1 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid – evtl. beschränkt auf einen Teil des Anspruchs – schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen wurde; eine Begründung ist nicht notwendig. Ein verspäteter Widerspruch gilt als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.[1] Widerspruch wird der Schuldner erheben, wenn er der Meinung ist, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Rz. 4 Wenn zu Unrecht entrichtete Beiträge oder Umlagen zu erstatten sind, ergibt sich daraus zunächst kein Anspruch auf Erstattung des Zinsverlustes. Eine etwaige Verzinsungspflicht ist nicht vom Verschulden des Versicherungsträgers abhängig, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Zeitablauf. Durch die Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5 Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (Abs. 2)

Rz. 6 Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind unter den Voraussetzungen des Abs. 2 auf Antrag oder von Amts wegen (Arg. e. § 27 Abs. 1 Satz 1, so Waßer, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 26 Rz. 129) zu erstatten. Abs. 2 betrifft, anders als Abs. 1, alle Zweige der Sozialversicherung. Die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Spitzenverbände der Sozialversicherungsträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.1 Voraussetzungen für einen gerichtlichen Mahnbescheid

Praktische Voraussetzungen für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids[1] sind, dass es sich um eine Geldforderung handelt, der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht anzweifeln kann und vom Schuldner keine Einwendungen zu erwarten sind. Praxis-Tipp Schnelle Klage bei zahlungsunwilligem Schuldner Rechnet man mit einem Widerspruch des Schuldners[2], ist das sof...mehr