Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweichende Fristverlängerungen in der Revisionsinstanz.

Rn 3 Während in der Berufungsinstanz die Fristverlängerung ohne Einwilligung nur bis zu einem Monat möglich ist, kann der Vorsitzende in der Revisionsinstanz die Frist um bis zu zwei Monate ohne Einwilligung verlängern. Kann dem Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Antrag auf Prozesskostenh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 19 EuVTVO – Mindestvorschriften für eine Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Ergänzend zu den Artikeln 13 bis 18 kann eine Entscheidung nur dann als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden, wenn der Schuldner nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats berechtigt ist, eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen, fallsmehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Folgen der Nichteinhaltung der Berufungsbeantwortungsfrist

Rz. 86 Spezielle Sanktionen für die Nichteinhaltung der Berufungsbeantwortungsfrist sieht das Gesetz nicht vor. Jedoch unterliegt der Berufungsbeklagte, der die Berufungsbeantwortungsfrist nicht einhält, den Verspätungsvorschriften, insbesondere dem § 67 Abs. 4 ArbGG, und beeinträchtigt dadurch seine Verteidigungsmöglichkeiten erheblich.[104] Fehlt es in der Berufungsinstanz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedürftige Partei.

Rn 21 Insoweit ist das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien zu beachten (BGH NJW 93, 732). Die bedürftige Partei darf sich grds darauf beschränken, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Rechtsmittel unter Beifügung vollständiger PKH-Unterlagen einzureichen. Wird der PKH-Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Einstellung der Vollstreckung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe einer Person oder die Regelung des Umgangs kann einstweilen eingestellt werden, wenn einer der in Abs 1 S 1 genannten Fälle vorliegt. Rn 3 Für die Nr 1 ist erforderlich, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 17–19 gestellt wurde. Dieser kommt in Betracht, wenn jemand ohne sein Verschulde...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Fristbeginn

Rz. 43 Anders als nach der früheren Rechtslage knüpft der Fristbeginn an die Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils an und nicht mehr an den Zeitpunkt, in welchem die Berufung eingelegt wurde (zum Sonderproblem des gar nicht oder jedenfalls nicht innerhalb von fünf Monaten ab Verkündung zugestellten Urteils siehe oben Rdn 29 ff.). Die Berufungsbegründungsfri...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wahlrecht auf anderweitige Gewinnermittlung (§ 13a Abs 2 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie bisher kann ein zur Durchschnittssatzgewinnermittlung verpflichteter LuF auf Antrag seinen Gewinn für den gesamten luf Betrieb freiwillig nach § 4 Abs 1 bzw Abs 3 EStG ermitteln; an diesen Antrag ist er für vier Wj gebunden. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vierjahreszeitraum nicht automatisch, sondern nur aufgrund eines erneuten A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 20 EuMVVO – Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Nach Ablauf der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist ist der Antragsgegner berechtigt, bei dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats eine Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls zu beantragen, fallsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Regelung stellt nähere Vorgaben für den nach § 17 zu stellenden Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine Regelung über die Entscheidung und deren Anfechtbarkeit bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ihr Zweck ist die Erhöhung der Rechtssicherheit.mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf Antrag

Rz. 44 § 66 Abs. 1 S. 5 ArbGG sieht vor, dass die Berufungsbegründungsfrist auf Antrag vom Kammervorsitzenden einmal verlängert werden kann. Der Verlängerungsantrag, der als bestimmender Schriftsatz ebenfalls dem Vertretungszwang unterliegt,[64] muss unbedingt vor Ende der laufenden Frist beim LAG eingehen.[65] Ist das der Fall, kann das Gericht die Verlängerung aber auch nac...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 5. Einlegung der Berufung und Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Einlegung der Berufung unter einer Bedingung ist unzulässig.[58] Folglich kann die Berufung auch nicht unter der Bedingung eingelegt werden, dass dem Mandanten Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird.[59] Natürlich ist es möglich, unbedingt Berufung einzulegen, gleichzeitig PKH zu beantragen und bei negativer PKH-Entscheidung die Berufung wieder zurückzunehmen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung oder schriftlicher Bekanntgabe des Bescheides oder, soweit ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen ist, nach Zustellung des Beschwerdebescheides schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts oder eines Amtsgerichts gestellt werden. (2) 1War de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Wahl der Pauschalierung

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die die Voraussetzungen für die Anwendung des Durchschnittssatzes gem. § 23a Abs. 1 und Abs. 2 UStG erfüllt, hat ein Wahlrecht. Sie kann die Anwendung der Vorsteuerpauschalierung formlos bei ihrem FA anzeigen. Die Erklärung zur Anwendung des Durchschnittssatzes muss dem FA spätestens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verschulden bei Fristversäumnis (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 setzt das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters dem Verschulden eines Beteiligten gleich. Die Vorschrift gilt nicht für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern für die Versäumung aller Fristen. Die Zurechnung des Verschuldens des gewillkürten Vertreters ist in § 11 S 5 geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßstab.

Rn 3 Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör gebieten es, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 02, 1005 [BVerfG 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01]; BGH 3.12.09 – IX ZB 238/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelheiten zum Anwaltsverschulden.

Rn 30 Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet. Nach der Rspr des BGH muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen. Eine irrige Auslegung des Verfahrensrechts kann als Entschuldigungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die volle, von einem Rechtsanwalt zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Beginn des Fristenlaufs

Rz. 25 Die Berufungsfrist beginnt im Regelfall mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten, also mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Urteils an den potenziellen Berufungsführer. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zustellung des vollständigen Urteils innerhalb von fünf Monaten nach der Urteilsverkündung erfolgt (ansonsten vgl. Rdn 29 ff.). Der Zei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Ursächlichkeit schuldhaften Verhaltens.

Rn 24 Nur ursächliches Verschulden (der Partei oder ihres Anwalts), dh ein Verschulden, das für die konkrete Fristversäumung im Sinne adäquater Kausalität ursächlich geworden ist, schadet der Wiedereinsetzung, nicht aber ein Mangel, der sich nicht rechtlich erheblich ausgewirkt hat. Dabei genügt allerdings Mitursächlichkeit, so dass die Partei die Möglichkeit ausschließen mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Berufung.

Rn 3 Eine Sachentscheidung in Form eines (echten) Versäumnisurteils kann durch das Berufungsgericht nur ergehen, wenn die Berufung zulässig ist (dazu § 522 Rn 5–7). Ist eine Partei säumig, erweist sich die Berufung indes als unzulässig, so wird sie durch kontradiktorisches Urt (sog ›unechtes Versäumnisurteil‹) verworfen (BGH NJW 01, 2095 [BGH 05.04.2001 - IX ZR 309/00]). Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozesskostenhilfe.

Rn 17 Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53) kann die Durchführung des Berufungsverfahrens von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff) abhängig machen. Wegen der Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung (§ 519 Rn 25) kann er jedoch nicht Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe einlegen; geht er gleichwohl so vor, darf das Rechtsmittel nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die allgemeinen Folgen der Versäumung einer Prozesshandlung. Die Partei ist mit der versäumten Prozesshandlung ausgeschlossen (Präklusion) und muss die damit verbundenen Nachteile tragen. Der auf diese Weise auf die Partei ausgeübte Druck soll sie im Interesse einer zügigen Verfahrensdurchführung zur Einhaltung von Fristen und sorgfältiger Prozessf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.4 Antragsfrist

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungsantrag ist gem. § 61 Abs. 2 S. 1 UStDV binnen neun Monaten nach Ablauf des Kj. zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden (vgl. § 38 AO) ist. Die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kj. 2009 wurde bis zum 31.03.2011 verlängert (BMF vom 01.11.2010, Az: IV D 3 – S 7359/10/10004, BStBl I 2010...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, nicht aber im Rangklarstellungsverfahren nach den §§ 90 ff GBO, für das § 105 Abs 1 GBO eine den § 18 verdrängende Sonderregelung enthält. In Ehe- und Familienstreitsachen gelten gem § 113 Abs 1 S 1 die Vorschriften der §§ 233 ff ZPO. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittel der Glaubhaftmachung.

Rn 3 Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht, sondern va die Versicherung an Eides statt, die von Dritten, aber auch von den Parteien selbst stammen kann (vgl Celle NJW-RR 87, 447, 448). Ausgeschlossen ist sie nur in den Fällen der §§ 44 II, 406 III und 511 III. Erforderlich ist dabei stets eine eigene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Heilung.

Rn 14 Innerhalb laufender Fristen kann eine fehlende oder unwirksame Unterschrift jederzeit nachgeholt werden und dadurch Heilung des Fehlers erzeugen. Allerdings tritt nach der Rspr bei fristgebundenen Erklärungen keine Rückwirkung ein (BGHZ 75, 340, 349; BAG NJW 14, 247). Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lehnt die Rspr ab (BGH NJW 87, 957; großzügiger BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einspruchsverwerfung (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 19 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn das Erstgericht den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 I) nach § 341 I durch Endurteil als unzulässig verworfen hat, das Berufungsgericht den Einspruch aber für zulässig hält. In diesem Fall ist eine Verhandlung über den sachlichen Streitstoff in 1. Instanz nicht erfolgt, sie muss grds n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, erfolgt die Aufhebung oder Abänderung nur auf Antrag. (2) Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann in entspreche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unmittelbarer und kraft gesetzlicher Inbezugnahme.

Rn 2 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ebenso wie die Wiederaufnahme des Verfahrens, die sog Gehörsrüge nach § 321a und die Fortsetzung eines Rechtsstreits im sog Nachverfahren nach Verkündung eines Vorbehaltsurteils ein Umstand, der den bereits existierenden Vollstreckungstitel in seinem Bestand als gefährdet erscheinen lässt, weil er mit statthaften Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag (Abs 2).

Rn 3 Es besteht Antrags-, hierfür jedoch kein Anwaltszwang. Die Monatsfrist berechnet sich nach §§ 222, 224. Die formlose Mitteilung der Streitwertfestsetzung setzt die Frist nicht in Gang (München Rpfleger 91, 340). Der Fristablauf steht nur einer neuen Kostenfestsetzung entgegen. Nicht ausgeschlossen ist ein Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) oder eine Vollstreckungsgegenkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretungsfall.

Rn 39 Der Anwalt muss Vorsorge für Vertretungsfälle, wie etwa Krankheit und Urlaub, treffen (BGH MDR 20, 1463 Rz. 12; MDR 19, 1270 f [BGH 24.01.2019 - I ZR 164/17]; MDR 19, 1209 [BGH 31.07.2019 - XII ZB 36/19]; MDR 17, 1070); dies gilt sowohl für den Rechtsanwalt selbst als auch für seine Angestellten. Vorhersehbaren Vertretungsfällen des Anwalts selbst (Urlaub, periodische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG: BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insbesondere das Verfahren vor den Amtsgerichten. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der gegenüber eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insbesondere bei Versäumnisurteil (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Handlungen des Gerichts.

Rn 8 Diese sind, soweit sie die Hauptsache betreffen und nach außen wirken, (zB Verhandlungen, Ladungen, Zustellungen, Beiladungen) unzulässig und grds gegenüber den Parteien unwirksam, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Gerichts (BGH NJW 13, 2438 [BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12] – Zustellung nach Unterbrechung gem § 244; NJW-RR 18, 567 [BGH 01.03.2018 - IX ZR 2/18] Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr