Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), gehören bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonungen beim Erwerb von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Stand] Der Begriff des Verwaltungsvermögens wurde erstmals durch das ErbStRG 2009 eingeführt. Damit wollte der Gesetzgeber überwiegend vermögensverwaltende Betriebe allgemein von den Verschonungen für – echtes – Betriebsvermögen ausnehmen.[2] Durch die nach dem Einkommensteuerrecht geschaffene Möglichkeit, Vermögensgegenstände, die nicht ihrer Natur nach der p...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeck...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 212 [Autor/Stand] Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), und junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG sind kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Rz. 213 [Autor/Stand] Die Zweijahresfrist gilt nicht nur bei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang

Rz. 233 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG kommt immer dann zur Anwendung, wenn zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 ErbStG) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland gehören. Dabei werden sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen erfasst.[2] Auf die Höhe der Beteiligung kommt es grds...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekundärentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Einschränkung des § 2 BewG auf das Gemeindegebiet (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nach § 2 Abs. 1 BewG mehrere Wirtschaftsgüter (z.B. zwei Flurstücke) als eine (insgesamt zu bewertende) wirtschaftliche Einheit zusammengefasst werden (§ 3 BewG Rz. 56 f.). Davon macht § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG für den sachlichen Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetze – als für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundver...mehr

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zfs 11/2024, Kein Abzug Neu... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin als zuständige Trägerin der Straßenbaulast nach § 5 FStrG macht gegen die Beklagte weitere Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am 2.2.2023 auf der Bundesautobahn 270 in Bremen ereignete. An diesem Tag fuhr die Fahrerin eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw auf dem rechten Fahrstreifen der BAB 270 in Fahrtricht...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 3. Belegvorlage und Wertermittlung

Belege können zur Überprüfung der Richtigkeit der Auskunft verlangt werden, wobei die Vorlage von Kopien genügt.[12] Allerdings sind nur positive Auskünfte zu Vermögenswerten zu belegen, d.h. die Erklärung, über keine weiteren relevanten Vermögenswerte zu verfügen (Negativerklärung), ist nicht weiter zu belegen. Die (positive) Auskunft impliziert indirekt die Aussage, über wei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nettowert des Verwaltungsvermögens (Abs. 6)

Rz. 205 [Autor/Stand] Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ergibt sich durch Kürzung des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens um den nach Anwendung der Abs. 3 und 4 des § 13b ErbStG verbleibenden anteiligen gemeinen Wert der Schulden. Die anteiligen Schulden bestimmen sich dabei nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens zum gemeinen Wert des Betrie...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Inbezugnahme des § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 2 BewG hat zur Folge, dass dem Bundes- und dem Landesrecht ein identisches Bewertungsobjekt (§ 2 Abs. 1 BewG) – die wirtschaftliche Einheit – zugrunde gelegt wird (Rz. 86). Zugleich gilt der durch § 2 Abs. 2 BewG festgeschriebene Grundsatz, dass mehrere Wirtschaftsgüter als (eine) wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sockelbetrag

Rz. 181 [Autor/Stand] Der positive Saldo aus schädlichen Finanzmitteln und Schulden führt nur dann zu Verwaltungsvermögen, wenn er 15 % des Unternehmenswerts ("Sockelbetrag") übersteigt. Schädlich ist damit nur der die 15 %-Grenze übersteigende Betrag. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt demnach einen echten Freibetrag dar. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Betrag z...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / c) Bewertung einer freiberuflichen Praxis

Das OLG Hamm[30] hat entgegen früherer Rechtsprechung[31] in Zusammenhang mit der Bewertung eines Notariats im Zugewinnausgleich sich der wohl herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen, wonach sich der Wert entsprechend der modifizierten Ertragswertmethode aus dem Substanzwert (materieller Praxiswert) und dem Goodwill (ideeller Praxiswert) abzüglich eines individue...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 166 [Autor/Stand] Der die Steuerschuldnerschaft regelnde § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 HGrStG ersetzt fast wortlautidentisch § 10 Abs. 1, 2 GrStG (i.d.F ab 2025). Inhaltliche Unterschiede bestehen zwischen der bundesgesetzlichen und der landesgesetzlichen Regelung nicht. Die damit in Landesrecht transformierte Bundesregelung zum Steuerschuldner schafft eine Erleichterung bei der ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Alleineigentum

Rz. 176 [Autor/Stand] Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter (gemeint sich Sachen i.S.d. § 90 BGB [2]) grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer (dem im Grundbuch eingetragenen Rechtsträger) zuzurechnen. Zurechnungssubjekt eines Grundstücks können – als Alleineigentümer – (voll- und minderjährige) natürliche Personen und juristische Personen sein (§ 10 GrStG Rz. 12 f.)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 196 [Autor/Stand] Die Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen hat zur Folge, dass zunächst dem Verwaltungsvermögen zugerechnetes Vermögen rückwirkend zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer nicht mehr als Verwaltungsvermögen eingestuft werden kann, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es muss sich um einen Erwerb von Todes wegen handeln; der Erwerber muss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verrechnungsverbot (Abs. 8 Satz 2)

Rz. 223 [Autor/Stand] Eine Schuldenverrechnung findet nicht statt bei wirtschaftlich nicht belastenden Schulden und darüber hinaus, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer übersteigt. Rz. 224 [Autor/Stand] Eine fehlende wirtschaftliche Belastung soll insb. gegeben sein, wenn eine bil...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Es gelten 1. § 3 anstelle des § 10 des Grundsteuergesetzes, 2. die §§ 4, 5 und 7 anstelle des § 13 des Grundsteuergesetzes, 3. § 6 anstelle des § 15 Abs. 1 und 5 des Grundsteuergesetzes, 4. § 8 anstelle der §§ 16 und 36 des Grundsteuergesetzes, 5. § 9 anstelle des § 17 des Grundsteuergesetzes, 6. § 10 anstelle des § 18 des Grundsteuergesetzes, 7. § 11 anste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Begünstigt ist der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.d. § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Hintergrund und Funktionsweise des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG

Rz. 169 [Autor/Stand] Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz [2] wurde § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG a.F. um die Nr. 4a a.F. ergänzt. Damit wurde der Katalog des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens um eine weitere Kategorie aufgestockt (sog. ZGGF = Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen, andere Forderungen). Damit sollte nach Auffassung des Gesetzgebers dem...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Keine Notwendigkeit der anteiligen Zuweisung des einheitlichen Messbetrags

Rz. 180 [Autor/Stand] Obwohl der Steuergegenstand dem jeweiligen Miteigentümer zuzurechnen ist (Rz. 178), besteht dennoch keine rechtliche Notwendigkeit den nach § 2 Abs. 2 HGrStG i.V.m. § 3 Satz 1 BewG einheitlich zu ermittelnden Steuermessbetrag den am Steuergegenstand (ideell) beteiligten Personen – z.B. nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Steuergegenstand – anteilig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Partielle Anwendung besonderer Bewertungsvorschriften des 2. Teils des 7. Abschnitts und Schlussbestimmungen (Abs. 3)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften des Siebenten Teils (§§ 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 243, 244, 245, 246, 248, § 249 Abs. 5, 6 BewG) sowie die Schlussbestimmungen (§ 266 Abs. 3, 5 BewG) des Bewertungsgesetzes sind im genannten Umfang anzuwenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGrStG):[2] § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (zur Abgrenzung der Vermöge...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Aufklärungen des Notars über § 1365 BGB

Rz. 91 Der Notar soll zunächst den Käufer und den Verkäufer über das Bestehen und die Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB aufklären. Liegen keine näheren Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Zustimmung eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners notwendig ist, besteht für den Notar allerdings nicht die Verpflichtung, die Vermögensverhältnisse des verfügenden Ve...mehr

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ZErb 11/2024, Begünstigungs... / Leitsatz

1. Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11 d...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Zustimmungserfordernisse bei bestimmten Vermögensgrößen des veräußernden Ehegatten

Rz. 100 Veräußert ein Ehegatte seine ihm gehörende Immobilie oder wesentliche Teile seines Vermögens, so kann unter Umständen zur Veräußerung die Zustimmung des anderen Ehegatten notwendig sein (§ 1365 BGB). In jedem Fall kann ein Ehegatte ohne die Zustimmung nach § 1365 BGB durch den anderen Ehegatten eine Immobilie veräußern, wenn der veräußernde Ehegatte zum Zeitpunkt des...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Zustimmung nach § 1365 BGB auch bei Grundpfandrechten

Rz. 94 Auch bei Grundpfandrechten kann das Erfordernis der Zustimmung nach § 1365 BGB greifen. Banken stellen regelmäßig die Formulare zur Bestellung einer Grundschuld. Das Formular sieht dann vor, dass der Ehegatte, der mit dem Eigentümer und Grundpfandrechtsbesteller im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft lebt, seine Zustimmung zu erteilen hat, wenn die Immobilie d...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / G. Verwahrungsverzeichnis

Rz. 20 Gemäß § 59a BeurkG führt der Notar ein elektronisches Verzeichnis über Verwahrungsmassen. Das Verwahrungsverzeichnis ist im Elektronischen Urkundenarchiv, § 78b BNotO, zu führen. Seit dem 1.1.2022 wird das Verwahrungsverzeichnis wird nicht mehr in Papierform, sondern nach §§ 21–30 NotAktVV digital geführt. Rz. 21 Nach Eingang der Geldbeträge (Vermögenswerte) wird der No...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Informationspflicht nach § 6 VVG-InfoV

Rz. 93 Neben den allgemeinen Informationspflichten des Versicherers gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 VVG-InfoV besteht für den Versicherer bei Lebensversicherungsverträgen die Pflicht, den Versicherungsnehmer über Änderungen der Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 7 VVG-InfoV zu informieren, sofern sie sich aus Rechtsvorschriften ergeben. Mitzuteilen sind...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungswert und Kosten

Rz. 48 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die am Vermögen des Versicherten du...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Erwirtschaftungen und Einsparungen

Rz. 113 Neben der Erfassung des Bruttoausfallschadens müssen die Assimilationsprozesse während der Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden, welche sich durch die Einsparung versicherter Kosten[105] oder der Erwirtschaftung zusätzlicher Erträge ergeben. Rz. 114 Gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A sind der Betriebsgewinn und die Kosten zu ersetzen, die der Versicherungsnehmer inf...mehr

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / II. Einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 74). In dem für...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Auskunftsanträge

Wichtig ist die Bestimmtheit eines gerichtlichen Auskunftsantrags. Der Auskunftsantrag ist genügend bestimmt, wenn der Gegenstand des Auskunfts- oder Rechnungslegungsbegehrens sowie der Zeitpunkt, auf den sich das Begehren bezieht, genau angegeben werden.[2] Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auf alle erforderlichen Informationen, welche für die Berechnung des Zugewinna...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. Konkreter Nutzungsausfallschaden

Rz. 337 Immer dann, wenn das Unfallfahrzeug unmittelbar zur Einnahmeerzielung dient und durch den unfallbedingten Ausfall in Höhe der nicht erzielten Einnahmen ein belegbarer Schaden entstanden ist, ist der Geschädigte gehalten, den entstandenen Schaden konkret zu beziffern.[428] Denn der BGH hat sich bei seiner Rechtsprechung zur Nutzungsausfallentschädigung vom privat genu...mehr

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§ 8 Sachschaden / a) Übersicht

Rz. 343 Für alle sonstigen Kraftfahrzeuge kann der durch den Ausfall verursachte Schaden nicht derart konkret beziffert werden. Seit dem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 30.9.1963[444] ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass derjenige, der Ersatz für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs zu leisten hat, grundsätzlich auch verpflichtet ist, dem Geschädigten G...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Sterbegeldversicherung

Rz. 13 Ist vereinbart, dass der Versicherer bei Tod der versicherten Person unabhängig vom Zeitpunkt des Todesfalls zur Leistung verpflichtet sein soll, handelt es sich um einen lebenslangen Todesfallschutz. Das Risiko des Versicherers besteht in der Ungewissheit, wie viele Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geleistet haben wird....mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Anfangsvermögen (§ 1374 BGB)

Das Anfangsvermögen soll jenes Vermögen aus dem ausgleichspflichtigen Zugewinn nehmen, das selbst bei typisierender Betrachtung nicht auf das gemeinsame Wirtschaften zurückführbar ist. Zum Anfangsvermögen eines Ehegatten gehören alle rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, die ihm vor dem Eintritt des Güterstands, i.d.R. also im Zeitpunkt der Eheschließung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 260 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 261 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

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V / 29 Verletzter, Begriff [Rdn 3730]

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§ 41 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens vollständig nicht begünstigt, wenn da...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Umfang der Pfändung

Rz. 584 In Bezug auf den Umfang der Pfändung kommt es zunächst auf die Angaben im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an. Hier stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung. Diese ist aus Gründen der Rechts- und Verkehrssicherheit so bestimmt zu bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderun...mehr